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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1916
- Sprache
- Deutsch
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»kr. 74. UKMMiLMrseMerUüsöÄSMW'M Leipzig, Montag den 27. März 1S16. L. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bericht über die Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig während des Jahres 1915. Die Summe, über dis die Bibliothek zu Anschasfungszwecken zu verfügen hatte, betrug ,T 8160,31, Sie setzt sich zusammen aus: Überschuß aus 1814 ^ 2660,31 Etat ISIS „ 8500,00 „« 8160,31 Die Ausgaben im Jahre ISIS betrugen: Für Anschaffungen -K 2667,20 Für Buchbinderarbeiten , , , , „ 1882,38 4S4S,S5 Der Überschuß beträgt somit 3610,76 Auch im verflossenen Jahre war der im Felde stehende Bi bliothekar Herr Dr. Goldfriedrich dauernd abwesend. Ferner wurde auch der mit der Montierung der Blattsammlungen be schäftigte Herr zum Militär einberufen, so daß diese Arbeit voll ständig ruhen muß. Der Ausschuß hatte den Verlust eines Mitgliedes, des am 10, Februar vorigen Jahres verstorbenen Herrn Kommerzienrat Otto Nauhardt zu beklagen, der ihm als Schriftführ, r angehörte. An seine Stelle wurde Herr Karl W, Hicrscmann in den Aus schuß gewählt. Daß die Benutzung der Bibliothek im vergangenen Kriegsjahr einen weiteren bedeutenden Rückgang erfahren würde, war vor auszusehen, denn die erste Hälfte des Jahres 1S14 stand noch unter dem Zeichen der Bugra, Anschaffungen ausländischer Bücher konnten im Jahre ISIS, die neutralen Staaten ausge nommen, nicht gemacht werden. Von buchhändlerischen Zeit schriften der kriegführenden Staaten waren nur einige wenige einigermaßen regelmäßig zu erlangen. Für spätere Anschaf fungen stehen die Überschüsse zur Verfügung, Allen Freunden und Gönnern der Bibliothek, die ihr Schen kungen überwiesen haben, sprechen wir hiermit unseren ver bindlichsten Dank aus, mit der Bitte, der Bibliothek auch ferner hin ihr Wohlwollen zu erhalten. Die Benutzung der Bibliothek hat sich folgendermaßen gestaltet: Zahl Lesesaal Ausleihungen der Tage Personen Bücher Personen Bücher Januar , , , , 24 85 373 63 330 Februar , , , 24 78 SOS 57 264 März 27 81 4SI SS 175 April , , , 24 105 648 78 327 Mai 23 82 535 84 SSO Juni 26 128 671 76 302 Juli 21 51 2SS 63 203 August , , , , 22 85 41S 72 226 September , , 26 74 4SI 83 275 Oktober, , , , 26 86 666 81 317 November , , 2S 87 540 78 252 Dezember , , 2S 52 408 S3 282 Insgesamt , , Gegen das Vor- 2S3 1004 6046 884 3303 jahr 1914 . . 304 1391 SIOS 1301 726S Nach dem Berufe gliedern sich Benutzer und Entleiher fol gendermaßen: Benutzer Entleiher Insgesamt Vorstand u, Geschäftsstelle d, B -V, 6- 242 310 Buchhändler . . 391 328 720 Gelehrte, Studierende usw, , . . 141 177 318 Buchgewerbe , , 67 S8 165 Verschiedene Berufe , , , , , , 137 38 175 Insgesamt , , 804 884 1688 Gegen das Vorjahr 1S14 , , 13S1 1361 2752 Der Bestand Extraformat , Folio Quart , , , , Oktav , , , , an Büchern betrug: 1815 77 1136 8182 26277 1S14 75 1084 88S0 2S67S 1813 68 1063 8667 25006 Insgesamt , , 36682 35738 34805 Kündigung von vor dem Kriege abgeschloffenen Verlagsverträgen. Von Justizrat vr. Fuld in Mainz, Aus Anlaß eines bestimmten Falles ist die Frage zur Begut achtung gestellt worden, ob und in welchen Fällen die vor dem Kriege getätigten und vor Ausbruch des Kriegs noch nicht er füllten Verlagsverträge seitens des Verlegers gekündigt werden können? Daß an der Kündigung solcher Verträge auf seiten des Verlegers in manchen, vielleicht sogar in zahlreichen Fällen ein durch die Veränderung der Verhältnisse infolge des Kriegs her vorgerufenes erhebliches Interesse obwalten kann, unterliegt keinem Zweifel, Es kommen hierbei vor allem solche Verlags- Verträge in Betracht, die sich auf ein Werk beziehen, das un- mittelbar oder mittelbar die Verhältnisse der Länder des feind lichen Auslandes berührt. Vielfach wird für solche Werke nach dem Kriege nur ein sehr geringes Interesse Vorhanden sein. An derseits kommt aber auch in Betracht, daß infolge der politischen und wirtschaftlichen Veränderungen, die als Folge des Kriegs eintreten können, das den Gegenstand des Verlagsvertrags bil dende Werk später überhaupt aus nicht mehr vorhandenen Vor aussetzungen beruhen würde, Beispiele hierfür anzuführen er scheint nicht erforderlich, sie drängen sich von selbst bei einiger üherlegung auf. Wie gestaltet sich nun die Rechtslage in dieser Hinsicht, einerseits nach den Bestimmungen des Verlagsrechts gesetzes, anderseits nach den Bestimmungen des BGB,? Nach H 18 des Verlagsgesetzes kann der Verleger, wenn der Zweck, dem das Werk nach dem Vertrage dienen soll, nach dem Abschluß desselben hinwegfällt, das Vertragsverhältnis kündigen; der Anspruch des Verfassers auf die Vergütung bleibt in diesem Falle unberührt. Nach der Gesetzesbegründung lassen Treu und Glauben es nicht zu, daß der Verleger zu der Veröffentlichung eines Werkes auch dann gezwungen wird, wenn nach dem Ab schluß des Vertrags der Zweck hinweggefallen ist, dem dasselbe dienen soll. Die Gesetzesbegründung nennt als Beispiele für den Fortfall des Zwecks, wenn eine Abhandlung über eine brennende Tagesfrage oder eine wissenschaftliche Frage durch plötzlich be- 321
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