Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150904
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191509041
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150904
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-04
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 205, 4. September 1915. nach Nachrichten für den gewerblichen Verkehr enthalten. Um der artige Plakate handelt cs sich aber in der vorliegenden Sache. Der § 10 bestimmt zwar allgemein, »daß niemand auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten Druckschriften oder andere Schriften oder Bildwerke ausrnsen, verkaufen, verteilen, anheften oder an schlagen darf, ohne daß er die Erlaubnis der Orts polizeibehörde erlangt hat und ohne daß er den Erlaubnisschein, in welchem sein Name ausgedrückt sein muß, bei sich führt«, er trifft also auch diejenigen Plakate, deren öffentliche Anheftung nach § 9 an sich erlaubt ist. Der § 10 hat aber in der Rechtssprechung des Gerichtshofs die Auslegung erfahren, daß der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung nicht den Gewerbetreibenden hat die Verpflichtung aus erlesen wollen, für Anschläge in oder an ihren Geschäftslokalen, die sich auf ihren Gewerbebetrieb beziehen, eine polizeiliche Genehmigung einzuholen, weil die Befugnis zu derartigen Ankündigungen zu dem Wesen des erlaubten Gewerbebetriebes gehört (vgl. Entsch. d. OVG. Bd. 52 S. 286 nnd Entsch. vom 22. Januar 1914 — I. 6. 62. 12 — Somit kann unerörtert bleiben, ob das Anbringen der Plakate, die den Inhalt der kinematographischcn Aufführungen ankündigten und das Publikum zu dem Besuche des Theaters aufforderu sollten, deshalb, weil es einen Ausfluß und Bestandteil des Theaterbetriebes selbst dar stellt, als eine gewerbsmäßige Tätigkeit des Klägers anzusehen ist, die dieser annimmt, die Beklagte aber bestreitet. Denn auch in diesem Falle würde die Versagnng der Genehmigung nicht gerechtfertigt sein, weil sie nach dem dann maßgebenden § 49 Abs. 2 der Gewerbeordnung nur erfolgen durfte, wenn in der Person des Klägers einer der im 8 57 Ziffer 1, 2, 4, 8 57 a, 8 57 d Ziffer 1 und 2 aufgefiihrten Ver sagungsgründe Vorgelegen hätte, was unstreitig nicht der Fall ist. (Auszug aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 19. No vember 1914, abgedruckt im »Preußischen Verwaltungsblatt«, Jg. 31 Nr. 37 S. 598 fg.) Die deutsche Sprache in Lodz. — Auf Anordnung der deutschen Be hörden sind die Aufschriften an sämtlichen Wagen nnd Tafeln der Warschauer Straßenbahn durch deutsche ersetzt worden. Es sind somit die Aufschriften auf allen Wagen deutsch und polnisch. An sämtlichen jüdischen Schulen der Stadt Lodz wird mit Beginn des neuen Schuljahres (Anfang Oktober) die deutsche Sprache als Un terrichtssprache eingcführt werden. Auch das jüdische Gymnasium in Lodz ist wieder eröffnet worden. Personalnachrichten. Ivjähriger Geburtstag. — Am heutigen 4. September kann der frühere verantwortliche Leiter dieses Blattes, Herr Max Evcrs in Leipzig-Sellerhausen^ seinen 70. Geburtstag feiern. Seine vielen Freunde im Buchhandel, die er sich während seiner fast 50jähri- gen Tätigkeit in unserem Berufe erworben hat, werden es mit Freude vernehmen, daß der verehrte Mann diesen Tag in guter Gesundheit be gehen kann. Nach einer nahezu 28jährigen Tätigkeit als verant wortlicher Redakteur des Börsenblattes hat sich Evers am 1. April 1911 in den Ruhestand zurückgezogen und seinen Wohnsitz nach dem Osten Leipzigs verlegt, wo er einen Garten erworben hat, durch dessen liebevolle, unermüdliche Bearbeitung er seine früher oft gestörte Ge sundheit zurückerworben hat. Daneben gilt aber sein volles Interesse noch dem Buchhandel und seinem lieben Börsenblatt, was er nicht nur durch eifrige Lektüre unseres Organs, sondern auch durch gelegentliche Mitarbeit betätigt. Möge es Herrn Evers vergönnt sein, noch lange sein otiuui eum ckittvitais in guter Gesundheit zu genießen, das ist der Wunsch, den ihm heute seine Kollegen vom Börsenblatt zurufen und dem sich gewiß viele seiner Freunde anschließen werden. -n- Gefallen: bei einem Sturmangriff im Osten Herr Walter Rühle im Landwehr-Jnfanterie-Negiment Nr. 133, ein treuer Mitarbeiter im Sekretariat des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler. Der im Alter von 29 Jahren verstorbene Bernfsgenosse hat sich durch sein gefälliges, schlichtes Wesen ein freundliches An denken bei allen, die ihn kannten, gesichert. Gestorben: am 28. August nach längerem schweren Leiden Herr Gustav Schwiening, Mitinhaber der I. A. Mayer'schen Buchhand lung in Aachen, im Alter von 66 Jahren. Der Verstorbene, ein von überzeugtem Idealismus durchdrungener Buchhändler, übernahm das Geschäft, in das er als junger Gehilfe im Jahre 1872 eingetrcten war, im Jahre 1889 von dem Vorbcsitzer Herrn Carl Mayer und brachte es in gemeinsamer Arbeit mit seinem nach- herigen Teilhaber Herrn Max Berger, dem nunmehrigen Alleinbesitzer der Firma, zu hoher Blüte. Stephan Beissel 1'. — Am 31. Juli ist im Ignatius-Kolleg zu Val- kenburg in Holland ?. Stephan Beissel, 8. 3., im Alter von 74 Jahren gestorben. Der Verblichene hat sich als gelehrter Kunsthistoriker auf verschiedenen Gebieten erfolgreich betätigt und sich einen angesehenen Namen gemacht. Er schrieb u. a. über den heiligen Bernward von Hildesheim als Künstler, über die vatikanischen Miniaturen, über Fra Ängelieo, über altchristliche Kunst und Liturgie in Italien, über die Kunstschätze des Aachener Kaiserdomes und die mittelalterlichen Altäre Deutschlands. Sein Hauptwerk ist jedoch die dreibändige »Geschichte der Verehrung Marias im Mittelalter und in der neueren Zeit«. Auch über gefälschte Kunstwerke hat Beissel ein lehrreiches Büchlein in volkstümlicher Darstellung erscheinen lassen. Karl Wyneken f. — In Freiburg i/Br. ist der Oberstleutnant a. D. Karl Wyneken kurz vor der Vollendung seines 77. Lebensjahres ge storben. Mit großem Scharfsinn und umfassender ästhetischer und ma thematischer Vorbildung ist Wyneken, der als Offizier im Ruhestände sich der Schriftstellerei widmete, an die große Aufgabe herangetreten, die rhythmischen Verhältnisse, die durch alle Künste hindurchgehen, in exakter Weise zahlenmäßig zu bestimmen und dadurch einerseits den Grund aller Schönheitsgcsetze zu beleuchten, andererseits die Sicherheit in der Technik aller künstlerischen Tätigkeit zu erhöhen. Wyneken legte seine Theorien zuerst in dem umfangreichen BKlke »Der Aufbau der Form beim natürlichen Werden und künstlerischen Schaffen« (2 Tle. 1904 u. 1907) nieder und trat bald darauf mit einem »Leitfaden der Rhythmik für den Unterricht und Selbstunterricht in der künstlerischen Komposition« (1912) hervor, der den erkenntnis theoretischen Ergebnissen die praktische Anwendung hinzufügte.) Sprechsaal. An die Abgeordneten in Goslar. Kriegszeit zwingt zur Sparsamkeit. Die Herbstversammlungen werden eingeschränkt, manches, was in schwerer Zeit doppelt wün schenswert und notwendig wäre, unterbleibt. Auch in Goslar wird sich nur ein kleiner Kreis von Verbandsvertrctern zusammenfinden, nm über einen Gegenstand zu beraten, der »Krieg« bedeuten kann, wo wir Frieden wünschen; nicht »Burgfrieden«, unter dessen Schatten Rücksichtslosigkeit und Habgier sich breitmachen. »Organisation« heißt das Schlagwort, das Deutschland mit zum Siege verhilft, organisiert soll nach der Absicht des Vorstandes des Ver bandes der Kreis- und Ortsvcreine — nicht gleichbedeutend mit der Ansicht der Kreis- und Ortsvereine selbst — auch der Sortiments buchhandel werden! Gewiß, die Vereine sind ins Leben gerufen worden, um die wirt schaftlich schwächeren Gruppen unserer Berufsgenossen gegenüber miß brauchter Macht der Stärkeren zu schützen, und die Vorbereitungsarbeit der Organe des Börsenvereins hat sich oft bewährt und ist bei Beschlüs sen der Hauptversammlung, die unserem ganzen Stande zugute kamen, zum Ausdruck gelangt. Zusammenschluß der Parteien hat unserem Paterlande Festigkeit zum Durchhalten gegeben, das sollte auch uns znm Vorbild dienen, nnd der Verleger sollte dem Sortimenter geben, was des Sortimenters, und dieser dem Verleger, was dessen gutes Recht ist. Die Überzeugung, daß der Eine dem Anderen helfen und ihn stützen muß in dieser Zeit mehr denn je, und dies nur geschehen kann in der Stärkung bestehender Organisationen, muß die Kräftigung der dem Börsenvercinsvorstand fehlenden Machtmittel allen Mitgliedern gegenüber herbeiführen; dazu gehört freilich der gute Wille des Stär keren. Der Verleger darf sich der Pflichten, die für alle gelten, im Gefühle seiner Selbständigkeit nicht entziehen, wie dies oft durch Nichtbeachtung der Verkehrsordnung der Fall ist. Das Beharren ans Einhaltung des Ladenpreises muß auch bei direkten Lieferungen, soweit diese nicht zu umgehen sind, Platz greifen und der Unfug des Nabattgebens in jeder Form abgeschafft werden. Daß dies »unmöglich« sei, ist eine unbewiesene Behauptung. Die Macht der Druckerschwärze hat ihre unheimlich Zerstörende Wirkung vor einem Jahr und heute noch erwiesen, sie ist auch groß zur Erreichung des Guten, und es ist zweifel los zu erreichen, die Bücherkäufer über die Folgen der Bereicherung Einzelner znm Schaden der Gesamtheit und darüber anfznklären, daß der Sortimenter für sie die gemeinsame Bezugsquelle ist. P. Wunschmann-Wittenberg. 1228^ - ch p»g ll xp tpzg. ch g ? chh h i
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder