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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 139. 19. Juni 1918. was eigentlich gemacht werden soll! Er scheint darauf hinanszulaufen, daß der Sortimenter den Ladenpreis bestimmt und damit an die Stelle des Verlegers tritt. Ich will über die Zulässigkeit dieser Maßregel gar nicht reden; aber selbst das ist unklar. lind noch etwas: warum denn immer wieder der Ruf nach der Polizei? Es ist das ein alter deutscher Fehler. Jetzt soll der Börsenverein aus einmal von oben herunter all die Dinge regeln, für die er gar nicht zuständig ist. Das, was Sie mit den: Antrag durchsetzen wollen: den einheitlichen Teuerungszuschlag, können Sie nur auf einem einzigen Weg erreichen, nämlich dadurch, daß der Bundesrat auf Grund des Notgesetzes vom 1. August 1914 erklärt: unter Aufhebung der bestehenden Privntrechte wird bestimmt, daß der Ladenpreis allgemein um I0°/„ erhöht wird. Unser Vorstand kann das nicht, und der Bundesrat wird bestehende Privatrechte nicht ausheben. Also halten Sie sich doch im Rahmen des Möglichen und machen Sie hier nicht etwas, das uns in die größten Verlegenheiten bringt! Meine Herren, stellen Sie sich nur einmal den Zustand vor, der eintritt, wenn nun in irgend einem der Prozesse die Gerichte — was sicher erfolgen wird — diesen Beschluß für un zulässig erklären! Herr Georg Schmidt-Hannover: Ich beschränke mich daraus, auf einige Bemerkungen der Herren Vorredner zu er widern. Auf das Juristische gehe ich nicht mehr ein. Herr Paetsch, der ja meinen Antrag sehr freundlich beurteilt hat, hat mir in einem Punkt eine falsche Auffassung vor« geworfen. Ich glaube, das ist ein Mißverständnis. Ich habe nur davon gesprochen, daß von der Teuerung, die durch den Krieg verursacht ist, der Verleger mehr betroffen wird als der Sortimenter; ich habe keineswegs geleugnet, daß das Sortiment schon vorher in einer schweren Lage gewesen ist, und mein Grundsatz bei dem Teuerungszuschlag war eben der, daß ein Teue rungszuschlag nur seine innere Berechtigung speziell in den Vorgängen findet, die der Krieg zur Folge hat. Er darf nicht mit der Notlage verquickt werden, die schon vor dem Kriege bestand. Nun zu einigen Bemerkungen des Herrn Hofrats vr. Ehlermann! Er hat ganz richtig unter anderem daraus hin- gewiesen, daß der Schulbücherbedarf zurückgegangen ist, teils durch die Lehrer, teils durch das Publikum: man begnüge sich vielfach mit dem Ankauf antiquarischer Werke. Aber die Befürchtung, die er dabei ausgesprochen hat, daß die Erhöhung des Schulbuches im Preise großen Widerstand im Publikum begegnen würde, halte ich gqnz entschieden für grundlos. Ich habe Beweise dafür. Ich möchte hier anführen, daß unser Hannoverscher Buchhandel sich bei den Schulbüchern, aus die der Verleger keine 28 Prozent gewährt, auf Grund der Satzungen zur Erhöhung des Ladenpreises entschlossen hat. Meine Herren, ich selbst habe in diesem Jahre das Schulbücherverzeichnis für den Ortsverein mit ausgearbeitet und kann nur sagen: es sind ich will einmal niedrig greifen — mindestens ein Drittel der Preise erhöht worden; das Publikum hat in keinem Falle — wenigstens ist mir nicht einer bekannt, und ich habe dasselbe -such von Kollegen gehört — irgendwie etwas dahin gesagt, daß es gegen den erhöhten Ladenpreis Einspruch erhebe. (Sehr richtig!) lind dabei hat diese Erhöhung teilweise sogar bei Büchern statt- gesunden, auf denen der Ladenpreis gedruckt angegeben ist. (Hört! hört! — Zustimmung.) Also dieser Einwand ist hinfällig. Zweitens hat Herr Hofrat vr. Ehlermann ins Feld geführt, daß es bei verschiedenen Werken sehr schwer wäre, diesen Teuerungszuschlag, wenn er überhaupt angenommen werden könnte, in Geltung zn setzen. Bor allen Dingen denkt er hier an die Serienwerke, Fortsetzungen usw. Nun, meine Herren, wenn das wirklich richtig wäre, so stünde ja gar nichts dem entgegen, diese Werke einfach auszuschließen; aber ich bin der Ansicht, daß es sich bei den Fortsetzungen und den Serienwerken Haupt sächlich um Neuerscheinungen handelt, nicht um die alten, die wir treffen wollten; denn bei den nenerschienenen liegt ja noch gar kein Vertrag vor, weder mit dem Publikum noch sonst. Es könnte also höchstens der Autor in Frage kommen. Aber es wäre ja möglich, das auszuschließen. Das ist ja gar nicht so wichtig; es betrifft nur einen kleinen Teil der Bücher. Den Einwurf, daß bereits erhöhte Preise nicht nochmals verteuert werden dürfen, habe ich ja in den Darlegungen zn meinem Antrag und in meinen Ausführungen im Börsenblatt bereits abgewiesen. Natürlich darf das nicht sein. Dazu haben wir aber einen Ausweg, indem wir einen Zusatz aus dem Titelblatt machen oder einen Stempel aufdrücken, daß der betreffende Preis bereits erhöht sei, wenn wir uns nicht überhaupt aus das Erscheinensjahr beschränken und jagen: nur die bis 1915 er schienenen Bücher werden im Preise erhöht. Was solche Fälle betrifft, wo der Autor freiwillig auf Honorar oder auf einen Teil des Honorars verzichtet hat, um den bisherigen Preis schützen zu können, so würde eben der Verleger, wenn der allgemeine Teuerungszuschlag eingeführt würde, dem Autor sagen: Lieber Freund, die Sache ist dadurch hinfällig geworden; du kriegst das, worauf du freiwillig verzichtet hast, wieder! Er wird sicher nicht böse darüber sein! (Vorsitzender: Die fünf Minuten sind verstrichen!) -— Die fünf Minuten sind schon um? — Dann muß ich ja wohl schließen, obwohl ich noch ein paar kleine Punkte zu er ledigen hätte. Ich wollte nur noch sagen: wenn wir die einzelnen Werke erhöhen, wie es hier vorgeschlagcn ist, so ist unter Umständen das eine Werl sehr stark belastet. Ich erinnere daran, daß z. B. die Halbfranzbände enorm ini Preise gestiegen find. Wir müssen bei Büchern, die in Halbfranz einen Preis von 8 bis 6 Mark haben, für den Einband selbst mindestens eine Mari mehr, zum Teil noch höheren Aufschlag zahlen. Also wir müßten, wenn wir diesen Einzelpreis erhöhen, mindestens l.60 Mark mehr nehmen, damit wir auch dem Sortiment seinen Rabatt geben können, und dadurch würde das einzelne Buch riesig verteuert werden. Das ist aber bei dem allgemeinen Zuschlag von lOtzß nicht der Fall; denn da wird dasjenige, was einer höheren Verteuerung unterworfen ist, wieder durch die anderen Sachen ausgeglichen, die von der Verteuerung weniger beeinflußt sind, und diese IO"/, treffen das Publikum im einzelnen lange nicht so hart. Nun zu dem Absatz gegenüber den Behörden! <Rufe: Schluß!) Wenn dieser Absatz wohl auch etwas zurückgeht, — Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Die fünf Minuten sind vorüber; ich muß Sie bitten, sich an den Beschluß der Hauptversammlung zu halten. Der nächste Redner ist Herr Ritschmann. Herr Paul Nitschmann-Berlin: Herr Hosrat Or. Ehlermaun hat selbst anerkannt, daß durch Annahme meines An trages beziehungsweise des Antrags Paetsch klare Verhältnisse geschaffen werden, daß der Antrag eine schnelle Wirkung haben und die Anarchie, die zum Teil jetzt schon herrscht und in Zukunft immer mehr herrschen wird, beseitigen dürste. Das hat mich sehr gefreut und genügt mir fürs erste. Herr Hofrat Or. Ehlermann ist sogar noch weiter gegangen und hat gesagt, daß ein Aufschlag von lv°/o vielleicht nicht genügen würde, sondern daß möglicherweise 20"/o notwendig sein würden. Das geht ja weit über meinen Antrag hinaus. Herr Hosrat Or. Ehlermann hat sich dann sehr lang über die Schwierigkeiten verbreitet, die dem Verleger aus der Annahme dieses Antrags erwachsen würden. Er hat mich in gar keiner Weise überzeugt. Wir wollen ja gar nicht den Ver leger zwingen, daß er Aufschläge macht. Der Verleger mag ja alle diese Erwägungen, die Herr vr. Ehlermann hier vor getragen hat, anstellen und von Fall zu Fall seine Aufschläge machen. Wir wollen doch nur dem Sortimenter die Befugnis geben, gleichmäßige Aufschläge zu machen. Kommt nachher der Verleger, klug geworden durch unser Vorgehen, nach, so ist das jein eigenes Interesse, und es wird uns freuen.
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