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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1885
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- Deutsch
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253, 2. November 1885. Nichtamtlicher Teil. 5363 hinzugekommen, durch welche uns interessante Einblicke in das Leben jener Epoche eröffnet werden. Wichtig ist aber, wegen ihrer Datie rung, eine vorzüglich erhaltene Urkunde, die unter der ephemeren Regierung der Nebenkaiser Macrianus und Quietus (im Jahre 261) ausgestellt wurde Man muß mit Recht staunen über die Reichhaltigkeit des erz- herzoglichen Papyrus-Archivs, das uns so unerwartet derlei histo rische Raritäten erschließt Denn merkwürdig zu nennen ist in der That noch eine neu aufgefundene Urkunde aus der Zeit der Gesamt herrschaft der Kaiser und Cäsaren Pupienus, Balbinus und Gordians des Jüngeren. — Auf koptischem Schriftgebiete fanden sich umfangreiche Fragmente einer Homilie des berühmten Kirchen vaters Johannes Chrysostomus (ff 407) über »Buße und Ent haltsamkeit« in saudischem Dialekte. Ein Prächtig geschriebener großer Erlaß des im Range eines Finanzministers von Ägypten zu denkenden arabischen Steuerdirektors Raschid (achtes Jahrhundert), dessen Jnsiegel aus Thon noch vollständig erhalten ist, enthält Vor schriften über die Abfassung der Steuerlisten anläßlich des Beginnes einer neuen Jndiktion. Es ist dies das erste amtliche Aktenstück der Sammlung, welches, in koptischer Schrift und Sprache abgefaßt, einen hochinteressanten Beitrag zur Sprachenfrage im Chalifenreiche vor der centralisierenden Staatsreform bietet. Unter den hebräischen Papyrusfunden nimmt nunmehr ein großer, in Quadratlettern geschriebener, arabischer Brief aus dem Beginne des neunten Jahrhunderts unstreitig den ersten Rang ein. Er bildet das älteste bis jetzt bekannte arabische Schrift stück eines Juden. Obwohl geschäftlichen Inhalts, ist er doch sprachlich wertvoll für die Bestimmung der arabischen Laute in jener Zeit, da dieselben nach dem Gehör wiedergegeben sind. Die Transskription der dem hebräischen Älphabete fehlenden ara bischen Zeichen ist noch sehr primitiv und von der später aus gelehrtem Wege eingeführten Umschreibung vielfach abweichend. Der Gebrauch hebräischer Lettern steht aber in diesem Falle wohl in historischem Zusammenhänge mit dem zeitweise erneuerten Ver bote des Chalifen Omar, zufolge dessen sich die Juden und Christen der arabischen Schrift nicht bedienen durften. Alle diese Fundstücke in antiquarischer Beziehung weit über ragend ist ein 42 Ccntimeter langer und 8.5 Centimeter breiter arabischer Papierstreif aus dem neunten Jahrhundert, dessen vollkommen erhaltene Ornamente und Inschriften mittels Holz schnittes aufgedruckt sind. Es ist dies das älteste, mehr als um ein halbes Jahrtausend hinaufgerückte Beispiel der Anwen dung des Modeldruckes auf Papier, das die Araber, wie in so vielen anderen Dingen der menschlichen Knlturbewegung, auch diesmal wieder als die Vermittler eines in unserem Jahrhundert zu so hoher Entwicklung gelangten Kunstzweiges erscheinen läßt. Das betreffende Blatt enthält sehr schöne, zur Vervielfältigung bestimmte Präservativgebete (darunter eines von Abü Dudschana, ff 633, dem Gefährten des Propheten Mohammed) gegen Un glück, Leibschäden, Krankheit, Bezauberung, den bösen Blick der Dämonen rc. Vom Schriftstellertag. — Die am 25. Oktober unter dem Vorsitze des Justizratcs I)r. Braun(-Wiesbaden) in Berlin abgehaltene Generalversammlung des Allgemeinen Deut schen Schriftstellerverbandes führte infolge der höchst um fangreichen, auch zum Teil sehr wichtige Fragen betreffenden Tages ordnung zu endlosen und ziemlich erregten Debatten, die aber wenigstens für die Bestrebungen zu gunsten einer Reorganisation des Verbands und eventuell eines aus seiner Verschmelzung mit dem neuen Schriftstellerverein hervorgehenden Centralverbandes nicht ergebnislos blieben. Zwar wurde schließlich der vom Vor stand vorgelegte Entwurf der revidierten Statuten sn bloe an genommen (das einzige Mittel, um überhaupt die Tagesordnung zu erledigen); doch beschloß auch die Versammlung auf Antrag des Professors vr. Lazarus die Einsetzung einer Zwölserkommission, welche über eventuelle Verbesserungen der Statuten, Erweiterung des Verbandes und etwaige ihr sonst wünschenswert dünkende Punkte beraten soll. — Bezüglich des Verbandsorgans wurde be schlossen, von einem solchen in Zukunft überhaupt abzuschen und alle Bekanntmachungen, Einladungen und geschäftlichen Mit teilungen des Vorstandes nur durch Cirkulare zur Kenntnis der Mitglieder zu bringen. — Die Angelegenheit des Gutzkow-Denk mals soll nunmehr in die Hände des Dresdener Stadtrats gelegt werden; von dessen Entscheidung und der der Dresdener Stadt verordneten wird es nun also abhängen, ob das Denkmal nach Dresden oder nach einem anderen Orte, wie Berlin, kommt, und welcher der beiden in Frage stehenden Entwürfe zur Ausführung gelangt. (Allg. Ztg.) Von der Generalsynode. — Ein für den Buchhandel nicht ganz uninteressanter Gegenstand stand unter den vielen anderen auf der Tagesordnung der Berliner Generalsynode, nämlich die Berichterstattung über die Einführung eines möglichst all gemeinen deutschen Buß- und Bettages. Referent Syn. Hildebrandt wies darauf hin, daß die erste Generalsynode be züglich der von der Eisenacher Konferenz angeregten Herbeiführung eines einheitlichen Buß- und Bettages einen solchen mit großer Majorität anerkannt und die Wahl des letzten Freitags im Kirchen jahr als zweckmäßig hingestellt habe. Die Verständigung hierüber mit den norddeutschen Kirchenregierungen sei fast zuni Abschlüsse gelangt, und die benachbarten Regierungen warteten aus das Vor gehen Preußens. Es lägen nun mehrere Petitionen vor, welche die bereits auf der vorigen Generalsynode laut gewordenen Bedenken gegen die Verlegung des hergebrachten Tagesund gegen den gewählten Tag erneuert geltend machen. Da aber diese Petitionen neue Ge sichtspunkte nicht eröffnen, so empfehle die Kommission, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen und den Oberkirchenrat zu ersuchen, die Bemühungen fortzusetzen, um den beschlossenen Buß- und Bettag in allen deutschen Staaten einzuführe». Der Antrag wird angenommen unter Ablehnung zweier Anträge, von denen der eine Vertagung der Verlegung, der andere die Beibe haltung auch des preußischen Buß- und Bettages vorschlug. Papierprüfung. — Auf das vom Verlag der »Papier- Zeitung« erlassene Preisausschreiben für Auffindung eines Ver fahrens zur quantitativen Bestimmung des Holzschliffs im Papier sind bis zum 15. Oktober vier Bewerbungen eiugegangen. Das Preisgericht hat am 27. Oktober eine Sitzung zur Prüfung dieser Bewerbungen abgehalten. Eine Entscheidung konnte noch nicht gefällt werden, da die vorgeschlagenen Verfahren erst sorgfältig geprüft werden müssen. (Pap.-Ztg.) Deutsche Buchhändler-Akademie. Hrsg. v. Herm. Weiß bach. II. Band. 10. Heft. Inhalt: Das deutsche Volkslied. Von D. A. Fran tz. (Forts.) — Friedrich d. Gr. u. die deutsche Litteratur. Von Rich. Jul. George. — Die Entscheidungen des Reichsgerichts für den Buchhandel. Von einem Leipziger Juristen 11 — 14. — Allerlei aus der Buchführung. — Briefe über die deutsche Rechtschreibung. 3. 4. — Zur Lehre von der juristischen Stellung der unverlangten Ansichtssendungen. Zwei Rechts fragen ans d. Börsenbl. f. d. deutschen Buchh. beantwortet von vr. Konrad Weidling. — Ueber die Fremdwörter. — Besprechungen: Volkmar, d. Technik der Reproduktion von Militärkarten; — Vuu Vs. vre, Narqnss t)-poZrapbiguös ckss impriiusurs st librairss ^.nvsrsois.
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