Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1916
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- 1916-08-03
- Erscheinungsdatum
- 03.08.1916
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. 178, 3, August 1816, »Nur Unterstrichenes ist zu beachten! Erbitte umgehend — wiederholt — zurück alle in Kommission gelieferten und nicht abgesetzten Exemplare — direkt per Kreuzband — Postpaket — Porto — zu meinen — Ihren Lasten. Ich kann nicht liefern, weil vollständig vergriffen — nicht mein Verlag — noch nicht erschienen — jetzt Verlag von — Angabe fehlt, ob. broschiert oder gebundene Ausgabe gewünscht — wegen Mangel an Exemplaren augenblicklich nicht — nur noch fest — erst nach Eingang von Remittenöen — nach beendetem Neudruck — in Tagen — Wochen liefern. Ich kann nur unter Nachnahme ober gegen vorherige Ein sendung des Betrags von liefern, weil nur Barartikel — frühere Barfakturcn nicht eingelöst wurden — Sie kein Konto bei mir haben. Ihre Bestellung vom ...... aus untenstehende Artikel habe ich vorgemerkt — wurde am direkt — über Leipzig — Berlin erledigt. Ihre Zahlung von . . . . habe ich erhalten und dankend gebucht.« Dabei hat man aber übersehen, daß nach der Postordnung »Durchstreichungen, Anstriche und Unterstreichungen (auf Druck sachen) nicht briefliche Mitteilungen in offener oder verabredeter Sprache Hersteilen« dürfen. Selbst also, wenn eine solche Mit teilung ausschließlich durch Unterstreichungen ohne irgendwelche handschriftliche Ergänzungen hergestellt würde, hat ein derart be nutztes Karten-Formular niemals Anspruch auf das ermäßigte Porto einer Drucksache oder eines Bücherzettels, sondern müßte stets als Postkarte mit 7H Pfg. frankiert werden. Sehr gern, aber natürlich auch ganz unberechtigterweise werden Bllcherzettel-Formulare zu: Aufforderungen zur Abrechnung, Aufgabe von Anzeigen, Erinnerungen an frühere Bestellungen, Fehlmeldungen, Offerten-Einholungen, Preis-Erkundigungen, Reklamationen aller Art, Zurückverlangen von Büchern mißbraucht und der Vordruck durch die dazu nötigen unzulässigen Vermerke vermehrt. So ist im Buchhandel die Anschauung ziem lich verbreitet, daß man Anzeigen für Zeitungen und Zeitschriften mit Bücherzetteln ausgeben könne, besonders wenn sie Bücher betreffen. Das ist ein starker Irrtum. Die Postbehörden wachen setzt mit scharfem Auge über die Zulässigkeit der zur Beförderung gegen das ermäßigte Porto aufgegebenen Bücherzettel und geben alle zu Unrecht benutzten Bücherzettel an den Absender zurück. Es sei daher davor gewarnt, das Bücherzettel-Formular zur Auf gabe von Inseraten zu benutzen. Ebenso unzulässig ist, wenn ein Bllcherzettel zur Einforderung eines Angebots benutzt wird, etwa in folgender Weise: ES wird unterstrichen: »Erbitte umgehend«, das Wort »offeriere« wird geändert in »Offerte« und handschriftlich dann das angefragte Werk be- zeichnet: »Meyers Konversations-Lexikon, 5. Aufl., antiquarisch, gut erhalten«. Wenn jemand von einem anderen sich ein buch händlerisches Werk anbieten lassen oder dessen Preis oder Er scheinen erfahren will, so hat er sich stets einer Postkarte oder eines Briefes zu bedienen, niemals aber eines Bücherzettels für die Drucksachentaxe. Diese Befugnis hat nur derjenige, der, wie immer wieder gesagt werden muß, das Werk anbietet, bestellt oder abbestellt. Gewiß mögen Fälle Vorkommen, in denen Bücherzettel für 3 Pfg., wenn auch aus Unkenntnis, mißbräuchlich benutzt werden und unbeanstandet in die Hände der Empfänger kommen; aber die Postordnung läßt gar keinen Zweifel darüber, daß nur zum Zwecke der Bestellung, Abbestellung und Anbietung buchhändlerischer Werke Bücherzettel zur Drucksachentaxe zuge lassen sind. Daraus folgt auch ganz klar, daß Bücherzettel nicht zu Reklamationen von früher erteilten Bestellungen und zum Zurückverlangen von Büchern benutzt werden dürfen. Nicht gestattet auf Bücherzettel-Formularen zu 3 Pfg. sind ferner alle Anfragen über bestellte Werke, wie: »Wo bleibt das am bestellte Werk?« oder eine allgemein gehalten« 1032 Mitteilung über unregelmäßige Lieferung, Anfragen über das Erscheinen eines Werkes, Fragen und Antworten über Lager bestände und die handschriftlich eingetragene Zahlenangabe für die vorzunehmende Abrechnung, Anfragen über Einlösung von Rechnungsbeträgen wie »bei mir lagert Barpaket über ^k«. Unzulässig sind ferner Bücherzettel, die außer einer Bestellung oder Anbietung eines Werkes die Bestätigung über eine erfolgte Zahlung enthalten, wobei der Betrag oder auch nur das Datum der geleisteten Zahlung handschriftlich eingetragen ist. Alle solche Benachrichtigungen können als briefliche Mitteilungen auf Karten nur zu 711 Pfg. Porto aufgegeben werden. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Post. — Seit 1. August 1916 werden im Telegramnivcrkehr nach Österreich, Ungarn, Bosnien-Herzegowina und Luxemburg die selben Telegrammgcbühren einschließlich der außerordentlichen Reichs- abgabe erhoben wie im innerdeutschen Verkehre. Ein gefährlicher Büchcrmarder ist der schwer vorbestrafte Trogist PanlReiche aus Kreiensen. Er wurde jetzt in Leipzig festgenommen und ist geständig, Bücher von erheblichem Werte aus der Bibliothek eines hiesigen Universitätsgebäudes und aus der Universitätsbiblio thek zu Halle a. S. gestohlen zu haben. Ein Teil dieser Bücher, die er an Antiquare verkauft hatte, ist bereits wieder zur Stelle geschasst worden. Personaluaihrichten. Gefallen: am 17. Juli im 39. Lebensjahre Herr Arthur Kaulvers, Soldat in einem Neserve-Jnfanterie-Ncgimcnt, Leiter der Expe ditionsabteilung der Firmen Ferdinand Hirt L Sohn in Leipzig und Ferdinand Hirt in Breslau, denen er 14 Jahre lang angehört und sich als ein fähiger und zuverlässiger Mitarbeiter be währt hat. Friß Rassow f. -- Wie aus Bremen gemeldet wird, ist der Schrift steller Fritz.Rassow am 21. Juli als Leutnant der Nes. gefallen. Der Verstorbene, der ein Alter von 34 Jahren erreichte, hat eine Reihe von Romanen und Novellen geschrieben von denen hier der 2bändige Roman »Die drei Gemälde des Lips Tullian«« (1909) genannt sei. Albert Reißer f. — In Breslau ist am 30. Juli der berühmte Dermatologe Gehcimrat Prof. vr. Albert Neißer im Alter von 61 Jah ren gestorben. Die Entdeckung des Gonococcns, des Erregers des Trippers, und des Leprabazillus haben seinen Namen in der ganzen Welt bekannt gemacht. Große Reisen zur Erforschung der Syphilis an Affen führten ihn wiederholt nach Java und Batavia, Lcprastndien nach Spanien und Norwegen. Von seinen literarischen Arbeiten seien besonders das »Lehrbuch der Hautkrankheiten«, das er zusammen mit Jadassohn im »Handbuch für praktische Medizin* veröffentlicht hat, und seine Arbeiten über chronische Infektionskrankheiten der Haut her- vorgchoben. Er war Gründer und Herausgeber des »Stereoskopisch- medizinischen Atlas« und des »Archivs für Dermatologie« und hat auch die Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ins Leben fternfen. CPrechsaal. Geschäftsgeist. »Der Menschheit ganzer Jammer faßt mich an« bei nachfolgenden Beispielen unserer Sortimenterei: 1. Ein sehr großes Geschäft wendet sich brieflich an mich, als mutmaßlichen Nachfolger einer seit 12 Jahren erloschenen Firma mit der Bitte, ihr ein vor vielleicht 15—20 Jahren bezogenes Heft im Preise von 21 Pfennig netto »gegen bar oder in Rech nung zu einem selbst zu bestimmenden Preise« (!) wieder abzunehmcn. 2. Ein Sortimenter in einer Mittelstadt schickt mir jetzt, fast 2 Monate nach der Ostermessc, eine Verf.-Faktnr über ein Buch ein, dessen Übertragung ihm wegen neuer Anflage seit April 1914 nachweislich fünfmal verweigert, bzw. dessen Betrag ihm ebenso oft abgefordcrt worden ist. Phg. verein der Deutschen Buchhändler zu ^eipzist, Deutsches Buchhändlerhaus.
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