Ar. l3g ^ oder deren lRaum kostet 30 >pf. Dei eigenen Anzeigen zahlen N ^ ) kosten >e 3^Mark.r Mitglieder für die Seile 10 "Pf., für '/. S. 32 M. statt 36 M.. ^ »Wahrlich frei Geschäftsstelle od^3H^Nark bei^)ostüoerweijung»^ ftr^/,6.17M.statt18M. Stellengesuche werden mit 10 "Pf. pro ^ Ma'rk" sSh^rl^ch.^E ^^lgt^Lieferu^ N ^ M^Mamd^^MrstM^^^MöerA^A1^^nD'ü^HUW^:^^ Leipzig, Montag den 18. Juni 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börlrnverrin der Deutschen Buchhändler M Leipiist. Stenographischer Bericht über die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 21. Mai 1916, vormittags KU/? Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig. Tagesordnung. 1. Gkschöftsbelicht über das Bereinsjahr 1915/16. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die RkihllUllg 1915. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den PüIMschlllg 1916. 4. Plüsung und Genehmigung des Berwaltoiigsberilhts, des Jahresabschlusses und des Etat; der Deutschen Mcherei. 5. Antrag des Ehreullllsschusses des Börscnvereins, das Bildnis von Or. Eduard Brockhaus im Buchhändlerhaus auszustelleu. 6. Antrag des BarstaUdkS, einer um den Börsenverein und den deutschen Buchhandel verdienten Persönlichkeit die Ehren- mrtgliedschast des Bereins zu verleihen. 7. Antrag des Vorstandes, die Hauptversammlung wolle im Hinblick auf die Erwerbung verschiedener bibliographischer Unternehmungen die Einsetzung eines a. o. Ausschusses (Verlagsausschusses) beschließen, der aus acht Mil gliedern besteht, deren Wahl dem Boistand überlassen bleibt. 8. Antrag des Herrn Gkarg Schmidt m Hannover. Der Börsenverein wolle im Einvernehmen mit dem Verlegerverein beschließen, daß vom 1. Juli ab auf alle Bücher ein Kriegszuschlag von lOtztz auf den Ladenpreis mit Abrundung aus 5 Ps. nach oben seitens aller Sorti menter und Ivtztz aus den Nettopreis seitens aller Verleger eingeführt werde, desgleichen aus Zeitschristen, soweit sie quartalsweise oder für den Jahrgang oder ein Semester berechnet werden. Ausgenommen sollen nur Einzelnummern sein, die ohnehin schon einer höheren Berechnung und Rabattierung unterliegen. Auf Disponenden O.-M. 1916 würde ebenfalls der Ausschlag seitens der Verleger zu berechnen sein, wie auch der Sortimenter aus seinen festen Lager bestand den Kriegszuschlag aufzuschlagen hätte. Durch Aushang und gemeinsame Ankündigung in Blättern wäre das Publikum davon zu verständigen. Die'Berechnung des Kriegsaufschlages müßte dem gesamten Buch- und Zwischen handel ebenso zur Pflicht gemacht werden wie bisher die Einhaltung fester Ladenpreise. Verstöße gegen die Anord nung würden mit Beschränkung des Rabatts zu ahnden sein resp. mit Entziehung der Verkehrsmittel des Buchhandels. 9. Anträge der Herren 0r. B. LühlNllMI und R. llllU Voetkilher, beide in Danzig, und Genossen. I. Anträge zur Verkehrsordnung. 8 -t. Der z 4 erhält zu a> nachfolgenden Zusatz hinter „Bezugsbedingungen": „Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, welche vom Verleger mit einem geringeren als dem Minimal- rabatt von 25HH in Rechnung oder 30htz bar verkauft werden, bleibt dem Buchhändler die Bestimmung des Ladenpreises in das eigene Ermessen gestellt. Bei Gegenständen unter 30 Pfg. Nettopreis bleibt es dem Buchhändler allgemein überlassen, den Ver kaufspreis — nach dem Maß seiner Arbeit, der Umsatzmöglichkeit sowie den Gewichtsspesen — mit den Existenzbedingungen seines Geschäfts in Einklang zu bringen. Solche Verkaufsartikel, deren Verkausspreis dem Buchhändler überlassen wird, erscheinen in sämtlichen Publikationen des Börsenvereins in deutlich unterschiedener Schrift und bei der Preisangabe des Verlegers mit dem Zusatz: «außer Buchhändleraufschlag«." 761