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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1916
- Strukturtyp
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- 1916-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1916
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- Deutsch
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^ 139, 19. Juni 1916. Redaktioneller Teil. Ich bleibe dabei: ein Teuerungszuschlag ist keine Ladenpreisänderung. Die Gebühr für Zeitschristenbesorgung ist es ebenfalls nicht,' die haben wir satzungsgemäß angenommen, die ist gültig, und die dürfen wir durchführen. Dasselbe gilt von der Erhöhung der schlecht rabattierten Schulbücher. Nachdem Herr Hosrat vr Ehlermann lange über die Verleger und die Schwierigkeiten, die diesen erwachsen, gesprochen hat, ist er ganz zum Schluß auf die Sortimenter gekommen, und da hat er weiter nichts an Schwierigkeiten anzuführen ge wußt, als daß die Behörden sich den Teuerungszuschlag nicht gefallen lassen würden. Er hat meinen Antrag anscheinend nicht genau gelesen; denn darin steht von Behörden nicht das geringste, sondern nur vom Publikum. Behörden kommen hier gar nicht in Frage. Herr vr. Ehlermann hat erklärt, daß alle angeführten Wege nicht gangbar seien, und er hat als einzig gangbaren Weg den empfohlen, daß wir abwarten möchten, was der Verlag, vielleicht in den nächsten Jahren, beschließen wird. Meine Herren, bis der Verlegerverein die Gruppen und in den Gruppen die einzelnen Verleger zusammenkriegt, ist der Krieg, wie ich gestern und vorgestern schon gesagt habe, Wohl längst zu Ende, und wir brauchen keine Teuerungszuschläge mehr. Dann hat Herr Hofrat I)r. Ehlermann warm den Antrag Bolckmar unterstützt. Was besagt dieser Antrag? Er drückt einen Wunsch aus, eine Erwägung, eine Bitte. Meine Herren, dazu brauchen wir doch keine Hauptversammlung des Börsen vereins, dazu brauchen wir nicht viele Stunden hier zu sitzen; das können wir doch im Börsenblatt, im Sprechsaal machen. Nein, meine Herren, wir müssen heute etwas Positives schassen. Nehmen Sie den Antrag Paetsch ruhig an! Herrn 0r. Bielefeld möchte ich erwidern, daß ich zwar nicht zwölf Jahre lang preußischer Richter gewesen bin, aber daß ich wohl weiß, daß seine Ausführungen auf Staatsgesetze zutreffen mögen, nicht aber aus Vereinbarungen zwischen Mit gliedern einer Körperschaft. Da ist Herr vr. Bielefeld wohl im Irrtum. Meine Herren, nehmen Sie den Antrag Paetsch in der vorliegenden Fassung an! Ich will ihn noch einmal vortragen, wenn Sie es wünschen. <Wird verneint.) Dann will ich nur noch einmal bemerken: es wird kein Zwang auf irgend jemand ausgeübt. Jeder soll frei in der Lage fein, zu prüfen, ob er einen Zuschlag erheben will oder nicht. Die Kollegen sollen sich zusammentun. Der Börsenverein ist durch nichts verpflichtet. Nur die Möglichkeit soll gegeben, ein Zwang dagegen nicht aus geübt werden. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Herr vr. Walter de Gruyter-Berlin: Meine Herren, der soeben verlesene Antrag des Herrn Nitschmann stellt ge- schäftsordnungsmäßig eine Wiederaufnahme des gestrigen Antrages Paetsch dar und ist gestern abend etwa in zehnter Stunde zur Welt gekommen. Es ist vorhin schon dargetan worden, daß er nicht die Zeichen der Ausreifung an sich trägt und auch nicht an sich tragen kann. Ich würde es deshalb für eine außerordentliche Gefahr halten, wenn dieser Antrag, wie das gestern in der Hauptversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine geschehen ist, auch hier zur Annahme gelangen sollte. Daraus würde ein Zustand des Kampfes hervorgehen, wie ihn niemand von uns will, wie er,aber kommen muß, weil der Verlag, wenn er sich fügen wollte, mit der bürgerlichen Rechtsordnung in Konflikt geriete. Deshalb bitte ich Sie auf das dringendste, nehmen Sie diesen Antrag nicht an! (Sehr richtig!) Meine Herren, ich möchte zunächst wirklich aus dem Gefühl der Besorgnis heraus, daß dies doch geschehen könnte, daraus aufmerksam machen: der Antrag muß, um hier wirksam verhandelt und beschlossen zu werden, SO Unterschriften haben. (Zuruf). Ich möchte also für den Fall, daß er beschlossen werden sollte, erklären, daß ich dies in Zweifel ziehe. Aber dann lassen Sie mich sagen: ich habe zu denen gehört und gehöre noch zu denen, die anerkennen, daß die Not lage — und zwar von Sortiment und Verlag — so groß ist, daß etwas Ihrem Anträge Sinnverwandtes geschehen muß, dringend geschehen muß, aber, meine Herren, auf dem rechten Wege und nicht indem wir unsere Satzungen und das bürgerliche Recht in Scherben schlagen und nachher noch die Kosten dafür tragen müssen. Nun erstrebt der Antrag Nitschmann nach meiner Ueberzeugung in seinem Kernpunkt nichts anderes als der Antrag Paetsch, das heißt: er bedingt die Aushebung des § 3 Ziffer 3; er ist also in jeder Beziehung eine Satzungsänderung. Die Herren sagen zwar, sie verlangten keinen Schutz; aber uns Verlegern wird dadurch ein Schutz genommen. Wir können uns damit nicht zufrieden geben, deshalb nicht, weil der Teuerungszuschlag eine Ladenpreiserhöhung ist und weil wir der nicht zustimmen können, wollen wir uns nicht den schwersten Vorwürfen unserer Autoren aussetzen und allen Rechtsschwierigkeiten, die daraus entspringen. Mit einem Schlagwort operierend, sagt Herr Nitschmann: »wir Sortimenter sind in den Ketten des Verlages«. Nein, Sie sind nicht in den Ketten des Verlages, sondern in den Ketten einer selbstgewünschten und -geschmiedeten Satzungsbestimmung. Meine Herren, Adolf Kröner gilt Ihnen als einer der Schutzpatrone des Buchhandels, und zwar gerade deshalb, well er den festen Ladenpreis geschaffen hat. Und den Ladenpreis, der Ihnen in anderen Zeiten als das gegolten hat, was zu Ihrem Gedeihen unerläßlich war, wollen Sie jetzt preisgeben (Widerspruch), well er Ihnen in der Stunde nicht genügenden Schutz zu gewähren scheint? Meine Herren, ich bitte Sie inständig darum: tun Sie den Schritt nicht, den Ihnen Herr Nitschmann nahe- gelegt hat! Sie würden damit einen schweren Fehler an der Organisation und an sich selbst begehen; Sie würden den Frieden in unserem Kreise in Frage stellen. Denn wir Verleger können nicht anders: wir müssen eintreten für die Aufrechterhaltung des Ladenpreises und jeder Antastung, ob Sie sie beschließen oder nicht, widerstreben. — Wir können nicht anders! (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Ich möchte einen Irrtum des Herrn Vorredners richtigstellen, der darin liegt, daß er diesen Antrag, den Herr Paetsch in abgeänderter Form eingebracht hat, als Antrag Nitsch mann bezeichnet. Es besteht zurzeit ein Antrag Georg Schmidt nicht mehr — dieser Antrag ist .zurückgezogen —; ebenso besteht nicht mehr ein Antrag Paetsch in der ursprünglichen Form. Dieser Antrag Paetsch ist abgeändert worden und hat die jetzt vorliegende Fassung erhalten. Herr Paetsch ist zur Abänderung berechtigt. Es hat keine Verschärfung des Antrages statt gefunden, fondern eine Abschwächung des ursprünglichen Antrages. Der neue Antrag Paetsch betrifft dasselbe Thema; infolge dessen darf er hier verhandelt und zur Beschlußfassung gestellt werden, ohne daß die Unterstützung von SO Mitgliedern not wendig ist. — So ist die Rechtslage. Ich wiederhole: wir haben keinen Antrag Schmidt mehr, wir haben keinen Antrag Nitschmann; wir haben nur einen abgeänderten Antrag Paetsch und jetzt die Resolution vr. Ehlermann. Herr Gottlieb Braun-Marburg: Meine Herren, ich glaube, wir haben alle die Ueberzeugung: wir müssen heute in dieser Frage zu einem Resultat kommen, und ich hoffe, wir werden auch zu einem Resultat kommen. Es liegt vor der Antrag Nitschmann. (Zuruf: Paetsch!) — Der Antrag Paetsch in der veränderten Form, zu dem Herr Hofrat vr. Ehlermann gesprochen hat! Ich werde mich nicht in Einzelheiten verlieren, die ja alle ausgiebig behandelt worden sind. Es war sehr gut, daß Herr Hofrat vr. Ehlermann alle die einzelnen Punkte so ausführlich behandelt hat; denn wir haben daraus die Ueberzeugung gewonnen, daß wir vor einer Frage stehen, die absolut nicht so leichthin entschieden werden darf. Ein guter Kern ist in allen diesen Anträgen enthalten. Ich möchte daher speziell die beiden Anträge Paetsch und den 781
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