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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1908
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- Deutsch
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275. 26. November 1908. Nichtamtlicher Teil. feststellte, glaubte er, Brockhaus habe eine größere Zahl gedruckt, als ihm zustand. Er ließ sich auf keine Erklärungen ein, sondern ver klagte den Verlag. Der Prozeß endigte erst im September 1845 mit der völligen Freisprechung des Verlages. Die gesamten Kosten hatte Eckermann zu tragen, doch wurden sie später auf seine dringende Bitte hin der Staatskasse auferlegt. Brockhaus gab über den Prozeß eine als Manuskript gedruckte Schrift heraus: »Uber die Verhältnisse der Buchhandlung F. A. Brockhaus in Leipzig zu Herrn Hofrat vr I. P. Eckermann in Weimar in Be ziehung auf das Werk: Gespräche mit Goethe in den letzten Jahren seines Lebens.« Eckermann antwortete darauf mit der Broschüre: »Einige Worte über den Rechtsstreit gegen Brockhaus in betreff der Ge spräche mit Goethe von I. P. Eckermann. Als Manuskript ge druckt. Weimar 1846.« Eckermann war trotz des Prozesses bereit, Brockhaus auch den dritten Teil in Verlag zu geben; allein er erfuhr eine schroffe Ab lehnung. Brockhaus wäre sogar bereit gewesen, die zwei ersten Teile an einen andern Verlag abzutreten, aber man konnte sich über den Preis nicht einigen. So erschien 1848 der dritte Teil im Verlage der Heinrichshofenschen Buchhandlung in Magdeburg. Diese druckte nur 2500 Exemplare; allein die politisch aufgeregte Zeit war einem solchen Unternehmen so wenig günstig, daß bis 1867 nur 1500 Exemplare verkauft wurden. Eckermann plante noch einen vierten Teil, in dem hauptsächlich die Gespräche über den zweiten Teil des Faust Platz finden sollten, aber in der Ausführung kam er nicht über kleine Fragmente hinaus. Inzwischen hatte Eckermann jedes Jahr die weitere Abrechnung von Brockhaus erhalten, und allmählich war auf beiden Seiten die dem Verlag von Brockhaus den Vorschlag, den dritten Teil mit den beiden ersten Teilen zu vereinigen. Dieser Plan scheiterte aber 1854 an dem Widerstand des Magdeburger Verlages. Eckermann hatte anfänglich die Absicht gehabt, den vierten Teil auf Subskription herauszugeben; diesen Plan gab er aber auf, als er — offenbar durch eine Erbschaft — ziemlich wohlhabend geworden war. Sein frühzeitiger Tod am 3. Dezember 1864 unterbrach seine kaum begonnene Arbeit am vierten Teil. Erst 1867 gelang es vr Eduard Brockhaus, den dritten Teil aus dem Verlage von Heinrichshofen abzulösen, der sich ungern von 1876 erschien die vierte, 1883 die fünfte, 1886 die sechste Auflage. Da 1884 das Urheberrecht an dem Werke erloschen ist, sind seit her noch verschiedene Neudrucke der Gespräche erschienen. Was die Übersetzungen betrifft, so warteten die ausländischen Verleger ruhig das Erscheinen der ersten Auflage ab, deren Übersetzung ihnen nach den damaligen Urhebergesetzen ohne weiteres gestattet war. Es dauerte übrigens bis 1839, bis die erste englische Übersetzung von Margaret Füller erschien; sie enthielt nur eine Auswahl der Gespräche und erlebte mehrere Auflagen. Eine vollständige Übersetzung von John folgte 1850. Französische Übersetzungen erschienen 1862 von I. N. Charles und 1863 von Emile Dölerot mit einer Einleitung von Sainte-Beuve. Eckermann hatte die Sammlung seiner Gedichte seit 1821 bedeutend vermehrt. 1837 bot er sie Brockhaus zum Verlage an und verlangte dafür 600 Taler Honorar. Brockhaus war aber im Verlage von Gedichten zu sehr erfahren, als daß er sich darauf eingelassen hätte, und als Eckermann seine Forderung auf die Hälfte ermäßigte, nahm Brockhaus das Anerbieten nur deshalb an, weil er dem Ver fasser der »Gespräche« in dieser Form eine Anerkennung geben wollte. Der Absatz der Gedichte entsprach auch nicht den allerbescheidensten Erwartungen. Deutschland gilt schon seit langer Zeit als das Land der Antho logien. Wohl in keinem anderen Lande ist die Zahl und Ver breitung der Bücher dieser Art so groß wie in Deutschland. Es wäre gewiß interessant, einmal die Geschichte der Anthologien zu erforschen, ihre ersten Anfänge festzustellen und dann zu zeigen, wie sie sich in der Gunst des Publikums eingebürgert haben. Als das neue Urheber gesetz von 1901 erschien, das den Abdruck von noch nicht nachdruck- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. freien Gedichten ohne Genehmigung der Verfasser untersagt, konnte man glauben, der Produktion von Anthologien sei jetzt Einhalt ge boten. Trotzdem ist seither noch eine stattliche Reihe von Antho logien, auch mit Gedichten neuerer Verfasser, erschienen. Im ganzen hat jedoch die Produktion etwas nachgelassen, und das ist ja auch weiter nicht schlimm. Von älteren Anthologien sind einzelne zeit gemäß erneuert worden, so die »D i ch t e r g r ü ß e«; Neuere deutsche Lyrik ausgewählt von Elise Polkv (Mit 24 Dichterbildnissen. Leipzig, C. F. Amelangs Verlag.) Von diesem Werk ist jetzt bereits das 301. bis 312. Tausend in einer neuen Bearbeitung von Julius R. Haarhaus erschienen. Das dürfte wohl die höchste Auflage sein, die ein derartiges Werk in deutscher Sprache bisher erreicht hat. Der veranstaltet, die sich nur durch den Einband von der für den Verkauf bestimmten Ausgabe unterscheidet. Der Verlag hat sich zu diesem dankenswerten Entgegenkommen bereit gefunden, um sich den An gehörigen des Buchhandels erkenntlich zu zeigen für die tatkräftige Verwendung zugunsten dieses Werkes. Dieses Beispiel verdient übrigens nachgeahmt zu werden. Was die Stellung zu den Anthologien selbst betrifft, so ist sie naturgemäß sehr verschieden. Die Dichter sind nicht sehr gut darauf zu sprechen, weil sie, ebenso wie ihre Verleger, lieber sähen, daß ihre Gedichtsammlungen selbst gekauft würden. Das ist leicht begreiflich; aber wenn man bedenkt, daß so unheimlich viel Gedichtbände gedruckt werden und daß sich in vielen auch nicht ein nennenswertes Gedicht befindet, so ist es ebenso erklärlich, daß das Publikum lieber eine Anthologie kauft, die eine Auswahl der besten Gedichte der ver schiedensten Verfasser enthält. Aus dem gleichen Grunde verkaufen die Sortimenter lieber eine Anthologie, weil sie diese schneller an den Mann bringen, als andere dicke Gedichtbände, die wohl kaum einer ganz aufschneiden oder bis zum Schluß durchblättern wird, er müßte denn etwa aus besonderen Umständen keine andere Lek türe haben. Kleine Mitteilungen. * Rabattvergütung bei Postbezug von Zeitschriften. (Vgl. Nr. 267, 271, 272, 274 d. Bl.) — Nachträge: Allgemeine Automobil-Zeitung. (Bereinigte Verlags- Anstalten Gustav Braunbeck L Gutenberg-Druckerei A.-G., Berlin.) Vierteljährlich 1 ^ 25 Centralblatt für Moden. (John Henry Schwerin, Berlin.) Vierteljährlich 15 -Z. Frauenfleiß. (John Henry Schwerin, Berlin.) Vierteljährlich 20 H. Große Moden welt. (Ebd.) Vierteljährlich 15 «Z. Illustrierte Aeronautische Mitteilungen. (Vereinigte Ver lagsanstalten Gustav Braunbeck <8- Gutenberg-Druckerei A.-G., Berlin.) Vierteljährlich 75 «>. Illustrierte Wäschezeitung. (John Henry Schwerin, Berlin.) Vierteljährlich 10 -H. Kindergarderobe. (John Henry Schwerin, Berlin.) Vierteljährlich 10 -Z. Kleine Modenwelt. (John Henry Schwerin, Berlin.) Vierteljährlich 10 H. Mode und Haus. (Einfache Ausgabe. (Ebd.) - Vierteljährlich 15 H. Dasselbe. Koloriert. (Ebd.) Vierteljährlich 20 <Z. Das Motorboot. (Bereinigte Verlagsanstalten Gustav Braun beck <L Gutenberg-Druckerei A.-G., Berlin.) Vierteljährlich 75 H. Vom Reichsgericht. — Wegen Feilhaltens unzüchtiger Ab bildungen sind am 18. Juli d. I. vom Landgericht Düsseldorf der Kaufmann Samuel Wallach und seine Ehefrau zu je einem Monat Gefängnis und 300 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Sie besaßen n Düsseldorf eine Postkartenhandlung, in der eine Anzahl Serien- ipostkarten beschlagnahmt wurden. Das Urteil würdigt die ein zelnen Serien eingehend und stellt fest, daß sie ohne künstlerischen Wert seien und nur grobsinnlich wirkten. Berücksichtigt wird dabei, daß der Begriff der Unzüchtigkeit nicht nur von Form und Inhalt, sondern auch von dem Zwecke und der Verwendung ab- hänge. Wegen der Abbildungen »Ln eostume cl'Lve. und »Schönheit des weiblichen Körpers», sowie der Broschüre »Der süße Phili und der liebe Tutti« erfolgte Freisprechung. 1778
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