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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1905
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- 1905-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1905
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149, SV. Juni 1905. Nichtamtlicher Teil. 5993 verboten, zu denen noch 13 anonyme kommen, so daß also im ganzen 182 Bücher deutscher Schriftsteller im Index seit 1800 vertreten sind. Durch Dekret ooni 7. Juni 1901 kam noch dazu Joseph Müller mit seinem Reformkatholizismus. Nur sehr wenige von diesen verbotenen Büchern sind lateinisch geschrieben, wie vier unter Jahn und je eins unter Hirscher und Chrismann; Chr. Chr. I. Bunsen gab sein Buch »8ixpol^tus »uck bis LAS, zuerst englisch heraus, weshalb es mit dem englischen Titel unter den verbotenen aufge zählt ist. Schmäh- oder Skandalschristen finden sich nur ganz ver einzelt in der Zahl der deutschen verbotenen Bücher. Dort wird aufgesllhrt eine Schrift von Domingo-Santo, ein Papst büchlein und eine Schrift: Orden des Friedens. Durch zwei Dekrete wurde im Jahre 1817 und 1824 verboten: »Über die Wiederherstellung der Jesuiten, die Unter drückung des Freimaurerordens und das einzige Mittel, die Ruhe in Deutschland zu sichern.« Eine zweite ano nyme Schrift unter dem Titel: »Ganganelli, der Kampf gegen den Jesuitismus« kam 1845 auf den Index. Die dritte antijesuitische Schrift steht als verboten 1873 unter dem Namen des Münchners Johannes Huber, dessen Philosophie der Kirchenväter bereits 1860 verurteilt wurde. Aus der deutschen belletristischen Literatur zählt man nur drei Namen im Index. Außer Heinrich Heines »Vs I'LIIsivLglls« und -Do Io bb'Lvos«, mit denen gleichzeitig 1836 dessen »Reisebildsr« verboten wurden, stehen von ihm nur noch dort mit Dekret vom 8. August 1845 »Nene Gedichte, Hamburg 1844«; das gleiche Dekret untersagte das Drama »Jesus« von Sigismund Wiese; im September des selben Jahres kamen Lenaus »Albigenser« zu den ver botenen Büchern. Von Lesstng findet sich auf dem Index nur als Anhang des französischen Werks »Religion soiut- xillioilioviie« dessen »Erziehung des Menschengeschlechtes«. Nur wenig zahlreicher sind verbotene Bücher deutscher Geschichtsschreiber. »Der Primat der römischen Päpste« von I. O. Ellendorf wurde 1841 und 1854 »Kaiser Joseph II.» von K. A. Schimmer verboten. Untersagt wurde aber auch Rankes Papstgeschichte 1841 und 1874 »Die Geschichte der Stadt Rom« von Gregorovius, welch letzterer 1881—82 noch mit vier andern kleineren geschichtlichen Schriften auf die Liste der verbotenen Bücher kam. Das Werk von H. I. Schmitt über die russische Kirche steht nur in der italienischen Übersetzung wegen der bei gefügten Noten des italienischen Herausgebers A. Bianchi- Giovini auf dem Index; dagegen wurde 1865 einfachhin verboten Aloys Pichlers »Geschichte der kirchlichen Trennung zwischen dem Orient und dem Okzident». 1886 verurteilte ein Jndexdekret die größere und kleinere Ausgabe der Bio graphie Wessenbergs von I. Beck. Und als 1877 verboten mag hier schon »Die Sage von Petrus als römischem Bischof- von Ed. Zeller in dessen »Vorträgen und Abhand lungen« verzeichnet sein. In demselben Jahre untersagte das Heilige Offizium »Die Geschichte des vatikanischen Konzils« von Joh. Friedrich, dessen »Tagebuch, während des vatikanischen Konzils geführt» bereits 1871 verurteilt war. Damit find die deutschen Historiker des Index aufgezählt, doch werden weiter unten bei den theologischen Schriften noch einzelne Bücher verzeichnet, die man auch zur Geschichte rechnen kann. Die deutsche Philosophie wurde hauptsächlich in den Werken außerdeutscher Vertreter derselben verurteilt. Die französische Schrift von Charles Villers: »kbilosopbis cks ÜLut« war 1817 verboten worden, ihr folgte zehn Jahre später die Verurteilung der »Kritik der reinen Vernunft« von Immanuel Kant. Nächsten Anlaß zu dem Verbot gab eine italienische Übersetzung dieses Buchs. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Die nachgelassenen Werke Spinozas waren 1690 auf den Index gekommen, 1826 kamen dazu die »Theologisch-politischen Abhandlungen von Spinoza« in der Übersetzung und mit den Anmerkungen I. A. Kalbs-, eine Schrift, die in ihrem lateinischen Original bereits 1679 ausdrücklich verurteilt worden war. Von der Geschichte der Philosophie handeln die 1824, 1845, 1865 verbotenen Bücher von Buhle, Tenne mann und Schwegler. Dazu gehören auch zwei von den vier verurteilten Büchern Friedr. Wilh. Caroves, nämlich »Kosmorama« und »der Saint-Simonismus und die neuere französische Philosophie«, beide 1835 verboten. I. A. Thürmer schrieb »Die Philosophie ohne Schleier«, verboten 1854; von Mor. Carriere stehen im Index mit Dekret von 1857 bloß: »Religiöse Reden und Betrachtungen für das deutsche Volk«. Ebenfalls 1857 wurden verboten »Die Geheimnisse des christ lichen Altertums» von G. Fr. Daumer, der im Jahre nach her katholisch wurde. Der bayerische abgefallene Priester I. B. Graser schrieb fünf verschiedene Bücher über Erziehung und Unterricht, die 1838 alle zusammen verurteilt wurden. »Die Physiologie als Ersahrungswissenschast« von K. Fr. Burdach wurde 1851 verboten. Mit Dekret vom 3. Februar 1879 ist verzeichnet: »Fr. Dittes, Lehrbuch der Psychologie«. Fr. Gaspars »Ver- nunststaat« untersagte der Index 1884. Vier philosophische Schriften von E. v. Lasaulx wurden am 7. August 1861 durch Dekret der Inquisition verboten. Außer den drei Schriften Frohschammers: »Athenäum«, »Ein leitung in die Philosophie und Grundriß der Metaphysik«, »Ueber die Freiheit der Wissenschaft-, die durch einen Brief Pius' IX. vom II. Dezember 1862 verboten wurden, kamen in der Zeit von 1857—73 noch vier andre Schriften des selben Verfassers dazu, so 1857 »Ueber den Ursprung der menschlichen Seelen« und 1868 »Das Christentum und die moderne Naturwissenschaft.« »Als eins der ersten Bücher von deutschen Verfassern im neunzehnten Jahrhundert war 1808 das rationalistische Werk von I. G. Zimmermann »Ueber die Einsamkeit« verurteilt worden. Edgar Bauer begann seine schriftstellerische Tätigkeit mit einer Verteidigungsschrift für seinen Bruder, den bekannten Bruno Bauer. Als diese Schrift ausführlicher bearbeitet unter dem Titel: »Der Streit der Kritik mit der Kirche und dem Staate« erschien, wurde sie 1845 von der Jndex- kongregation verboten. Einige Jahre vorher, 1888, war »Das Leben Jesu kritisch bearbeitet von D. Fr. Strauß« bereits verurteilt worden. Damit sind die deutschen philo sophischen Bücher des Index aufgezählt; verschiedene wurden namhaft gemacht, die ebenso als theologische verzeichnet werden könnten; anderseits könnten manche später bei »Hermes« und »Günther« zu nennende auch hier schon als philosophische Bücher einen Platz haben. Die theologischen Werke sind auch unter den deutschen Büchern des Index die zahlreichsten. Dieselben gruppieren sich im allgemeinen um einige wenige Fragen, welche die katho lischen Kreise Deutschlands während des neunzehnten Jahr hunderts in Bewegung setzten. Abgesehen von der antikirch lichen Strömung zu Anfang des Jahrhunderts, der Männer wie Wessenberg ihre Richtung gaben, und zu der man die von demselben Geiste getragenen Schweizer kirchlichen Wirren in den dreißiger Jahren rechnen kann, genügt es, für die übrigen Fragen Namen wie Hermes, Günther, Rouge, Vati kanisches Konzil, Maigesetzgebung, Ünfehlbarkeit zu nennen, um alsbald zu verstehen, welche Streitfragen und was für religiöse theologische Bücher des neunzehnten Jahrhunderts hier beim Index in Betracht kommen. Daß neben diesen größeren Fragen, nicht mit denselben zusammenhängend, einzelne Bücher und Verfasser sich im Index Namen gemacht haben, ist dabei nicht zu verwundern. 781
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