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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1915
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- Deutsch
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150910
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In den Landbestellbczirkcn und den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine schon durch den Postboten be zogen werden. Die ausgefüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adresse an die Post entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbrieskasten zu stecken. Mer üas GelS braucht man zur Zeit Ser Zeichnung noch nicht sogleich zu verfügen, die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom ZO. September ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: des gezeichneten Betrages spätestens bis zum >8. Oktober 1915, 20°/> „ „ „ „ „ „ 24. November 1915, 25°/, „ „ „ „ „ „ 22. Dezember 1915, 25°/» „ „ „ „ „ „ 22. Januar 1916 zu bezahlen. Nur wer bei Ser Post zeichnet, muß schon zum 18. Oktober S. I. Vollzahlung leisten. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch IOO teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, ZOO und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher IVO Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 22. Januar 1916 einzuzahlen. Der Zeichner von 200 Mark braucht die ersten ISO Mark erst am 24. November 1915, die übrigen IOO Mark erst am 22. Januar 1916 zu zahlen. Wer ZOO Mark gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. November 1915 nur IOO Mark, die zweiten IOO Mark am 22. Dezember, den Rest am 22. Januar 1916 zu zahlen. Es findet immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens IOO Mark zu zahlen sind. Der erste Zinssthein ist am 1. Oktober 1916 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am I. April 1916. Für die Zeit bis zum I. April 1916 findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler 5"/« Stückzinsen von dem ans die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der An rechnung auf den cinzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die Stückzinsen auf je IOO Mark berechnet: fit, Stücke für die Einzahlungen bis zum 30. September 1615 2,50 der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen 66,50 ^ 66,30 „ ,, „ am 18. Oktober 1615 2,25 „ „ ,, „ „ ,, „ ,, „ 66,75 ^ 66,55 ^ „ ,, „ „ 24. November 1615 1,75 „ „ „ „ ,, „ ,, „ ,, 67,25 67.05^ Für jede >8 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsbetrag uni 25 Pfennig. Zur Sie Einzahlungen ist nicht erforüerlich, Saß Ser Zeichner üas Gel- bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen Sie Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf 5/IX,, während sonst der Darlehenszinssatz 5s4J> beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist. Wer SchulSbuchzeichnungen wählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von 20 Pfennig für je ISO Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Dieb stahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstige Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. Oktober 1916 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Die Zinsen erhält der Schuldbuchgläubiger durch die Post portofrei zugesandt; er kann sie aber auch fortlaufend seiner Bank, Sparkasse oder Genossenschaft überweisen lassen oder sie bei einer Reichsbankanstalt oder öffentlichen Kaffe in Empfang nehmen. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten. flus vorstehenöem ergibt sich, -aß Sie Veteiligung an Ser Kriegsanleihe nach jeSer Richtung auch Sen weniger bemittelten volksklaffen erleichtert iff. Die Anleihe stellt eine hochverzinsliche unS unbeSingt sichere Anlage Sar. Darüber hinaus aber ist es eine Ehrensache ües Deutschen Volkes, öurch umfangreiche Zeichnungen Sie weiteren Mittel aufzubringen, Seren Heer unS Zlotte zur vollenSung ihrer schweren Aufgaben kn Sem um Leben unü Zukunft ües vaterlanöes geführten Krieg unbeSingt beüürfen.
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