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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1916
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- 1916-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1916
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- Deutsch
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82, IS. März 1916. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Söhne Anstellung und bald einen Vertrauensposten fand. In dieser Eigenschaft ging er als Vertreter des Stammhauses nach London, wo er neun Jahre lang blieb. Als dann deutsche Musik mehr und mehr auch in Holland Eingang fand, wuchs dort der unberechtigte Nach druck deutschen Geisteseigeutums zu einer Höhe heran, der es der Firma Schott ratsam erscheinen ließ, zum Schutze der eigenen Rechte ein Hauptdepot und eine Vertretung des eigenen Geschäfts in Hol land einzurichten. Der strebsame, arbeitsfreudige Alsbach, der sich schon während des Aufenthaltes in London das vollste Vertrauen des Hauses Schott gesichert hatte, schien wie kein anderer für diesen Posten geeignet, und so ging er nach Rotterdam und gründete dort am 15. März 1866, in Hoofdsteeg 2, die Firma G. Alsbach L Co. Neben der anfänglichen Haupttätigkeit, der Vertretung des Hauses B. Schott's Söhne, die die Firma auch heute noch besorgt, gelang es ihm auch, der deutschen Musik in den Ausgaben der deutschen Original- vcrleger immer mehr Eingang zu verschaffen und die holländischen Nachdrucksausgabeu zu verdrängen. Daneben führte er die vorzüg lichen, von keiner anderen Nation übertroffeneu Klassiker-Ausgaben von Peters, Oreitkopf L Härtel und Litolff dauernd in Holland ein. Der Erfolg des Sortiments ließ ihn nicht ruhen, und durch die vielen Beziehungen, die er im Laufe der Jahre zu holländischen Kom ponisten erworben hatte, gliederte er seinem Unternehmen bald auch einen Verlag an, nachdem er bereits verschiedene kleinere Verlage an gekauft hatte. Neben den verschiedensten Gebieten der Instrumental musik pflegte er hauptsächlich die Gesangsmusik; auch gab er deutsche Gesangswerke mit holländischem Text heraus. Seinen! weiten Blick entging es nicht, daß Amsterdam, die mächtig emporblühende Haupt stadt des Landes, bessere Verkchrsbeziehungen, sowohl für die Einfuhr, als auch für die Ausfuhr, namentlich nach den holländischen Kolonien bot. In die dieserhalb 1898 nach Amsterdam verlegte Firma trat sein 1873 in Rotterdam geborener Sohn Johan Adam Alsbach 1899 ein und siedelte mit ihr nach dem neuen Wohnsitz über. Johan Adam Alsbach lernte in Leipzig im Groß-Sortimeut und Verlag der Firma Hug L Co. den Musikhandel kennen, und ging daun gleich seinen! Vater nach London, um sich weiter zu bilden; seitdem haben ihn Reisen oft nach Deutschland, Österreich, der Schweiz, Skandinavien, Frankreich und Spanien geführt, wo er überall mit offenem Auge neue Eindrücke aufuahm und für das eigene Unternehmen nutzbar machte. Im Jahre 1903 überließ der Vater das Geschäft dem Sohne allein, aber nicht um seinerseits im Ruhestand zu leben, sondern um sich nachdrücklich der Allgemeinheit zu widmen. Da er gewissermaßen zur Bekämpfung deutscher Nachdrucksausgaben nach Holland gekommen war, schien es ihm in seinen! Gerechtigkeitsgefühl geboten, für den Bei tritt Hollands zur Berner Konvention zu wirken. Sein Ansehen hatte ihm das Zutrauen der holländischen Komponisten erworben, und so wurde er oft in einschlägigen Fragen zu Rate gezogen. Leider hat er den Erfolg seiner Bemühungen nicht mehr erlebt; am 3. Januar 1906 starb er, nicht nur das Geschäft, sondern auch das ideale Lebens werk seines Alters dem Sohne überlassend. Auch Johan Adam Als bach trat mit energischer Propaganda für den Anschluß an die Berner Konvention ein, und soweit die Rechte des Musikverlages in Frage kommen, ist ihm der endlich 1912 erfolgte Beitritt Hollands zu danken. Nachdem die Urheberrechtsfragen zwischen Holland und Deutschland sich mehr und mehr berührten, und nachdem er zum Präsidenten der »VerseniAinA vsn Mirieklnuickelsren en IlitZeverZ in Neckerlanck« ge wählt worden war, suchte er auch für die holländischen Verleger und Komponisten Anschluß au die deutschen und ausländischen Gesellschaften zur Verwertung des musikalischen Aufführungsrechtes. Dem zu diesem Zwecke von der Vereinigung von Musikalienhändlern und -Verlegern in den Niederlanden in Gemeinschaft mit der Genossenschaft nieder ländischer Komponisten im Jahre 1913 gegründeten »Bureau für Musik-Aufführungsrecht in Holland« gehört er auch heute noch als Mitglied des Vorstandes au, immerdar mit Standcsbewußtsein seine und seiner Kollegen Interessen wahruehmend. Durch die Vergröße rung aller seiner geschäftlichen Unternehmungen gezwungen, zweigte er vom Verlage, dem Groß-Sortiment und Exportgeschäfte im Jahre 1905 ein Detailgeschäfr unter der Firma Alsbach L Doyer ab, dem er auch noch Musik-Instrumentenhandlung und Konzertbureau an gliederte. Aus kleinen Anfängen heraus gelang es deutscher Arbeitskraft, deutschem Unternehmungsgeist und deutscher Schulung die erste Firma des Musikhandels in der neuen Heimat zu schaffen. Wir deutschen Be- » rufsgenossen sind auf diese Kollegen mit Recht stolz, und unsere besten Wünsche für ein ferneres Blühen und Gedeihen seines Hauses begleiten Herrn Johan Adam Alsbach im 2. Halbjahrhundert. Möge der deutsche Musikhandel immerdar von solchen Männern geführt ins Ausland hinausgetragcn werden, zum Ruhme und zum Segen unseres Vaterlandes! N i ch a r d L i n n e m a n n. Neuregelung des Rundschrcibenvcrsands (vgl. die Bekanntmachung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig in dieser Nr.). — Auf die Tagesordnung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ist ein Antrag des Vorstandes des Vereins Leipziger Kommissionäre gesetzt worden, in dem der Vorstand des erstgenannten Vereins gebeten wird, seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die gedruckten Rundschreiben in dem Leipziger buchhändlerischen Verkehr den Kommissionsgeschäften für die Folge, soweit nicht ganz besonders ausgewühlte Adressen in Frage kommen, nicht mehr mit Klebeadressen versehen, sondern unadressiert, in ent sprechender Anzahl abgezählt, zur Verteilung an ihre Kommittenten zur Verfügung gestellt werden. Wenn dieser Anregung Folge gegeben würde, so würde damit nur ein alter Zopf abgeschnitten, über dessen Fortbestehen sich vielleicht schon mancher gewundert hat, zumal die Anzahl der allgemein versandten Rundschreiben im Ver hältnis von 2:1 zu dem Versand nach ausgewählten Adressen stehen dürfte und gegenwärtig wöchentlich ungefähr 200—250 000 Rundschreiben mit Adressen zu versehen sind. Bisher wurde jedes gedruckte Rund schreiben, dessen einzelne Exemplare sich selbstverständlich in nichts von einander unterscheiden, mit besonderer Adresse versehen, sodaß nicht nur die Bestellanstalt für die Adressierung in Anspruch genom men werden mußte, sondern auch die Kommissionsgeschäfte darüber zu wachen hatten, daß jedes Rundschreiben in das Fach des betr. Kommittenten gelangte und Meyer nicht etwa das Rundschreiben für Schulze oder umgekehrt dieser das Meyersche Exemplar erhielt. Da die Verteilung in den Kommissionsgeschäften meist von untergeord neten Kräften erledigt wird, so sind Versehen unvermeidlich und Reklamationen besonders empfindlicher Sortimenter, die nicht be greifen können, daß es im Grunde genommen gleichgültig ist, welches der Zirkulare in ihren Besitz gelaugt, an der Tagesordnung. Un angenehm sind diese Reklamationen besonders deswegen, weil sich die Reklamanten oft für berechtigt halten, ganz allgemein aus einer solchen falschen Zuweisung auf die Zuverlässigkeit in der Erledigung anderer Arbeiten zu schließen. Der einzige Grund, den man für die bisherige Versendung mit Adresse geltend machen könnte, ist eine verstärkte Sicher stellung des Eigentumsrechts an den Zirkularen, also eine Frage von weit mehr theoretischer als praktischer Bedeutung. Denn es ist wohl selbstverständlich, daß die Kommissionäre keine Veranlassung haben, sich au den für ihre Kommittenten bestimmten Rundschreiben zu be reichern, besonders da kein Zweifel darüber bestehen kann, daß auch bei einer Neuordnung der Versendungsart keine Übereignung der Rundschreiben an den Kommissionär beabsichtigt ist, sondern daß sie ihm lediglich zum Zwecke der Weitergabe au seine Kommittenten über mittelt werden. Die Begründung, daß in der Adressierung sich ein gewisses persönliches Moment ausdrücke, kann ernstlich wohl nicht in Frage kommen, da jeder Sortimenter weiß, daß mit ihm Hunderte »nd Tausende in gleicher Weise das Zirkular erhalten, eine besondere Auszeichnung der Rundschreiben durch ihre Adressierung also nicht auch zugleich eine Auszeichnung seiner Firma ist. So wird man in der bisherigen Art der Versendung der Rund schreiben nur eine unnötige Zeit-, Geld- und Arbeitsverschwenöung erblicken können, ganz abgesehen davon, daß auch die Adressierung keinen Schutz gegen den Verlust eines Rundschreibens gewährt, da der Wolf bekanntlich auch die gezeichneten Schafe frißt und die bis herige Versendungsart außerdem alle neuen, noch nicht auf den Ver sendungslisten stehenden Firmen ausschließt, während andererseits manche der in den Listen aufgeführten Firmen — besonders die Anslandssortimenter — auf die Zusendung der Rund schreiben verzichten, sei es, daß ihnen der Nutzen des Zettelpakets in keinem rechten Verhältnis zu den Portoausgaben oder der für seine Durchsicht aufzuwcudenden Zeit zu stehen scheint oder andere Gründe ihnen den Verzicht nahelegen. Wenn mau dem vorgeschlagenen sum marischen Verfahren der Nundschreibenverteilung entgegenhalten wollte, daß der Verleger keinerlei Anhalt hat, an wen seine Rund schreiben in Zukunft gelangen, so ist darauf zu bemerken, daß der Ver leger auch heute nicht besser gestellt ist, insofern, als er auch bei der bisherigen Praxis keine andere Garantie für eine ordnungs gemäße Versendung seiner Rundschreiben hat, als sie in dem Ver trauen zu den Kommissionären liegt, daß sie die ihnen zum Zweck der Versendung übergebenen Zirkulare auch ihrer Bestimmung Zu fuhren. Die Schwierigkeiten, die allenthalben sowohl wegen Personal mangels als wegen der sich geltend machenden Papiernot bestehen, lassen Ersparnisse auch auf dem Gebiete der Nuudschreibenversendung um so wünschenswerter erscheinen, als mit dein Wegfall der Adressie rung bei der allgemeinen Versendung eine so wesentliche Arbeits-, Zeit- und Geldersparnis für die beteiligten Verleger und Kommissio näre verbunden ist, daß sich auch die dem Verein der Leipziger Kom missionäre nicht angeschlossenen Firmen gern an dieser Neuordnung be teiligen werden. 279
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