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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Preistarif ein unschätzbares Hilfsmittel an die Hand gegeben, und die Herausgeber erwarten, daß er sich zu einem »Bercchnungsgesetz« herausbilden wird, das einzuhalten jeder Buchdruckereibesitzer für seine vornehmste Pflicht erachtet. Zu.seiner Durchführung sind vom Deutschen Buchdrucker verein besondere Einrichtungen getroffen worden; es ist ein Berechnungsamt in Leipzig, dem Sitz des Vereins, errichtet, das die führende und vermittelnde Stelle für den Taru bilden und allen Buchdruckereibesitzern in darauf bezüglichen Fragen mit Rat und Tat an die Hand gehen soll. Außerdem ist die Errichtung von Berechnungsstellen an verschiedenen Druckorten geplant. Auf Beschluß des Vereins ist der Tarif am 1. Oktober 1907 in Kraft getreten, jedoch mit der Maßgabe, daß er von diesem Zeitpunkt ab allen Offerten auf neue Arbeiten zugrunde zu legen ist. Die für die alten Arbeiten bisher erhaltenen Preise sollen allmählich auf die tarifmäßige Höhe gebracht werden. Insbesondere soll es bis auf weiteres gestattet sein, der bisherigen Kundschaft bei fortlaufenden Arbeiten (Zeitschriften, Sammelwerken usw.), sowie bei neuen oder wiederkehrenden Arbeiten, die im wesentlichen in gleicher Ausstattung wie früher gelieferte Arbeiten herzustellen sind, nach den bisherigen Preisen zu berechnen. Für den Verleger ist durch diese Maßnahmen die Kenntnis der Tarifbestimmungen zu einer Notwendigkeit geworden, denn im Verkehr mit der Druckerei werden sich seine Wirkungen bemerkbar machen — sie werden vielfach als eine Erhöhung der bisher gezahlten Preise in die Er scheinung treten. Wenn es auch zweifelhaft sein kann, ob es den Organen des Vereins gelingen wird, die allgemeine Durchführung der neuen Bestimmungen zu erreichen, so werden doch sicher die Berechnungsformen als normale Preise und in gewissem Sinne als maßgebend angesehen werden. Schon die Tatsache, daß der Deutsche Buchdrucker-Verein mit der Ausarbeitung des Tarifs das Verhältnis des Buch druckers zu seinem Auftraggeber, also in erster Linie zum Verleger, regeln will, zwingt diesen dazu, sich mit dem In halt bekannt zu machen; von Belang ist ferner der Umstand, daß fast alle Buchdruckereien, die auf Bedeutung Anspruch erheben können, Mitglieder des Vereins sind, und daß ihnen deshalb die Einhaltung der tarifmäßigen Preise zur Pflicht gemacht ist. Aus den einzelnen Bestimmungen des Tarifs und den beigefügten Berechnungs-Beispielen und Erläuterungen, die an Klarheit wohl nicht zu Übertreffen sind, ist zu ersehen, wieviel einzelne Arbeitsleistungen nötig sind, bis der fertige Auflagendruck abgeliefert werden kann. Nicht ohne eine gewisse Überraschung wird der Verleger erfahren, daß im Tarif mit erstaunlicher Gründlichkeit so ziemlich für jede, auch die unscheinbarste Nebenarbeit bestimmt formulierte Be rechnungen vorgeschrieben sind; gerade diese Seite wird recht gemischte Gefühle bei ihm auslösen, weil er als Auftrag geber derjenige ist, der diese Berechnungsposten bezahlen soll. Andererseits wird er jedoch aus der Kenntnis der in Betracht kommenden Punkte wieder Vorteil ziehen können. Er wird bei seinen Aufträgen nicht unbedingt nötige Forderungen unterlassen, oder er wird Anordnungen treffen, die eine Verbilligung des Ganzen herbeiführen können. Von diesem Standpunkte sollen im Folgenden die wichtigsten und am häufigsten bei der Druckherstellung von Büchern maßgebenden Bestimmungen des Tarifs in gedrängter Form vorgeführt werden. Satzberechnung. Die Entlohnung für die vom Schriftsetzer geleistete Arbeit kann nach dem Deutschen Buch druckertarif (Lohntarif) in zwei verschiedenen Formen er folgen. Entweder die Leistung des Setzers wird nach den für alle nur denkbaren Einzelfälle im Tarif festgelegten Be- Börsenblatt für den Deutsche» Buchhandel. 75. Jahrgang. stimmungen und Preisen berechnet, oder der Setzer wird mit einem festen Wochenlohn bezahlt, d. h. er arbeitet im » Gewißgelde«. Diese zwei Möglichkeiten der Berechnungs weise können naturgemäß dazu führen, daß eine im Gewiß- gelde hergestellte Satzarbeit, z. B. infolge besonderer Leistungsfähigkeit des Setzers, geringere Satzkosten verursacht, als wenn sie nach den Berechnungen des Tarifs bezahlt würde. Die Buchdruckerei war bisher in einem solchen Falle unter Umständen in der Lage, diesen Vorteil der Preis berechnung auch dem Auftraggeber zugute kommen zu lassen. Der Buchdruck-Preistarif bestimmt jedoch (Z 1), daß die Satz berechnung in allen Fällen nach den im geltenden Lohntarif für das Berechnen festgesetzten Preisen zu erfolgen habe, also auch dann, wenn der Satz im »Gewißgelde« hergestellt wird. Zur Begründung dieser Maßnahme wird ausdrücklich heroorgehoben, daß sie den Zweck haben soll, »zu verhüten, daß Preisunterbietungen mit der Ausrede gedeckt werden, der im Gewißgelde hergestellte Satz habe eine so billige Preisstellung ermöglicht«. Der Aufschlag, den die Druckerei zur Deckung ihrer Unkosten auf die Satzlöhne schlägt, beträgt nach Z 2 des Tarifs: ») bei Werken mit einfacher, glatter Satzaus führung mit einem Umfang bis zu 10 Bogen 75 Prozent, über 10 Bogen, bei denen die Zu richtung wiederholt benutzt werden kann, 60 Prozent; b) bei Werken mit schwieriger Satzausführung (wissenschaftlich oder tabellarisch) mit einem Umfang bis zu 10 Bogen 85 Prozent, über 10 Bogen 70 Prozent. Der höhere Aufschlag für schwierigen Satz wird bedingt durch den Umstand, daß diese Arbeiten ein teureres Material bedürfen, dessen Verwendbarkeit und Ausnutzungsmöglichkeit beschränkt ist. Die Höhe dieser »Geschäftsaufschläge« wurde auf Grund der bereits erwähnten Erhebungen unter den deutschen Buchdruckereibesttzern über das Verhältnis der Geschäfts spesen zu den gezahlten Satzlöhnen festgesetzt. Es wurden die Ergebnisse von Druckereien verschiedener Größe (3 bis 110 Setzer) mit verschieden hohen Lokalzuschlägen, sowohl von Werkdruckereien als auch von gemischten Betrieben berücksichtigt und dabei tatsächliche Spesen von 60 bis zu 8-t Prozent schwankend ermittelt. Außerordentlich belehrend und aufklärend für den Ver leger ist das dem Tarif beigefügte Beispiel der Preisberech nung einer Probeseite in gemischtem, schwierigerem Satz, also einer vollständigen Preiskalkulation der Buchdruckerei. Maschinensatz. Die stetig wachsenden Satz- und Druckpreise haben unzweifelhaft der Einführung des Setz maschinenbetriebes bedeutenden Vorschub geleistet. Auch der Verlag bediente sich sehr häufig des Maschinensatzes in der Absicht, eine billigere Herstellung zu erzielen, wenn auch dabei nicht selten von irrtümlichen Voraussetzungen ausgegangen wurde und besonders bei Verwendung der Zeilengußmaschine durch die kostspieligen Korrekturen der beabsichtigte Erfolg in der Praxis ausblieb. Diesem Bestreben, durch Verwen dung der Setzmaschine die Satzkosten zu vermindern, wird durch den Tarif ein Riegel vorgeschoben mit der kategorischen Bestimmung (Z 1): Maschinensatz ist wie Handsatz zu berechnen. Der Deutsche Buchdrucker-Verein stellt damit den Grundsatz auf, daß technische Vervollkommnungen in ihren Folgeerscheinungen nicht dem Konjumenten (Auftraggeber) zugute kommen sollen. Es muß zweifelhaft erscheinen, ob dieser fortschrittfeindliche Grundsatz sich dauernd wird durch- etzen können. Sehr interessant für den Verleger ist die in den Er läuterungen ausgesprochene Erfahrung der Sachverständigen 1353
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