Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1916
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- 1916-07-24
- Erscheinungsdatum
- 24.07.1916
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-07
- Tag1916-07-24
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lK9, 24. Juli 1918. Redaklioneller Teil. nuch wenn der Verlag sich noch so sehr dagegen sträubt. Denn cs mag jetzt noch einige große Herren geben, die einen großen Jahresverdienst haben, bei denen ein Tcuerungszuschlag von ein paar tausend Mark keine große Rolle spielt; die können es natürlich ein paar Jahre mit ansehen. Aber lassen Sic einmal die Umsatzsteuer kommen; vielleicht werden die Herren noch ganz froh sein, daß sie dann einen solchen Zuschlag erheben können. Jetzt komme ich zu der Frage, wie ich mir die Durchführung des Antrags denke. Es müßte natürlich ein Termin festgesetzt werden, von dem an die Einführung dieses Teucrungszuschlages erfolgen soll. Ferner hatte ich schon im Börsenblatt ausgeführt, daß auch die Dis- ponenden erhöht werden müßten. Da bin ich nun offenbar miß verstanden worden; es handelt sich nicht um die Disponcnden der jetzigen Ostermcsse, sondern um die des nächsten Jahres, Es würde nuch für den Verleger unmöglich sein, aus Disponenden noch nach träglich einen Zuschlag zu erheben; das würde schon rechnerisch gar nicht durchführbar sein. Nein, ich habe das so gedacht, daß zur nächsten Ostermcsse, vorausgesetzt, daß der Zuschlag dann noch besteht — wir können es beinahe wohl annehmen —, erst diese Erhöhung des Dis- Ponendenvortragcs um 10 resp, VH-"/-, eintretcn soll. Sodann ist noch von seiten des Verlegervereins im Börsenblatt gesagt worden, die Behörden würden Schwierigkeiten machen; sie würden zum mindesten ihren Bedarf einschränken. Auch diesen Einwand kann ich nicht gelten lassen. Die Behörden sind infolge der heutigen Verhältnisse ganz überzeugt davon, daß jeder Gcwerbestand schwer zu ringen hat, um durchzukommen, und sie haben sich selbst da, wo feste Verträge Vorlagen, z, B, mit Papicrlieferantcn, mit Drucke reien u, dgl,, Verträge, die teilweise noch auf Jahre hinaus liefen, dazu verstanden, diese Abmachungen zu beseitigen oder doch einen zeit weiligen Ausschlag auf die Vertragspreise zu bewilligen, weil die Ge werbetreibenden ihnen nachgewiesen haben; sie könnten zu den Friedenspreisen nicht mehr liefern. Meine Herren, wir wollen uns auch noch das eine klar machen; es handelt sich um ein Notgesetz, Es wird immer ausgeführt, die Satzungen gestatten das nicht, die Satzungen sowohl des Verleger- Vereins, wie auch des Börsenvereins, Meine Herren, wir sind in einer Notlage, in einer Notlage, wie sic der Buchbandel wohl niemals durch gemacht hat und hoffentlich nie wieder durchzumachen haben wird — wir wollen doch hoffen, daß es der einzige Weltkrieg bleiben wird —, und da wollen wir uns hinter papierne Satzungen verschanzen? <Sshr gut! Bravo!) Was tun denn die Gesetzgeber? Machen die nicht auch Notgesetze? Und wir sollten es nicht tun? (Sehr richtig!) Was ich aber noch von den Behörden sagen wollte: die Behörden haben ihren festen Etat; was sie davon nicht brauchen, fließt wieder in die große Kasse zurück. Infolgedessen wird keine Behörde ihren Be darf einschränken, es sei denn, daß sie von oben herab dazu angehalten werden sollte. Das zu verhindern, muß eben Sache des Börsenvereins vorstandes resp, unserer anderen Organe sein. Ich glaube aber, das wird nicht geschehen, wenn ihnen nachgewiesen wird, daß eben dieser Teuerungszuschlag eine absolute Notwendigkeit ist, daß der Buch handel sonst nicht existieren kann. Nun ist heute durch die Ausführungen des Herrn Geheimrats Siegismund noch ein neuer Gesichtspunkt in die Debatte geworfen worden, nämlich daß die Bestrebungen auf Abschaffung des Rabatts dadurch vielleicht gestört werden könnten. Meine Herren, ich möchte doch bitten, sich einmal zu überlegen, ob der Fortfall des Behörden rabatts, den ich ja in jeder Weise begrüßen würde, in seiner Tragweite so bedeutend ist wie ein Teuerungszuschlag, ob dieser Teuerungs zuschlag nicht erheblich mehr ins Gewicht fällt als etwa der Umstand, daß wir uns den Fortfall des Rabatts schon für die nächsten drei Jahre sichern. Ich glaube, die Entscheidung kann in dieser Hinsicht nicht zweifelhaft sein. Nun würden noch Maßregeln dagegen zu treffen sein, daß Bücher, die bereits mit einem neuen Zuschlag zu rechnen haben, nicht nochmals den Aufschlag erhalten. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, Es kann z, B, auf dem Titelblatt ein Zusatz gemacht werden; »Mit Kriegszuschlag«, So habe ich es z, B, bei den Schulbüchern gemacht, bei denen ich eine Preiserhöhung erreicht habe; wir müssen uns ja dieserhalb immer erst an die Regierung wenden. Dann könnte sich ein Verleger, der den Zuschlag durchaus nicht mitmachen will, auch davon befreien, indem er den Zusatz auf seine Bücher setzt; ich glaube aller dings, das Sortiment würde ihm keinen Dank dafür wissen. Bei den Büchern, die schon ausgegeben sind, könnte der Zusatz nachträglich noch durch Stempel angebracht werden, oder es könnte auch das Er scheinungsjahr für die Bücher maßgebend sein, indem man z, B, sagt: nur die Bücher werden im Preise erhöht, die bis zum Jahre 1915 erschienen sind. Das sind also drei Möglichkeiten, die ins Auge ge faßt werden können. Was noch die einzelnen Verleger angeht, die bisher schon pro zentuale Zuschläge gemacht haben, so würde es sich wohl empsehlen, wenn die Herren dann ihre Sonderbestimmungen zugunsten des allge meinen Teuerungszuschlages zurückziehen würde»; sic können sich ja auch so helfen, indem sic den erwähnten Vermerk anbringen. Damit bin ich am Schluß meiner Ausführungen, Ich möchte nun die Herren bitten, nicht nur aus Sortimcnterkreisen, sondern auch aus den Kreisen der anwesenden Verleger, besonders der Verleger, die dem Anträge günstig gegenüberstehen — und es sind eine ganze An zahl —, auch an dieser Stelle das Wort zu nehmen und damit den Beweis zu führen, daß ich mit meiner Ansicht unter den Verlegern nicht alleinstehe. Ich habe heute zufällig von dem Herrn Schrift führer gehört, daß auch die Firma Carl Heymanns Verlag diesen Teuerungszuschlag bereits eingesllhrt hat. Also da ist ei» großer Ver leger, der ebenfalls aus meinem Standpunkt steht, und ich glaube, es werden noch eine ganze Menge sein. Wenn sich die Herren dessen bewußt sind, welche Verantwortung sie gegenüber ihren weniger gut situierten Kollegen und vor allen Dingen auch gegenüber dem Sorti ment haben, dann werden sie sich eigentlich durch papierne Ein wendungen nicht davon abhalten lassen, diesen Tcuerungszuschlag anzuerkennen und zu bewilligen, (Lebhaftes Bravo und Hände klatschen,) (Fortsetzung folgt,) Kleine Mitteilungen. Rabattaufhebnng in Österreich, — In der »Osterreich.-nngar. Buch- Händlcr-Correspondenz« vom 19. Juli 1916 veröffentlicht der Vorstand des Vereins der österreich.-nngar. Buchhändler das nachstehende Rund schreiben: Der Buchhandel dürfte wohl der einzige Zweig des Handels sein, der bisher trotz' der allgemeinen Teuerung und trotz der namhaften Steigerung aller Regiekosten die Preise nicht erhöht hat. Dagegen hat sich aber die Hauptversammlung des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler, die in Wien am 24. Juni 1916 tagte, gezwungen gesehen, zu erklären, daß der Sortiments- buchhändler künftig nicht mehr in der Lage sei, einen Teil seines Verdienstes in Form von Rabatt seinen Kunden zu überlassen. Die Hauptversammlung hat daher beschlossen, daß den Kunden künftig keinerlei wie immer geartete Vergünstigungen eingeräumt und daß die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise nicht durch Gewährung irgendeines Rabatts oder Skontos herabgesetzt werden dürfen. Dieser Beschluß ist für alle Buchhändler der Monarchie und des Auslandes bindend. Wir sind überzeugt, daß Sie die Berechti gung dieses vom Gebot der Sclbsterhaltnng diktierten Beschlusses an erkennen und demselben Ihre Zustimmung nicht versagen werden. Wir bitten, von obigen Ausführungen Kenntnis nehmen zu wollen. Eremplare dieses Zirkulars stehen den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung und können durch unser Sekretariat bezogen werden. Wann werden die noch an dem Kundenrabatt festhaltenden deut schen Kreis- und Ortsvereine es dem österreich.-ungar. Bnchhändler- verein nachtun? Vcrlagsverträge und der Krieg. (Nachdruck verboten.) — De» Krieg hat naturgemäß ganz erhebliche Wirkungen auch ans den Buch handel ansgeübt und bedeutende Schwierigkeiten bei der Ausführung von laufenden Verlagsverträgen gezeitigt. Das gilt besonders für Vcrlagsverträge über Atlanten, da eine Neuauflage dieser während des Krieges wegen der Grenzverändernngen, die der Krieg zweifellos zur Folge haben wird, für die eine oder andere Vertragspartei nn- l-ohnend und unerwünscht erscheinen wird. Um einen daraus her rührenden Streit handelte es sich in dem folgenden Falle: Durch Vertrag vom Februar 1999 hat die Geographische Anstalt Vcl Hagen L Klasing in Leipzig den Alleinvertrieb der österreichisch-ungarischen Ausgabe des in ihrem Verlag erschienenen Andrecschen Handatlas der Verlagsfirma Moritz Perles in Wien übertragen. Es war aller 6 Jahre eine Neuauflage vorge- 979
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