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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1916
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- 1916-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1916
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- Deutsch
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WlattAdeBmilökseBuchülmdel . -a «eich«f za^!?n lllr jedes Exem ! r rS dez. b r > i d d b d, Mcht"n I 'd ^ ^ Rr. 132. Leipzig, Freitag den 9. Juni 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil» Staatsabgaben von gemeinfreien Werken? Von In. Alexander Elster. Wir hatten vor kurzem Veranlassung, uns hier mit einem »Helfferich-Hilfruf« von Schattmann (s. Bbl. Nr. 68) ausein anderzusetzen. Mehr als «inen Grund gab es, der uns hinreichend berechtigt erscheinen ließ, di« Forderungen für die staatliche Stützung gemeinsrei gewordener Werke abzulehnen. Inzwischen hat sich nun Avenarius im »Kunstwart« erneut mit dieser Frage befaßt und ist dabei von dem Helfferich-Hilfruf Schattmanns ausgegangen, ohne indessen sich näher mit den Einzelheiten des Schattmann-Sommerschen Vorschlages zu befassen. Avenarius konnte vielmehr aus seine früheren Äußerungen zur Reform des Urheberrechts zurückgreisen, aus Eingaben des Dürerbundes an den Reichstag und auf seine im Zusammenhang in den Dürer bund-Flugschriften Nr. 33 und 65 niedergelegten Äußerungen. Wir freuen uns zunächst der Feststellung, daß Avenarius nicht etwa der Ausgestaltung des Schattmannschen Planes folgt und daß er, wenn auch hie und da an die falsche Adresse gewendet, mit seinen Resormgedanken doch ungleich beachtlicher ist und sich von den bedenklichsten Ausführungen Schattmanns fernyütt. Meiner lebhaften Zustimmung zu einem großen Teil der Kunst wartbestrebungen habe ich nicht nur durch gelegentliche Mitarbeit am »Kunslwart« Ausdruck gegeben, auch zu den Urheberrechts- rcsormgedanken von Avenarius habe ich mich in einem früher im Bbl. erschienenen Aufsatz über »Das Gesetz des Umsatznutzens im Urheber- und Verlagsrecht« in wesentlichen Teilen zustimmend geäußert. Was Avenarius zu seiner Forde rung eines »Urheberschatzes« (Sammlung von Geldmitteln zum Zweck der Förderung wertvoller Geisteswerke) .hin führt, das sind sehr wichtige Erwägungen; die prak tische Gestaltung des Urheberschatzes durch Prozente von Ncuausgaben und Aufführungen ist nicht ebenso ein wandfrei. Indessen läßt sich über die Gestaltung in der Prak tischen Ausführung reden, und ich meine, daß es da im Gegen satz zu den Einzelheiten des Schattmannschen Vorschlags eine Lösung geben müßte, die nicht einseitig sich gegen die Verleger wendet, indem sie deren Stellung im Geistesleben der Nation verkennt. Auch Avenarius gegenüber gilt, in vermindertem Maße, das Bedenken, daß er seine berechtigten Rcformwünsche leicht mit einer Spitze gegen di« Verleger versieht, und dagegen darf alles das ins Feld geführt werden, was ich schon in dem Aufsatz über »Hilfe gegen Verlegerverdienst« ausgeführt habe. Ich bin auch überzeugt, daß Avenarius diese Gründe würdigen wird und daß, wenn es zu Reformen des Urheberrechts kommt — was wir wünschen wollen —, mit ihm «ine Verständigung über die praktisch und wirtschaftlich möglichen Reformen erzielt werden kann. Um so mehr ist das zu erwarten, wenn wir uns über den Grundgedanken der Mängelrüge am Urheberrecht einig sind. Daß das Urhebergesetz — ebenso wie das Verlagsgesetz höchst mangelhafte Kodifikationen sind, haben wir an praktischen Fragen im Bbl. mehr als einmal dargetan. Von Klippen und Schiefheiten wimmelt es, und der Zweck vieler von meinen Aufsätzen ist es gewesen, durch realistische (moderne) Auslegung des Gesetzes seine Bestimmungen zu brauchbaren Ergebnissen hinzuführen — eine Aufgabe, die bisher wohl eine der wichtigsten für die Wissenschaft des Urheber« und Verlagsrechts war und dauernd eine solche geblieben ist. So rühren denn auch die Mängelrügen, die Avenarius aus spricht, an die empfindlichsten Schwächen der Urheberrechts-Ge setzgebung, und wir stimmen ihm in allen Punkten zu, wenn er sich über diese Schäden mit folgenden treffenden Worten äußert: »Unser Urheberrecht entschädigt nach dem T a g « s - M a r k t - wert. Die Nachfrage ist am größten, wo die meisten Nachfragen. Handelt es sich um Altes oder doch schon irgendwie in die Höhe Gebrachtes, so denkt, redet, kauft einer dem andern nach. Handelt es sich dagegen um wirklich noch Neues, so ist die Nach frage da am größten, wo sich's am angenehmsten schlucken läßt. Je verbreiteter der Geschmack ist, den es voraussetzt, se banaler die Gedanken sind, an die es sich wendet, desto allgemeiner oder auch desto tiermäßiger die Triebe, die es anregt. Der Tages marktwert sammelte einem Ludolf Waldmann die Hunderttausende für ,Fischerin du kleine' und einem Gilbert für .Puppchen, du bist mein Augenstern'. Der Tagesmarktwert machte Karl May zum Millionär und verwies Holz aufs Spielzeugmachen. Es mutz bei kleineren wie größeren wirklich Schassenden so sein, denn alles Ungewohnte braucht ja Arbeit, um erfaßt zu werden, es sucht, sammelt, bildet sich erst seine ,Gemeinde'. Der Tages marktwert hätte Beethoven, Richard Wagner, Hebbel und Nietzsche, Feuerbach und Böcklin in ihren Kraftjahren hungem lassen. Wer die Kultur fördert, den entschädigt, besten Falles, der Tagesmarktwert von morgen. Der von heute vergoldet den Verwerter des Großen von gestern und den Seichtling, den Effektmacher und den Modemann von heute. Auf diesen Tages marktwert also ist wirtschaftlich das geistige Schassen durch das Urheberrecht gestellt.« Das Problem: Hilfe für das Wertvolle, das keinen oder noch keinen Markt hat, und gegen die Allerwelts-Marktware, die uns nicht fördert, ist Avenarius' Grundgedanke, und das ist zu gleich der immerwährende Wunsch aller Kulturkritiker, die den Fortschritt der Menschheit wollen. Und meint jemand wirklich im Ernst, daß der Verleger nicht lebhaftester Anhänger dieses Wunsches wäre? Nein, nicht gegen die Verleger darf dies als Kampfruf gelten, sondern wer dieses Problem als Programm nimmt, soll nur mit uns erkennen, daß die Verleger in dieser Hinsicht — genau wie jeder Kulturkämpfer — im Kampfe »jene bunte Menge, bei deren Anblick uns der Geist entflieht«, gegen sich haben, daß sie wie jeder Vertreter geistiger Güter teilhaben an der Tragödie, daß das Wertvolle erst Jahrzehnte zu spät erkannt und gewürdigt wird. Auf wessen Konto kommt es denn, daß ein Machwerk wie »Immer feste druff« mehr als 500mal in Berlin gegeben werden kann, daß Lortzings »Undine« jahrzehntelang auf ihre Anerken nung warten mußte? Auf wessen Konto kommt es, daß der Prophet in seinem Vaterlgnd nichts gilt, daß unerhörtes Neues erst gewürdigt wird, wenn der geschichtliche Abstand groß genug ist, daß es seine tatsächliche Richtigkeit und Wertesfülle erweisen konnte? Ist diese uralte Weisheit nicht ein Naturgesetz der Mensch heit? Liegt darin nicht, bei aller Tragik für den davon Be troffenen. die tröstliche Lehre von dem dauernden Fortschritt der 725
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