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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1916-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 44, 23. Februar 1916. Merseburger, Max: Die Rabattfrage im Musikalienhandel. Musik handel und Musikpflege XVIII. Jahrgang, Nr. 2, 17. Februar 19>6 Geschäftsstelle: Leipzig, Deutsches Buchhändleihaus. Steilen, D., Vegesacks Plattdeutsche Kriegsdichtungen. II. Mitteilungen aus dem Quickoorn Nc. 2, Februar 1916. Hamburg, Quickoorn- Verlag G. m. b. H. AnttquariatS-Kataloge. cks Ilvres 6t äs P65l0ä>ciu68 sur l63 8ci6u668 m4ckieal68, eüilni- qu68, 6XL6l68 6l NUtU56ll63. Or.-8°. 116 8. 2551 u. 126 dien. — V6r8t6i86ruug: 6.—11. ^lärr 1916. Kleine Mitteilungen. England über die deutsche Wissenschaft im Kriege. - Wie die ; »Voss. Ztg.« zu berichten weiß, erhebt die bekannte englische medizini- ^ sche Wochenschrift »He I-anoet« in einem längeren Artikel heftige Klagen gegen die englische Negierung, da ihre Mitglieder im Gegen satz zu Deutschland der einfachsten wissenschaftlichen Vorbildung ent behrten. Infolgedessen habe England seit Beginn des Krieges auf allen Gl bieten, bei denen es auf gediegene wissenschaftliche Kennt nisse ankomme, einen unberechenbaren Schaden genommen. Die Stelle des ehemaligen preußischen Schulmeisters sei heute in den Händen des deutschen Gelehrten, und wenn der Krieg für die Vierverbands mächte verloren gehe, dürfe dieser sich einen großen Teil des Erfolges zuschreibcn. So habe es Monate gedauert, che die Negierung sich über die Rohmaterialien klar geworden sei, die im Interesse der Landes verteidigung unentbehrlich seien, und die deutschen Geschoßfüllnngen beständen zum guten Teil aus Stoffen, die Deutschland über das neutrale Ausland aus England bezogen habe. Solange die Negie rung wissenschaftlich den Deutschen nicht in gleicher Weise entgegen- trcten könne, nütze auch jeder militärische Erfolg nichts; das englische Volk habe ein Recht, zu fordern, daß in seiner Negierung Leute säßen, die wenigstens die allergewöhnlichsten Vorkenntnisse besäßen; es solle daher niemand mehr in die Negierung ausgenommen werden, der nicht ein gewisses Mindestmaß von Kenntnissen aufzuweisen vermöge. Auch die englischen Gelehrten könnten sich an ihren deutschen Kollegen ein Beispiel nehmen. Nicht durch Reden wie in England (dieser Hieb richtet sich gegen den Chemiker William Namsay!), sondern durch Den ken und Handeln nützten sie ihrem Vaterlande, und es sei wohl kein Zweifel, welche Tätigkeit ersprießlicher sei. Gerichtliche Nachklänge an die Leipziger Bugra. — Der Ausbruch des Krieges hat auf den Verlauf der Leipziger Weltausstellung für Buch gewerbe lind Graphik außerordentlich ungünstig eingewirkt. Beson ders schwere wirtschaftliche Nachteile haben namentlich die Gastwirte der Ausstellung erlitten. Ihr Versuch, wenigstens von einem Teil der hohen Miet- und Pachtzinsen freizukommen, ist deshalb erklärlich. Mit zwei derartigen Prozessen hatte sich jetzt das Reichsgericht zu befassen: Die Gastwirte N. und M. hatten gemeinschaftlich durch zwei Ver träge den erforderlichen Platz für die von ihnen errichteten und be triebenen Wirtschaften »Gutenberg« und das bekannte große Faß ge mietet. Sie verweigerten die Zahlung eines mit der vorliegenden Klage von der Ansstellnngsleitung verlangten Mietzinsrestes von 10 000 .7/, weil ihnen nach Kriegsausbruch, namentlich durch den auf 10 Uhr festgesetzten frühen Schluß der Ausstellung, die volle Aus nutzung ihrer Verträge nicht möglich gewesen sei, und verlangen des halb Minderung; in erster Linie machen sie aber geltend, die Miet verträge der Ausstellung verstießen gegen die guten Sitten, sie seien sogenannte Knebelungsverträge, die durch zahlreiche außerordentlich scharfe Bestimmungen in unzulässiger Weise in die wirtschaftliche Frei heit der Gastwirtschaftsunternehmer eingriffen. - Eine zweite Klage auf etwa 17 000 ^ Pachtrest richtet sich gegen den Gastwirt H. in Leipzig, der in der Sonderausstellnng »Der Student« zwei ausstel lungsseitig errichtete Wirtschaften, das Schloß und das Heidelberger- Faß, gepachtet hatte. Dieser verlangte ebenfalls Minderung der Pacht, weil die Räume ihm nicht während der im Vertrage vorgesehenen Betriebszeit bis 1 Uhr nachts zur Verfügung gestellt worden seien; der am 10. August 1014 polizeilich festgesetzte Schluß der Betriebszeit auf 10 Uhr abends sei von der AusstellungSleitnng sogar selbst bean tragt worden; ebenso sei ihm die vertraglich vorgesehene Möglichkeit von Tanzveranstaltungen genommen worden; er verlangt ferner Scha densersatz wegen schlechter Beschaffenheit der Fußböden in seinen Pachträumen. Landgericht Leipzig und Oberlandesgericht Dresden haben in beiden Sachen die beklagten Gastwirte zur Zahlung der vollen Miet- und Pachtzinsen verurteilt, indem sämtliche Einwendungen der Be klagten, insbesondere der Vorwurf, die Verträge seien rechtswidrig, als unbegründet zurückgcwicsen wurden. Diese Entscheidung hat aber das Reichsgericht auf die Revision der Beklagten aufgehoben und die Sachen zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des Oberlandcsgerichts zurückverwiesen. Zur Begründung seines Urteils führte der höchste Gerichtshof aus: Es handelt sich bei den hier fraglichen Verträgen zwischen der Ausstellung und den Wirten um einen Vertrag besonderer organisatorischer Art, der teils einen gesellschaftsähnlichen Charakter hat, teils als Mietvertrags- und teils als kaufvertragsähnliches Verhältnis anzuschen ist. Ans dieses Ver tragsverhältnis ist § 323 BGB. zur Anwendung zu bringen, wonach, wenn die dem einen Vertragsteile obliegende Leistung infolge eines Umstandes unmöglich wird, den weder er noch der andere Teil zu vertreten hat, er den Anspruch auf die Gegenleistung verliert, und bei teilweiser Unmöglichkeit sich die Gegenleistung entsprechend mindert. Dieser Fall liegt hier vor. Ohne Schuld einer der Parteien ist durch den Kriegsausbruch ein Zustand herbeigeftthrt worden, durch den es den beteiligten Wirten unmöglich geworden ist, ihr Unternehmen in der beabsichtigten Art auszunutzen. Deshalb steht den Wirten gegen über der Ausstellung nach § 323 BGB. ein Ermäßigungs- (Minde- rungs-)anspruch zu, nicht aber ein Schadensersatzanspruch, da durch die Verträge jede Gewährleistung und jeder Schadensersatz gegen die Aus stcllung ausgeschlossen ist. Um zu ermitteln, in welcher Höhe der Mindcrungsanspruch zuzubilligen ist, mußte die Sache an das Ober landesgericht zurückverwiesen werden. (Aktenzeichen: III. 282/15, 401/15. — Urteile des Reichsgerichts vom 18. Februar 1916.) X. Vk.-X Neue Umrechnungskurse für die Frankenwährnng. — Vom 18 Februar ab werden von den Güter- und Eilgutabfertigungen für die in der Frankenwährung berechneten Beträge — die Frankaturen zu Sendungen nach und die Überweisung auf Sendungen aus Ländern der Frankenmährung — zum Kurse von 100 Franken — 104 Mark (bisher 96 Mark) umgerechnet. Die auf den Gütersendungen aus Deutschland haftenden Nachnahmen der Versender werden zum Kurse von 100 Franken — 102 Mark (bisher 95.50 Mark) umgerechnet und ausgezahlt. Das Jahresregistcr zum Börsenblatt 1915 liegt nebst den Titeln des vierten Bandes 1915 der heutigen Nummer bei. Personalimchrichteo. Gestorben: am 14. Februar nach langem, schwerem Leiden im 61. Lebensjahre Herr Heinrich Koebner in Berlin, der früher Prokurist der Firma Verlag des Universum in Dresden war, dann nach Berlin ging und hier in den Firmen The Werner Company und Werner-Verlag arbeitete. Seit Januar 1906 hatte er sich ins Privatleben zurückgezogen. Willy Schonnck s-. — Am 18. Februar ist Or. Willy Schonack, der an verschiedenen höheren Schulen Berlins als Oberlehrer gewirkt hat, nach längerer Krankheit im 31. Lebensjahre gestorben. Er lieferte Bei träge zur altromischen Kulturgeschichte, insbesondere zur Geschichte des Arztcwcsens und der Pharmakologie und trat vor anderthalb Jahren mit einem wertvollen Buche: »Ein Jahrhundert Berliner philologischer Dissertationen« hervor. Karl Begas 4. Professor Karl Begas, der Bruder des be rühmten Neinhold Begas, ist am 21. Februar in seiner Villa in Köthen im Alter von 70 Jahren verstorben. Karl Begas war wie sein Bruder einer der bedeutendsten deutschen Bildhauer. Für Kassel schuf er das bekannte Nuhmesdenkmal, für Hannover-Mlinden das Bis marck-Denkmal. Zahlreich sind feine Werke in Berlin; so stammen die beiden Marmorgruppen Markgraf Otto IV. und Friedrich Wilhelm IV in der Siegcsallee aus seiner Hand. Am Großen Stern ist seine Jagd gruppe »Eberjagd« aufgestellt, im Garten des Neuen Palais befindet sich seine Statue der Kaiserin. Auch die Nationalgalerie besitzt mehrere seiner Werke. Louis Braun f. — Der Schlachtenmaler Professor Louis Braun ist in München im 80. Lebensjahre gestorben. Am bekanntesten sind seine großen Gemälde von der Schlacht bei Mars-la-Tour, bei Lützen und bei Sedan. Erwähnung verdient auch sein »Unisormwerk der bayerischen Armee von 1806 bis 1900«.
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