Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160623
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191606234
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19160623
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-23
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MMMenHeuWeliViMaM Di g 6t f pt No v ^ It -p t t I d 6 ;; MÜg^/d"r^pr"d:-°Än-x0py.. wr ^°S."z2Ur°!nu" PS M." ? Rr. 14». L§:AMumöÄBörMmrÄMö'erSM1W'M Leipzig, Freitag den 23. Juni 1916. 8». Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Mit einer reichen Gabe von 8000 ^ hat Herr Hermann Hillger in Berlin seine Hermann Hillger-Stiftung, deren Erträgnisse der Gehilfen schaft zugute kommen sollen, auf den Betrag von 10 000 gebracht. Herr Reimar Hobbing in Berlin erwarb durch eine Zuwendung von 300 die immerwährende Mitgliedschaft. Hocherfreut und mit warmem Danke bringen wir diese Förderungen unserer Arbeit zur allgemeinen Kenntnis. Berlin, den 15. Juni 1916. Her Vorhand des lluterkntzuugs-vereins Deutscher Vuchhandler und Luchhaiidlungs-Eehlllfen. 0r. Georg Paetel. Edmund Mangelsdorf. Max Schotte. Max Paschke. Reinhold Borstell. Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Verhandlungsbericht über die Ordentliche Hauptversammlung am 23. Mai 1916, dem 87. Gründnngstage des Vereins, nachmittags 3 Uhr, in Leipzig, Deutsches Buchgewerbehaus (Sachsenzimmer). Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungsabschluß des Jahres 1915. 3. Haushallplan für das Jahr 19l6. 4. Wahlen. Vorschlag des Wahlausschusses: Dem allgemeinen Wunsche ent sprechend, in den jetzigen Zeiten ohne zwingende Gründe eine Änderung in der Besetzung der Ämter im Vorstande oder in den Ausschüssen nicht eintrctcn zu lassen, stellt, auf Vorschlag des Wahlausschusses, der Vorstand den Antrag, die Hauptver sammlung wolle beschließen: In K 24 der Satzung den Zusatz einzufügen: »Im Falle eines Krieges, innerer Unruhen oder in ande ren Fällen höherer Gewalt ist die Hauptversammlung be rechtigt, die aus Grund der vorstehenden Bestimmungen ausscheidenden Mitglieder wieder zu wählen. Der § 24 würde dann lauten: Gemeinsame Bestimmungen über Vorstand und Ausschüsse. — Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse ver walten ihre Ämter unentgeltlich, doch werden ihnen die Kosten der Eisenbahnfahrt zu Sitzungen und ein Tagegeld von Ml. 8.— aus der Bcreinskasse erstattet. — Beschlüsse können von dem Vorstand nur unter Mitwirkung von min destens drei Mitgliedern, von den Ausschüssen nur unter Mitwirkung von zwei Drittcilen ihrer Mitglieder gefaßt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstehers bzw. Vorsitzenden oder ihrer Stellvertreter. Die aus dem Vorstand und aus den Ausschüssen ausscheidenden Mitglieder sind für eine weitere, anschließende Amtsbaucr von drei Jahren wieder wählbar, aber berechtigt, diese Wahl ohne Begründung abzulehncn. Mitglieder, die nach einer sechsjährigen Tätigkeit aus dem Vorstand oder einem Ausschuß ausgcschiedcn sind, dürfen vom Austritt aus dem inncgehabten Amt an während der Dauer von drei Jahren nicht wieder zur Wahl gestellt werden. Im Falle eines Krieges, innerer Unruhen oder in anderen Fällen höherer Gewalt ist die Hauptversammlung berechtigt, die auf Grund der vorstehenden Bestimmungen ausscheidenden Mitglieder wieder zu wählen. — Werden sie nach Ablauf dieser Frist wieder zur Wahl gestellt, so findet auf sie die Vorschrift des 8 7 Ziffer 2 keine Anwendung. 5. Antrag des Vereins der Berliner Musikalienhändler: »Ab schaffung jeglichen Kundenrabatts.« Auf Verlangen kann dem Musiklchrer ein Rabatt gewährt werden, wobei der Unterschied von Ordinär- und Netto artikeln aufrecht erhalten wird. Aus Werke, die vom Verleger mit dem höchste» Ausnahmerabatt bis herunter zu 58 °/, ge liefert werden, kann dem Musiklehrer ein Rabatt von 18»/» eingeräumt werden. Auf Werke, die vom Verleger von 4S bis herunter zu 48 geliefert werden, kann dem Musiklchrer ein Rabatt von 5"/« eingeräumt werden. Auf Reinnettoartikel — das sind solche, die vom Verleger mit weniger als 48 Rabatt geliefert werden — darf wie bis her in keinem Falle Rabatt eingeräumt werden.« 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle eine Einheitlichkeit in der Bezeichnung und Besetzung der Salon- Orchestermustk beschließen. 7. Anregungen aus der Mitte der Versammlung. Zu der auf heute, den 23. Mai 1916 «unberufenen, polizeilich angemeldeten und genehmigten Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig, haben sich 56 Mit glieder, die 112 Stimmen vertreten, 5 Gäste und die Herren Ver einsanwalt Justizrai vr. Hillig und Geschäftsführer Karl Hesse als Verhandlungsschriftftthrcr im Sachscnziminer des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig eingefunden. Die Einladung zur Hauptversammlung nebst der Tagesord nung ist satzungsgemäß und rechtzeitig erfolgt, und zwar durch unmittelbare Versendung am 2. Mai 1915 (nebst Rechnungsab schluß 1915 und Haushaltplan für das Jahr 1916) und durch Abdruck im »Musikhandel und Musikpflege« Nr. 8 vom 11. Mai 1916. Kurz nach 3 Uhr eröffnete der Vorsteher-Stellvertreter, Herr Robert Lienau, die Hauptversammlung, begrüßt die Erschienenen und gedenkt dankbaren Herzens der im Felde stehenden Berufs- genossen, insbesondere des Vorstehers Herrn vr. Astor. Er weist auf die hohe, kulturelle Aufgabe des deutschen Musikalienhandels in der jetzigen schweren Zeit hin und betont die dem Musikalien händler auch für di« hoffentlich bald eintretendc, hoffnungsfrohe, zukünftige Zeit noch erwachsenden großen Aufgaben. Weiler bittet er die Versammlung um Genehmigung, daß die Herren F. Auckenthaler, Böhler, A. Lehmann, Willy Simon und P. Stabel als Gäste beiwohnen dürfen; es erhebt sich kein Widerspruch. Hierauf wendet sich der Vorsteher zu Punkt 1 der Tages ordnung : Geschäftsbericht, dessen einzelne Punkte er vorträgt. In warmen Worten gedenkt er der Vorstorbenen; die Anwesenden er heben sich zu Ehren der Entschlafenen von ihren Plätzen. Weiler gedenkt er der besonderen Verdienste unseres Vereinsanwaltes, des Herrn Justizrat vr. Hillig und des Anwalts beim Reichs- 813
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder