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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1916-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 38, 16. Februar 1916. Sachverständigengutachten die Überzeugung, das; zwar ein großer Teil der in dem Buch angegebenen Mittel brauchbar und gut, aber keines wegs geeignet sei, den Arzt zu ersetzen. Das Buch besitze weder einen wissenschaftlichen Wert, noch könnten mit den angepriesenen Kuren alle Krankheiten, wie Lungen-, und Herzleiden, geheilt werden. Die Angeklagten wußten, daß das, was sie den Käufern versprachen, nicht auf Wahrheit beruhte, und daß die Angaben in den Prospekten geeignet waren, das Publikum irrczufiihren, weshalb sie sich an mittlere und kleinere Leute namentlich auf dem Lande wandten, die erfahrungs mäßig dem wissenschaftlichen Arzt ein gewisses Mißtrauen entgegen-^ bringen und sich gern von Kurpfuschern behandeln lassen. Das Reichs gericht hat die Revision gegen das verurteilende Erkenntnis der Straf kammer zurückgewiesen. (Urteil vom 23. April 1915: Nechtspr. u. Med.-Gesetzg. S. 93.) PersonMüchrichten. Kriegsauszeichnung. — Herr Georg Merseburger In haber der Verlagsbuchhandlung gleichen Namens in Leipzig, der zur zeit in einem Landsturmbataillon als Leutnant Dienst tut, ist mit dem Albrechtsordcu 2. Klasse mit Schwertern ausgezeichnet worden. Richard Dcdckind -f. — In Braunschweig ist am 12. Februar Ge heimer Hofrat Prof. Or. Nich. Dedelind im Alter von 84 Jahren ge storben. Dedekind war ein Gelehrter von Weltruf; seine bekannteste Schrift »Was sind und was sollen die Zahlen?« ist weit über die engeren Fachkreise hinaus verbreitet und hat die zahlentheorctischen Unter suchungen sowie die Erörterungen über die erkenntnistheoretischen Grundlagen der Mathematik aufs nachhaltigste befruchtet. Dedekinds fachwissenschaftliche Lebensarbeit, meist in Fachzeitschriften veröffent licht, war vorzugsweise der höheren Analysis und der Zahlentheorie gewidmet. Aus Dirichlets Nachlaß gab er dessen wichtige »Vorlesungen über Zahlcntheorie«,' und mit H. Weber die gesammelten Werke von Bernhard Niemann heraus. Sprechsaal. ^ ^ ^ Erziehung zur Schleuderei, die neue Gefahr für den festen Ladenpreis. Die Furcht vor den Folgen einer sich allmählich heranbildenden Unsitte zwingt mich bereits bei ihrem Entstehen hier auf ihr heimliches Wirken warnend aufmerksam zu machen und ihr da durch cntgegenzutreten. Seit 1905 kämpfe ich öffentlich in diesem Blatte für den einheit lichen Ladenpreis, dabei überzeugungstreu von der Ansicht durch drungen, daß durch sein Aufheben dem Buchhandel als Kulturträger der sichere Todesstoß gegeben würde. Seit dieser Zeit hat sich viel geändert. Der Verlagsbuchhandel bildet sich immer mehr zum Großbetrieb aus und erzeugt schnell und weit über Bedarf. In seiner Umwandlung fühlt und denkt er heute anders, als er cs früher zu tun pflegte; ihm wurde das Buch mehr zur Ware und zum Handclsobjekt. Cr muß daher seinen Preis und den Nutzen für den Verkäufer mehr für den Massenvertrieb ein- richtcn, und um eincn solchen Massenabsatz zu erzielen, darf keine Anreizung für den zu gewinnenden Käufer, soweit sie sich anwenden läßt, unversucht bleiben. Der feste Ladenpreis, mit seinem tief eingewurzelten Herkommen allgemein bekannt, wirkte nun oft hemmend und erschwerte beson ders bei einer größeren Partiebcstellung den Kauf. Aber an ihm durfte nicht gerüttelt werden, man braucht ihn zum Einzelverkauf, auch durfte dem kleinen Sortimenter, in seiner Anzahl eine nicht zu unter schätzende Macht, nicht der Glaube an die festen Ladenpreise, wie sie im Katalog stehen, geraubt werden: ihn durfte man als eignes Schutz mittel nicht preisgeben. Aus all diesen Anforderungen und Hemmungen bildete sich nun im stillen folgende Unsitte heran, die stellenweise in den mannigfaltig sten Formen, mehr oder weniger geschickt zurechtgestutzt auftritt: Dem Sortimenter wird vom Verleger in einzelnen Fällen brief lich und natürlich vertraulich einschmeichelnd nahegelegt, die günstige sich ihm gerade bietende Gelegenheit (oft künstlich herbeigezogen) zu be nutzen, nm von einem bestimmten Werke eine größere Anzahl von Exemplaren abzusetzen. Dies hat dann zu geschehen durch ein dem Abnehmer besonders vorteilhaftes Angebot, das weiter geht, als die ortsüblichen Vorschriften es gestatten. Auf eine Übereinstimmung hierzu mit den Satzungen des Börscnvereins wird gleichzeitig hinge wiesen, indem die Sortimenterpflicht zur Einhaltung des Laden preises dem Verlegerrecht einer willkürlicheren Ladenpreisermäßi gung für besondere Fülle untergeordnet wird. Schließlich wird als ausschlaggebend der Gewinn und die Kaufmannspflicht hervorgehoben, kein nutzbringendes Geschäft aus der Hand zu geben, damit es anderen zum Vorteil gereiche. So wird versucht, Begierde zum Ver dienen dort, wo sie noch unschuldsvoll schlummerte, auch auf diese nicht einwandfreie Art zu erwecken. ! Der Geschäftsstelle des Börsenvereins habe ich selbst kürzlich einen solcher Fülle mit allen Beweisstücken zur Begutachtung unter- , breitet*). Daß ein Eingehen auf solche Lockungen für das Ansehen des festen Ladenpreises und für den Buchhandel verderblich sein muß, ! ist einleuchtend, und keinem Sortimenter werden wohl Erfahrungen hierüber erspart geblieben sein. Ich halte deshalb eine offene Aussprache in unserem Fachblatt s über diesen wunden Punkt unserer sich sonst so gut bewährenden Ein richtungen gerade aus diesem Grunde für angebracht, und enthalte mich selbst vorläufig einer Ansichtsäußerung zur Vcrkaufsordnung 8 12 * (entstanden aus den Satzungen § 3, Ziffer 5, Abschn. 6), über dessen verderbliche Wirkung ich mich bereits im Börsenblatt 1908, Nr. 25 geäußert habe. Jetzt Celle, Februar 1916. Gustav Horn, Buchhändler. Kriegsausstellungen — ohne Sortimrnts- buchhändler. In zahlreichen Städten finden jetzt Kriegs« ns st ellungen statt, meist zum Besten des Notxn Kreuzes. Diese Ausstellungen haben auch eine besondere Abteilung für K r i e g s l i t e r a t u r. Es werden dazu vom Verlag Bücher kostenfrei erbeten; die Einrichtung der Literaturabteilung liegt in den Händen von Laien. So wirbt z. B. fiir die Ausstellung in Kassel ein Geheimer Ober-Postrat beim deut schen Verlagsbuchhandel um Bücher. Es ist keine Frage, daß der Verlag sich gern beteiligen und die Bestrebungen der Landes-Verbände vom Noten Kreuz durch Hergabe der Bücher unterstützen wird. Aber wo ist bei diesen Veranstaltungen das Sortiment? Von seiner Hand müßten die Abteilungen für Kriegsliteratur ein gerichtet und für den Buchhandel nutzbringend gemacht werden. Da sollten die Herren Kollegen vom Sortiment sich überall rühren (nur an wenigen Orten ist das geschehen), ihre Mitwirkung würde sicher willkommen geheißen werden und Dank wie auch Geschäftserfolg einbringen. Nicht allein in Kassel, sondern auch anderwärts. Aber Eile tut not! „Für eigenen Bedarf." . In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß Gehilfen, häufig auch ' weibliche Angestellte des Buchhandels Werke angeblich für eigenen Bedarf mit höchstem Rabatt bestellen. So werden ? z. B. verlangt ein dreibändiges Werk fiir Jngenicurkundc, ein grö ßerer juristischer Handkommentar, russische, polnische und türkische Grammatiken gleich in mehreren Exemplaren, alles für eigenen ! Bedarf möglichst mit 50°o Rabatt. Immer aber, und das ist das Auf- ! fallende, wird um vorherige Bekanntgabe des Einkaufspreises und bei l vorheriger Einsendung des Betrages nm direkte Zusendung an die 'Privatadresse des Bestellers gebeten. Hier dürfte es sich doch ! in den meisten Fällen um unlautere Geschäfte bzw. um den Ver- ! such handeln, für andere, dem Buchhandel Fernstehende, Bücher zu billigen Preisen zu beschaffen. Gegen diesen Unfug sollte schon im Interesse des schwerkämpfenöen Sortimenters entschieden Front ge- > macht werden; derartige Anfragen bzw. Bestellungen mit der Bitte um direkte Lieferung müßten von den Verlegern unbedingt j zurückgewiesen, bzw. über Leipzig zurückgesandt werden, damit der > betr. Chef Kenntnis von solchen Geschäften seines Angestellten erhält und hier energische Abhilfe treffen kann. 8. *) In diesem Falle handelte es sich um das Angebot eines Verlags an den Sortimentsbuchhandel, in dem diesem das Recht eingeräumt wurde, Behörden größere Partien eines Sammelwerkes zu ermäßigten Preisen zu liefern. Da die Voraussetzungen des § 12 der Verkaufs ordnung gegeben und namentlich die Interessen des Sortiments dadurch gewahrt waren, daß die Lieferung in jeder Stadt ausschließlich durch Vermittlung des Sortiments erfolgte, so hat der Vorstand des Börsen- vercins einen Verstoß gegen die Satzungen in dem Angebot nicht er blicken können. Red. 176^' ^ ^ m a ,. n. Camtlich in .ld.csse der 9 .0 C..r tiv». Icipzist, O.richU.reg _6 ^uchk,a,.dlerl,a...).
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