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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1908
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- Deutsch
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13830 «SO-ndlotl I. 0. Dllchn. Buch«»»--,. Nichtamtlicher Teil. ^ 270. 20. November 1908 besteuert werden sollen! Wenn eme solche Unterscheidung an und sür sich willkürlich und ungerecht ist. so kenn zeichnet ihre Begründung die überall in dem Entwurse zutage tretende Unkenntnis der bestehenden Verhältnisse. Die Herstellungskosten der Zeitschriften sind infolge der hohen Schriftsteller- und Künstlerhonorare, der sorgfältigeren Druckherstellung und des besseren Popieres ganz unver hältnismäßig höher als bei der Tagespresse, und infolgedessen muß der Anzeigende auch die nach Ansicht des Entwurfes bessere Reklamewirkung teuerer bezahlen. Die ungerechte Be steuerung der Zeitschriften mutet also, gleichgültig, ob sie dem Inserenten oder dem Zeuschriftenverleger zur Last fällt, dem Steuerzahler zu, für erhöhte Ausgaben noch prozentual höhere Steuersätze zu zahlenI Und zwar eine Steuer, die so hoch ist. daß sie die Warenhaussteuer, die zugestandener maßen die Entwicklung eines unwillkommenen Zweiges des modernen Geschäftslebens hemmen sollte, um das Fünffache übertriffl! Wenn man berücksichtigt, daß bei Zeitschristen die Abonnementsgelder nur den geringsten Teil der Herstellungs kosten decken und daß die Erträge des Inseratenteils t»i allen Zeitschriften ohne Ausnahme überhaupt erst deren Be stehen gewährleisten, so kann man beurteilen, welche ein schneidende Schädigung eine dem Zeilschlistenverlag aufzu bürdende Umsatzsteuer von 10 vom Hundert bedeutet. Be zahlt sic der Verleger, so vermindert sich sein Gewinn um 10 vom Hundert des Jnseratenumsatzes; läßt er sie, was nach dem oben Gesagten kaum möglich ist. den Inserenten bezahlen, so vermindert sich sein Jnseratenumsatz um etwa 10 vom Hundert, und da die Bruttoerträge aus An zeigen zum allergrößten Teile die allgemeinen Unkosten für Illustrationen und textlichen Inhalt decken müssen, die durch eine Verkleinerung des Inseratenteiles nicht vermindert werden, so wird sein Gewinn um nahezu 10 vom Hundert des Jnseratenumsatzes. der allein noch den überwiegenden Teil der Gesamtherstellungskosten der Zeit schrift deckt, vermindert. Das heißt mir anderen Worten, daß bei vielen Zeitschriften und Fachblättern der Reingewinn um ein Drittel, um die Hälfte oder um noch mehr gekürzt wird, und daß eine solche Zeitschrift einfach gezwungen ist. ihr Erscheinen einzustellen. Kein Einsichtiger wird sich ver hehlen, welche Gefahr sür das wirtschaftliche und geistige Leben des Volkes hierin begründet liegt; nur der Ent wurf wagt in seiner betrübenden Unkenntnis der Ver hältnisse davon zu reden, daß bei den vorgesehenen Steuersätzen <10 vom Hundert des Umsatzes!) eine Abnahme der Anzeigetätigkeit »nur so unerheblich sein würde, daß sie die wirtschaftlichen Grundlagen der Anzeigebläiter nicht beein flussen wird«. Er scheint von Bestehen und Wesen der deutschen Zeitschriften, die zwei Drittel des Ergebnisses der Anzeigensteuer ausbringen sollen, nur wenig Kenntnis zu haben! Das geht auch wieder daraus hervor, daß er (Abs. L der Begründung) die Steuer für kleine Anzeigen als geringfügig bezeichnet; damit mag er Recht haben, wenn er an Tageszeitungen von Auslagen unter bOOO denkt, und unter der Vorausictzung. daß sie die Steuer auf die In serenten abwälzen können. Unter den obwaltenden Verhält nissen aber bedeutet für den Zeitschriftenverlag die »gering fügige Steuer« eine Umsatzsteuer von 10 vom Hundert! Die Einschränkung, daß Stellengesuche bis zu fünf Zeilen steuerfrei bleiben sollen, kommt wieder einseitig der Tagespresse zugute. Ein einfacher Vergleich lehrt, daß es sich bei den Inseraten in Lokalanzeigern usw. um einfache Arbeits angebote handelt, die in stark abgekürzter Form sagen, daß für irgend einen Zweck sine Kraft zur Versllgung steht; derartige Anzeigen werden nur selten einen Umsang von fünf Zeiten erreichen. Wer in Zeitschriften eine Stelle sucht, muß einer seits viel höhere Preise bezahlen, und wendet sich anderseits an ein ganz anderes Publikum, das schon aus der Anzeige selbst Näheres über Alter. Leistungen usw. ersehen will. Eine stellesuchende Lehrerin z. B. ist gezwungen, in einer Zeitschrift zu inserieren und dafür 4 ^ und die Steuer zu bezahlen, während ein Arbeitsbursche nur KO H ohne Steuer- belastung zu zahlen braucht; die Festsetzung der Grenze auf fünf Zeilen ist also eine ungleiche Belastung wirtschaftlich Schwacher und zugleich eine durch nichts gerechtfertigte Be vorzugung der Tagcsprcsse vor den Zeitschriften Für das Daheim z. B.. das für die Beurteilung von Fragen, die Stellengesuche betreffen, maßgeblich ist. beträgt die Zahl der Stellengesuche von mehr als fünf Zeilen Umfang etwa zwei Drittel der gesamten Stellengesuche. Dieselbe ungleichmäßige Behandlung der Zeitschriften im Gegensatz zur Tagcspresse kommt in H 12 des Entwurfs zur Geltung, nach dem die Steuer mit der Annahme der Einrückung fällig ist. Während im Zeitungswesen ein großer Teil der Einrückungen bei Erteilung des Auftrages bezahlt werden mag. so daß die vorherige Erhebung der Steuer durch den Verleger vielleicht möglich erscheint, ist es im Zeitschriftenbetriebe Gebrauch, daß bei dem weitaus größten Teil der Anzeigen ein viertel-, halb-, ja ganzjähriger Kredit gewährt wird; das berücksichtigt aber der Entwurf in seiner Sachunkennlnis nicht, so daß er (Begründung zu tz 11) zu dem Schluffe kommt, daß »zu einer Stundung der Steuer keine Veranlassung vorliegt, da« usw. Wieder eine voll kommene Verkennung der Interessen des Zeitschristenverlags! Dadurch wird die Einziehung der Steuer mit Rechnungs und Quittungsausschreiben. Verbuchungen usw. so kompliziert, daß sie nur zum kleinsten Teile von den vorhandenen Arbeitskräften bewältigt werden kann und selbst für die kleineren Betriebe die Anstellung einer neuen Kraft, für größere Betriebe mehrerer Kräfte sich nölig macht. Der Entwurf steht vor. daß die rund 5000 wöchentlich einmal erscheinenden Zeitschriften rund 22 Millionen Mark Steuer ausbringen, wofür ihnen eine Vergütung von 2 200000 gewährt wird. Wenn man nun. was praktisch viel zu gering ist, annimmt, daß nur die Hälfte dieser Zeitschriften infolge der Steuer nur je einen Angestellten mehr braucht, der bei der komplizierten, große Aufmerksamkeit und Sachkenntnis erfordernden Arbeit doch mindestens 100 Monatsgehalt beansprucht, so belaufen sich die jährlich allein durch Gehälter für Mehr arbeit dem Zeitschriftenverlag erwachsenden Kosten auf 2500 mal 100 mal 12 — 3 000 000 ^O> Das heißt: durch die Steuereinziehung erwachsen dem Zeitschristenverlog im Gegensatz zum Zeitungsverlag allein an Gehältern Mehrkosten, die tue für Einziehung der Steuer gewährte Vergütung auf- heben. ohne daß ein Betrag für Zinsoerlust oder die anderen sehr erheblichen Kosten übrig bliebe!! Denn der Zeitschristen oerleger ist außerdem durch den Entwurf gezwungen, erhebliche Beträge an Steuer zu zahlen, die er erst nach längerer Zeit, im ungünstigen Falle erst nach einem Jahre erhält, es wird ihm also, wieder in höchst ungerechtem Gegensatz zum Zeitungsverlag, ein erheblicher Zinsverlust aufgebürdet, der mit 3 o. H. viel zu niedrig angesetzt wäre, da gerade die größeren Inserenten lange Kredite in Anspruch nehmen. Ganz ausgeschlossen ist, daß der Verleger die Steuer unab hängig vom Jnseratenbetrag einzieht, wie es der Entwurf Vorsicht, der die Steuer als mit Annahme der Einrückung fällig bezeichnet. Es würden ihm allein durch das Ver senden der Rechnungen und Quittungen Kosten entstehen, die der Entwurf in seiner Unkenntnis der Verhältnisse ein fach unbeachtet läßt, deren Höhe aber die für die ganze Einziehungsarbeit vorgesehene Entschädigung (die allein schon sür Gehälter verbraucht wird) weit übersteigt!
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