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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1915
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- Deutsch
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// Nr. 2Ü4. I! Deutschen Deiche zahlen fü, jedes Exemplar 30 Marl dez.:? des DSrjenverein» die vieraejpaltene -petitzeile oder deren 3r 36 Mark jährlich. Nach dem «usland erfolgt Lieferung ZL NaUm 15 '/. 6.13.50 6.26 M..'/. 6.50 M.; für Nicht- über L^pzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmit^lieder in N ml^lieder 40 >pf.. 32 M.. 60^M.. 100 Deilagen werden A MAMümdÄMrst'MrUnsWNMMmBWWiVE Leipzig, Freitag den 3, September 1915, 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Können wir uns helfen? An dieser Stelle ist in letzter Zeit die Frage einer Erhöhung des Ladenpreises behandelt worden, freilich zunächst die Erhöhung des Ladenpreises seitens der Verleger und die sich für das Sorti ment hieraus ergebenden Folgen, Ich hatte gehofft, daß vielleicht noch von anderer Seite die Frage behandelt würde, da sie mehr als theoretische Bedeutung hat. Denn die aus der Erhöhung der Produktions- und Ver triebskosten für den Verlag sich jetzt etnstellende Notwendigkeit einer Preiserhöhung besteht auch für den Sortimenter, da dessen Vertriebsspesen usw. schon lange nicht mehr mit der ihm durch den Rabatt gegebenen Gewinnmöglichkeit in Einklang zu bringen sind, wenigstens soweit sie den wissenschaftlichen Buchhandel an- gehen. Diese, die Existenz des Sortiments berührenden Fragen sind auch in anderen Aussätzen, z, B, in den Wiener Briefen und in dem Artikel des Herrn R, L, Prager, berührt worden. Ich habe schon mehrfach gelegentlich der Verhandlungen in Orts- und Kreisvereinen wie zur Ostermesse bei der Besprechung der Kreditmitzstände einen zweifachen Ladenpreis vorgeschlagen. Eine sachliche Widerlegung dieses Vorschlags hinsichtlich seiner Durchführbarkeit ist nicht erfolgt. Es heißt zunächst nur: »Es geht nicht«. Als ich seinerzeit auf die Inkonsequenz der lang fristigen Kredite bei Ratenzahlungen und andererseits den gerin gen Skonto von 27° hinwies, wurde mir ebenfalls erwidert: »Da ran läßt sich nichts ändern«. Aber als die Sache überhandnahm, wurde schließlich doch das Angebot eines langfristigen Kredits einem unerlaubten Rabatt in der Verkaufsordnung (Z 8,1) gleich gestellt, Und so möchte ich trotz aller sonstigen Arbeits-Überlastung gerade jetzt nochmals auf die schwierige Lage im Sortiment, na mentlich in Universitätsstädten, Hinweisen, indem ich nicht ledig lich Klagen vorbringe, sondern die Erörterung von Vorschlägen zur Besserung veranlassen möchte. Der Verleger verlangt die unbedingte Einhaltung des von ihm festgesetzten Ladenpreises, An dem Ladenpreis soll nicht ge rüttelt werden. Durchbrochen ist das Prinzip allerdings schon bei ungenügend rabattierten Werken, die der Sortimenter erhöhen darf. Das beweist, daß der Verlag bei Inanspruchnahme des Rechtes, den Ladenpreis zu bestimmen, keineswegs gleich zeitig die Pflicht anerkennt, dem Sortimenter den genü genden Rabatt zu gewähren oder je nach Lage der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse zu bessern. Da der Verlag dies praktisch auch gar nicht durchführen könnte, muß er also bereits zugeben, daß der Sortimenter in gewissen Fällen von dem Laden preis abweicht und den Ladenpreis durch Zuschläge erhöht (8 7), Für den Sortimenter besteht auf Grund der Verkehrsordnung die Verpflichtung, an dem vom Verleger festgesetzten Ladenpreis sestzuhalten. Sind nun auch Ladenpreis und Bezugsbedingungen überall gleich, so sind doch die Verhältnisse, unter denen die Sorti menter verkaufen können und müssen, sehr verschieden, und ich möchte behaupten, daß in Universitätsstädten durch das unver meidliche Kreditgeben, durch die hohen Spesen beim Bezug und Vertrieb von Novitäten, durch die Notwendigkeit, ein besonders gut geschultes Personal zu halten, die Lage ganz besonders un günstig ist. Die Rabattierung wissenschaftlicher Literatur — des Hauptabsatzes — hat ihre Grenzen, die Spesen und das Ver lustrisiko sind aber anderseits durch die obengenannten Umstände besonders hoch. Das Sortiment mutz auch bedenken, datz der Verleger wissenschaftlicher Lehrbücher zu knappster Kalkulation gezwun gen ist, daß er nicht aä libitum den Rabatt erhöhen kann, also mutz der Sortimenter sehen, daß der Weiterverkauf solcher Literatur an das Publikum nur unter Bedingungen stattfindel, die gerecht für den Kunden, wie befriedigend für den Sortimenter sind. Ich möchte daher die Frage stellen und um Beantwortung derselben bitten: Verletzen wir das Recht des Ver legers und den Ladenpreis, wenn wir diesen Ladenpreis nur bei Barzahlung und pünktlich zahlenden Rechnungskunden gelten lassen, wenn wir aber für das Risiko und den Zinsver- lust beim Kreditgeben an Studierende einen Aufschlag von 107, in Anrechnung bringen? Man wird hieraus vielleicht entgegnen, datz die Berechnung von Zinsen bei nicht pünktlicher Zahlung von den meisten bereits eingeführt ist; aber die Zinsberechnung allein ist meiner Ansicht nach ungenügend. Sie ersetzt uns doch kaum eigene bare Verluste, geschweige denn die mit der Kontenführung verbundene Mehr arbeit und geschäftlichen Verluste, Diesen Vorschlag eines zwei fachen Ladenpreises durch Aufschlag bei Kreditverkäufen habe ich gemacht, bevor der Krieg ausbrach. Die durch den Krieg einge tretenen Umstände haben bewiesen, datz das Ratenzahlungsge schäft ein sehr riskantes Geschäft ist, und in erster Linie haben die Spezialabzählungsgeschäfte im Buchhandel meiner Behaup tung durch ihre Klagen recht gegeben. Ich glaube daher, daß sehr viele nach dem Krieg die Finger davon lassen, Universitäts« literatur, die mit 257° rabattiert ist, gegen Ratenzahlungen zu vertreiben, sodatz es durch die Einschränkung dieser Konkur renz für den Sortimenter jetzt leichter ist, beim Bllcherverkauf hieraus die Nutzanwendung für die Zukunft zu ziehen. Ich habe auch diesen Punkt schon sehr häufig im Geschäft mit meiner Kundschaft besprochen, nicht nur während des Krieges, Ganz be sonders sieht jeder verständige Kunde gegenwärtig ein, daß ein Kundenrabatt bei dem ohnehin sehr daniederliegenden Buch handel ein unberechtigtes Verlangen ist, während es durchaus berechtigt ist, datz diejenigen, die nicht nur den Gegenwert in Gestalt der Bücher erhalten, sondern durch Gewährung von Kre dit und Abzahlungen noch besondere Vorteile de an spruchen, einen Aufschlag auf die Bücher zahlen. Das Buch wird mit dem vom Verleger berechneten Preise bezahlt. Die Ar beit und das besondere Entgegenkommen des Sortimenters, das in den meisten Fällen direkt eine Erleichterung des Studiums be deutet, wird mit einem Aufschlag von 10°/° vergütet. Nach meinem Dafürhalten bleibt der Ladenpreis hierbei un bedingt gewahrt, in das Recht des Verlegers wird m, E. nicht eingegrisfen, wenn der Sortimenter Einrichtungen trifft, die den zahlungsfähigen Kunden zum Barzahlcn veranlassen und das Risiko des Kredits an minder zahlungsfähige verringern helfen. Ich möchte daher, namentlich bei Kollegen in Unverfitätsstädten, anregen und damit den Vorschlag Schulze-Münster unterstützen, vom Wintersemester ab den Kreditverkauf nach Möglichkeit ein zuschränken und bei Kreditentnahme einen Aufschlag von 107» !221
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