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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1908
- Sprache
- Deutsch
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.-W 228. 30. September 1S0S, Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. l>. Dtschn Buchhandel. 10537 für die Benutzung vorgeschriebenen Förmlichkeiten soweit einzuschränken, als die Pflicht, auf die Erhaltung der Be stände bedacht zu sein, nur irgend zuläßt. Heute sendet die Berliner Königliche Bibliothek den Benutzern die Bücher ins Haus, die Senckenbergische Bibliothek in Frankfurt a. M. läßt sie sogar aus den Wohnungen der Benutzer wieder ab holen. Das glänzende Bild zeigt allerdings auch einige Schattenseiten: die Anschaffungsmittel der Bibliotheken sind zu gering, die Räume vielfach zu beschränkt, die Druck legung der Verzeichnisse kann wegen ungenügender Mittel nicht so rasch erfolgen, wie es wünschenswert wäre. Als Gründungsurkunde der Königlichen Bibliothek zu Berlin ist der Befehl anzusehen, den der Kurfürst Friedrich Wilhelm am 20. April 1659 aus seinem Hauptquartier zu Wiborg in Jütland an die Geheimen Räte zu Berlin richtete, den Bibliothekar Johann Raue, den der Kurfürst für die Neubegründung der Bibliothek erwählt und dessen Bestallung er schon 1658 ausgefertigt hatte, in Eid und Pflicht zu nehmen, ihm die vorhandene Bibliothek Band für Band nach dem Inventar zu übergeben und ihm dann die Schlüssel der Bibliothek aushändigen zu lassen. Johann Raue er- öffnete 166 l als einziger Beamter die neue Bibliothek im Apothekenflügel des Schlosses zu Cölln an der Spree. 1662 trat ihm Johann Vorstius, der Rektor des Joachimsthalschen Gymnasiums, als zweiter, 1663 Christian von Heimbach als dritter Bibliothekar zur Seite. Unterpersoual war nicht vorhanden; der erste Bibliotheksdiener stellte sich erst unter Friedrich dem Großen ein. 1687 war die Bibliothek in den Nachmittagsstunden geöffnet. Zahlreichen Personen waren Schlüssel zur Bibliothek anvertraut worden. Über den Mißbrauch dieser Vergünstigung klagten die Biblio thekare schon 1677. Als sich 1665 Christoph Hendreich, Professor zu Frankfurt a. O., erbot, in einem halben Jahre die Bibliothek neu aufzustellen und einen Stand ortskatalog anzufertigen, in einem Jahre aber einen Fachkatalog herzustellen, nahm Friedrich Wilhelm das An erbieten an. Im Mai 1666 konnten die Geheimen Räte berichten, daß Hendreich mit seinem Bruder Bibliothek und Kataloge in Ordnung gebracht hätte. Zur Belohnung dafür wurde Christoph Hendreich zum Bibliothekar ernannt. Beim Tode des Großen Kurfürsten zählte die Bibliothek rund 20 000 Bände Druckschriften und über 1600 Hand schriften. Unter König Friedrich I. wurde die Benutzung der Königlichen Bibliothek fest geregelt. Eine Verordnung vom 24. Oktober 1693 bestimmte, daß von den vier bis fünf Bibliothekaren täglich einer zur Bedienung des Publikums auf der Bibliothek anwesend sein sollte, und zwar im Sommer von 9—12 und 3—7 Uhr, im Winter von 10—12 und 2—4 Uhr. Durch eine Verordnung von 1710 wurde die Verleihung außer dem Hause auf die Wirklichen Ge heimen Räte beschränkt; anderen Personen sollten Bücher nur auf besondere Erlaubnis mit nach Hause gegeben werden. Im folgenden Jahre wurde die allgemeine Erlaubnis auch auf die Mitglieder der Sozietät der Wissenschaften ausgedehnt. Zur Vermehrung der Bibliotheken wurde 1699 in Preußen das Pflichtexemplar eingeführt. König Friedrich Wilhelm I. beließ bei seiner Thron besteigung die königliche Bibliothek im Genuß der ihr Über wiesenen Gefälle, die jährlich über tausend Taler betrugen, und bewilligte 1714 weitere hundert Taler. Aus diesen Mitteln waren Vermehrung und Bindekosten, sowie 586 Taler Besoldung zu bestreiten. Die Bibliothekare scheinen aber um die Vermehrung wenig besorgt gewesen zu sein, denn 1719 hatte sich ein Überschuß von 2683 Taler angesammelt. Der König ließ sich daraufhin über das Kassenwesen der Bibliothek Bericht erstatten und strich einen beträchtlichen Teil der der Börsenblatt skr den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Bibliothek überwiesenen Zuschüsse, wodurch die weitere Ver mehrung der Bibliothek in der Hauptsache aufhörte, mit Ausnahme derjenigen durch Pflichtexemplare und gelegent liche Zuweisungen. Beim Tode des Königs waren etwa 70 000 Bände und 2000 Handschriften vorhanden. In den ersten dreißig Jahren der Regierung Fried richs des Großen war für die Vermehrung der Bibliothek wenig übrig, wenn auch der König der Bibliothek fortgesetzt Bücher zuwies. Erst von 1170 ab wurden größere Beträge für Bücheranschaffungen ausgegeben. So bewilligte Friedrich von 1781—84, als die Bibliothek in den Neubau über gesiedelt ivar, jährlich 8000 Taler für die Vermehrung. Die Bibliothekare hatten wegen des Bücherankaufs unmittelbar mit dem König zu verhandeln. 1148 wurde auch zum ersten Male ein Gehalt von fünfzig Taler für einen Bibliotheksdiener ausgesetzt. Den Bibliothekaren war es zwar schon 1739 gestattet, einen Diener anzunehmen, für den aber kein Gehalt gezahlt wurde. Nach dem Einzug in den Friderizianischen Bibliotheksneubau wurden zwei Diener mit je achtzig Taler Besoldung angestellt. Die alten Bestimmungen für die Benutzung der König lichen Bibliothek blieben zunächst bestehen; seit 1756 wurde das Lesezimmer jedoch schon um 8 Uhr geöffnet. Als die Benutzung im neuen Bibliotheksgebäude begann, untersagte Friedrich durch Reglement vom 23. November 1783 das Verleihen der Bücher ganz. Dafür wurde aber die im Nebengebäude (jetzt Behrenstraße 40) eröffnete »Lese- Kammer« von April bis September täglich von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, in den übrigen Monaten von 8—5 Uhr geöffnet. Zu den regelmäßigen Bücherankäufen Friedrichs des Großen, die der Bibliothekar Biester auf ins gesamt 80 000 Taler veranschlagt, kam 1730 der Erwerb der Bibliothek des Obersten K. Th. Guichard, vom König Quintus Jcilius genannt, für 12 000 Taler, die im Neubau gesondert aufgestellt wurde. Die Königliche Bibliothek bestand überhaupt aus vier getrennten Bibliotheken: Alte Königliche Bibliothek, Bibliothek des Ministers Ezechiel von Spanheim, Neue Königliche Bibliothek und Bibliothek von Quintus Jcilius. Beim Tode des Königs zählte die Bibliothek nach Nicolai 150 000 Bände. Nach dem Tode Friedrichs des Großen verlangte sein Nachfolger, König Fiedrich Wilhelm II., von dem ersten Bibliothekar Hofrat Stosch ein Gutachten, ob für die Ver mehrung der Bibliothek auch weiterhin so hohe Summen wie in den letzten Jahren notwendig seien. Stosch, dem der zweite Bibliothekar Biester beitrat, erklärte darauf, daß 2000 Taler jährlich für die Bedürfnisse des gelehrten Publi kums genügen würden, wenn den Bibliothekaren Auswahl und Anschaffung der Bücher überlassen würde, worauf am 13.November 1786 dementsprechend verfügt wurde. 1787 wurde ein neuer dritter Bibliothekar, Woltersdorf, angestellt, auch ein dritter Bibliotheksdiener angenommen. Von dem Jahres etat von 2000 Talern mußten jährlich 1070 Taler für Besoldungen dienen, darunter 400 Taler für den dritten Bibliothekar und die drei Diener. Unter Friedrich Wilhelm II. wurden für die Königliche Bibliothek einige Bibliotheken angekauft, so u. a. 1789 die an Klassikerausgaben reiche Bibliothek des Predigers Fr. I. Roloff, wofür der König 8000 Taler besonders bewilligte. Diese Bibliothek wurde getrennt aufgestellt. Dann wurde ein großer Teil der Bücher des Leibarztes Möhsen für 3000 Taler erworben. Dazu bewilligte der König 1000 Taler; der Rest wurde von der Bibliothek bestritten; eine Dublettenauktion, 1794 von der Bibliothek veranstaltet, brachte fast 3000 Taler ein. Der Umstand, daß die Bibliothek aus so vielen ge trennten Sammlungen bestand, veranlaßte den Bibliothekar 1375
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