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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1916
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- 1916-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1916
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Redaktioneller Teil. 63. 16. Märj 1916. verlassen. Da diese aber jetzt aufgehört hat, macht sich in englischen Druckcrkreisen ein recht unangenehmer Mangel bemerkbar. Es ist kaum anzunehmen, daß er bald behoben sein wird, denn bisher sind die englischen Farbwerke zu rückständig gewesen, ihre Betriebe den ver änderten Verhältnissen anzupassen. Stempelfarbe und Stempelkissen sind ebcnsoschwer zu beschaffen, und auch die gewöhnliche Schreibtinte wird knapper und steigt im Preise. X. Tiefstand des Birminghamer Stahlfedergewcrbek. — Wie aus einem Bericht der englischen Regierung hervorgeht, befinden sich die Birminghamer Stahlfeüerfabriken in einer recht schwierigen Lage. Sie arbeiten nur mit stark verminderten Kräften, die mit ganz ge ringen Ausnahmen aus Krauen bestehen. Federn stellen diese jetzt aber nur zum kleinsten Teile her, ihre Hauptbeschäftigung ist die An fertigung von Uniformknöpsen und kleinen Patronenteilen. Die eng lische Negierung hat sich gezwungen gesehen, ihnen Aufträge hierauf zu erteilen, um sie nicht der gänzlichen Verkümmerung und dem schließ- lichcn Untergange anheimfallen zu lassen. Es hat sich nämlich bald he'ausgestellt, daß die Birminghamer Federn zum größten Teil in dem England jetzt feindlichen Auslande gebraucht wurden, und daß Öster reich und Deutschland die Hauptabnehmer waren. Hoffentlich wird der Krieg in beiden Ländern endgültig lehren, daß das einheimische Gewerbe ebenso leistungsfähig ist, wie die fremden Fabriken. X. Ein Jahr deutsche Post in Belgien. — Wie sehr sich die deutsche Verwaltung in Belgien bemüht, trotz der zahlreichen Schmierigkeiten, die sich ihr entgcgenstellen, an der Wicderaufrichtung des Wohlstandes des Landes zu arbeiten, zeigt sich nirgends deutlicher als in der Ent wicklung des Post- und Telcgraphenwescns. Einem amtlichen Bericht, j der hierüber erschienen ist und die Zeit von Oktober 1914 bis Oktober i 1915 umfaßt, entnehmen wir, daß, während Mitte November nur in 16 > größeren belgischen Orten deutsche Postämter eingerichtet waren, ihre Zahl am Schlüsse des genannten Zeitraums 1145 betrug, von denen die Hälfte am unmittelbaren Briefverkehr mit Deutschland teil hatte. Im Frieden bestanden zuletzt insgesamt 1700 Postanstalten. Die Zahl der Beamten ist von 500 Köpfen (anfangs ausschließlich deutschen Reichsbeamtcn) in derselben Zeit auf 980 deutsche fachliche Arbeitskräfte und 1760 mit vollen Gehallsbezügen wiedereingestellte ehemalige bel gische Beamte gestiegen, neben denen 4600 Belgier, die die Verpflich- tungscrklärung zur Diensttreue gegenüber der deutschen Verwaltung abgegeben haben, im Oktober 1915 ein Warlegeld von der früheren Bezüge empfingen. Diese insgesamt rund 6400 belgischen Beamten stellen ungefähr die Hälfte des Beamtenkörpers dar, der bei Aus bruch des Krieges im belgischen Postdienst stand. Auf die Entwicklung des Brief-, Postanweisungs- und Tclcgrammverkehrs näher einzu gehen, würde hier zu weit führen. Erwähnt sei nur noch, daß das Telcgraphennetz, das 1912 eine Länge von 8600 Kilometer Linie und 44 400 Kilometer Leitung hatte, Ende Oktober 1915 mit einer Leitungs länge von 45 400 Kilometer bereits den Stand von 1912 überschritten hatte, während die Länge der Linien im Oktober 1915 5000 Kilometer erreichte. Gegen die Einbeziehung der Kunstwerke in das Kriegsgcwinn- licuergesetz nimmt der Verein Berliner Künstler in einer von Pro fessor Rudolf Schulte im Hofe an die zuständigen Stellen gerichteten Eingabe Stellung. Es wird auf die großen Gefahren hingewiesen, die der deutschen Künstlerschaft drohen, und gebeten, die Werke lebender und jüngst verstorbener deutscher Künstler aus dem Gesetz auszuschci- den. Die Verkaufs- und Austragsvermittlung des Vereins Berliner Künstler im Künstlerhause und auf der Großen Berliner Kunstans- stcllung zeigen deutlich, daß sich die Mehrzahl der Verkäufe auf einer Preislage unter 1000 und daß sich der aufgewcndete höhere Be trag meistens an der Grenze von 1000 .// bewegt. Die Steuer würde nun die Wirkung haben, daß die Käufer den Künstler auf einen Preis unter 1000 hcruntcrdriicken. Die Eingabe weist ferner auf die so genannte Kunst hin, die für nicht unerhebliche Gelder von sehr vielen Menschen gekauft wird, nämlich die fabrikmäßig hergestellten »Werke , die überpinselten photographischen mechanischen Vergrößerungen. Diese Werke fallen nicht unter das Gesetz, aber gerade sie sind es, durch die Kunst und Künstler am meisten geschädigt werden. Die Pflicht des Zeitungslcsens. - In einem dieser Tage verhan delten Prozesse hat sich das Reichsgericht ans den Standpunkt gestellt, daß Gewerbetreibende amtliche Zeitungsbekanntmachungen, die ihren Gewerbebetrieb betreffen, lesen müssen. Das Nichtkennen solcher wird als eine Fahrlässigkeit betrachtet, die den Gewerbetreibenden unter Um ständen strafbar macht. Im vorliegenden Falle handelte cs sich darum, daß der Metzger Wilhelm K. und Genossen verbotswidrig Häute an einen gewissen P. und L. verkauft hatten. Sie wurden deshalb unter Anklage gestellt, jedoch am 11. Oktober 1915 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen, da sie das Verbot nicht gekannt hatten. Die Zeitung, in der die amt liche Bekanntmachung enthalten war, hätten sie nicht regelmäßig gelesen. Auch hätte keine Sitzung des Metzgcrverbandes stattgesunden, in der das Verbot bekanntgemacht worden wäre. Das Gericht stellte fest, daß eine allgemeine Pflicht, die amtlichen Zeitungsbckanntmachungen zu lesen, nicht anerkannt werden könne. Gegen diesen Freispruch legte die Staats anwaltschaft Revision beim Reichsgericht ein, die vom Obcrreichsanwalt vertreten wurde. Der Neichsanwalt führte aus, daß in dem angefoch tenen Urteil der Begriff der Fahrlässigkeit verkannt sei. Die Ange klagten seien in der Kriegszeit verpflichtet gewesen, die amtlichen Zei tungsbekanntmachungen zu lesen, soweit sie ihren Gewerbebetrieb be träfen. Daß sie das nicht taten, mache sie strafbar, da sie so fahr lässig handelten. Überdies seien sie durch einen Brief und ihre am 3. Mai 1915 vor dem Amtsgericht Waiblingen erfolgte Vernehmung darauf aufmerksam gemacht worden. Der 2. Strafsenat des höchsten Gerichtshofes schloß sich diesen Ausführungen an, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Tübingen zurück. Der kaufmännische Nachwuchs. — Die Handelskammer Plauen hat an die kaufmännischen Handels- und Fachvereine ihres Bezirks das Ersuchen gerichtet, ihre Mitglieder auf die Bedeutung der rechtzeitigen Heranbildung eines kaufmännischen Nachwuchses aufmerksam zu macken und auf sie dahin einzuwirken, daß sic auch in diesem Jahre zu Ostern j Lehrlinge mindestens im bisherigen Umfange cinstellen. Die Handels- Anforderungen an die gewerblichen Bcrufsstände zur Befriedigung der Bedürfnisse des In- und Auslandes mit der Zeit steigen werden. Fernerhin ist in Rücksicht zu ziehen, daß nach Kriegsende der wirtschaft liche Kamps, den die dem Deutschen Reiche feindlichen Staaten ihm gegenüber bereits führen, vermutlich eine verschärfte Fortsetzung er fährt. Daher wird, wenn der Frieden geschlossen ist, ein starker Bedarf an tüchtigen Kaufleuten einsetzen, und es ergibt sich daraus die Not wendigkeit, daß Handel und Industrie sich schon jetzt einen geeigneten Nachwuchs sichern. Gewiß steht zu erwarten, daß die ins Feld ge zogenen Kausleute zu ihrem Berufe zurückkehrcn. Auch wird ein Teil der entstandenen Lücken durch Kriegsinvaliden und durch Weiterbe schäftigung der während des Krieges eingestellten weiblichen Kräfte aus- gefüllt werden. Einen vollwertigen Ersatz für den Bedarf an jungen Kaufleuten werden diese aber nicht überall bilden können. Kriegsgebotc für Käufer und Verbraucher. — 1. Gib Deine Bestellungen rechtzeitig auf, bewillige angemessene Lieferfristen! Auch Dein Lieferant ist vielleicht inzwischen zu den Waffen ge rufen worden. Die Frau, auf deren Schultern nun meist die Sorge um die Fortführung des Geschäftes ruht, darf billigerweise Rücksicht erwarten, die in solchem Kalle Menschenpflicht wird. Eingearbeitete, erfahrene Arbeitskräfte werden immer seltener. Darum ist auch sorg fältige Bedienung nur bei angemessener Lieferfrist möglich. 2. Zahle Deine Rechnungen bar, vermeide Kauf auf Borg! Die Beschaffung des Rohmaterials wird immer schwieriger, die Preise steigen, und oft kann Dein Lieferant nur gegen Vorherzahlung einkausen. Er braucht, trotz geringeren Umsatzes, mehr Betriebskapital. Du wirst auch in späterer Friedenszeit die wohltätige Folge solcher Gewöhnung erkennen lernen! 3. Kaufe vor sieben Uhr abends! Verzichte in kleineren Geschäften auf Zusendung der Waren ins Haus! Denke daran, daß der Verkehr der Geschäftskraftwagen eingestellt ist. Deshalb wird der Geschäftsmann es dankbar begrüßen, wenn jetzt zur Kriegszeit — jeder sein Päckchen selbst trägt. Du vermeidest damit auch die sonst drohende Obcrbürdnng des Personals. Die wenigen zurückgebliebenen Arbeitskräfte müssen in kleineren Ge schäften häufig die Arbeit für die Einberufenen mit übernehmen. Sie haben Anspruch auf Rücksicht und Entlastung und werden für die Wohltat eines früheren Geschäftsschlusscs ani Abend um so dankbarer sein, als sic in vielen Fällen auf Erholungsurlaub verzichten müssen Außerdem hilfst Du die Geschäftsspesen vermindern! Dieses Kriegsflugblatt ist von dem Kriegsausschuß sozial tätiger Vereinigungen Leipzigs, Leipzig, Bosestraße 2, mit Unterstützung der Leipziger Handels- und Gewcrbekammer herausgegebcn worden und wird bis zu 500 Stück im einzelnen Falle den Inhabern Leipziger Ge schäfte kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden zum Preise von ./( 3.— für das Tausend abgegeben.
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