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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 208, 8. September 1915. und den znm Befehlsbereiche der Festungen Strahlung und Neu- breisach gehörigen badischen Orten offen zur Post gegeben werden, da mit die während des Krieges notwendige militärische Prüfung des Inhalts leicht durchgesiihrt werden kann. Neuerdings werden viel fach solche Briefe eingeliefert, die zwar nicht in gewöhnlicher Weise geschlossen sind, bei denen aber die Verschlußklappe des Briefum schlags nach innen eingeschlagen und auf den Briefinhalt festgeklebt ist. Abgesehen davon, daß dadurch Verluste und. Verzögerungen anderer Briefsendungen, namentlich Postkarten, die sich in die von der Ver schlußkappe nicht bedeckten offenen Briefe qiueinschieben, leicht herbci- gefnhrt werden, haben sich daraus Unzuträglichkeiten bezüglich der Überwachung ergeben, die den Zweck der Maßnahme erschweren. Der artige Briefe werden daher künftig von den militärischen Dienststellen, denen die Überwachung der bczeichncten Briefsendungcn übertragen worden ist, als unzulässig angesehen und zur Rücksendung an die Ab sender znrückgegeben. Cs liegt im Vorteil der Absender, von dem Ver fahren abzusehen. Ferner wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Umschläge der Briefe nach dem Auslande usw. inwendig nicht mit einem Futter versehen sein dürfen, weil die Sendungen sonst der Gefahr einer beträchtlichen Verzögerung ansgesetzt sind. Die Geologie im Kriege. — Der Straßburger Hauptmann a. D. Kranz, der schon lange vor dem Kriege sich für eine Militär- gcologie eingesetzt hat, stellte in »Petermanns Mitteilungen« den Anteil der Geologie am jetzigen Kriege dar. Der (damals) schon sieben Monate dauernde Stellungskrieg im Westen hat an die Truppen, besonders die Pioniere, in immer steigendem Maße Anforderungen gestellt, die sich nur mit der Unterstützung von Geologen lösen lassen. In der Heimat kann der Pionier die ihm gestellten Ban- oder Bohrarbeiten im allge meinen ohne geologische Beihilfe leisten, aber im Kriege, wo er ans der Ebene etwa in die Bruchränder oder das kristallinische Gebirge der Vogesen, in den Muschelkalk Lothringens oder in die Kreide Nord frankreichs versetzt ist, hat er ohne Kenntnis der wissenschaftlichen Bodennntersnchnngen ernste, Zeit und Menschenleben kostende Mißgriffe zu gewärtigen: Sappen und Minengänge, die ans Grund falscher Bodeneinschätznngen angelegt wurden, müssen aufgegeben werden, ganze Grabenstrecken gehen zu Bruch oder »versaufen«. Die Beur teilung des Bodens ist aber für den Laien außerordentlich schwer; er hält Granitgrus für festen Boden, -um bei dem ersten Regenguß sein Arbeitsmaterial unter den Händen fortgespiilt zu sehen, Mergcl- lager zerbröckeln unter seiner Axt. Der Geolog stellt nach kurzer Probeschürfung die Bodenbeschaffenheit unzweifelhaft fest, er ordnet an den nötigen Stellen stützende Verkleidungen an, gibt aussichtslose Grabungen von vornherein ans; er wird auch bei Minensprengungcn für die Ladnngsbercchnung die Festigkeit der Bodenschichten aus den Lagernngsverhältnissen bestimmen können und dadurch das Leben der die Mine sprengenden Soldaten schlitzen, sowie eine unwirksame Spren gung verhindern können. Nicht minder unentbehrlich ist der Geolog für die Wasserversorgung der Truppen. Die vorhandenen Brunnen im feindlichen Lande sind in den meisten Fällen zerstört; die Desinfektion läßt sich nicht leicht bewerkstelligen und beeinträchtigt oft den Geschmack des Wassers; es handelt sich also recht oft darum, neue Grundwasserquellen zu er schließen. In vielen Fällen sind aber Bohrungen erfolglos, weil selbst in großen Tiefen wasserfreie Ton- und Mergellager vorhanden sind. Der Geolog wird nicht nur den für die Wasscrgewinnnng günstigsten Boden ermitteln, sondern den Techniker auch beraten können, ob ge schachtet oder gebohrt werden soll, oder beides, wie sich vorhandene Quellen durch Fassungen verbessern lassen usw. Auch in der Frage der Abwässerung der Feldstellungen wird der Geolog entscheidend raten können. In einzelnen Gegenden versagen nämlich die Lauf- grabenpnmpen gegenüber den immer wieder eindringcnden Wasser massen; der Geolog kann hier in vielen Fällen durch tiefe Bohrrohre oder weite Sickerschächte das Messer ans den Hanptgrnndwasscrspiegel absenken; aber hierbei kann nur der Geolog verhüten, daß durch die Abwässeranlagen etwa vorhandene Gcbrauchswasseranlagcn gefährdet werden. Die Erschließung von Baustoffen, die Ermittelung der Boden beschaffenheit für Straßen- und Bahnanlagen ist ein weiteres, äußerst wichtiges Kapitel kriegsgeologischcr Arbeit, das der Kriegführung Zeit, Geld und Arbeitskräfte spart. So harren also der Geologen im Felde mannigfache Arbeiten, und daher finden nicht nur die zahlreichen, zu meist bei den Pionisren stehenden Praktiker unter den Geologen, son dern auch die etwa 1-70 Theoretiker, die sich der deutschen und öster reichisch-ungarischen Heeresleitung zur Verfügung gestellt haben, ein reiches Feld ihrer Tätigkeit. Der Vorstand des Schriftbundes deutscher Hochschullehrer (Vor orte Freiburg, Frankfurt, Münster) schreibt uns: Der Schriftbund > deutscher Hochschullehrer beabsichtigt die im laufenden Jahrgänge des ^ Börsenblattes erschienene Liste der zur Deutschschrift zurückgekehrten Zeitschriften (kostenlos zu beziehen von der Geschäftsstelle des Schrift bundes, Cronberg im Taunus) mit den inzwischen notwendig gewor denen Ergänzungen Ende dieses Jahres neu herauszugcben und in geeigneten Zeitschriften znm Abdruck zu bringen. Mitteilungen be züglich Aufnahme in diese Liste werden bis zum 1. Oktober erbeten an die Geschäftsstelle des Schriftbundes deutscher Hochschullehrer, Cron- bcrg nn Taunus, Bahnhof-Straße 2. Zeitschriften und periodisch erscheinende Werke, die nach den, 1. April 1916 den Übergang zur Deutschschrift vollziehen, können in die diesjährige Liste noch nicht ausgenommen werden. Neuregelung des Schulwesens in Polen. — Aus Posen wird der »Tägl. Rundschau« geschrieben: Nach einer soeben erlassenen Bekannt machung des Oberbefehlshabers Ost ist die oberste Leitung und Auf sicht über das gesamte Unterrichts- und Erziehungswesen in Polen links der Weichsel der kaiserlich deutschen Zivilverwaltnng für Polen übertragen worden. Gründung von Schulen, Anstellung und Ent lassung von Lehrern und Lehrerinnen, Bildung von Schulbehörden usw. dürfen nur mit Genehmigung dieser Behörde erfolgen, die auch die Ferienordnung festlegt. Sämtliche Volks- und mittleren Schulen im Verwaltungsgcbiete sind den Kindern aller Einwohner ohne Ein schränkung und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses zugäng lich. Für die Volksschulen bleibt jedoch, wie bisher, tunlichst der Grundsatz der Konfessionalität maßgebend. Die Besorgung und Lei tung des Religionsunterrichts wird unter Aufsicht der kaiserlichen Zivilverwaltung den Religionsgcsellschaften (evangelischen, katho lischen, jüdischen) überlassen; wo der Religionsunterricht unzureichend ist, wird er durch die kaiserliche Zivilverwaltnng angeordnet, damit eine gründliche religiöse Bildung der Jugend gewährleistet wird. Jede Volksschule erhält einen Schulvorstand, der aus fünf von dem Äreischef (Polizeipräsidenten) zu ernennenden Mitgliedern besteht. Die Schullastcn werden von den politischen Gemeinden getragen; im Falle der Leistungsunfähigkeit werden staatliche Beihilfen gewährt. Anstellung des Lehrpersonals und dessen Besoldung wird vom Kreis chef (Polizeipräsidenten) bestimmt. Die Unterrichtssprache ist in allen deutschen und jüdischen Schulen die deutsche, sonst die polnische. Die russische Sprache kommt als Unterrichtssprache und als Unterrichts gegenstand in allen öffentlichen und privaten Schulen in Wegfall. Ebenso ist der Gebrauch russischer Lehr- und Lernbiicher verboten. Polnische Lehrer und Lehrerinnen haben Deutsch als Unterrichts gegenstand auf der Mittel- und Oberstufe einzurichten, wenn sie der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind. Die näheren Bestimmungen hierüber hat die Schulaufsichtsbehörde zu erlassen. Die Amtssprache ist für die deutschen und jüdischen Lehrer die deutsche, für die pol nischen Lehrer die polnische oder deutsche Sprache. Die Leiter und Lehr kräfte der mittleren Lehranstalten werden vom Magistrat oder von den Vormundschaftsräten der Schule gewählt. Die russische Unter richtssprache wird für alle mittleren Schulanstalten verboten. Ab weichungen bedürfen besonderer Genehmigung der kaiserlichen Zivil- verwaktung. Russische Lehrbücher dürfen nur für den Unterricht in der russischen Sprache verwendet werden. Zollherabsctzung für Papierstoff und Zeitungspapier in Frankreich. — Die französische Deputiertcnkammer hat nunmehr, wie die nor wegische Gesandtschaft telegraphisch berichtet, ein vorher vom Senat be schlossenes Gesetz angenommen und am 15. August in Kraft gesetzt, wodurch der Einfuhrzoll um 95 v. H. ermäßigt wird für 1. Papier (außer Buntpapier), das über 90 p: auf 1 qm wiegt und zum Druck von Zeitungen bestimmt ist; 2. Holzschliff und Zellstoff zur Her stellung des unter 1. genannten Papiers. (Papier-Zeitung.) Bürgers Sterbehans in Güttingen abgerissen. — Das Haus Paulineustraße 17 zu Güttingen, in lem Gottfried August Bürger am 8. Juni 1794 starb, ist kürzlich einem ans der Ostseite der Göttinger Universitätsbibliothek aufgeführten Geschäfts-Neubau zum Opfer ge fallen. Im selben Hause lag auch Schlözers Wohnung; es gehörte Bürgers Freund und Verleger Johann Christian Dietrich. In diesem Hause, das seit langem eine Gedenktafel trug, hat sich Bürgers Ehe skandal mit dem Schwabenmädchen Elise Hahn abgespielt. Manche be rühmten Männer, wie Matthisson oder Jens Baggesen, haben als des Dichters Gäste hier geweilt.
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