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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Verordnung über die Presse im Bereich des Oberbefehlshabers Ost vom 10. Juli 1010. — Da die vom Oberbefehlshaber Ost erlassene Verordnung über die Presse vom 10. Juli 1910 in bezug ans die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften in das besetzte Gebiet Ob.-Ost noch häufig ans irrtümliche Auslegung stützt, so wird gcmätz Ziffer I 8 der Verordnung hervorgehobcn, datz der Einzel bezug sämtlicher in deutscher Sprache im Deutschen Neichen erscheinenden und znge- lassenen Zeitungen und Zeitschriften durch die Post ohne weiteres statthaft ist, und datz derartige Sendungen nicht den bei der Bücher- einfnhr erforderlichen roten Leitzettel zu tragen brauchen. Bezüglich der nicht periodischen Druckschriften (Bücher usw.) wird zur weiteren Klärung noch folgendes bemerkt: 1. Genehmigungspflichtig sind sämtliche zum Gebrauch in Kirche und Schule bestimmten Druckschriften sowie alle Landkarten, Pläne usw. 2. Sonstige Druckschriften (Bücher usw.) können ohne Geneh migung eingeführt werden, wenn sic vor dem 1. Januar 1914 erschienen sind. 3. Druckschriften, die vom 1. Januar 1914 ab erschienen sind, wozu auch Neuauflagen rechnen, unterliegen der Genehmigungspflicht, wenn sie militärischen oder politischen Inhalt haben, während sie andernfalls auch frei eingeführt werden können. Als Bücher usw. militärischen oder politischen Inhalts gelten aber nicht nur militärische Fachschriften oder politische Streitliteratur, sondern alle Bücher, die überhaupt, sei es auch nur stellenweise, militärische oder politische Fragen irgendwie berühren, ins besondere auch Nomanc und sonstige Belletristik mit politischem Einschlag. 4. Ansichtskarten können frei eiugeführt werden, wenn sie Genre- Bilder, Svldatcnszenen, Volkstypen, Porträts, Fraucnschön- heiten, Stimmnngslandschaften, Stilleben und ähnliches dar stellen. Sie unterliegen jedoch der Genehmigungspflicht, wenn auf ihnen Städte oder Baulichkeiten aus dem Gebiet Ob.-Ost, Schlachtenpläne, geographische Skizzen irgendwelcher Art oder Karikaturen dargcstellt sind. 5. D-r Versender übernimmt die strafrechtliche Verantwortung da für, das; das Paket nur Druckschriften enthält, deren Einfuhr bewilligt ist oder die der Genehmigungspflicht nicht unterliegen. Wenn bezüglich der letzten Eigenschaft Zweifel vorhanden sind, empfiehlt es sich natürlich, die Genehmigung ans dem vorge schriebenen Wege durch den Bezieher einholen zu lassen. 0. Jede Drnckschriftcn-Sendnng, mag sic genehmigte oder der Ge nehmigungspflicht nicht unterliegende Bücher, Flugschriften, Karten, Ansichtskarten usw. enthalten, mutz mit dem roten Leit zettel versehen sein, der von der Bnchprüfungsstellc Ob.-Ost in Leipzig, Deutsche Bücherei, zu beziehen ist. 7. Im übrigen wird auf die Nummern 176 und 198 des Börsen blattes für den Deutschen Buchhandel verwiesen. Soldatcnlcktiire. — Mau schreibt uns: Wiederholt ist in Ihrem geschätzten Blatte die Frage über guten und schlechten Lesestoff für unsere Soldaten aufgeworfen und behandelt worden. Wer längere Zeit im Heere gedient und diesem Punkte eine besondere Aufmerk samkeit gewidmet hat (was wohl jeder Buchhändler tut), wird mit Staunen verfolgt haben, in welch erschreckendem Matze die billigen 10 und 20 Pf.-Hefte, der sogenannte Schund, von einem grossen Teil unserer Soldaten gelesen wird. Man behauptet nicht zu viel, wenn inan sagt, datz diese Schwarten geradezu verschlungen werden. Be sonders habe ich dies während meines 20wöchigcn Aufenthalts im Lazarett in B. bemerkt. Obwohl eine von edlen Spendern gestiftete Bibliothek vorhanden ivar, wurde diese merkwürdigerweise nicht oder nur ganz wenig benutzt. Natürlich befanden sich viele Werke darunter, die besser nicht gespendet worden wären, doch war immerhin eine ganze Anzahl guter Werke vorhanden. Alles unterstand der Leitung eines Gefreiten (von Beruf Lehrer), der zwar die Bibliothek peinlich und genau verwaltete, anscheinend aber mehr Wert darauf legte, die Bücher immer schön geordnet zusammen zu haben, statt sic den kranken Sol daten zu empfehlen. Der strenge dienstliche Ton und andere Einflüsse mögen weiter die Kranken bewogen haben, von einer Benutzung der Bibliothek abzusehcn und sich lieber mit den beim Buchbinder ge kauften oder von Verwandten geschickten Schauer-Nomanen zu be gnügen. Ein etwas freundlicheres Entgegenkommen den Kranken gegenüber wäre meines Erachtens am Platze gewesen. Ich machte natürlich Propaganda für die Bibliothek, lies; mir Bücher geben und gab sie meinen Bettnachbarn weiter. Da waren zuerst einige Ullstein bücher (es waren Werke guter Autoren), dann Sachen von Sienkiewicz, -Hebbel usw. Meine Kameraden bekundeten ihre Zustimmung zu diesen Büchern, und ich benutzte gleichzeitig die Gelegenheit, sie auf die Wertlosigkeit des auf allen Tischen und in allen Ecken herumliegen den Schundes hinzuweisen. Doch die Reihe der gelieferten Bücher war bald erschöpft, inzwischen kamen neue Kameraden, und wie oft mit ihnen auch neuer »Schund«, der sofort die »Runde« machte! Der Preis verleitet nicht zum Schund, denn man erhält in einer Buch handlung schon für 20 Pf. gute Bücher aus der Neclam-Bibliothek, Meyers Volksbüchern u. a. Sammlungen, für wenig mehr auch ein Buch aus der Insel-Bibliothek, Hesses Volksbüchern, Ullstein, Fischer, Langen, Entzlin usw. Es gibt doch wahrhaftig unter all diesen Samm lungen eine große Menge guter Bücher. Warum finden noch viele Leute, die ihren Angehörigen im Heere Lesestoff schicken, nicht den Weg zur Buchhandlung, sondern decken ihren Bedarf beim Buch binder? Ich denke nur au die vielen Frauen (besonders aus dem Arbeiterstande), die ihren Männern etwas zum Lesen schicken. Hier müßte der Hebel angesetzt werden — auch die niederen Kreise aus dem Volke müsseu dazu erzogen werden, gute Literatur zu kaufen. Das können sie nur, wenn sie sich beim Kauf von Büchern stets an eine Buchhandlung wenden. Die Preisfrage ist durch die angeführten billigen Büchcrsammlungen gelöst, mau kann auch für- billiges Geld ein gutes Buch haben. Denn wenn erst einmal die noch Schauerromane lesenden Soldaten wenigstens die billigen guten Bücher kaufen oder sich von ihren Verwandten schicken lassen würden, so wäre schon viel gewonnen. Hat sich erst einmal der Geschmack gebessert, so wird auch das Interesse an schöner Literatur sich von selbst ein- stcllen. Wenn daher oft bemängelt worden ist, daß unsere Fcldbuch- handlnngen zu viel billige Bücher (Sammlungen) führen, so geschieht dies nach meiner Beurteilung mit Unrecht. Der gemeine Soldat ans dem Arbeiterstanöe kann bei 33 Pf. Löhnung nicht viel für ein Buch ausgcbcn, und kann er für wenig Geld kein gutes Buch kaufen, so wird er dadurch nur zur Schundliteratur geführt. — Eins hat der Krieg und das Soldatenleben gezeitigt: es ist in manchem das Inter esse für Bücher wach geworden, er hat Freude am Lesen gefunden und wird auch hoffentlich nach dem Kriege weiter lesen und sich nach Rück kehr ins Zivilleben auch für teure Bücher interessieren. Unsere Buch handlungen werden daher nach dem Kriege ein reiches Arbeitsfeld vorfinden. H—e. Vereinigte Staaten von Amerika. - Wie uns mitgeteilt wird, ist demnächst Gelegenheit geboten, geschäftliche Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika durch geeignete Persönlichkeiten in mündlicher Besprechung erledigen oder Mitteilungen geschäftlicher Na tur von dort aus nach Deutschland gelangen zu lassen. Interessenten, die hiervon Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich unmittelbar an den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zwecks näherer Mitteilung zu wenden. Verlängerung des französischen Moratoriums. — Eine amtliche Verordnung gibt bekannt, datz das Moratorium für Zahlungen ans Wechseln aus Handelskäufen und aus Vorschüssen auf Wertpapiere um weitere drei Monate verlängert wurde. Nach dem »«kourual äo8 1)ölwt,8« ist dies das zwölfte derartige Moratorium seit Kriegsbcgin». Die Verlängerung wird vom Finanzministerium recht eigenartig immer wieder mit der Steigerung des Wirtschaftslebens sowie damit begründet, datz durch Moratorium befristete Wechsel in den letzten Monaten in sehr befriedigender Weise bei der Banque de France ein gelöst worden seien. Danach hätte man, wie das Blatt bemerkt, eigent lich mit der Aufhebung des Moratoriums rechnen sollen. Tatsäch lich seien aber, wie ans einem Berichte des Handelsministers hervor gehe, am 14. September noch für 1 393 Millionen Francs befristete Wechsel vorhanden gewesen. In Österreich verboten: I^aLemainelitt^i-aire. Nr. 1183. Genf. — F r a u e n b e st r e b n n g e n. Organ der deutsch-schweizeri schen Frauenbewegung. Nr. 9. Zürich. — Wissen und Leben. Nr. 26. Zürich, Orcll Fiitzli. — Die neuen Wege. Blätter für religiöse Arbeit. Nr. 8. Basel. Personalnachrichtell. Gestorben: am 23. September an seinen in den letzten Kämpfen erhaltenen Verwundungen im Feldlazarett Herr Paul Steuer, Unter offizier in einem Neserve-Jnfanterie-Negimeut, ein langjäh riger treuer Mitarbeiter der Musikalienhandlung Fr. Kistner in Leipzig.
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