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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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27V, 20. November 1908. Nichtamtlicher Teil. BS-l-nblaU I. d. DIschn, Buchhandel. 1S32S »Deutschen Sortimenters« verschafft, so kann er darin den Artikel des Herrn vr. Lehmann-Danzig finden, worin dieser in einer sehr umfangreichen Abhandlung den Reichsschatz sekretär zur Einführung einer solchen Steuer aussmdert. Mit Recht weist Herr Schaper, dessen Artikel ich mit großem Interesse gelesen habe, aus den Unterschied in der Belastung der Anzeigeblättcr, die mehr als einmal wöchentlich erscheinen, und der wöchentlich nur einmal oder in größeren Zwischenräumen erscheinenden Blätter hin, der von vornherein zu der Frage nötige, warum eine staffelweise Gliederung nur bei elfteren vorgenommen worden sei und nicht auch bei letzteren die bekanntlich alle über einen Kamm geschoren und durchwegs noch dem höchsten Satze (l0"/o) besteuert werden sollen. Am deutlichsten kommt diese un gleichmäßige Behandlung der beiden Gattungen von Anzeige- blätiern in dem Voranschlag für das Erträgnis der Steuer zum Ausdruck,- denn während die mehr als einmal wöchentlich erscheinenden Anzeigeblätter (also die ge samte Tagespresse und eine kleine Anzahl von Zeit schriften) bei einem Gesamt-Jnseraten-Erträgnis von >85846 894 ^ im Jahre nur 9850683 ^ Steuern bezahlen sollen, sind die wöchentlch nur einmal oder in größeren Zwischenräumen erscheinenden Anzcigeblätter <also das Gros der Zeitschriften) bei 226 455 750 ^ Jnserateneinnahrne mit einem Steuerbetrag von 22 645 575 belastet, so daß also diese letzteren mehr als zwei Drittel der ganzen auf zirka 3300000V veranschlagten Steuer zu tragen hätten. München, den 17. November 1908. Eduard Pohl. Zum Entwurf eines Gesetzes über die Anzeigensteuer. Der Entwurf eines Anzeigensteuergesetzes ist augen scheinlich ohne Sachkenntnis ausgearbeitet worden; wenn dazu überhaupt aus interessierten sachverständigen Kreisen Infor mationen eingeholt wurden, so stammen diese ausschließlich aus der großen Tagespresse, während die Interessen der Zeitschriften, <»Anzeigeblätter, die wöchentlich einmal oder »r größeren Zwischenräumen erscheinen«), die allein zwei Drittel des vorausgesetzten Ergebnisses auf bringen sollen, gänzlich unberücksichtigt geblieben sind. Eine Steuer, wie sie der Enlwurs vorsieht, be deutet eine einseitige und unberechtigte Belastung eines bestimmten Teiles der betroffenen Kreise, nämlich des Zeitschriftenverlages, und damit sine erhebliche Gefährdung eines wichtigen Faktors unseres Kultur- und Wirtschafts lebens. In Nachstehendem sollen nur die ausschließlich den Zeitschriftenverlag schädigenden Einseitigkeiten und falschen Annahmen des Entwurfes beleuchtet werden; von den die Tagespresse und den Zeitschrifteuoerlag gleichmäßig angehenden Punkten sei nur folgendes Hervorgehoden- Der Entwurf behauptet, die Steuer sei keine Zeitungs steuer, keine besondere Belastung der Presse; sie sei vom Anzeigenden und nicht vom Anzeigenblatt zu entrichten. Aber es ist dem Fachmann ohne weiteres klar, daß bei dem außerordentlich scharfen Wettbewerb aus dem Gebiete des An zeigenwesens nur sehr wenig Anzeigenblätter überhaupt den Versuch machen werden, den Inserenten die Steuer tragen zu lassen, und daß sie sehr bald gezwungen sein werden, die Steuer selbst zu tragen, wenn sie konkurrenzfähig bleiben wollen! Aber selbst wenn es möglich und praktisch durch führbar wäre, daß die gesamte Presse einmütig die Steuer vom Inserenten bezahlen läßt, wie es der Entwurf vorsieht, bleibt derselbe Zustand. Der Entwurf gibt ja selbst zu (Absatz 7 der Begründung), daß »jeder in der Lage ist, sich BSrünilatt lllr dkn DtUilch!» Buchhandel. ?r. Jahrgang. der Steuer zu entziehen oder ihren Betrag durch den Umfang feiner Anzeige selbst zu bemessen«! In der Tat wird jeder Inserent nunmehr darauf bedacht, seine Anzeige so abzukürzen, daß der Betrag der Anzeigen gebühr und der Treuer zusammen nicht mehr ausmacht, als der früher sür die Anzeige zu entrichtende Betrag. Gerade der wichtigste Teil der Anzeigenden, die Großinserenten, die jährlich Zehntausende für Anzeigen ausgeben, haben nach einem durchdachten Plane einen Annoncenetat festgesetzt, den sie in wohlerwogener Würdigung der Wichtigkeit der Reklame sür das heutige Erwerbsleben so hoch als möglich sestsetzen und den sie deshalb nicht noch überschreiten können; die An- zeigensteuec würde sie ohne weiteres zwingen, die Steuer in ihren Etat einzuschliehen, da sie ihn nicht um die Höhe der Steuer vermehren können. Daß die großen Geschäfte ihre Reklame infolge der Steuer ebensowenig nennenswert ein schränken, als sie dies insolge der beträchtlichen Steigerung der Einrückungsgebühren getan haben, die im Laufe der Zeit bei einer großen Anzahl von Anzeigeblättern eingetrelen ist, ist eine Ansicht, die auf Mangel an Erfahrung und an Sach kenntnis beruht. Der Zeitschristenvcrleger, den das Anwachsen der Auslage und die dadurch immer mehr steigenden Herstel lungskosten zur Erhöhung seines Anzeigentariss zwangen, wußte genau, daß er damit einen Sprung ins Dunkle tat; die Erfahrung hat gelehrt, daß eine solche Erhöhung eine ganz erhebliche Abnahme der Zahl und des Umfanges der Inserate herbeiführte; im günstigen Falle wog der höhere Preis der Anzeigen den Rückgang ihrer Anzahl auf, und der einzige Gewinn war, daß bei gleichbleibendem Er trag Umfang und Gewicht der Inseratenteile und damit die Herstellungs- und Vertriebskosten verringert wurden. Und dabei wußten die Inserenten noch, daß sie die Kosten der erhöhten Auflage ihrer Anzeigen und damit die größere Reklamewirkung des Blattes bezahlten; damals entsprachen sich Leistung und Gegenleistung, während jetzt der Inserent Summen bezahlen soll, von denen ihm nicht ein Pfennig zugute kommt. Dem Wortlaut des Entwurfes nach soll allerdings der Inserent die Steuer zahlen — aber aus der Tasche des Verlegers, dessen Einnahme um die Höhe der Steuer ver ringert wird. Wenn Z 11 die Steuer dem Inserenten zu schiebt, so wird das schon in 8 12 widerrufen; Der Verleger haftet als Selbstschuldner, und damit tritt die ganze den Verleger belastende Tendenz des Entwurfes zutage; er spricht es hier selbst klar aus, daß er sich in letzter Linie an den Verleger hält, gleichgültig ob dieser den Steuerbetrag erhalten hat oder nicht. Die Steuer ist eine Zeitungssteuer, eine Belastung der Presse und bleibt es ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Inserenten oder dem Anzeigenblatt bezahlt wird! Sie ist nach der Absicht des Entwurfs eine Besteuernng des Ersatzes der mündlichen oder schriftlichen Offerte — denn daß der von der Anzeige zu erwartende Nutzen besteuert werden soll, wie der Entwurf sagt, ist schon darum nicht durchzusühren, weil ein Nutzen nicht immer klar nachzuweisen, in manchen Fällen überhaupt nicht vorhanden ist — also eine Besteuerung nicht schon erzielter Werte, sondern des Mittels zur Er zielung von Werten, die aber in Wirklichkeit dem am Ersolg nicht beteiligten Verbreiter der Offerte, dem Anzeigen verleger, zur Last fällt und damit zu einer Umsatzsteuer wird. Vor allem aber ist sie in ihrer ungerechten und ungleichmäßigen Verteilung eine unmittelbare Gefährdung der Zeitschriften und Fachblätter. Der Entwurf sieht eine Besteuerung der Zeitschristen und Fachblätter (d. h. der wöchentlich einmal oder in größeren Zwischenräumen erscheinenden Blätter) mit 10 vom Hundert vor, im Gegensatz zu den Zeitungen, die mit 2 bis 10 vom Hundert, im Durchschnitt mit 3,6 vom Hundert 17ZS
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