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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160925
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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Redaktioneller Teil. 223, 25. September 1916. Warenproben, nach Österreich (einschließlich Liechtenstein) und Bosnien-Herzegowina bis zu dem erhöhten Gewicht von 500 §, nach Ungarn bis zu 350 x, für je 50 8 5 Pf., mindestens 10 Pf.; G e s ch ä fts p a p i e r c, die neu zugelassen werden, bis 2 1-8 für je 50 8 5 Pf., mindestens 20 Pf. Für die im Verkehr mit Österreich und Bosnien-Herzegowina zuge lassenen offenen Blindendrnckschriften bleiben die seitherigen Gebühren sätze in Kraft. Eingeschriebene B r i e f s e n d u n g e n müssen fortan vom Absender frcigemacht werden. Die Gebühr für einen P o st a u f t r a g s b r i e f ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. In gewöhnliche und eingeschriebene Briefe nach Ungarn dürfen Münzen nicht mehr eingelegt werden. 2. Wertsendungen. Die Gebühr für Briefe mit Wertangabe ist vom Ab sender im voraus zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus der Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und einer Ver sicherungsgebühr von 8 Pf. für je 240 ./i oder einem Teil von 240 ./i. Die Versicherungsgebühr wird erforderlichenfalls auf eine durch 5 teil bare Zahl aufwärts abgerundet. Die Gesamtgebühr für einen Wert brief beträgt mindestens 60 Pf. Die Versicherungsgebühr für Pakete mit Wertangabe ist dieselbe wie für Briefe mit Wertangabe. Wertbriefe des deutsch-österreichisch-ungarisch-bosnisch-herzegowinischen Wcchselverkehrs werden fortan innerhalb des ursprünglichen Bestim mungslandes gebührenfrei nachgesandt und im Falle ihrer Un- bestellbarkeit gebührenfrei nach dem Aufgabeorte zurückgeleitet. 3. Nachnahmen. Für eine Briefscndnng mit Nachnahme hat der Absender außer den Gebühren für eine gleichartige eingeschriebene Sendung ohne Nachnahme — bei Briefen mit Wertangabe außer den Gebühren für einen gleichartigen Wertbrief ohne Nachnahme — wie im innerdeutschen Verkehr eine Vorzcigegebühr von 10 Pf. im voraus zu entrichten. Einer ebensolchen Vorzcigegebühr unterliegen die Pakete mit Nachnahme. Da für fallen die bisher bei Briefsendungen durch Abzug von dem ein gelösten Nachnahmcbctrag erhobene Einziehungsgebühr von 10 Pf. und die bei Paketen nach dem Betrage der Nachnahme berechnete steigende Nachnahmegebühr fort. Der vom Empfänger eingczogcne Nachnahme betrag wird nach Abzug der gewöhnlichen Postanweisungsgebühr dem Absender durch Postanweisung übersandt. 4. P o st a n w e i s u n g e n. Die Gebühr für Postanweisungen beträgt 20 Pf. für je 40 oder einen Teil davon. Für eine telegraphische Postanweisung hat der Absender außer der Postanweisungs- und der Telegrammgebühr auch die Gebühr für die Eilbestellung zu entrichten, cs sei denn, daß die Postanweisung mit dem Vermerk »postlagernd« versehen ist. 5. Pakete. Zugelassen sind Postpaketc bis 5 1-8 und P o st f r a ch t st ü ck e über 5 bis 20 1-8- Sowohl Postpakete wie Postfrachtstücke müssen von, Absender freigemacht werden. Die Höhe der Wertangabe ist nicht be schränkt. Die Gebühr für Postpakete beträgt auf alle Ent fernungen im Verkehr nach O st e rrci ch 60 Pf., nach U n g a r n und B o s n i c n - H e r z e g v w i n a über Österreich 80 Pf., nach Bosnien- Herzegowina über Österreich u n d Ungarn 1 .//. Die Gebühr für P o st f r a ch t st ii ck e setzt sich zusammen aus dem deutschen Gcbührcnanteil für die Beförderung innerhalb Deutschlands, dem österreichischen Gebührenanteil für die Beförderung inner halb Österreichs, dem ungarischen Gebührenanteil für die Beförderung innerhalb Ungarns, dem bosnisch-herzegowinischen Gebührenanteil fiir die Beförde rung innerhalb Bosnien-Herzegowinas. Der deutsche Gebührenanteil beträgt für die ersten 5 1-8 auf alle Entfernungen 50 Pfennig, für jedes weitere 1-8 oder einen Teil davon bis 20 geographische Meilen (1. und 2. Zone) 10 Pf., über 20 bis 50 geographische Meilen (3. Zone) 20 Pf., über 50 bis 100 geographische Meilen (4. Zone) 30 Pf., iiber 100 bis 150 geographische Meilen (5. Zone) 40 Pf., über 150 geographische Meilen (6. Zone) 50 Pf. Die Entfernung wird bis zum Taxgrenzpunkt berechnet. Die seit herigen Zonensätze treten außer Kraft. Der ö st e r r e i ch i s ch e Gebührenteil beträgt aus alle Ent fernungen für Pakete über 5 bis 10 1-8 80 Pf., über 10 bis 15 1-8 120 Pf., über 15 bis 20 1-8 160 Pf. Der ungarische Gebührenteil beträgt auf alle Ent fernungen für Pakete über 5 bis 10 1-8 80 Pf., über 10 bis 15 1-8 160 Pf., über 15 bis 20 1-8 240 Pf. Der b o s n i s ch - h e r z e g o w i n i s ch e Gebührenteil ist der gleiche wie der ungarische. Für Sperrgut werden die Gebühren um die Hälfte erhöht. Einschreibpakete sind nicht mehr zuge lassen. Dagegen können fortan im Verkehr mit Österreich Pakete bis zu 5 1-8 jeden Inhalts, soweit sie in einer Richtung 1 m, in einer anderen m nicht überschreiten, als dringende Pakete befördert werden. Außerdem ist bei dringenden Paketen die Belastung mit Nachnahme bis zum Höchstbetrage von 800 zugclassen. Nach Ungarn sind dringende Pakete nicht zulässig. Ebensowenig dürfen dahin gemünztes Geld, Gold- und Silbersachen sowie andere kostbare Gegenstände in Paketen ohne Wertangabe verschickt werden. 6. Zeitungen. Die Gebühr für Überweisung einer bei der Post be stellten Zeitung nach einem anderen Bestimmungsort ist auf 50 Pf. herabgesetzt worden. Die Gebühr wird vom Bezieher am neue n Bestimmungsort erhoben. Außerdem ist im Verkehr mit Österreich und Bosnien-Herzegowina die Überweisung einer Zeitung für eine i m voraus bestimmte Zeit zugelassen worden. Die Gebühr für- außergewöhnliche Z e i t u n g s b e i l a g e n ist auf den im inneren deutschen Verkehr bestehenden Satz ermäßigt worden nnd beträgt bei Zeitungen, die in Deutschland erscheinen, ^ Pf. für je 25 8 jedes einzelnen Beilagestücks. Der Gesamtbetrag wird nötigen falls auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet. Im Verkehr mit Ungarn dürfen außergewöhnliche Zeitungsbeilagen im einzelnen nicht schwerer als 30 8 sein. 7. Gewährleistung. Die Verjährungsfrist für Schadcnsersatzfordcrungen gegen die Postverwaltung wird bei allen Verscndungsgegenständcn durch weg auf ein Jahr erhöht. Nähere Auskunft erteilen die Postan stalten. Vertrieb von Konversationslexika. — Von zuständiger Seite wird darauf aufmerksam gemacht, daß Konversations-Lexica in Deutsch land nur dann vertrieben werden dürfen, wenn alle Karten, die nach den im Börsenblatt Nr. 94 vom 25. April 1916 veröffentlichten Grund sätzen über den Vertrieb von Karten von dem Vertrieb ausgeschlossen sind, aus den einzelnen Exemplaren entfernt worden sind. Es empfiehlt sich in jedem Falle, 'die Entscheidung des für den Verleger zuständigen Generalkommandos einzuholen. Verkauf verbotener Schriften. — Im »Generalanzeiger für Düssel dorf« lesen wir unter der Spitzmarke: St. Wickrath, 12. September: Eine Buchhandlung, die verbotene Schriften verkauft hatte, wurde ans drei Monate für die Schulkinder gesperrt. Personlllnachrichtell. Gestorben: am 4. September im Alter von noch nicht 48 Jahren Herr Hein rich T r ü c b - S u l z b e r g c r , der langjährige Direktor der Abteilung Photoglob in Zürich der Vereinigten Kunstanstaltcn - A.-G. München, Kaufbeuren und Zürich; ferner am 13. September im vollendeten 75. Lebensjahre Herr G u st a v Noack, Inhaber von G. Noack Verlag in Berlin- K arlsho r st. Der Verstorbene hatte seinen Schulliederbücher- Verlag im Juli 1913 gegründet und hat ihn zu ansehnlichen Er folgen geführt. Konrad Sturmhocfel -f. — Am 21. September ist in Leipzig der Oberlehrer an der Thomasschule Studicnrat Professor vr. Konrad Sturmhoefel im Alter von 58 Jahren gestorben. Seine schrift stellerische Tätigkeit galt besonders der Geschichte seiner engeren Hei mat, der auch sein Hauptwerk: »Geschichte der Sächsischen Lande nnd ihrer Herrscher« (1898/1908) gewidmet ist. Auch von der Spamer- schen Weltgeschichte sind mehrere Bände von dem Verstorbenen bear beitet worden. Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomaS. — Verlag: TerBvrsenvereindcr Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhändlerhauS). 1236
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