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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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L82, 4. Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 1412 Zollsätze für Dänemark (nach dem neuen am 1. Januar 1909 in Kraft tretenden Tarif), Norwegen und Schweden nebenein- andcrgestellt sind, — eine dem ausländischen Exporteur sicher willkommene Zusammenstellung. Aus der fünften Abteilung (Vereine, darunter auch die drei nordischen Buchgewerbevereine; die fünf nordischen Fach blätter des Buchhandels usw.) ersehen wir, daß der dänische Buchhändlerverein in Kopenhagen mit jetzt nur 40 Firmen (gegen öl im Jahre 1904) im Rückgänge begriffen ist, während der dänische Provinzbuchhändlerverein jetzt 166 Mitglieder hat (gegen 153 im Jahre 1904) und der dänische Buchhandlungsgehilfen- Verein, von dessen neuen Satzungen ein Auszug mitgeteilt wird, von (1904) 405 auf 614 Mitglieder angewachsen ist. Zum ersten Mal treten in dieser Abteilung auf: der 1906 gestiftete dänische Verlegerverein und die 1905 ins Leben getretene Fach schule »Lvonska Lokbanä6l88lro1an« in Stockholm. In der geographischen Abteilung sehen wir die Zahl der Sortimenter in der Provinz Schleswig, die mit dem däni schen Buchhandel verkehren, von (1904) 12 auf 9 Firmen zurückgegangen, die derjenigen Firmen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, die zum nordischen Buchhandel Beziehungen haben, um 5 vermehrt, nämlich: in Chicago John Anderson; Gyldendal Publishing House; L. H. Lund; Danish Norwegian Publishing Society; in Red Wing (Minnesota) Hauges Synod Book Department. Auf Island ist neu hinzugekommen: Gudmundin Bergsson (gegründet 1905) in Jsafjord und ebenda (als Nachfolger von Th. Jonsson) Magnus Olafson. Da die Drucklegung der ersten Abteilung des Adreßbuches (Rabattberechtigte, der Organisation angehörende Buchhändler und Verleger) schon am 1. März erfolgte, so sind spätere Ver änderungen auf einem Blatt hinter dem Vorwort nachgetragen; diese Liste ist allerdings keineswegs vollständig. G. Bargum. Kleine Mitteilungen. * Zu», Anzeigciisteuer-Gesebentwurf. <Vgl, Nr. 282, 201. 264. 266, 268, 26g, 270, 271, 273, 276, 277, 278, 280 d. Bl.> — Die Handelskammer in Mannheim hat zum Gesetzentwurf über die Anzeigensteuer eine Erklärung angenommen, in der es heißt: » ... Wenn nun zur Besserung der Reichsfinanzen alle Berufs stände und somit auch Handel und Industrie neue und schwere befürchtet werden muß. Um die vorliegenden Steuerprojekte uuter diesem Gesichtspunkt eingehend zu prüfen, beschließt die Kammer, unverzüglich Ausschüsse, bestehend aus Handelskammer- solchen zur Beratung der Tabak-, Wein-, Bier-, Branntwein-, Gas- und Elektrizitäts-, Anzeigen- und Nachlaßsteuer.« Die Vorstände des Vereins Brandenburgischer Zeitungs verleger und des Bezirksvereins Frankfurt a. O. und Potsdam des Kreises XI des Deutschen Buchdruckervereins sind vereinigt mit ausführlichen Darlegungen an die Reichstagsabgevrdneten zu wirken, daß auch die Kommission besser unterrichtet wird, als das seitens der unzutreffenden Auseinandersetzungen in der Regierungsvorlage geschehen ist«. Diesen Darlegungen entnimmt die »Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker« als Material eine Berechnung über die den Verlegern und dem Reiche erwachsenden Kosten der Erhebung der Anzeigensteuer für die Provinz Brandenburg (ohne Berlin): Es ist von einer Zeitung von über 10 000 Auflage eine Prob berechnung vorgenommen und festgestellt worden, daß von ihr Die Berechnung, unter Zuhilfenahme der Auftragsbelege, sowie die Verbuchung nach steuergesetzlichen Grundlagen hat sieben Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7ö. Jahroaua. Stunden beansprucht. Liegen bei den übrigen 9 Blättern von über 10 000 Auflage gleiche Verhältnisse vor, so ergibt sich fol gende Berechnung: 10 Blätter L 10 000 Auflage ü. 3200 Steuern . . 32 000 Weitere 10 Blätter mit 5000 Auflage würden schätzungsweise mit je 1800 Steuern. . . . 18 000 „ und die übrigen 230 kleinen Kreis- und Lokalblätter würden zu rechnen sein mit je 100 also mit 92 000 „ für die ganze Provinz Brandenburg (außer Berlin) mithin 142000 Hiervon gehen ab 10 Prozent Erhebungskosten mit 14 200 so daß das Steuerergebnis 127 800 ^ betragen würde. Den Verlegern erwachsen folgende Erhebungskosten für Gehalt an das zur Berechnung anzustellende Personal: bei 10 Blättern, bei 10 000 Auflage, je 1 Beamter. . 10 „ 10 „ „ 5 000 „ „ Arbeitskraft 5 „ 230 „ je etwa Vi Arbeitskraft . . . . . 60 also Personen 75 mit einem Jahresgehalt usw. vou 1800 . . 135 000 hiervon ab obige 10 Prozent Erhebungskosten . 14 200 , bleiben 120 800 ^'. Hierzu treten die Gehälter für die vom Reiche anzustellenden Kontrolleure. Für 260 Zeitungen sind, da sich die nachzu prüfenden Summen ja ausschließlich aus einer großen Anzahl kleiner und kleinster Beträge zusammensetzen, zum mindesten 5—10 Kontrolleure zu rechnen, falls die Kontrolle nicht völlig illusorisch sein soll. Nimmt man nur 5 Kontrolleure an, so er gibt sich für diese, bei einem Gehalt von je 3000^ jährlich, eine Gehaltssumme von 15 000^, ohne Pension. Die Kosten für die Erhebung der Anzeigensteuer würden somit betragen: für den Zeitungsverleger . . 120 800 ^ für das Reich 15 000 in Summa 135 800 Das Steuerergebnis beträgt hiergegen nur 127 800 Hieraus geht hervor, daß die Kosten der Einziehung der An zeigensteuer in der Provinz Brandenburg 8000 höher sein würden, als die Steuer dem Reiche einbringen würde. Die durch Reisediäten der Kontrolleure, durch Pensionen und Witwenversorgung usw. dem Reiche entstehenden Kosten sind hierbei noch nicht einmal berücksichtigt. Mögen sich gegen diese schätzungsweisen Aufmachungen auch Einwände erheben lassen, soviel legen sie doch dar, daß bei der Anzeigensteuer die Steuererträgnisse zu den Kosten der Steuer erhebung in keinem Verhältnis stehen. Wollte man eine Kosten berechnung nach vorstehendem Muster für das ganze Reich vor nehmen, so würde das, obwohl die Verhältnisse in manchen Orten Brandenburg, nur bestätigt und zugleich bewiesen werden, daß der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger nicht nur die Steuer, sondern auch noch den größten Teil der Kosten von deren Erhebung zu tragen hat. Die »Frankfurter Zeitung« sagt in einer Polemik gegen die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung«, welche die Anzeigen steuer sowie auch die in dem Entwürfe vorgesehene Kontrolle steuer ein taugliches Mittel zur Minderung der Reichs- finanznvt ist, es muß vielmehr zunächst die Vorfrage entschieden werden: ob der Reichstag der jeweiligen Regierung ein Kontrollrecht über die Presse einräumen will. Das ist die eigentliche Kernfrage, die bei diesem Entwurf entschieden werden muß, und die politischen Parteien würden den größten Fehler begehen — einen Fehler, der sich an jeder einzelnen rächen kann — wollten gründung des Entwurfs tut so, als wüßte man nicht mehr, aus welchen Gründen § 30 des Neichspreßgesetzes von 1874 jede besondere Besteuerung der Presse mit Einschluß der Inserate untersagt. Noch leben aber Männer, die an jener Regelung mitgewirkt haben und die sich sehr genau ent sinnen, daß jener Vorbehalt aus politischen Rücksichten im Interesse der Unabhängigkeit der Presse gemacht worden ist. 1838
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