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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1916
- Strukturtyp
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- Band
- 1916-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 196, 24. August 1916. Eine junge Literatur ist feurig und keusch. Unsere senile hat sich von der Leidenschaft zum Gelüste gewendet, vom Rührenden, Ergrei fenden zum derb Packenden, vom Harmonischen zum Lärmenden und Mißtönigcn, vom Schönen zum Fratzenhaften. Sie sucht nach neuen Kunstformcn und findet neue Moden, und grauenhaft ist die Wechsel wirkung zwischen den Büchern und den Lesern. » Ein vortreffliches Buch: erstens verschlingt man's, zweitens liest man's, drittens schafft man sich's an. » Heutzutage werden Bücher »lanciert«, wie man eine Zahntinktur lanciert, ein Mittel gegen Sommersprossen oder gegen das Ausfallen der Haare. Mit einem Buche: Mit schlimmsten Namen darfst mich nennen, Darfst mit mir gehn ins strengste Gericht, Darfst mich zerreißen, verlieren, verbrennen, Nur Mich verleihen, das darfst du nicht. Wenn ich ein Brechmittel brauche, hole ich es lieber aus der Apo theke als aus der Buchhandlung. Kleine Mitteilungen. Post. — Zur Verpackung von Paketen nach Bulgarien können bis auf weiteres außer Pack- oder Wachsleiuwand auch Oltuch, Wachs oder Teerpapier, Olpackpapier,Wachsleincnpapier, Zellulosepapier, Well pappe oder ähnliche haltbare Stoffe verwandt werden. Unbedingt not wendig ist, daß die Pakete besonders fest verschnürt und versiegelt oder verbleit sind. Der Postvcrkchr zwischen Deutschland und dem General-Gouverne ment in Belgien. — Vom 21. August ab werden im Verkehr zwischen Deutschland und dem Gebiete des Generalgouvernements in Belgien gewöhnliche Postpakete bis zu 5 Kilogramm zugelassen. Der Verkehr regelt sich im allgemeinen nach den Vorschriften des internationalen Postpakctverkehrs. Das Franko für ein Paket beträgt 1 Fr. 50 Cent. — 1 Mk. 20 Pf., es besteht dabei Frankozwang. Dem Inhalt dürfen keine Briefe oder schriftlichen Mitteilungen irgendwelcher Art beige geben werden. Es ist in allen Fällen Sache des Absenders, sich genau zu erkundigen, ob die zu versendenden Gegenstände in das Bestim mungsland eingcführt werden dürfen. Pakete nach Deutschland werden in den deutschen Zollorten geprüft und verzollt, Pakete nach Belgien sämtlich in Hcrbesthal. Nachnahme ist bis zu 800 Mk. (1000 Fr.) zu gelassen. Nicht zugelassen sind dagegen Wertangabe, Einschreibung, dringende Pakete, Eilbestellung und Rückscheine. Im Gebiet des General-Gouvernements nehmen am Postverkehr mit Deutschland vor erst die Orte teil, in denen sich Postämter unter Leitung deutscher Beamten befinden; das sind z. Z. 67. Einwohnern anderer Orte im General-Gouvernement bleibt es überlassen, ihre Pakete beim nächsten Paketamt aufzuliefern oder sie sich dahin senden zu lassen. Betrügerischer Vertrieb von Wohltätigkeits-Bildern. (Nachdruck verboten.) — Wegen fortgesetzten Betruges hat das Landgericht Wiesbaden am 3. März den Bilderhändler Heinrich Klein zu neun Monaten Gefängnis verurteilt auf Grund folgenden Sachverhalts: Im Frühjahr 1915 schloß der Angeklagte, veranlaßt durch einen ihm zugegangcnen Prospekt, mit der Zeugin Sch. einen Vertrag, inhalts dessen die Zeugin ihm gegen Nachnahme oder vorherige Einsendung des Betrages Bilder und Wandsprüche für 15—25 Pfg. lieferte, die mit dem Stempel »Verband deutscher Kriegsvcterancn .... Zur Unterstützung deutscher Kriegsveteranen« versehen waren, und dazu einen Ausweiskarten-Abdruck, den der Angeklagte mit seinem Namen selbst ausfüllen sollte. Die Zeugin Sch. ist zum Vertrieb solcher Sachen behördlich ermächtigt und hatte einen Bruchteil des Erlöses an den Verband abzuführen. Ter Angeklagte aber vertrieb die Kar ten nicht in reeller Weise für den wohltätigen Zweck, sondern ver fuhr folgendermaßen: Den Ausweis klebte er vorn in ein leeres Oktavbuch und ging von Haus zu Haus. Den ihm öffnenden Per sonen, meist Dienstmädchen, sagte er: »Ich komme für die Veteranen; möchten die Herrschaften nicht etwas zeichnen?« Mit diesen Worten gab er das Buch mit dem Ausweis hin, in das die Spender ihren Namen und den Betrag einschreiben sollten. Erst hinterher, wenn er Geld und Buch hatte, kam er mit den Bildern hervor und sagte: »Ich l will Ihnen auch etwas zum Andenken dalassen«. Natürlich nahm der An-1 Verantwortlicher Redakteur: Emil T l, o m a 8^— Verlag: Der Börsen , Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — «»resse »er 1112 geklagte auf diese Weise durch die Gutmütigkeit vieler Menschen, die ihre Spenden für einen wohltätigen Zweck zu machen glaubten, bedeu tend mehr ein, als wenn er die Bilder und Wandsprüche zum Kaufe angeboten hätte, selbst unter Hervorhebung, daß dieser Verkauf für einen wohltätigen Zweck sei. Der Angeklagte hat durch dieses Betrugs- manövcr mehrere hundert Mark eingenommen. Der Betrug lag darin, daß der Angeklagte den Leuten vorspiegelte, es handle sich um eine behördlich genehmigte Sammlung zum Besten der Kriegsveteranen. In seiner Revision behauptete der Angeklagte, es sei zu Unrecht ein Betrug für vorliegend erachtet worden, denn er habe im Frühjahr 1915 mit der Zeugin Sch. einen Vertrag abgeschlossen, die Kriegs bilder zugunsten der Veteranen zu verkaufen. Dieses habe er auch nur getan. Außerdem meinte er, daß die Jrrtumserregung und die Ver- mögensbeschädiguug nicht erwiesen seien. Das Reichsgericht ver warf indessen die Revision als unbegründet, da der Angeklagte mit dieser lediglich gegen die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz ankämpfte, die mit dem Rechtsmittel der Revision nicht angefochten werden können, und die im vorliegenden Falle die Verurteilung des Angeklagten wegen fortgesetzten Betrugs durchaus rechtfertigten. (1 v. 191/16.) I.. Eine eigenartige Versteigerung fand vor einiger Zeit in Viareggio (Italien) statt. Dort war am 25. Januar 1908 die vielgelesene englische Romanschriftstellerin Miß Louisa de la Ramse verstorben. Unter diesem ihren eigenen Namen dürfte sie aber den wenigsten Buchhänd lern bekannt sein, dagegen wird sie sofort zu einer alten Vertrauten, wenn man ihren Schriftstellernamen Ouida nennt. Einige ihrer Er zählungen wurden auch ins Deutsche übertragen. Trotz ihres hohen Alters von 68 Jahren hatte sie es aber unterlassen, über ihren Nachlaß testamentarisch zu verfügen, jedenfalls, weil außer ihren Verlagsrechten über nicht viel zu verfügen war. Zu den Verlagsrechten gehört nun u. a. die oft neu gedruckte Erzählung: »Ino little vvoocken 8I1068«, in der sie in schlichter, aber eindrucksvoller Weise die Liebe eines einfachen holländischen Mädchens in Holzschuhen zu einem Pariser Künstler schildert. Nachdem der Stoff mehr als ein halbes Menschenalter vor aller Öffentlichkeit gelegen hat, ohne besondere Beachtung zu finden, melden sich auf einmal gleich zwei berühmte italienische Tonsetzer, die ihn als Grundlage zu einer Oper begehren: Puccini und Mascagni. Sie schrieben denn auch an den englischen Verleger, der ihnen aber nur antworten konnte, daß er über das Verlagsrecht nicht verfügen könne. Der Nachlaßverwalter, an den sie sich dann wandten, war nun in der wenig beneidenswerten Lage, zwischen zwei namhaften Größen zu entscheiden, wer das holländische Naturkinö zur Heldin einer Oper machen dürfe. Er fand schließ lich einen sehr vernünftigen Ausweg, indem er eine öffentliche Ver steigerung anberaumte. Auf dieser eröffnete Nicoröi im Interesse Puccinis das Gebot mit 2000 Franken, das aber von Sonzogno, dem Verleger von Mascagni, sofort um 4000 Franken überboten wurde. Schließlich blieb aber doch Nicordi Sieger, so daß Puccini die neue Oper komponieren wird. Die gute Ouida würde sich sicher in mehr als einer Hinsicht ge freut haben, hätte sie diesen Erfolg eins ihrer Werke noch erleben können, da sie trotz ihrer 40—50 gutgehenden Romane beständig an Geldmangel litt. II. Persvaalnachrichten. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurde ausgezeichnet Herr Max.Richard, Leutnant und Kompagnieführer in einem hessischen Infanterie-Regiment, im Hause B. Schott's Söhne in Mainz, nachdem ihm bereits früher das Eiserne Kreuz 2. Klasse, die hessische Tapferkeitsmedaille und der Orden vom Zähringer Löwen mit Schwertern verliehen worden waren. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielten die nachstehenden Herren: Heinrich Güter mann, Leutnant d. L., Teilhaber der Ver lagsbuchhandlung I. Bensheimer in Mannheim; W. Schnorr, Vizefeldwebel im Neserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 119, Lehrling im Hause H. Lindemanns Buchhandlung H. Kurtz, Württemberg. Lehrmittelinstitut in Stuttgart. Karl von Schönhardt f. — In Stuttgart ist Staatsrat vr. Karl v. Schönhardt, einer der hervorragendsten württembergischen Juristen, im Alter von 83 Jahren gestorben. Auch als lyrischer Dichter hat sich Schönhardt einen geachteten Namen gemacht. 1861 erschienen aus seiner Feder »Gedichte«, und 1870 gab er zusammen mit I. G. Fischer und i F. Löwe das Liederbuch »Drei Kameraden« heraus, dem er 1899 ! eine Sammlung seiner Gedichte folgen ließ. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhanS. NeLoktion un» Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhau^s.
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