Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19161018
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191610183
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19161018
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-18
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. .V 243, 18, Oktober 1918, lichen Lage der Buchhandels und zur Stärkung seiner Organi sation, woher sie auch stammen, sollten eingehend auf ihre Durch führbarkeit geprüft und das Gute aus ihnen herausgeschält und zur Frucht gebracht werden. Dabei darf man freilich nicht vergessen, daß sich in der weisen Beschränkung der Meister zeigt, nur allmähliches Aufbauen verbürgt den Erfolg, sonst wankt der Grund, auf Schwemmsand hält kein fester Bau, der dem Buch handel Schutz und Schirm und Aussicht aus eine ruhige und ge sicherte wirtschaftliche Fortentwicklung gewährt. Dies gilt um so mehr für die heutige Zeit und die Zukunft, da mit allen Mitteln, Geld, Material, Menschen, bei uns streng Haus gehalten werden muß. Heule kommt es mir nur daraus an, kurz darzulegen, daß es zur Durchführung aller volkswirtschaftlichen Pläne nicht erst der Errichtung eines sogenannten Buchhandels- und Werbeamts bedarf. Alle Aufgaben, die in dem eingangs erwähn ten Artikel behandelt worden sind, lassen sich ebensogut in einer besonderen volkswirtschaftlichen Abteilung der Ge schäftsstelle des Börfenbereins versuchen und bearbeiten, falls die Schaffung einer besonderen Stelle erwünscht ist. Die Einrich tung eines »Amtes« ist nicht nötig, die Veramtlichung des Buchhandels kaum begehrenswert. Der Börsenverein hat seine größten und schönsten Erfolge als freier wirtschaftlicher Berufs- und Jnteressenverein erzielt, er würde voraussichtlich nicht un wesentlich bei den Berufsgenosscn an Sympathien verlieren, wenn er den unsicheren Boden einer doch nur in der Einbildung vorhandenen amtlichen Tätigkeit und Eigenschaft betreten und so auf die besten Wurzeln seiner Kraft verzichten würde. Man könnte einwcnden: Name ist Schall und Rauch; gewiß, er kann es sein, er ist es aber dann nicht mehr, wenn er in be stimmter Absicht gewählt wird, wenn er ein Programm bedeutet, Aufbau und Wortlaut des mehrfach erwähnten Artikels lassen erkennen, als sollte der Titel »Buchhandels- und Werbeamt« dem Zwecke dienen, einer großen Aufgabe einen noch größeren, volltönenderen Namen zu geben. Vielleicht wurde befürchtet, daß die schöpferische Kraft des Buchhandels und seiner Organi sation nicht ausreiche, die Herkulesarbeit zu bewältigen. Der leuchtende Purpur des Namens soll darum das übrige tun und die schwankenden Seelen in seinen Bannkreis ziehen. Der Bör- senberein ist weder eine Behörde, noch übt er ein Amt oder eine amtliche, eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit aus, wenn er die neuen Aufgaben auf sich nimmt. Nach wie vor ist seine Tätig keit rein privatwirtschaftlicher Art; dies hindert nicht, daß sich sein Wirken wesentlich von dem des einzelnen Geschäfts mannes unterscheidet. Der Artikel in Nr, 180 des Bbl, läßt aber leider noch ein weiteres Mißverständnis zu, auf das einige Tageszeitungen prompt eingegangen sind. Es kommt nämlich in ihm nicht zwei felsfrei zum Ausdruck, daß die Stelle, die die Vorschläge der- wirklichen helfen soll, als eine Einrichtung des Börfenbereins gedacht ist. Die Tagespresse verkündete daher alsbald nach Er scheinen des Artikels im Börsenblatt, daß die Errichtung eines selbständigen Buchhandelsamts in Leipzig, losgelöst von der be stehenden Organisation des Buchhandels und des Börsenvereins, geplant sei. Der Artikel hat diese Wirkung sicher nicht beabsich tigt, immerhin beweist letztere, wohin die Fahrt gehen kann, wenn mit vollen Segeln in den weiten Ozean der Wünsche hincingesteuert wird, ohne die richtigen Wimpel zu setzen. Wir haben nie daran gedacht, daß das Buchhandels- und Werbeamt dem Börsenverein etwa wie Pallas Athene dem Haupte des Jupiter entspringen solle, sondern selbst an den Aus spruch Wilhelm von Humboldts erinnert, daß man zunächst nach tüchtigen Männern Umschau Hallen und das Ganze allmählich sich »ankandieren« lassen müsse. In einem großen Berussverein ist schon dafür Sorge getragen, daß sich die Entwicklung nicht überstürzt, besonders wenn er, wie der Börsenverein, bereits mit einer Fülle von Aufgaben belastet ist. Die vielerlei sich in einer Richtung bewegenden Vorschläge aber einmal zu einer Ein heit zusammenzusasscn und ihnen eine feste Form zu geben, kann um so weniger schaden, als sich im Lichte einer solchen Zusam- 1314 menfasfung viel eher die Möglichkeit einer Durchführung zeigt, als bei einer Verzettelung. über Wert und Bedeutung eines Namens kann man ver schiedener Meinung sein. Während einige mit Shakespeares Julia fragen, ob die Rose weniger lieblich dufte, wenn sie gleich viel welchen Namen trüge, wirkt auf andere der Zauber eines Wortes mit einer Stärke, daß sie eher der Sache Gewalt antun ! als auf einen Namen verzichten. Wir überschätzen die Bedeutung ! eines Namens nicht, aber noch weniger sind wir geneigt, ihn ^ für belanglos zu halten, am allerwenigsten in Fällen, wo er ; eine bestimmte, klare Vorstellung der Sache vermitteln und eine ^ gewisse Werbekraft ausüben soll. Was eine Rose ist, läßt sich durch den Geruch feststellen, ob aber jeder riechen kann, welcher Art die hier in Frage stehende Sache ist, wenn sie sich nicht im Na men ausdrückt, scheint doch sehr zweifelhaft. Will man die Sache, so muß man auch den Namen wollen, und wir haben gerade den Ausdruck Amt gewählt, um darauf hinzuweisen, daß es sich hier nicht um ein privates Unternehmen, sondern um eine Stelle handelt, die der Gesamtheit des Buchhandels zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Denn abgesehen davon, daß Amt sowohl die Tätigkeit selbst als auch das Objekt der Tätigkeit bezeichnet, wohnt ihm gar nicht die Beschränkung auf eine Zugehörigkeit zu Staat oder Gemeinde inne. Man spricht von dem Amt eines Türhüters wie von dem Tarifamt der Buchdrucker, die ebenso wenig eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit im Sinne einer Zuge hörigkeit zu Staat oder Gemeinde ausüben, und die große Zahl der Privatbeamten stellt sich sogar durch diese Bezeichnung in einen bewußten Gegensatz zu den staatlichen und städtischen Beamten, Wenn demgegenüber der Herr Einsender das Banner -reier beruflicher Betätigung entfaltet, so verfehlt dieser Appell zwar selten seine Wirkung, sachlich ist damit aber schon deswegen wenig gewonnen, als es ziemlich gleichgültig ist, in welchem Zeichen der Sieg erfochten wird, wenn es mit ehrlichen Mitteln geschieht, Haben wir nicht privalwirtschastliche Betriebe, die weit bureaukratischer geleitet sind als irgendeine amtliche Stelle, und Ämter von vorbildlicher Geschäftsführung? Hier wie dort ist es der Geist, der sich den Körper baut, und wenn man sich erinnert, welche Bedeutung wir gerade der Personenfrage bei der Errichtung des Buchhandelsamts beigemessen haben, so wird ! man uns gewiß nicht bureaukratischer Tendenzen beschuldigen ! können. Wir haben ausdrücklich darauf verzichtet, von der Ein richtung dieses Amts zu reden, solange über seine Errichtung sich noch nichts sagen läßt. Daß es sich jedoch nur um eine Ein richtung des Börsenvereins handeln kann, erschien uns viel zu selbstverständlich, um es noch besonders hervorzuheben. Gleichwohl ist in dem Artikel so nachdrücklich auf den Zusammen hang des Buchhandels- und Werbeamts mit dem Börsenverein und auf die Notwendigkeit einer Arbeitsgemeinschaft aller seiner Abteilungen und Einrichtungen hingewiesen worden, daß die in die Tagespresse gelangten Mitteilungen nur auss neue beweisen, wie wünschenswert, ja notwendig eine engere Fühlungnahme zwischen Buchhandel und Presse ist. Wöchentliche Übersicht ltdcr geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Znsammcngestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. 9. bis 14. Oktober 1916. Vorhergehende Liste 1916, Nr. 237. * —In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handclsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungs tags der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. Badische Lehrmittel-Anstalt Inh. Otto Pezoldt, Karlsruhe (Baden), ging nach den« Tode des seitherigen Inh. Otto Pezoldt an dessen Wtwe. Frau Anna Pezoldt gcb. Brömstrup über: die ihr erteilte Prokura ist erloschen. sH. 10./X. 1916 s
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder