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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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13274 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 268, 19. November 1908. Ankündigung zu stellen; die Steuervorlage verbindet mit diesem eine besondere, engere Bedeutung, als sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch an sich ergeben würde. Es gelten nämlich als steuerpflichtig alle Ankündigungen in Schrift und Bild, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in öffentlichen Räumen ausgestellt, insbesondere auch durch Lichtwirkungen heivorgebracht, in geschlossenen Privat räumen, die dem allgemeinen Zutritt offen stehen, durch Ausstellen sichtbar gemacht werden oder auf Privatgrund- stllckcn oder in Privaträumen so angebracht werden, daß sie von öffentlichen Straßen, Plätzen oder Räumen aus wahr genommen werden. Es bedarf keiner Ausführung, daß es auch der weitestgehenden Auslegung nicht möglich sein wird, die gedachten Anzeigen zu den Ankündigungen in diesem Sinne zu rechnen. Hiernach bezieht sich die Steuer, die auf die Inserate gelegt wird, nicht hierauf, und wäre noch ein Zweifel in dieser Beziehung möglich, so müßte er durch die Berück sichtigung des Steuermaßstabs beseitigt werden, der in Vor schlag gebracht wird. Dieser Maßstab ist ein solcher, daß er nur auf Zeitungen, Zeitschriften und Anzergeblätter An wendung finden kann. An diesem Ergebnis ist nun festzu halten. Sollte die Jnseratensteuer doch die Zustimmung des Reichstags erhalten, was keineswegs so unwahrscheinlich ist wie vielfach geglaubt wird, so würde diese Art der An zeige von Büchern und sonstigen Gegenständen des Verlags- gefchäfts ein Mittel bieten, das Inserat teilweise vermeiden zu können. Es ist vorhin gesagt worden, daß in der Regel nur die in demselben Berlage erschienenen Sachen ange kündigt werden. Ein zwingender Grund hierzu besteht nicht; cs könnten sehr wohl auch die Erscheinungen andrer Verleger angezeigt werden und zwar wechselseitig, so daß auf diese Weise die Verleger bestimmter Klassen von Werken gegenseitig sür die Bekanntgabe ihrer Erscheinungen Sorge tragen würden. Es ist nicht einzusehen, daß technische oder sonstige Bedenken dem entgegenstehen sollten. Das Publikum würde ganz gewiß nichts dagegen einzuwenden haben, sollte auch durch Befolgung dieser nur für die Eventualität der Einführung der Jnseratensteuer ge gebenen Anregung der Umfang dieser sogenannten Zugabe ein ganz beträchtlicher werden. Selbst wenn die Vergebung solcher Ankündigungen nur gegen Bezahlung erfolgt — was, wenn cs sich um aus anderem Verlag stammende Werke handelt, eigentlich selbstverständlich ist — würde die Mög lichkeit nicht bestehen, die Steuer hierauf auszudehnen. Es ließe sich hierdurch sür den Buchhandel wenigstens zu einem gewissen Teil die Jnseratensteuer ausschalten, und es braucht nicht bezweifelt zu werden, daß gegebenenfalls von diesem Aushilssmittel auch Gebrauch gemacht werden wird. Eine andere Frage, die ebenfalls bereits aufgetaucht ist, kann nicht in demselben die Steuerpslicht verneinenden Sinne entschieden werden, nämlich diejenige, ob der Verleger einer Zeitschrift für die aus Gegenstände seines eigenen Verlages sich beziehenden, auf dem Umschlag dieser Zeit schrift befindlichen Ankündigungen Jnseratensteuer bezahlen muß. Dies ist allerdings der Fall. Es ist vollständig gleichgültig, ob Gegenstände des eigenen oder fremden Ver lags angekündigt werden, die die Anzeige treffende Steuer ist in dem einen wie in dem anderen Falle verfallen. Es ist vollkommen verständlich, daß dies manchem nicht ein leuchten will, und daß so mancher Verleger es als undenkbar bezeichnet, daß er eine Steuer auch dann zahlen muß, wenn er in seiner Zeitschrift das Erscheinen eines in seinem Verlage erschienenen Buches ankündigt. Allein es besteht gar kein Zweifel, daß nach der Vorlage die Steuer auch diese Ankündigungen ergreift. Es muß nun zunächst die weitere Entwickelung der Angelegenheit abgewartet werden. Sollte sich zeigen, daß mit der Annahme der Vorlage insoweit und grundsätzlich gerechnet werden muß, so dürfte wohl sür den Verlags buchhandel Veranlassung gegeben sein, sich mit dem in obigem angegebenen Mittel der Ankündigung der Neu erscheinungen zu befassen, das vielleicht in ziemlich wirk samer Weise ausgestaltet werden kann. Freilich — darüber darf man sich nicht täuschen und wird sich auch nicht täu schen wollen — einen vollkommenen Ersatz für das Inserat bieten diese Mittel nicht. Wenn die Ansicht geäußert worden ist, der Preis der Bücher könne im Hinblick auf die Jnseratensteuer und die dadurch bewirkte Erhöhung der Geschäftsspesen ebenfalls er höht werden, so glaube ich dem entschieden widersprechen zu müssen. Eine Erhöhung der Bücherpreise scheint mir in Deuhchland völlig unmöglich, es sei denn, daß man einen sehr bedeutenden Rückgang im Absätze mit in Kauf nehmen will, sowohl bei Büchern wissenschaftlichen und technischen Inhaltes als auch bei solchen, die der belletristischen Literatur angehören. Justizrat vr. Fuld, Mainz. Aus dem Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig. Ausstellung von Notentiteln und Bildschmuck zu musikalischen Druckwerken. Die umfangreiche und schöne Kollektion illustrativer Schmuckstücke zur Verzierung musikalischer Druckwerke, die gegenwärtig einen großen Teil der unteren Räume des Deutschen Buchgewerbehauses in Leipzig füllt, stammt aus der Sammlung des Kaiser!. Regierungsrats Herrn Walter von Zur Westen in Berlin. Sie gibt einen Überblick über die gesamte Entwicklung der bildlichen Ausstattung musikalischer Druckwerke. Wie beim Buchschmuck, tritt auch bei der Bildaus stattung der musikalischen Druckwerke zunächst der Holzschnitt in den Vordergrund, der dann im 17. Jahrhundert vom Kupferstich ganz verdrängt wird. Mit dieser Periode setzen die Darbietungen der Ausstellung ein und zeigen eine Reihe Notentitel, die von deutschen, französischen, englischen und italienischen Verlegern herausgebracht worden sind. Unter den deutschen Titeln findet sich auch einer mit zwei weiblichen allegorischen Figuren, der die Bezeichnung trägt: Klaviec- auszug zur Zauberflöte, gestochen und herausgegeben von N. Simrock, Churfürstl.-Cölnischer Hof- und Kammer- Musikus. Von den deutschen Titelzeichnern bezw. -Stechern dürfte der 1621 in Augsburg geborene Matthäus Küsel, der auch mehrere Opernwerke illustrierte, zum Teil mit seinem Bruder Melchior ausgcfiihrt, als der beachtens werteste der frühen Zeit erscheinen. Matthäus Küsel hat auch Opernillustrationen, die von Lodovico Vurnacini ge zeichnet find, im Stich ausgeführt. Besonders hervorragende Arbeiten der Musik-Illustration hat seinerzeit auch der Händel kultus in England geschaffen. Als die besten hierbei be teiligten Graphiker sind der Zeichner Cipriani und der Stecher Bartolozzi anzusehen, von denen Walter von Zur Westen sagt (Zeitschrift für Bücherfreunde XII. Jahrg. 1908, Heft 8. Bielefeld und Leipzig, Velhagen L Klasing): »Die beiden eben erwähnten Künstler waren die Modegraphiker jener Tage. An ihre Kunst wurde nicht nur appelliert, wenn ein Buch ein schönes Frontispiz er halten sollte, sondern auch, wenn König Georg III. sich ein Exlibris, wenn Lady Beßborough sich eine Visitenkarte anschaffen wollte, oder der Lord-Mayor eine Einladungs karte für eine musikalische Unterhaltung brauchte.
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