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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1916
- Strukturtyp
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- 1916-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1916
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Redaktioneller Teil Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig. Hannover, 12. März 1816. Erklärung. Die heute hier'tagende Hauptversammlung betrachtet es als eine Pflicht des Verlages, bei Preiserhöhung von Michern den Rabatt so zu bemessen, das; dem Sortiment ein genügender Nutzen bleibt, da auch das Sortiment infolge Verringerung des Absatzes und starker Verteuerung der Lebenshaltung außerordentlich zu leiden hat. Dieser Erklärung wurde einstimmig zugestimmt. Vorstand und Ausschuß: Johannes Neumeher. Georg Schmidt. Fritz Becker. Richard Danehl. Otto Drowatzkh. Paul Ehr ich. Paul Grass. Oskar Schmort. Alfred Troschütz. Gegen den Bargeld-Verkehr! Von Ernst Kahn, Redakteur der Frankfurter Zeitung. Während sonst die Deutschen auf dem Gebiet der wirtschaft lichen Organisation es mit jedem anderen Volk aufnehmen und vor allem die Engländer weit hinter sich lassen, ist das mit dem Zahlungsverkehr leider nicht der Fall. Ein ganz ungewöhnlich großer Teil aller Zahlungen wird bei uns heute noch mit Bar geld ausgeglichen, während in England jedermann, der einiger maßen auf ein gewisses Ansehen hält, seine gesamten Zahlungen bargeldlos mit Scheck ausgleicht. Schon im Frieden brachte das für uns sehr schwere Nachteile:DiehohenDiskontraten, welche die Reichsbank in der Regel zu berechnen hatte, die weit höher waren als jene in England, sind zum Teil auf diesen Um stand zurllckzusühren, denn schon damals mußle unser Zentral noteninstitut das Mehrfache an Banknoten dem Verkehr liefern als etwa die Bank von England. Da nun der Banknotenumlaus nicht beliebig vermehrbar ist, sondern strengen gesetzlichen Deckungsvorschriften unterliegt, so hatte die Reichsbank häusig, um «ine weitere Nachfrage nach Zahlungsmitteln zu verhindern, hohe Zinsen festzusetzen, um dadurch die Unternehmungslust ein zudämmen. Was im Frieden bedenklich war, ist jetzt im Kriege geradezu gefährlich. Die Milliardenbedürfnisse der Heeresver waltung, die Notwendigkeit, die besetzten Gebiete mit Geld zu versehen, und schließlich die Verteuerung aller Lebensmittel ha ben es zuwege gebracht, daß wir heute recht nahe an sieben Milliarden Banknoten in Umlauf haben gegenüber 114 Mil liarde und darunter in Friedenszeiten. Wenn auch unsere feindlichen Nachbarn im Westen und Osten noch unvergleichlich größere Banknotenbeträge in den Verkehr gebracht haben und wir somit im Verhältnis zu diesen gut abschneiden, so ist doch diese Papierwirtschast unter vielen Gesichtspunkten recht unan genehm, denn sie gefährdet unseren Kredit im Auslande und er schwert heute schon die Vorbereitung sür die Friedensarbeit. Denn mit der Wiederkehr des Friedens wird ein noch nie dage wesener Bedarf an ausländischen Rohstoffen einsetzen, und dann heißt es für diese international geltende Zahlungsmittel schaffen. Das ist nur dann möglich, wenn wir in der ersten Friedenszeit in der Lage sind, unserem Lieferanten auch Gold zu schicken, was aber nur ausführbar ist, wenn der Notenumlauf nicht zu hoch ist; denn wir können nur soviel Gold aussühren, wie übrig bleibt, wenn die Noten zu einem Drittel metallisch gedeckt sind. Aus all diesen Gründen ist es unbedingt nötig, unverzüglich den Banknotenumlauf mit allen Mitteln herunterzudrücken. Hierzu ist vor allem erforderlich, unsere Zahlungssitten zu veredeln. Wo seither mit Bargeld bezahlt wurde, sollen in Zukunft der Scheck, die Überweisung usw. angewandt werden. Gewiß wird dabei der Bankscheck eine große Rolle spielen. Immerhin dürfte gerade für den Buchhändler eine andere Einrichtung noch viel mehr in Frage kommen: der Postscheck. Deutschland besitzt diese außerordentlich segensreiche, in ihren Einzelheiten aber leider noch viel zu wenig bekannte Einrich tung erst seit dem Jahre 1809, während beispielsweise Österreich schon seit Jahrzehnten damit, und zwar in der ausgedehntesten Weise arbeitet. Die Postscheckordnung von 1909 — und das erklärt vielleicht manches — lvar allerdings eine recht mangelhafte Ein richtung. Das Allertollste an ihr war die Bestimmung, wonach derjenige bestraft wurde, der seine Postscheckrechnung recht eisrig benutzte. Wer nämlich mehr als 600 Buchungen im Jahre zu ver zeichnen hatte, mußte für jede weitere Buchung 7 Pfennig Straf« gebühren zahlen. Das war eine der groteskesten Einrichtungen, die die Geschichte der staatlichen Verkehrspolitik aufweist. Ver mutlich hatte sie den Zweck, für die ersten Jahre des Übergangs die Post nicht allzusehr zu überlasten und ihr Zeit zu lassen, sich mit der neuen Einrichtung abzufinden. Für diese Vermutung spricht auch die Tatsache, daß schon ziemlich kurze Zeit, nachdem der erste Entwurf in Kraft getreten war, die Regierung einen neuen Entwurf vorlegte, der diese verkehrshemmende Bestimmung fallen ließ. Diese und eine Reihe anderer ebenfalls recht praktischer Änderungen sind es, die dem jetzt geltenden Postscheckgesetz vom Juli 1914 den Stempel aufdrücken. Man hätte annehmen sollen, daß jenes so wesentlich verbesserte Gesetz einen ganz außerge wöhnlichen Zustrom an neuen Kunden bringen würde. Leider ist das nicht der Fall gewesen, und zwar einzig und allein wegen des gleichzeitig heraufziehenden Weltkrieges. Dieser verhinderte die betreffenden Instanzen, die Handelskammern, die Presse, die Fachvereine usw., die nötige Aufklärung zu treiben. Nur so ist es zu erklären, daß heute noch sehr große Firmen dem Postscheck verkehr fernbleiben. Der Schreiber dieser Zeilen hat von zwei der größten Leip ziger Verlagsfirmen aus seine Anfrage, warum sie kein Postscheckkonto besäßen, die Antwort bekommen, daß für sie die Steigerungsgebühr von 7 Pfennig der hauptsächlich« Abhal- tungsgrund sei. Mit anderen Worten: selbst Weltsirmen sind heute, nahezu zwei Jahre nach Aufhebung dieser Sondergebühr, noch nicht von jener grundlegenden Änderung unterrichtet! Daß tatsächlich das der hauptsächliche Abhaltungsgrund war, geht daraus hervor, daß beide Firmen in der Zwischenzeit sich ein Postscheckkonto zugelegt haben. Da hier vom Verlagsbuchhandcl die Rede ist, so darf vielleicht noch eines anderen Briefes Er wähnung getan werden, der ebenfalls aus diesen Kreisen an den Verfasser gekommen ist. Später soll dann von dem Verhältnis des Sortimenters zum Postscheck gesprochen werden. Dieser Brief, ebenfalls von einer sehr angesehenen Firma, spricht sich gegen den 289
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