»4? 223, 25. September 1815. Fertige Bücher. «Sr,-ndi°>td. D«So. siJgz E ttnegzausgaben !! der Guttevtag'sche» Sammlllvg Deutscher Reichsgeseye. jj Reichsgeseh über die Kriegsleistungen n vom 13. Juni 1873 mit Einleitung Kommentar u.Anlagen r: von :: Iustizrat vr. A. Heilberg und vr. H. Schäffer, :: Rechtsanwälte am Oberlandesgericht Breslau, rr 1915. Taschenformat. Geb. in Ganzleinen 3 M. N Bei der Anwendung des Kriegsleistungsgejetzes ergeben sich :: in der Praxis viele schwierige Rechtsfragen, deren Lösung ohne ;; eine zuverlässige Erläuterung des Gesetzesftoffes, wie sie hier ge- :r boten wird, unmöglich ist. Unsere Ausgabe enthält zunächst eine :: Darstellung der Grundzüge des Gesetzes und gibt des weiteren ;; dann eine eingehende Erläuterung der einzelnen Bestimmungen, :: wobei auch die landesgesetzlichen Vorschriften, vornehmlich Preußens, berücksichtigt sind. Die Vorschriften über die Geltend- N machung der Ansprüche und der Beschreitung des Rechtsweges :: sind ihrer Bedeutung entsprechend besonders ausführlich behandelt. Darlehnskafsengeseh vom 4. August 1914. Mit geschichtlicher Einleitung und volkswirtschaftlichen Erörterungen, erläutert von Rechtsanwalt H. Salomon und Bankvorsteher K. Bud. I9!5. Taschenformat. Geb. in Ganzleinen 2 M. Die Ausgabe setzt Beamte und Private in den Stand, sich über Wesen und Bedeutung der einzelnen Bestimmungen in aus- reichender Weise zu unterrichlen. Nr. 67 Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich nebst dem Einführungsgesetz und der Novelle vom 8. August 1913 als Nachtrag. Unter Benutzung der amtlichen Quellen, der Literatur und der Rechtsprechung vr. jur. A. Nomen, und vr. jur. Carl Rissom, Wirklichem GeheimemKriegsrat Kriegsgerichtsrat. 1912. Taschenformat. Geb. in Ganzleinen 6 M. n Die Militärstrafgerichtsordnung :: nebst dem Einführungsgesetz Unter Benutzung der amtlichen Quellen und der Rechtsprechung t; bearbeitet und erläutert vvn r: vr. jur. A. Nomen, und vr. jur. Carl Rissom, tt Wirklichem Geheimem Kriegsrat Kriegsgerichtsrat. rr Mit einem Anhang, enthaltend die Neichsgesetze, :: betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene :: Verhaftung und Bestrafung, rr 1910. Taschenformat. Geb. in Ganzleinen 6 M. I Wir bitten, diese Bände ständig auf Lager und im Echau- I fenster zu halten. Bei Bedarf liefern wir einzelne Exem- :: I » plare gern in Kommission. ü I.Gutlentag,Berllizsbuchhdlg.,G.m.b.H..BerlikVV.,o. :rr :: Ich weiß nicht, ob Zernerstehenüe ganz so tief von Liefen Blättern ergriffen weröen, wie wir, Sie wir §eeunöe üieses Mannes waren, um öen sich ein großer, anhänglicher Zreunüeskreis im Leben scharte. Wir sehen Sie großen slugen vor uns, aus üencn Sie wunücrbare Hinülichkeit leuchtete, Saß manch mal Sie Mzuklugen glaubten, ihrer spotten zu üürfen. hinter üieser klinölichkeit leuchtete ober wieücr ein welterhabener Humor, Ser ihn weit, weit über Sie Spottenöen erhob unü zum »freien Herrn aller dinge" machte. Vas, womit er sich mit so ehrlicher Ainülichkcit begeisterte, war ihm eben wirklich Inhalt unS Wahr heit un- Wirklichkeit ües Lebens. So wußten wir wohl: Er mußte auch mit hinausziehen in öen Rrieg, obwohl sein Mer ihm erlaubt hätte, öaheim zu bleiben, diese Blätter bestätigen es. In ihm war es eine innere Nolwenüigkeit — unü wer sich an wirklichem üeutschen Wesen i» Ser alten lieben Mischung von Hinülichkeit unS Welterhabenheit freuen will, Ser lese öas Büchlein — unö wer Seutsches Wesen kennen lernen will, greife auch öazu. E. Zuchs in Ser »Christlichen Welt". So -eutsch gelebt unü öeutsch im ToSe erfüllt warS selten eines Menschen Leben, unü Srshald wächst einem öas Büchlein ans Herz. In öiesem einen üeutschen Mann war alles restlos vereint, was wir am ganzen üeutschen Volke erlebt haben, unü immer noch erleben, kr ist in seinem Vasein unü in Siesem Büchlein unser aller Spiegel. .—. Erich Gesterhelö im „Eckart". C.Z./lmelangsverlag»Leipzig 759'