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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081119
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^ 269. 19. November 1908. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13 2 7 Z I. C. Hiurichs sche Buchhandlung in Leipzig. 13287 Jnscl-Berlag in Leipzig. 13291 8 .//: in Dalbleäer 12 Axel Juncker Berlag in Stuttgart. 13303 Alexander .Wähler in Dresden. 13290 Ltto Lenz in Leipzig. 13299 Krämer: Hugkrönä. II. 2. ^.u9. 2 ^ 25 §6k. 3 25 c^. Loschwitzer Berlag in Lofchwitz-Dresdeu. 13307 * kraut-^I manaeü 1909. 1 §6d. 1 60 o). E. L. Mittler n. Sohn in Berlin. 13306 *Palästinajahrbuch. 4. Jahrgang. 2 ^ 60 geb. 3 50 H. A.-G. Munchmeper (Ä. m. b. H. in Niedersedlitz- 13289 Dresden. — 93. kuktgebiik und Xomst. ^ 20 -ß. Neuer frankfurter Berlag, G. m. b. H. in 13293 AranNurt a/M. ^ Pan-Berlag, G. m. b. H. in Berlin. 13301 *^apoIson'8 8obrikttzn und Oe8präeüs. 3 ^ 50 Asd. 4 ^apoleou-kibliottielr. 3 käe. Oed. 12 Wilhelm Prange, Verlagsbuchhandlung in Stargardi P. 13285 komm. Vo1k8düeder. Leit 1—5. a 20 H. I. F. Schreiber in Eßlingen. 13305 *8ieder§: Der kräball. dein^vddd. 18 Wilhelm Süsserott in Berlin. 13307 Kolonien. 80 H. *kekt 23/24. XIÜ88e1: Die XleinEäeluuA. 80 Martin Warneck in Berlin. 13294/96 Kleine Rechenmaschine für das konkrete Rechnen. Für die Hand der Kinder. Ausg. 50 -ß; k. 75 6. 2 20 -ß. 1L. 2l. Weller in Berlin. 13304 dau63. 2 käe. I'ext, 1 Uoäelldd. Oed. 30 Nichtamtlicher Teil Buchhändler-Verein der Provinz Brandenburg. Zur Rabattfrage. Bergt. Rr. 207, L22, 231, 239, 24S, 247, 287, 289, 262, 2S4, 268 d. Bl.) Brandenburg, am 15. November 1908. Auch der Unterzeichnete Borstand erklärt hiermit sein volles Einverständnis mit dem Rundschreiben des Vorstandes der Kreis- und Ortsvereine vom September d. I. Er bedauert ebenfalls sehr, daß der Vorstand des Ver- legervereins es unterlassen hat, seinen Mitgliedern den Beschluß der Hauptversammlung vom 16.Mai 1908 durch besonderes Rundschreiben in empfehlender Weise zur Kenntnis zu bringen. der Vorstand des Luchhändler-Vereius der Provinz Lrandenbnrg. Evenius. Die Inseratensteuer und der Buchhandel. (Brgl. Nr. 262, 263, 264, 266, 288 d. Bl.) Von der Inseratensteuer wird der Buchhandel und namentlich der Vcrlagsbuchhandel zwar nicht in dem gleichen Maße getroffen wie der Zeitungsverlag, immerhin ist die hierdurch für den Buchhandel entstehende Belastung erheblich genug, um ihn zu veranlassen, seine Unterstützung denjenigen Gewerbszweigen zu leihen, die, weil in erster Linie von der Inseratensteuer beeinträchtigt, sich mit aller Kraft hiergegen zu wehren suchen. Für den Buchhandel spielt das Inserat zweifellos eben falls eine sehr bedeutsame Nolle in seiner Funktion als Reklamemitiel, und wenn man die Entwicklung des letzten Menschenalters verfolgt, wird man nicht umhin können, zuzugeben, daß von dem Inserat auf buchhändlerischem Gebiete in weit erheblicherem Umsange Gebrauch gemacht wird als früher. Selbstverständlich kommen hierbei nicht die Inserate in der buchhändlerischen Fachpresse in Betracht, sondern vielmehr die in den Fachblättern bestimmter Zweige Notenblatt lllr den Deutschen Buchhandel. 75. Jahrgang. der Wissenschaft oder der Technik, sowie die in der allge meinen Presse. Bis zu einem gewissen Grade kann nun der Buch handel vermöge der ihm eiaenen Organisation auf das In serat zu dem Zweck, die Öffentlichkeit aus Neuerscheinungen aufmerksam zu machen, verzichten; er kann beispielsweise auch durch Versenden zur Ansicht oder Auswahl da und dort Interesse für eine Neuerscheinung erregen. Aber selbst verständlich bietet dieses Mittel immerhin nur unvoll kommenen Ersatz für das Inserat, und dies gilt auch von den andern Mitteln, die etwa als Surrogate des Inserates in Betracht kommen könnten. Es ist nun die Frage ausgewoifen worden, ob auch die Anzeigen von Büchern oder Zeitschriften unter die Steuer fallen, die nicht in Zeitungen oder Zeitschriften, auch nicht in eigenen Anzeigeblättern zum Abdruck gelangen, sondern in den Büchern selbst, in der Regel nach dem Sachregister, abgedruckt werden. Bekanntlich ist diese Gepflogenheit ziemlich ver breitet, vor allem bei wissenschaftlichen Werken, in geringerem Maße auch bei belletristischen. Der Verlagsbuchhändler zeigt auf diesem Wege andere bei ihm erschienene Werke an. Der Wortlaut der Vorlage über die Inseratensteuer bietet nun keine Möglichkeit, diese Anzeigen als steuerpflichtig zu be trachten. Die Vorlage unterscheidet bekanntlich zwischen Anzeigen und Ankündigungen. Steuerobjekt sind die Anzeigen, wenn sie in inländischen Zeitungen oder Zeitschriften oder in son stigen inländischen durch Druck oder andere Mittel verviel fältigten Blättern oder Schriften enthalten sind oder sich in sogenannten Sonderbeilagen befinden. Es dürste keinem Zweifel unterliegen, daß die den Büchern beigegebenen An zeigen nicht hierher zu rechnen sind. Allerdings werden auch sie durch den Druck vervielfältigt; aber sie sind weder in Zeitungen, noch in Zeitschriften, noch auch in den sogenannten Anzeigeblättern enthalten, sie können auch unmöglich als Sonderbeilage eines Buches aufgefaßt weiden. Ebensowenig ist es anderseits aber möglich, sie unter den Begriff der 1728
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