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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1916
- Strukturtyp
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- Band
- 1916-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1916
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- Deutsch
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wesen ist, habe ich drei Postkarten abdrucken lassen, die mir eingeschickt wurden, und zwar mit vollem Namen. Denn es ist meine Gewohnheit, in solchen Fällen die vollen Namen zu veröffentlichen, weil sonst nichts gebessert wird. Auf einer dieser Karten eines Verlegers heißt es: »Es fällt mir niemals ein, dem Sortimenter cntgegenzukommen; der muß mir entgegen- kommen.« Ich führe das nur ungefähr, dem Inhalt nach, an; ich könnte es Ihnen Vorlesern Der Verleger hatte den Sorti menter gesperrt und weigerte sich, gegen den Wunsch eines bestellenden Studienrats, der die Bücher durch diesen Buchhändler beziehen wollte, sie durch diesen zu liefern, unter Hinzusügung obiger Bemerkung. Der Buchhändler bezeugt mit seinem Wort, daß das nur wegen einer Differenz geschehen sei, in der er gegen den Verleger gesiegt hätte. Also, meine Herren, in den letzten Jahre», in denen angeblich der Aufschwung des Sortimentsbuchhandels herbeigesührt werden sollte, wurde gerade be schlossen, daß der Verleger nicht zu liefern braucht. Deswegen haben wir folgendes beantragt: Der ß 5 lautet künftig: Die Mitglieder des Börsenvereins sind verpflichtet, an jeden wirklichen Sortimenter zu liesern. Nicht bloß an Mitglieder des Börsenvereins. Denn der Vorstand und der Börsenverein nehmen für sich in Anspruch, daß sie die Gesamtvertretung des Buchhandels sind. Sie sagen nicht: wir sind eine Sekte oder eine hervorragende Sekte im Buchhandel, sondern sie sagen und schreiben immer an die Behörden: wir sind die Gesamtvertretung des Buchhandels. Als solche aber dürfen sie kein gemeinverpflichtendes Gesetz, welches den gesamten Buchhandel angeht, auf ihre Mitglieder beschränken. Deswegen beantragen wir: Die Mitglieder des Börsenvereins sind verpflichtet, an jeden wirklichen Sortimenter, — ich sage: wirklichen; wir betonen immer: wir bleiben eine Zunft und wollen eine bleiben, aber eine Zunst, von der der außenstehende Teil auch geschützt ist — welcher seinen Verpflichtungen gegen den betreffenden Verleger, sowie den Pflichten gegen seinen Stand nachkommt, seinen Verlag unter den regulären Bedingungen und rechtzeitig zu liesern. Das rechtzeitig betonen wir deswegen, well mit der Lieferung beispielsweise zwei oder drei Wochen nach der Schul bücherzeit, also mit veralteten Büchern, vielfach ein recht interessantes, aber nicht zu billigendes Spiel getrieben wird. Meine Herren, ich glaube, ich habe genug vorgelesen und möchte nun dem Wunsche des Herrn Vorsitzenden Nachkommen und zum Ende eilen. Ich habe Ihnen aus den Anträgen genug Proben gegeben für ihre Notwendigkeit. Es sind noch einige andere Anträge, die ich hier übergehen will. Hinsichtlich der geschäftlichen Behandlung dieser Anträge beantragen wir, daß sie einem Ausschuß laut § 56 der Sta tuten zur Prüfung und Berichterstattung zu Ostern nächsten Jahres übergeben werden. Und ich bitte Sie recht sehr, durch Ihre Abstimmung zu erkennen zu geben, daß Sie wirklich die Überzeugung haben, die Prüfung dieser Anträge schade Ihnen nicht bei Ihren Absichten. Wenn Sie freilich der Meinung sind, diese Prüfung der Anträge schade Ihnen, weil sie dann an genommen werden könnten, dann allerdings müssen Sie sie verhindern, damit sie zu Ostern nächsten Jahres hier nicht zur Ab stimmung kommen. Denn die Anträge zu den Satzungen können nur dann zur Abstimmung kommen, wenn sie die genannte Kommission passiert haben. Ich stelle also den Antrag, daß der Außerordentliche Ausschuß dafür, der zu bestehen hat aus dem Ersten Vorsteher und den übrigen Mitgliedern des Börsenvereinsvorstandes, also aus sechs Personen, sowie ferneren neun anderen Personen, von uns aus die Herren Hans Mayr-Amberg (Pustet'sche Buchhandlung), Christian Rees-Heidenheim in Württemberg und mich enthalten soll, und hoffe, daß wir nun endlich einmal auf den Weg einer gesetzlichen Erledigung kommen. (Bravo!) Herr Max Kretschmann-Magdeburg: Meine Herren, die Anträge vr. Lehmann und Genossen beschäftigen uns heute nicht zum ersten Male. Kantate l9l3 hat die Hauptversammlung sie bereits dem Erwägen des Börsenvcreinsvorstandes an- heimgestcllt mit der Bitte, im nächsten Jahre darüber zu berichten. Der Vorstand war damals bereits in eine Prüfung ein getreten und war sich dahin schlüssig geworden, daß die Anträge wegen vielfacher Verstöße gegen die Satzungen und gegen die Ordnungen unannehmbar wären. Um jedoch dem Wunsche der Versammlung in objektiver Weise zu entsprechen, hat er die Anträge dem Vereinsausschuß zur Prüfung und Begutachtung übergeben. Der Vereinsausschuß hat sich durch Umläufe und Meinungsabgaben mit ihnen beschäftigt und dann auf den 16. und 17. März 1915 eine mündliche Verhandlung darüber an beraumt, zu der er Herrn vr. Lehmann einlud, der jedoch bedauerlicherweise nicht erschien. Kantate 1914 lagen die Anträge erneut der Hauptversammlung vor. Der Vorstand gab Bericht von dem Gutachten des Vereinsausschusses, schloß sich diesem Gutachten an und bat, die Anträge abzulehnen. Herr Nitschmann griff damals die Anträge auf und versprach, sie in der Delegiertenversammlung des Herbstes zu behandeln, um zu sehen, ob vielleicht etwas Brauchbares daraus verwertet werden könnte. Diese Versammlung fiel wegen des Kriegsausbruches aus, und so haben uns die Anträge 1915 zu Kantate wieder Vorgelegen. Auch damals hat die Versammlung die Anträge abgelehnt, aber auch damals ist der Wunsch in der Versammlung laut geworden, die Delegiertenversammlung möchte die Sache noch einmal zur Prüfung übernehmen. Diese Prüfung hat nun auch mit gleichem Ergebnis stattgefunden. Sie ist am 5. September I9IS in GoSlar erfolgt, und Herr vr. Lehmann war auch dazu eingeladen, jedoch auch diesmal bedauerlicherweise nicht erschienen. Heute, Kantate 1916, liegen uns dieselben Anträge wieder vor. (Zuruf des Herrn vr. Lehmann.) Der Vorstand kann es nicht billigen, daß die kostbare Zeit der Hauptversammlung durch das vielfache Einbringen von Anträgen, die nachweislich und unwiderleglich als nicht annehmbar dargelegt sind, in Anspruch genommen wird (Sehr richtig!), und bittet Sie, die Anträge ab zulehnen und darüber zur Tagesordnung überzugehen. (Lebhaftes Bravo.) Herr Ilr B. Lehmann-Danzig: Ich muß Ihnen zu meinem Bedauern erklären, daß die Worte, die wir eben gehört haben, derartig einer andern Deutung bedürfen, daß es mir auffallend ist, wie man sie hier überhaupt aussprechen kann. Im Jahre 1914 war es wohl, als zum ersten Male hier beschlossen wurde, die Anträge sollten dem Ausschuß nach § 56 vorgelegt werden. Die Fassung des Stenogramms war nachher ganz undeutlich gehalten; ich besitze aber einen Brief des Herrn Vorsitzenden, aus dem deutlich hervorgeht, daß er derselben Ansicht war. Nachher hat man die Anträge, statt sie an den Aus schuß nach § 56 zu verweisen, der allein es ermöglicht hätte, sie anzunehmen, wen» sie annehmbar waren, an den »Vereinsausschuß» verwiesen. Wenn ich daraus eingegangen wäre, die Anträge durch den »Vereinsausschuß« behandeln zu lassen, das heißt, von derjenigen Kommission, in der die Sortimenter üherhaupt gar keinen Einfluß haben, dann würde die Folge gewesen sein, daß zu Kantate der Vereinsausschuß gesagt hätte: wir nehmen das nicht an, wir billigen das nicht; und dann wäre es überhaupt nicht an die Hauptversammlung gekommen. Eine Satzungsänderung kann überhaupt nur dann an die Hauptversammlung kommen, wenn sie vorher laut § 56 den außerordentlichen Ausschuß passiert hat. Wenn man also meinen Antrag an eine falsche Kommission schickt, auf einen falschen Weg leitet, dann, meine Herren, wollen wir doch nicht so tun, als ob uns Genüge geschehen wäre. Wenn so verfahren wird, sagt der weiterblickende Mann: das nehme ich nicht an. So habe ich denn daraufhin sogleich geschrieben: den Ausschuß, den Sie wünschen, nehme ich nicht an. 788
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