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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1916
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- Deutsch
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.V 139, 19. Juni 1918. Redaktioneller Teil. So haben wir nun andere Wege zu suchen, und sie sind ja hier in verschiedenster Weise gesucht worden. Ich bedaure, das; der Weg, den Herr Nitschmann mit seinem Antrag einschlagen will, mir nicht gangbar erscheint. Es heiß! hier: Es wird grundsätzlich'als berechtigt anerkannt, daß bei allen Verlausen an das Publikum ein Teuerungszuschlag aus den Ladenpreis erhoben wird. Entweder soll das Gesetz sein oder nicht. Wenn es Gesetz sein soll, dann haben wir wieder die alte Sache, daß der Börsen verein dieses Gesetz nicht schützen kann. Der eine wird sich also danach richten, der andere nicht. Dann besteht die Ko» fusion, die Anarchie, die wir jetzt leider schon haben, weiter, und es ist gar nicht mehr mit festen Größen zu rechnen. Deshalb würde gerade die Annahme dieses Antrages Nitschmann meines Erachtens auf das hinauskommen, was wir vermeiden wollen: nämlich, daß gar nichts geschieht. Herr Nitschmann hat bereits, und mit Recht, aus die gesährliche Anarchie hingewiesen, die bei der jetzigen Art der Preiserhöhung eingerisscn ist: Erhöhung der Einbandpreise, der Nettopreise usw. Ich will das nicht wiederholen. Dieser Weg ist jedenfalls nicht gangbar. Aus einen andern Weg will ich nur deshalb Hinweisen, um zu betonen, daß gerade dieser unter gar keinen Umständen beschritten werden sollte; das ist der Weg der Rabattkürzung. Meine Herren, ich verstehe es vollständig, wenn eine derartige Rabattkürzung im Sortiment geradezu das Gefühl der Erbitterung hervorruft. <Sehr richtig!) Im gegenwärtigen Moment unseren Geschästssreunden durch eine Kürzung der Lieferungsbedingungen in den Rücken zu fallen, das darf nicht geschehen. (Sehr richtig!) Allerdings ist nicht zu leugnen, daß sich der Verleger unter Umständen in einer Zwangs lage befindet. Nehmen wir an, er habe ein Buch herausgebracht, für das durch die Behörden der Ladenpreis festgelegt ist, und er tritt nun an die Behörde heran mit einer begründeten Eingabe, worin er eine lOprozentige Erhöhung wünscht. Die Behörde verweigert ihm diese. Dann steht der Verleger vor der Wahl, entweder selbst Verlust zu haben, oder den Rabatt zu kürzen. Da wird es unter Umständen schwierig sür ihn sein, sich nach dieser oder jener Seite zu entscheiden. Aber ich meine, er hat dann die Pflicht, die Behörden auf die Konsequenzen hinzuweisen: aus die schweren Schädigungen, die sich für den Mittelstand, für das Sortiment ergeben würden, wenn sich durch das Verhalten der Behörden eine Kürzung des Rabatts nicht umgehen läßt. Andererseits wäre zu erwägen, ob nicht die anscheinend unverhältnismäßig gestiegenen Rabatte für Feld buchhandlungen und,Bahnhofsbuchhandlungen unter Umständen etwas gekürzt werden können. — Doch das ist eine Spezialsrage, aus die ich hier nicht näher eingehen will. Nun, meine Herren, wenn also diese Wege nicht gangbar erscheinen, so bleibt niemes Erachtens nur der Weg übrig, den die Vereinigung der Schulbuchverleger bereits gegangen ist: der Weg einer Preiserhöhung, und zwar in der Weise, daß die Verleger, soweit sie untereinander speziell konkurrieren, gruppenweise zusammengeschlossen und zu gemeinsamem Vorgehen bei der Preiserhöhung veranlaßt werden. Das Verfahren ist natürlich umständlich und führt nicht sehr schnell zum Ziele. Es hat auch vor allen Dingen keinen großen Erfolg nach außen. Aber es hat doch Erfolg, und es würde bei dieser Preiserhöhung dann dahin zu streben sein, daß auch die Rabatte für das Sortiment mit Rücksicht auf seine außerordentlich schwierige Lage erhöht werden. Diesen Weg zu gehen, möchte ich Ihnen durch folgende Entschließung empfehlen, die einer gestern stattgehabten Be sprechung mit Herrn Volckmar ihre Entstehung verdankt. Herr Volckmar hat diese Entschließung sormuliert, und ich habe sie mir zu eigen macht. Dars ich sie verlesen? Nachdem durch die Vorstände des Börsenvereins und des Verlegervereins nach Einholung von Rechtsgutachten erklärt ist, daß die Einführung eines Kriegszwangsaufschlages aus alle Bücher, Zeitschriften, Sammlungen usw. unter dem Schutze des Börsenvereins weder nach den Bestimmungen des Verlags- und Urheberrechts ohne Zustimmung der Autoren, noch nach den Satzungen des Börsenvereins ohne Satzungsänderung möglich ist und deshalb leider alle in diesem Sinne lautenden Anträge nicht annehmbar sind, ersucht die Versammlung 1. alle Verlegermitglieder des Börsenvereins, in allen Fällen, wo es ihnen möglich ist, schleunigst eine Erhöhung der Netto- und Ladenpreise, und zwar für jedes Buch, jede Zeitschrist, Samnilung usw. zisfermäßig und nicht prozentualiter vorzunehmen, <Schr richtig!) 2. bei der Erhöhung der Netto- und Ladenpreise, der anerkannten Notlage des Sortiments Rechnung tragend, wo es irgend möglich ist, den Buchhändlerrabatt zu verbessern, 3. den Vorstand, durch einen Ausschuß schleunigst Leitsätze bekanntgeben zu lassen, wie durch geeignete Bekannt gabe der erhöhten Netto- und Ladenpreise durch die einzelnen Verleger die jetzt herrschende bibliographische Unsicherheit behoben werden kann und wie die Abrechnung über noch zu alten Preisen ausgesührte Kom missionslieferungen und die Disponenden zu erfolgen hat. <Bravo!> Ich empfehle diese Entschließung zur Annahme. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Meine Herren, es wird wohl der Wunsch nicht un berechtigt sein, wenn ich bitte, nachdem die beiden Antragsteller und ein Sprecher gegen den Antrag zu Worte gekommen sind, nunmehr die Diskussion möglichst einzuschränken. Es ist 5 Minuten nach >42 Uhr. Im Interesse unserer Zeit bitte ich dringend sich beschränke« zu wollen. Herr Bernhard Hartmann-Elberfeld, zur Geschäftsordnung: Im Anschluß an diese Worte unseres Herrn Vorstehers, beantrage ich, daß jeder Redner nicht länger als fünf Minuten zu sprechen hat. (Lebhafte Zustimmung.) Vorsitzender Herr Geheimer Hosrat Karl Siegismund-Berlin: Erhebt sich gegen diesen Antrag Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Wir werden danach verfahren. Herr vr. Otto Bieleseld-Freiburg i. B.: Meine Herren, wenn Sie den vorliegenden Antrag auch in seiner Ab änderung annehmen, dann wird in zwei bis drei Monaten das erste deutsche Landgericht seine Ungültigkeit aussprcchen, und das Oberlandesgericht und schließlich das Reichsgericht werden dieses Urteil bestätigen. Einer der Vorredner hat sich aus die deutschen Richter berufen. Gestatten Sie mir, daß ich auf Grund einer zwölfjährigen Tätigkeit als deutscher Richter Ihnen diese eben ausgesprochene Versicherung gebe und Ihnen auf Grund langer Urheber- und verlagsrechtlicher Studien nur sage: es wird in allerkürzester Frist ein Autor kommen, der seinen Verleger schikanieren will, und der wird in einem Prozeß, vielleicht mit der Forderung der Pertragsaushebung, vielleicht mit der Forderung der Einhaltung des Ladenpreises, die Ungültigkeit dieses Beschlusses gerichtlich festlegen. Darauf können Sie Gist nehmen. Sie mögen es fassen, wie Sie wollen; es gibt kein deutsches Gericht — das wollen Sie mir aus Grund der ausgestellten Behauptung glauben —, das unter dem Ladenpreis etwas anderes verstehen wird als den Preis, den der Käufer für das Buch wirklich bezahlt. Lassen Sie sich doch nicht durch Schlag worte Hinreißen, und sorgen Sie vor allem für eine größere Klarheit! Ist doch aus dem Antrag nicht einmal ersichtlich, 779
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