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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081211
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14466 Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil- ps? 288. 11. Dezember 1908. Den jetzigen Direktor vr. Heinrich Pallmann erwartete bei seinem Amtsantritt vor allem die Hauptaufgabe, die ihm anvertraute Sammlung den zeitgemäßen Ansorderungen entsprechend für die allgemeine und wissenschaftliche Be nutzung umzugestalten. Nachdem Or. Pallmann die mini sterielle Genehmigung seines umfangreichen Neoiganisations- planes erlangt hatte, der auch die Umänderung der bis herigen amtlichen Bezeichnung der »K. Kupferstich- und Handzeichnungen-Sammlung- in »K. Graphische Sammlung einschloß. begann er sogleich mit dessen Ausführung. Die schon früher teilweise hergestellte Trennung der Maler- und Stecherwerks wurde in der Weise durchgeführt, daß jetzt, soweit es überhaupt möglich ist. die Malerwerte in den älteren Vervielfältigungsarten ausgelöst und die Blätter nur nach Stechern usw. geordnet sind. Schabkunstblätter. Holz schnitte. Lithographien bilden eigene Abteilungen. Die Ab teilung Lithographie ist besonders wertvoll geworden, seit ihr im Sommer 1905 die seither in d. K. Hos- und Staats bibliothek befindliche Lithographie-Jnkunabeln-Sammlung von Franz Maria Ferchl. einem Freunde von Alois Seneseider. überwiesen wurde. Die Malerwerke in Photographien und Lichtdrucken, die früher nach den Gemäldesammlungen, in denen sie vertreten sind, zusammengestellt waren, wurden einfach nach den Künstlernamen alphabetisch geordnet, wo durch ihre Benutzung wesentlich erleichtert wird. Die Katalogisierung der K. Graphischen Sammlung wurde fast vollständig neu gestaltet, indem von dem Grund satz ausgegangen wurde, daß die Sammlung den Besuchern nach den verschiedensten Richtungen hin nutzbar zu machen sei. Im Anschluß an einen zum Teil schon vorhanden gewesenen alphabetisch geordneten Katalog der illustrierten Werke und Handbücher, der auch die Namen der Künstler mit allen über sie in der Sammlung vertretenen Werken aufführt. sind bis jetzt folgende Sach- oder Realkataloge sür die Besucher aufgestellt oder kommen demnächst zur Ausstellung l Graphik (Allgemeines) — Holzschnitt. 2 Bde. — Kupferstich — Litho graphie — Buchkunst — Illustration. Karikatur, 3 Bde. — Zeichnung. Malerei. 2 Bde.. — Kirchliche Kunst. 2 Bde. — Kunstzeitschriften — Kunst der Länder und Orte. 14 Bde. (Gibt über alles Auskunft, was über Kunst und Kunstwerke einzelner Länder und Orte (u. a. Kunstsammlungen) in der Bibliothek vorhanden ist). — Trachten 2 Bde. Alle diese Sachkataloge sind in Zettelsorm angelegt, indem Zettel von starkem Papier in feste, einbandähnliche Decken mit steifem Rücken eingeschraubt sind. Ergänzungen können leicht eingefügt werden. Ein neuer allgemeiner alphabetischer Künstlerkatalog wird von jedem in der Graphischen Sammlung vertretenen Künstler angeben, ob Handzcichnungen. Kupferstiche. Schabkunstblätter. Holzschnitte und Lithographien von ihm vortzanden sind. Dieser Katalog besteht ebenfalls aus einzelnen Zetteln, die in Soenneckenschen Kartothek-Kästen von Eichenholz mit eigens für diesen Zweck hergestellten Verschlüssen aufbewahrt werden. Fertig liegen ferner vor Verzeichnisse über: Die Bildnisse des Wittelsbachischen Fürstenhauses — Künstlerische Original arbeiten tRadierungen, Lithographien. Holzschnitte) in Sammel werken des 19. Jahrhunderts — Photographien. Lichtdrucke und Heliogravüren nach Gemälden. Zeichnungen und Stichen, einschließlich der in Sammelwerken befindlichen.—Aquarelle und Zeichnungen des König Ludwig-Albums (enthaltend die dem König Ludwig I. bei Enthüllung der »Bavaria« am 9. Oktober 1850 von den Münchener Künstlern überreichten 20 Ölbilder und 178 Aquarelle und Zeichnungen). — Zeich nungen und Aquarells der sogenannten Halm-Maffei-Samm- lung. Dann ist noch die angefangene Katalogisierung der deutschen Handzeichnungen des 15. bis 19. Jahrhunderts zu vollenden und dis systematische Katalogisierung der Kunst blätter durchzufüyren. Das Personal der Kgl. Graphischen Sammlung, das zurzeit aus dem Direktor und Konservator, drei Assistenten, zwei wissenschaftlichen Hilfsarbeitern, einem Oberaufseher, der zugleich die Arbeiten eines Restaurators besorgt, vier Dienern und einer Maschinenschreiverin besteht, wird mit den umfangreichen und teilweise sehr schwierigen Katalogisicrungsarbeiten noch verschiedene Jahre zu tun haben. Die gelegentlich der Neuordnung der Münchener Graphischen Sammlung aufgetretenen Frage nach den Grundsätzen der künftigen Vermehrung di ser Sammlung wurde dahin beantwortet, daß nach und nach die Lücken in den Beständen älterer und neuerer, besonders deutscher Künstler auszusülleu seien und daß außerdem das Haupt augenmerk auf die Werke zeitgenössischer und zwar haupt sächlich Münchener Künstler zu richten sei. Zu der wünschens werten Vermehrung nach den verschiedene» Richtungen hin fehlt es jedoch der Münchener Sammlung ebenso wie den ähnlichen anderen deutschen Sammlungen an dem erforder lichen Vermehrungssonds. Jedenfalls hat die Königliche Graphische Sammlung in München seit den 150 Jahren ihres Bestehens zahllosen Künstlern. Kunststudierenden und Kunstfreunden vielfache Anregung und Belehrung geboten, wie man auch fernerhin mit Recht von ihr sagen können wird, daß »sie dem Volke zugute gekommen und Gemeingut des deutschen Volkes und deutscher Geistesarbeit geworden ist- (M. Oeser. Geschichte der Stadt Mannheim. Mannheim 1908, S. 327). Fr. I. Kleemeier. Welche Forderungen verjähren mit dem Schlüsse des Jahres 1908? (Nachdruck verboten.) Unsummen Geldes gehen alljährlich dadurch verloren, daß die Geschäftsleute es in vielen Fällen unterlassen, sich vor Verjährung ihrer Forderungen zu schützen. Das wird von ge wissenlosen Schuldnern ausgebeutet, und wird dann die unleugbar bestehende Forderung verspätet geltend gemacht, so wird ihr die Einrede der Verjährung entgegengesetzt — und der Lieferant ist sein Geld los. Für Geschäftsleute sind daher die Bestimmungen des Bürger lichen Gesetzbuchs über Verjährung doppelt wichtig. Gemäß der Vorschrift des 8 196 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ziffer 1 ver jähren am 31. Dezember 1908 alle im Laufe des Jahres 1906 ent standenen Forderungen von Kaufleuten, Fabrikanten, Handwerkern und denjenigen, die ein Kunstgewerbe betreiben, für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte mit Einschluß der Auslagen. Das ist der häufigste Fall: die Forderungen der Detaillisten und Handwerker an ihre Privat kundschaft. Die Grossisten und Fabrikanten, sowie alle diejenigen, Jahren (8 196 B. G.-B., letzter Absatz >, also würden jetzt die Außerdem verjähren in zwei Jahren Forderungen, die im privaten oder geschäftlichen Leben von Bedeutung sind, z. B. Gehaltsforderungen der Handlungsgehilfen, Lohnforderungen der Arbeiter, Forderungen der Arzte, Rechtsanwälte, Notare, Lehrer, Mietsforderungen u'w. In vier Jahren verjähren Rückstände von Zinsenforderungen, Renten, Pensionen, sowie die bereits oben erwähnten geschäft lichen Forderungen. Jeder Geschäftsmann tut also im eigensten Interesse gut daran, seine ausstehenden Forderungen zu prüfen und die er forderlichen Schritte zu tun, um sich vor dem Beginn der Ver jährung zu schützen. Die Verjährung wird laut 8 208 des Bürger- .ichen Gesetzbuchs unterbrochen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Die Verjährung wird ferner laut § 209 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterbrochen,
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