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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 229, 2. Oktober 1916. stellten zum Ausgleich siir die gestiegenen Kosten des Lebensunter haltes zu bitten, müssen wir heute erneut an Sie herantreten, da in zwischen selbst die vor einem halben Jahre als ungeheuerlich empfun dene Preissteigerung überholt worden ist. Die Ihnen sicherlich bekannte Ealwersche Wirtschaftsstatistik er mittelte siir Ende Juli 1916 eine Steigerung der wöchentlichen Er- nährungskostcn für eine vierköpfige Familie, berechnet ans der Grund lage der Vcrpflcgnngsration der deutschen Marinesoldaten, um volle 109 Prozent gegenüber dem Preisstande vom Juli 1914. Die industriellen Arbeitgeber, welche Kriegsgefangene beschäf tigen, haben inzwischen in Eingaben um Erhöhung der Verpflegungs kosten als Mindestbeköstigungssatz für einen Kriegsgefangenen 1.80 täglich festgestellt. Das entspricht bei einer nur vierköpfigen Familie, wobei noch die beiden Kinder als ein Erwachsener gerechnet seien, einer täglichen Ausgabe von 5.40 monatlich 160 ^ ausschließlich s ii r Er n ähru n g. Niemand wird die Ernährung der Kriegsgefangenen für üppig halten und die Ansicht vertreten wollen, das; die Ernährung der An gestellten im Buchhandel etwa geringer sein könne. Und sollten die Massenspeisungen in Kantinen schon durch den Großeinkauf sich nicht niedriger stellen, als die Ernährungskosten in den Familien? Wir bitten Sie nun, selbst die Frage nachznprüfen, ob die Gehälter Ihrer Angestellten diesen unanfechtbaren Mindcstzahlen entsprechen und dabei zu berücksichtigen, daß diese Zahlen nnrfür die reine Ernährung in Frage kommen und daß die Nebenausgaben für Kleidung, Wäsche, S ch u h r e p a r a t u r e n und anderes teil weise in noch höherem Grade gestiegen sind. Dazu kommt ein An wachsen der kommunalen und staatlichen Steuerlast. Leider fehlt es zurzeit an einer Statistik der Gehälter der An gestellten im Buchhandel, es besteht aber kein Anlaß, sie über dem Durchschnitt der Angestellten überhaupt anzuuehmcn. Der Durch- schnittsjahres-Arbeitsverdienst eines männlichen Angestellten betrug nach der Neichsversicherungsanstalt für Angestellte im Juli 1915 1870 ./i, blieb also weit unter dem oben genannten reinen Ernährungs satze. Wie alle Unkosten für das Geschäft und deu Haushalt der Sorti menter und Verleger gestiegen sind und entsprechende Berücksichtigung verlangen, so bitten wir Sie, diese Berücksichtigung auch Ihren Ange stellten zuzugestehen, denn auch diese müssen in der Lage sein, wenig stens den notdürftigen Lebensunterhalt zu erwerben. Welche Gefahren von einer dauernden Unterernährung zu befürchten stehen, haben wir bereits in nnserm ersten Rundschreiben dargelegt und keinen Wider spruch gefunden. Wir bitten Sie deshalb heilte wiederum drin gend um die Bewilligung weiterer Teuerungs-Zu lagen, und zwar auf der Grundlage der Fingerzeige, die wir oben gegeben haben. Wir sind überzeugt, daß das, was in anderen Berufen mög lich ist, auch im Buchhandel auf der Grundlage gegenseitiger Ver ständigung erreichbar ist, und daß auch Sie dazu beitragen wollen, Ihre Angestellten über die schwere Zeit der Teuerung ungefährdet hinüberkommen zu lassen. Sicherlich wird Ihr Entgegenkommen auf unsere Bitte sich in er höhter Arbeitskraft und Arbeitsfreudigkeit Ihrer Angestellten zeigen. , Indern wir Sie bitten, uns eine freundliche zustimmende Nück- änßcrung auf unsere Bitte zukommen zu lassen, zeichnen wir mit vorzüglicher Hochachtung Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhand lungs-Gehilfen. Der Zentral-Vorstand. I. A.: Dr. F. Pfirrmann. Büchcrsammlungcn. Aus Aulaß der Eröffnung der Deutschen Bücherei in Leipzig hat sich Prof. vr. Wunderlich im »Zentralblatt siir Bibliothekwesen« mit den mannigfachen Bezeichnungen der Bücher- sammlungeu beschäftigt. Die lateinischen Ausdrücke arelrivum oder tabularium finden sich in allen Wörterbüchern verdeutscht als »ein schrein oder gemein ort, da die brieff, bücher und urkunden behalten werden«. Auch die Fremdwörter armarium und tkesaurarium werden verwandt, bezeichnen aber Orte, in denen nicht nur Bücher, sondern auch andere Kostbarkeiten geborgen werden. Neben dem griechischen Wort »Bibliothek« findet sich die »Liberey« lateinischen Ursprungs. Faber übersetzte in seinem lateinisch-deutschen Hiesaurus kidliottisea mit labrare^, während er in der Ausgabe von 1713 die Verdeutschung »ein bücherbehaltnus und büchervorrat« anwcndet. Die »Udrarev« haben bekanntlich die Engländer in ihrer »library« festgehalten, wäh rend das Nennicdcrländische in einem Worte »boekerij« entschlossen Verantwortlicher Redakteur: Emil T h o i» a s. — Verlag: T er Börsen 1260 zur »Bücherei« übcrgegaugen ist. Bei nuS hat sich dieses Wort uur sehr langsam Bahn gebrochen, und erst in diesem Jahrhundert oder am Ende des vorigen ist das deutsche Wort »Bücherei« für große Bibliotheken in Anwendung gekommen. Daneben tritt auch eine andere Neubildung, die »Büchcrhalle«, auf, und zu uennen bleibt noch das Wort »Bnchhans«, das sich in einem mitteldeutschen Vokabularium von 1476 für Libliotkieea findet. Auch bei Luther erscheint dieses Wort neben der von ihm bevorzugten Liberei. Wunderlich weist darauf hiu, daß das Wort Bücherei keine guten Ableitungen ermöglicht. Worte wie »Bücherer« für Bibliothekar, »bücherig« für bibliothekarisch, buch- schastlich und Buchbeamter dürften doch nicht viel Anklang finden. Als ältere Verdeutschungen für den Bibliothekar führt Wunderlich den alten »Bnchganmer« (Bnochgoumil) der Glossen und die Buch- meistcrin des Klarissinnenklosters in Nürnberg, Buchkämmerer und Bnchwart an. Die neuen Gebühren für Zeitungöpakcte. - Das Neichspostamt hat in der Frage, ob die Tätigkeit der Empfänger von Paketen, die von den Verlegern abgesandte Zeitungen oder Zeitschriften enthalten, als »gewerbsmäßiger Vertrieb« zu gelten habe, und ob hiernach die Be freiung von der außerordentlichen Neichsabgabe (Gesetz vom 21. Juni 1916) für die bezeichneten Pakete beansprucht werden könne oder nicht, folgendes entschieden: Der Umstand, daß die Paketempfänger die Zustellung der Zei tungen an die Bezieher gegen Entgelt besorgen, reicht allein nicht aus, ihre Tätigkeit zu einem »gewerbsmäßigen Vertrieb« zu machen. Unter das Gesetz fällt nur der gewerbsmäßige Vertrieb, wie er beispiels weise vom Sortimenter und Zcitungshändler ansgeübt wird, bei dem der Absatz der Zeitungen Gegenstand eines selbständigen Unternehmens ist und nicht bloß im Aufträge und nach den Weisungen des Verlegers erfolgt. In Fällen, wo sich die Tätigkeit der Paketempfänger auf das Abtragen der Zeitungen und das Einziehen des Bezugsgeldes be schränkt, wird von der Erhebung der Neichsabgabe abzusehen sein. Für die von der Geschäftsstelle der einzelnen Verlage ausgehenden gewöhnlichen Pakete mit Zeitungen und Zeitschriften an die Agenten und Boten, die nur mit der Verteilung der Blätter und der Einziehung des Bezugsgcldes beauftragt sind, kommt hiernach die Erhebung der Neichsabgabe nicht in Frage. Die bisher für solche Zeitungspaketscn- dungen entrichteten Reichsabgaben sind seitens der einzelnen Postämter zurückznerstatten. Das Chemisch-wissenschaftliche Institut Berlin N. beging am 1. Ok tober die Feier seines 25jährigen Bestehens. 1891 wurde es von den beiden damaligen Privatdozcnten Dr. C. Peters und A. Nosenhcim ge gründet. Dr. Peters ging später als Vertreter der anorganischen Chemie an die Universität Bern, so daß das Institut heute von Pro fessor vr. Nosenheim und 1)r. A. I. Meyer weitergeführt wird. Ob wohl das Institut nur aus privaten Mitteln geschaffen und erhalten wurde, genießt es volle staatliche Anerkennung und ist den Universitäts- institutcn gleichgestellt. Besondere Pflege fand dort die anorganische Experimentalchemie, wie sich das Institut auch enge Beziehungen zur Technik zu erhalten verstand. Um von den bedeutenden Schülern, die aus dem Institut hervorgcgangeu sind, nur einige zu nennen, seien Euler-Stockholm und Ephraim-Bern erwähnt. PersöimlliaiWchten. Jubiläum. — Herr Hermann Nump, Direktor der Graphi schen Kunstanstalten und Kunstdruckcreien Meisenbach Niffarth L Co., München, konnte am 1. Oktober auf eine 25jährige ununterbrochene Tätigkeit in dieser Firma zurückblicken, die sich unter seiner tatkräftigen, zielbewußten Mitarbeit zu einem Hause von Weltruf entwickelt hat. Auszeichnung. - Herr Oberleutnant i. d. N. Walther Wied- ling, im Hause Gerlach L Wiedliug iu Wien, Kommandant des k. u. k. Telegraphen-Felddcpots der XI. Armee, der bereits mit dem lauckjg und dem Ehrenzeichen 2. Klasse vom »Roten Kreuz« mit der Kriegsdekoration (Eichenlaub) ausgezeichnet wurde, erhielt neuerdings für sein besonders verdienstvolles Wirken das silberne 8 i x n u in 1 au 6 j 8. Alf Torp f. — In Christianja ist vr. Alf Torp, Professor des Sanskrit und der indogermanischen Sprachwissenschaft an der dortigen Universität und Vizepräsident der norwegischen wissenschaftlichen Ge sellschaft, im Alter von 63 Jahren gestorben.
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