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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1916
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- Deutsch
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^ 13S, 19. Juni 1916. Redaktioneller Teil. verpflichten. Wir gehen nun von dem Grundsatz aus, daß wir auch ohne Schutz des Börsenvereins versuchen sollten, jeder in seinem Kreise, in seinem Orte, in seinem eigenen Geschäft diese Teuerungszuschläge einzuführen, soweit es ihm angängig und möglich erscheint. Also wir verlangen nicht, daß der Teuerungszuschlag hier angeordnet, wir verlangen nur, daß er zugelassen wird. Meine Herren, wir erreichen dadurch mehreres. Erstens wird die dringendste Notlage im Sortiment, die hervorgerusen ist durch den verminderten Umsatz, durch die gleichgebliebenen oder gestiegenen Spesen, durch die Mehraufwendungen für Unkosten aller Art, für Steuern, jetzige und besonders kommende, und für die Lebenshaltung, durch die Möglichkeit eines derartigen Teuerungszuschlages gelindert. Es wird ferner endlich einmal der Anstoß gegeben, daß jetzt Börsenverein und Berlegerverein sich zusammcntun und nun nach 21 Kriegsmonaten in energischer Weise die Arbeit in die Hand nehmen, derartige Teuerungs- zuschlüge allgemein einzuführen beziehungsweise in irgend einer Form ein Entgegenkommen sowohl dem Sortiment wie auch dem Verlag gegenüber zu ermöglichen. Der Verleger erhält durch die Annahme unseres Antrages den Anstoß, nun seinerseits in seinem eigenen Betriebe die Angelegenheit sorgfältig zu prüfen und diese Teuerungszuschläge für seinen Betrieb einzuführen. Endlich erledigt dieser Antrag die geradezu ruinöse Ungleichmäßigkeit in den Preiserhöhungen, wie wir sie augenblicklich sehen. Der eine Verleger — Sie wissen es ja; ich brauche es nicht weiter auszuführen — erhöht um 10 Prozent die Nettopreise, der andere die Ordinärpreise, der dritte die Einbünde, der vierte läßt die Preise frei usw. usw. Diese Ungleichmäßigkeit in der Behandlung wird durch unseren Antrag insofern beseitigt werden, als durch unsern möglichst vielstimmig zu fassenden Beschluß der Verleger eine Richtlinie erhält. Vor allen Dingen muß es ja genau so wie im Interesse des Sortiments auch im Interesse des Verlags liegen, für seine verminderten Umsätze, seine erhöhten Spesen und Abgaben, sein entwertetes Lager, an das viele Verleger heute noch nicht denken, das aber nach dem Kriege zum großen Teile nur Makulatur sein wird, in irgendeiner Weise einigen Ersatz zu schaffen. Diese angeführten vier oder fünf Punkte, meine Herren, müssen sür uns ausschlaggebend sein, heute unter allen Umständen zu einem Entschluß und Beschluß zu kommen. Meines Erachtens verlieren die Hauptversammlungen des Börsen vereins jegliches Ansehen, wenn wir bei schwierigen Fragen immer wieder die Sache auf die nächste Ostermesse verschieben und hoffen, daß sich dann klügere Leute finden werden, die energischer zu arbeiten in der Lage sind. Satzungsgemäße Bedenken, die mir von einigen Seiten vorgehalten worden sind, sehe ich nicht. Die Hauptversammlung kann einen derartigen Beschluß wie den Ihnen vom Herrn Kollegen Paetsch vorgetragenen unter allen Umständen fassen. Hat dann der Vorstand des Börsenvereins satzungsgemäße Bedenken, so mag er seine Rechte aus § 21 Ziffer 12 einmal gebrauchen, den Beschluß aus eigener Machtvollkommenheit vorläufig gutheißen, und die satzungsgemäßen Bedenken durch einen Antrag auf Änderung der Satzungen in der nächsten Ostermesse beschwichtigen. Meine Herren, ich bin kein Freund von 8 21 Ziffer 12 — das ist der Notstandsparagraph —: aber ich glaube, er ist noch niemals mit solcher Berechtigung angewandt worden, wie er hier angewandt werden könnte. Der Vorstand des Börsenvereins hat ja zu bedenken, daß er die satzungsgemäße Pflicht aus z I hat, für das Wohl aller seiner Mitglieder zu sorgen, soweit es in seinen Kräften steht; er mag zeigen, daß er diese Aus gabe voll und ganz erfüllen kann, und er mag es in dieser Ostermesse zeigen! Meine Herren, wenn wir heute keinen Beschluß fassen, wenn wir, wie Herr Kollege Paetsch schon zum Ausdruck gebracht hat, wieder rat- und tatlos nach Hause gehen, wenn wir wieder aus den lieben Gott oder auf irgendein Wunder hoffen, dann habe ich die allerschwersten Befürchtungen für den Bestand des Ladenpreises und damit sür den Bestand des Börsenvereins überhaupt. Der Ladenpreis wird heute schon angesichts der Kriegslage in unglaublichem Umfange mißachtet, das heißt überschritten. Es ist eine derartige Verschiedenheit der Preise bei einem einzelnen Buch von mir und von anderen Kollegen festgestellt worden, wie man sie garnicht für möglich halten sollte. Was kann nun der Börsenverein gegen eine solche geheime Schleuderei nach oben tun? Er kann wohl einen einzelnen Überschreite! des Preises ausschließen oder maßregeln; aber kann er es denn bei S00, oder kann er es bei 1000 tun ? Meine Herren, will er es überhaupt bei 1000 tun? Wäre er damit nicht erledigt, wenn er es bei 1000 tut? Glaubt der Vorstand, daß dem Sortimenter die Wahl so schwer wird, wenn es sich für ihn aus der einen Seite um die Lebensexistenz, um die Existenz seiner Familie handelt, aus der andern Seite um die Bewahrung rückständiger oder verstaubter Gesetze des Börsenvereins? Meiner Ansicht nach liegt es klar auf der Hand, daß dann der Sortimenter garnicht anders kann, als die Gesetze des Börsenvereins zu verletzen. (Sehr richtig!) Glauben Tie, meine Herren, daß, wenn es wegen einer Maßregelung durch den Vorstand des Börsenvereins aus dieser Veranlassung zu einer Klage kommen sollte, ein deutscher Richter sich finden wird, der dem Sortimenter unrecht gibt, der die Maßregelung des Börsen vereins anerkennt, wenn der Sortimenter in der Lage ist, nachzuweisen, daß die Gesetze, die ihn hier binden, ganz und gar unanwendbar und unmöglich geworden sind? Meine Herren, es wird sich kein deutscher Richter finden, der das tut. Wir müssen auch berücksichtigen: der Börsenverein ist nicht Selbstzweck, der Börsenverein ist nur Mittel zum Zweck; wir müssen uns alle klar sein, daß der Bogen nicht überspannt werden darf. Dem Berlage sind im Börsenverein die weitgehendsten Rechte gegeben, Rechte, wie sie kein Fabrikant in keinem Berusszweige gegenüber seinen Detaillisten besitzt. <Sehr richtig!) Aber, meine Herren, die Rechte, die auch wir Sortimenter freiwillig in die Hand des Verlags gelegt haben, schließen doch Verpflichtungen in sich, und zwar selbstverständliche Verpflichtungen. Der Verlag nennt sich — und meiner Ansicht nach mit Recht — den vornehmsten Kaufmannsstand. Herr Seemann hat eben erst gesagt: wir sind die ersten Kaufleute; er hat Buckle zitiert »Bon den Fortschritten der Moral«. Meine Herren, stimmt denn das alles? Verpflichtet denn die Vornehmheit nicht mehr wie in früherer Zeit? Ich meine doch, das sollte unverändert der Fall sein. (Sehr richtig!) Gibt uns der Verlag nicht mehr die Möglichkeit, zu bestehen, löst er die enge Kette, die er uns um die Brust gelegt hat, nicht freiwillig, kann er sich dann wundern, wenn wir eines Tages die Kette sprengen, ungeachtet dessen, was daraus entstehen kann? Meine Herren, es ist heute ein sehr, sehr ernster Tag. Mir bangt um den Ladenpreis und mit dem Ladenpreis um den Bestand des Börsenvereins. Bringen Sie es heute zum Ausdruck, daß es nicht angängig ist, daß der größte Teil unserer Vereinsmitglieder entrechtet ist, nämlich die Sortimenter, und daß der andere Teil, der Verlag, immer und immer wieder das Recht hat, die Preise zu bestimmen, ohne den Sortimenter zu hören und seine Lebensnotwendigkeiten zu berücksichtigen! Tragen Sie durch einen solchen Beschluß zu einer Entspannung dieser schwierigen Lage bei! Beschließen Sie ruhig und überlasse» Sie das Weitere, die Ausführung des Beschlusses, dem Börsenvereinsvorstand! Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf darüber, über lassen Sie das dem Vorstand des Börsenvereins, der schon den Weg der Ausführung finden wird, wenn wir den Antrag heute annehmen! Meine Herren, ein solcher Beschluß, wenn wir ihn heute möglichst einstimmig fassen, wird dem ganzen Buchhandel zum Segen gereichen. Ich rufe Ihnen zu: Viä«s.nt eonsulos! (Anhaltendes Bravo und Händeklatschen.) Herr Hofrat 1)r. Erich Ehlermann-Dresden: Mein sehr geehrten Herren Kollegen! Daß in dieser Frage ein Beschluß von der heutigen Hauptversammlung des Börsenvereins gesaßt werden muß, unterliegt gar keinem Zweifel, und darauf haben ja auch die Herren Vorredner bereits hingewiesen. Seit langer Zeit hat Wohl keine Frage von gleicher Schwierigkeit und Ber- wickeltheit wie die gegenwärtige den Börsenverein beschäftigt. Die Verantwortung, die auf diejenigen fällt, die nun in dieser Frage zu entscheiden haben, ist außerordentlich groß. Die Notwendigkeit, die herrschende Teuerung wenigstens zum Teil zu 775
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