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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1908
- Sprache
- Deutsch
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13332 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 270, 20. November 1908. gesehen für die Kombinierung von Vorgängen oder szenischen Handlungen, die als Originale zu kinematographischen Auf nahmen dienen, sowie für kinematographische Aufnahmen selbst. Von erheblicher Bedeutung für die Wirksamkeit des Unionsschutzes sind einige Neuerungen allgemeiner Art. Zu nächst wurde der Grundsatz ausgesprochen, daß der inter nationale Schutz innerhalb der Konvention von der Er füllung aller Förmlichkeiten — sowohl derer des Ursprungslandes als auch derer des Einfuhrlandes —, unabhängig sein solle. Der gleichen Tendenz — ein Zurück greifen auf die Gesetzgebung des Ursprungslandes unnötig zu machen — diente auch der weitere deutsche Vorschlag, den Schutz in jedem Lande hinsichtlich der Voraussetzungen und der Dauer von dem Schutze im Ursprungslande unab hängig zu gestalten. Die Konferenz stimmte diesem Vorschläge zu, hielt es aber zugleich für notwendig, eine einheitliche Schutzfrist für alle Unionsländer einzuführen. Die Schutzfrist der Konvention beträgt die Lebenszeit des Urhebers und weitere fünfzig Jahre. Allerdings mußten einige Delegationen Zweifel äußern, ob es möglich sein würde, die fünfzigjährige Frist in ihrem Lande zur ge setzlichen Anerkennung zu bringen. Es wurde daher die Möglichkeit offen gelassen, daß einzelne Länder ihre bis herigen Schutzfristen behalten; doch wird gegenüber diesen Ländern der Grundsatz der Unabhängigkeit des Schutzes hin sichtlich der Frage der Schutzdauer keine Anwendung finden. Solange in Deutschland die dreißigjährige Schutzfrist bestehen bleibt, werden also auch deutsche Werke in den übrigen Unionsländern keinen längeren Schutz genießen können als in Deutschland selbst. Durch die Berliner Konferenz erhält der Urheberrechts vertrag seine dritte Fassung. Ursprünglich bestand nur die Konvention von 1886; hierzu kam die Pariser Zusatzakte von 1896. Um nun zu verhindern, daß durch Beifügung einer neuen Zusatzakte die Übersicht über das aufzuwendende Konventionsrecht zum Nachteile der Wirkung der Konvention übermäßig erschwert werde, wurden alle Bestimmungen, die nach den Beschlüssen der Berliner Konferenz für das Ver tragsrecht maßgebend sein sollen, in einen einheitlichen Text zusammengefaßt, der zwischen allen den Ländern, die die Berliner Akte ratifizieren werden, die früheren Texte ersetzt. Dabei wurde denjenigen Ländern, die in einem oder dem anderen Punkte die Berliner Akte nicht annehmen könnten, die Möglichkeit gewährt, es hinsichtlich bestimmter Fragen bei den Bestimmungen der früheren Akte zu belassen. Solche Vorbehalte werden beim Austausch der Ratifikationen erklärt werden können. Da indessen bis dahin noch längere Zeit verstreichen wird, ist zu hoffen, daß die Erkenntnis der Not wendigkeit einer einheitlichen Regelung und eines einfach anzuwendenden Vertragsinstruments die Regierungen be stimmen wird, nach Möglichkeit auf besondere Vorbehalte zu verzichten. Kleine Mitteilungen. * II Internationale Konferenz zur Revision der Berner Urheberrechts- Konvention, Berlin 14. Oktober bis 13. No vember 1W8. (Vgl. Nr. 240, 241, 242, 243, 245», 249, 250, 251, 252, 253, 257, 263, 266, 268, 269 d. Bl.) — In der Schlußsitzung der Urheberrechts-Konferenz in Berlin, die um 13. d. M. im Reichstagsgebäude stattgefunden hat, hielt der Präsident Herr Staatsminister vr. von Studt folgende Ansprache: (Red.) Meine Herren Konferenzmitglieder! In der Einladung, die sie am 18. Februar 1908 an die Unionsstaaten mit der Bitte um Teilnahme an der Revisions konferenz gesandt hat, hat die kaiserliche Regierung der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß es, dank der Unterstützung und der gemein samen Arbeit aller dieser Staaten möglich sein würde, das Werk der Union beträchtlich vorwärts zu bringen und zur Ausarbeitung eines einheitlichen Textes der Konvention zu gelangen, der von neuzeitlichen Grundsätzen im Urheberrecht getragen sein würde. Wir haben die Genugtuung feststellen zu können, daß diese Hoffnung heute zu einem großen Teile verwirklicht ist. Das Gebäude der Union ist auf festerer Grundlage neu anfgerichtet, es erhebt sich zu größerer Höhe und Breite. Indem die kaiserliche Negierung zu diesem Ergebnis sich selbst beglückwünscht, richtet sie zugleich die besten Glückwünsche an Sie und spricht Ihnen vollen Dank aus. Der Ausdruck dieses Dankes gebührt in erster Linie Herrn Louis Renault, dem hervorragenden Präsidenten der Kommission, die Ihre Entscheidungen zu kodifizieren gewußt hat Der Bericht, den er ausgearbeitet hat, gibt alle wünschenswerten Aufklärungen über die volle Tragweite der angenommenen Be stimmungen und über die Ordnung, die in naher Zukunft die Staaten der Union beherrschen wird. Der Bericht wird in seiner Art ein dauerndes Denkmal sein von dem klaren und auf das Praktische gerichteten juristischen Geist des Präsi denten der Kommission. Ich darf bei Bekundung meiner Dankbarkeit nicht die Mit glieder der Kommission und der Subkommissionen vergessen, die den lebhaften Wunsch nach Einverständnis und guter Kamerad schaft bekundet haben; sie waren beseelt von den besten Absichten, um zu Lösungen zu gelangen, die oft sehr schwer zu finden waren, namentlich in einigen Fragen, wo die Jnbetrachtnahme des öffentlichen Interesses besonders schwierige Aufgaben stellte, oder in gewissen noch wenig erforschten Gebieten des Urheberrechts. Die Vorbehalte und Einschränkungen, die einige Delegationen einschalten zu müssen geglaubt haben, sind ihnen — davon sind wir überzeugt — durch die Umstände und den besonderen Stand ihrer nationalen Gesetzgebungen auferlegt worden. Weit entfernt, ihr Streben nach Ausgleich, das ich soeben erwähnt habe, Lügen zu strafen. sind sie vielmehr ein Beweis ihres sie dauernd beherrschenden Wunsches, die schließliche Annahme der gefaßten Beschlüsse bei den gesetzgebenden Körperschaften und Regierungen ihrer Länder zu sichern. Ich danke in gleicher Weise Hern Henri Morel, dem Direktor des internationalen Bureaus in Bern, kür seine sehr wertvolle Mitwirkung bei der Vorbereitung der Berliner Konferenz. Mit tiefem Bedauern haben wir ihn der Anordnung des Arztes nachgeben und bei Beginn der Konferenz Berlin ver lassen sehen, um in einer ihm von den Ärzten auferlegten Ruhe Erholung zu finden; unsere besten Wünsche für baldige Wieder herstellung seiner Gesundheit haben ihn begleitet. Glücklicherweise hat der, der ihn mit Genehmigung des Schweizerischen Bundesrats vertreten hat, Herr Professor Röthlisberger, die Lücke ausgefüllt, die sich durch sein Scheiden geöffnet hatte. Sein Kommentar der Berner Konvention ist in den Händen aller Mitglieder der Konferenz. Durch seine gründ liche Kenntnis der so verwickelten Materie des Urheberrechts, durch seine wirksame Vermittlung insbesondere in den Beratungen der Redaktionskommission, durch sein taktvolles und bescheidenes Wesen hat Herr Röthlisberger einen großen Teil zum Erfolge unserer Arbeiten beigetragen. Wir danken Herrn Röthlisberger ganz besonders für seine Mitarbeit. Er hat sich um die Konferenz sehr verdient gemacht. Meine Herren, es ist mir eine ebenso angenehme wie dringende Pflicht, Ihnen aufrichtig zu danken für die Beweise des Wohl wollens, das Sie mir während des ganzen Verlaufes der Konferenz dauernd erwiesen haben. Ich muß in gleicher Weise in Ihrem Namen dem Sekretariat danken, dessen sämtliche Mitglieder großen Die Entwicklung der Union erfolgt stufenweise. Wir schmeicheln uns der Hoffnung, daß die große Mehrheit der Ver tragsstaaten uns auf die Stufe folgen wird, die wir in Berlin Punkten noch im Rückstände bleiben, nicht zögern werden, den im Jahre 1908 erreichten Standpunkt zu gewinnen. In gleicher Weise haben wir die sichere Hoffnung, daß die Vertreter der dem Verbände nicht angehörenden Länder, die uns die Ehre erwiesen haben, unfern Sitzungen beizuwohnen, ihrer Regierung berichten werden, daß der Fortschritt der Unionsstaaten
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