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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1916
- Strukturtyp
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- 1916-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1916
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Redaktioneller Teil. 47, 26. Februar 1916. eine Gesetzesbestimmung des postalischen Sonderrechts; mit der Ver- mittlertätigkeit der Postverwaltung beim Zeitungsvertrieb hätte diese Angelegenheit nichts zu tun. (?) Überdies wären der deutschen Neichs- postverwaltung von den in Betracht kommenden Ländern nur die Be zieher in Italien und den deutschen Schutzgebieten dem Namen nach bekannt: die Namen der Bezieher in Belgien, Rußland und Serbien dagegen würden von den Postverwaltungen dieser Länder den deutschen Postverwaltungen nicht mitgcteilt. Sie jetzt festzustellen wäre aber bei der Kriegslage gar nicht möglich. Ein literarisches Unternehmen aus zweifelhafter Grundlage. Ein Riesenprozcß, der das Landgericht 1 in Berlin etwa zwei Monate beschäftigte, kam am l. Juli v. I. zum Abschluß. Es handelte sich um die Herausgabe eines Telephonadreßbuchcs für die verschiedensten Städte Deutschlands. Angctlagt waren 41 Personen, von denen 35 wegen Betrugs verurteilt worden sind. Der Hauptangeklagte ist ein gewisser Hoppe. Seine Telcphonadreßbücher sollten gewisse Vor züge vor den amtlichen aufweisen und diese ergänzen. Sie sollten aus drei Abteilungen bestehen, deren erste das alphabetische Verzeichnis der Teilnehmer enthielt, während die zweite die Teilnehmer nach Ge schäftszweigen ordnete und die dritte nach den Nummern geordnet war. Nur für die Aufnahme in die zweite Abteilung sollte eine Gebühr von 3 Mart von jedem Teilnehmer gezahlt werden. Der Trick des Ange klagten Hoppe und seiner zahlreichen Oberreisenden und Unterreisenden bestand nun darin, daß sie die Fernsprechteilnehmer durch die vor- gelcgteu, zur Irreführung geeigneten Formulare in den Irrtum ver setzten, daß die Aufnahme in allen drei Abteilungen kostenlos sei, und dadurch ihre Unterschrift erlangten. Später weigerten sich natürlich die Teilnehmer, die drei Mark zu zahlen, und es entstanden Tausende von Prozessen aus diesem Anlaß. Die Angeklagten Oberreisendcr Schäfer, der unter Einrechnung anderer Strafen drei Jahre und sieben Monate Gefängnis erhalten hat, Fils, der zu zwei Wochen, und Wohl, der zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, hatten allein gegen das Urteil Revision eingelegt, die am 22. Februar vom Reichs gericht als unbegründet verworfen wurde. (2 v. 660/15.) 1^. In Österreich verboten: Or. Johannes Erni, Die europäische Union als Bedingung und Grundlage des dauernden Friedens. Zürich, Orell Füßli. — Die Friede nswarte. Blätter für zwischenstaat liche Organisation. Nr. l. Zürich, Orell Füßli. Fünfzigjähriges Bestehen des Lette-Vereins. — Am 27. Februar kann der Lette-Verein das Fest seines fünfzigjährigen Bestehens be gehen. Er wnrde im Jahre 1866 von Adolf Lette als »Verein zur Förderung höherer Bildung und Erwerbsfähigkeit des weiblichen Ge schlechts« gegründet und erhielt nach dem Tode seines Schöpfers statt des ersten langatmigen Namens seinen jetzigen, »Lette-Verein«, unter dem er sich den größten Ruf erworben hat. Uber den Kriegsschund schreibt die »Gesellschaft für soziale Re form«: Die Ausstellung »Die Kunst im Kriege«, die am 27. in der Sezession eröffnet wird, verdankt ihre Entstehung zu einem guten Teile dem Widerspruch der Sozialrcformer gegen die Erzeugnisse des Kriegsschundgewerbes. Ten gemeinnützigen Verbänden, die sich um die allgemeine kulturelle Schulung unseres Volkes bemühen, kann es nicht gleichgültig sein, wenn Sinn und Interesse unserer Arbeiter schaft, unserer Jugend, unserer Feldgrauen durch geschmacklich un reife Erzeugnisse des Gewerbes planmäßig verdorben werden. Eine Verniedlichung des Krieges durch »Granaten«-Bonbonnieren, auf klappbare Heldengräber, »Seeminen«-Attrappen entspricht nach ihrer Ansicht ebensowenig dem Ernst unserer Zeit wie Sparbüchsen aus der Gestalt Hindenburgs, Handtücher mit dem Kaiserbildnis, Aschenbecher mit Kronprinzenköpfen. Die Sozialpolitiker erblicken aber auch in der Herabwürdigung des Herstellers solcher Güter zu einem Hand langer widerlichen Kitsches einen beklagenswerten Tiefstand unseres gesamten Arbeitslebens. Nicht allein daß sic in den Tagen nationaler Größe die deutsche Arbeiterschaft vor dem Ankauf wertloser, in späteren Jahren unbeachteter oder verachteter Widergaben von Ereignissen, Ge stalten und Gegenständen der Selbstverteidigung unseres Volkes zu bewahren wünschen, sehen sie den Arbeitsvertrag, das Arbcitsrecht durch die Kriegsschundfabrikation gleichermaßen gefährdet. Denn schlechte Arbeit bedeutet Herabsetzung der Löhne, Verschlimmerung der Arbcitshctze, der Entlöhnnngsformen, kurz aller Erscheinungen, die das Arbeitslebcn eng berühren. Die Sozialpolitikcr wünschen mit der Gegenüberstellung von Beispielen und Gegenbeispielen in der Aus stellung an der Beseitigung eines Mißstandes mitzuwirken, der Volk und Kunst in gleicher Weise schädigen muß. Sie hoffen, den breiten Massen die Augen zu öffnen, was künstlerischer Niederschlag beS Kriegserlebnisses auf der einen, spekulative Ausnutzung der »Krtegs- konjunktur« auf der anderen Seite ist. 8k. Zahlungsvcrbot gegen England. — Bekanntlich verbietet 8 1 der Bundesratsvcrordnung betreffend Zahlungsverbot gegen England vom 11. September 1914 jede unmittelbare und mittelbare Leistung von Zahlungen nach England. Darüber, was unter »mittelbare« Lei stung zu verstehen sei, herrscht noch vielfach Unklarheit. Nach einer jüngst ergangenen grundlegenden Entscheidung des Hanseatischen Ober landesgerichts in Hamburg liegt eine »mittelbare« Zahlung nach Eng land dann vor, wenn entweder die Zahlung über eine im neutralen Ausland ansässige Person geht oder von dem in Deutschland ansässigen Agenten unmittelbar oder über das neutrale Ausland nach England weitergeleitet wird. Eine Zahlung an den inländischen Agenten kann danach als strafbarer Versuch eines nach 88 1 und 6 der Verordnung zu bestrafenden Vergehens oder als strafbare Teilnahme (Beihilfe oder Anstiftung) an einem solchen aufzufassen sein, wozu es genügt, daß der Zahlende die Möglichkeit, daß die Zahlung während der Geltungs- zcit des Zahlungsverbots nach England wcitergcht, in seinem Willen mit aufnimmt; sie m u ß aber nicht unter allen Umständen grundsätzlich so ausgefaßt werden. Damit Zahlungen an den Agenten unter das Verbot fallen, muß für den Zahlenden Grund zu der Annahme vorliegen, daß der Agent die Zahlung in verbotener Weise weiter leiten werde. Eine gewisse Vermutung für eine solche Annahme mag in der Regel gerechtfertigt sein, bedarf aber im Streitfälle der Feststellung unter eingehender Prüfung der Verhältnisse. Der stark ausgeprägte präventiv-polizeiliche Eharakter des Verbots geht nicht soweit, daß für eine solche Behandlung eines bestimmten Falles kein Raum wäre. PersonaiilllchrWeil. Kriegsauszeichnung. — Herr Herbert Mlksch, Sohn des In Habers der Beckerschcn Buchhandlung, Herrn Ed. Miksch in Aussig, wurde im Felde zum Kadetten ernannt und für tapferes Verhalten vor dem Feinde mit der silbernen Tapferkeitsmcdaille 2. Klasse aus gezeichnet. Gestorben: am 21. Februar nach langer, schwerer Krankheit der bekannte Kartograph Herr Robert Mittelb ach in Kötzschcn- broda, Gründer des Mittclbachschen Verlags in Leipzig und der Graphischen Kunstanstalt Globus in Drcsden-Kötzschenbroda. Durch die Herausgabe sehr brauchbarer und schnell beliebt ge wordener Karten, besonders für Radfahrer und Touristen, hat er sich einen Namen gemacht und seine Anstalt von bescheidenen Anfängen zu ihrer jetzigen Bedeutung emporgeführt. Vor einigen Jahren zog er sich ins Privatleben zurück und übergab die An stalt seinen Söhnen. Alle, die den aufrechten und unterneh menden Mann näher kennen gelernt haben, werden seiner stets in Treue und Hochachtung gedenken: am 17. Februar Herr W i l h e l m L a u t e r b a ch , langjähriger Mit arbeiter der Firma Artaria L Eo. in Wien, der diesem Hause fast 32 Jahre lang treu gedient hat. Ter Verstorbene, der den Buch handel in seiner Vaterstadt Bielitz erlernt und dann einige Stellen als Gehilfe bekleidet hatte, kam 1884 nach Wien und trat im Juni bei Artaria K Eo. ein, wo er seither ohne Unter brechung verblieben war. H. P. Arnoldson s. — In Stockholm ist H. P. Arnoldson, der im Jahre 1908 zusammen mit dem Dänen Frcderik Bajcr den Friedens preis erhalten hat, im Alter von 72 Jahren gestorben. Im Jahre 1883 gründete der Verstorbene die schwedische Friedensvereinigung, deren Leitung er lange Jahre führte. Unermüdlich hat er in Vorträgen, Schriften und Dichtungen für den Fricdcnsgedanken gewirkt. Als bei der Unionskrisc ein Krieg zwischen Schweden und Norwegen in den Bereich der Möglichkeit trat, zählte Arnoldson zu denen, die im Sinne der Beruhigung der erregten schwedischen Volksstimmung wirkten, wie er denn auch späterhin auf alle Weise die Anbahnung eines guten Verhältnisses zwischen den beiden skandinavischen Nachbarvölkern zu fördern bestrebt war. Leopold Wegschaidcr 7. — In Graz ist der langjährige Chormeister des steirischen Sängerbundes und des Grazer Männergesangvereins Leopold Wegschaidcr im 77. Lebensjahre gestorben. Er hat seine Le bensarbeit hauptsächlich dem deutschen Liede gewidmet und unter dem Namen eines »Komponisten Schulz« geschrieben und instrumentiert. 216
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