Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1916
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- 1916-10-20
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ^ 245, 20. Oktober 1916. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. Am heutigen Tage vollenden sich 175 Jahre, seit die Baercckesche Buchhandlung Edwin Briegcr in Eisenach gegründet wurde. Der Name des Gründers hat sich leider nicht ermitteln lassen, nur der Tag der Gründung wird in allen Quellen übereinstimmend auf den 20. Oktober 1741 angegeben. Bon diesem Zeitpunkte an springen die Nachrichten gleich auf das Jahr 1811, wobei wir aber auch nur erfahren, daß in diesem Jahre am 0. April der mutmaßliche spätere Besitzer des Geschäfts, Hofbuchhändlcr Joh. Georg Ernst Witte kindt, 05 Jahre alt, verstorben ist. Drei Jahre lang nach diesem Todes fall scheint das Geschäft verwaist gewesen zu sein, erst im Jahre 1814 meldet die Chronik von Eisenach, daß die Stelle des Vorstehers der Wittekindtschen Buchhandlung wieder besetzt sei und die Geschäfte dieser Handlung in der Gcorgenstraße 88 ihren ungestörten Fortgang genom men hätten. Es hat den Anschein, als ob dieser Vorsteher Joh. Friedrich Bae recke gewesen sei, denn er übernimmt das Geschäft 1817, »nachdem er dort drei Jahre als Geschäftsführer gearbeitet hatte«. Ein tüchtiger Buchhändler, unter dessen Leitung das Geschäft, das auch seinen Namen trug, aufblühte, gliederte er 1817 eine Leih bibliothek an, damals noch etwas ganz Neues, und verlegte die Hand lung in größere Näume in der Messerschmiedengasse. 47 Jahre lang hat Baereckc seine Firma mit bestem Erfolge betrieben und auch einen kleinen Verlag geschaffen. Am 1. Januar 1864 übergab er sie an seinen Sohn Neinhold, der aber schon nach 6 Jahren verstarb. Am 1. Oktober 1870 übernahm I. Bacmeister die Baercckesche Hofbuch-^ Handlung, nachdem er seine Buchhandlung in Niga verkauft hatte. Dieser pflegte besonders den Verlag, da er sich dem Sortiment wegen andauernder Kränklichkeit nicht hinreichend widmen konnte. Aus diesem Grunde verkaufte er es mit der alten Firma schon 1872 an Otto Elsner, der bereits mehrere Jahre als Gehilfe darin tätig ge wesen war. Bacmeister gründete unter der Firma seines Namens einen Verlag, dem er auch die wenigen Verlagsartikel der Bacreckc- schen .Hofbuchhandlung einverleibte. Otto Elsner hat das übernom mene Geschäft bis 1885 geführt. Ta er sich dann aber anderen Unter nehmungen zu widmen gedachte, verkaufte er es an Ludwig Pistor aus Darmstadt, in dessen Besitz es 10 Jahre lang gewesen ist. Nach dessen am 16. Juni 1905 erfolgten Tode übergab die Witwe die Firma Anfang des nächsten Jahres an Walter Nügcr, von dem sic 1914, kurz vor Beginn des Weltkrieges, durch Herrn Edwin Brieger erworben wurde. Leider konnte sich dieser seiner Erwerbung kaum ein Jahr lang erfreuen, da er bereits im April 1915 zur Fahne einberufen wurde und am 15. September desselben Jahres den Heldentod auf Nußlands blutgetränkten Fluren erlitt. Das Geschäft wird für seine Erben weitergeführt. Das Jubiläum wird also ungefcicrt vorübergehen, und auch wir möchten uns auf den Wunsch beschränken, daß der Firma bald bessere Tage beschicken sein mögen, so daß sie ein frohes 200. Jubelfest begehen kann. Zur Portoerhöhung von Sendungen nach Österreich. — In Er gänzung seines Sprechsaal-Artikels in Nr. 248 schreibt uns Herr Kommerzialrat Wilhelm Müller, Vorsitzender des Vereins der österr.-ung. Buchhändler, unterm 16. Oktober: Gleich in den ersten Tagen des Oktober hatte ich eine Eingabe an das k. k. Handels-Ministerium veranlaßt und gebeten, eine Frist zu gewähren, während der nicht ein Straf porto, sondern ein N a ch - porto erhoben werden solle. Ein gleicher Schritt scheint auch in Ungarn unternommen worden zu sein, da der ungarische Handels- Minister bereits angcordnet hat, daß übcrgangswcise jene Sendungen, die ungenügend frankiert wurden, an den Absender behufs Nachfran- kicrung zurückzustcllen seien. Von unbekannten Absendern stammende Sendungen dieser Art werden am Bestimmungsorte gegen Erhebung des Portos dem Adressaten eingehändigt. Dieses Porto ist über gangsweise einen Monat hindurch nicht das Doppelte des fehlenden Gcbührenteils, sondern nur das Einfache. Diese Verordnung des ungarischen Handels-Ministers ist vom 1. Oktober l. I. an in Geltung getreten. Ich habe veranlaßt, daß diese Entscheidung des ungarischen Handels-Ministers unserem österreichischen Handels-Ministerium zur Kenntnis gebracht und zur Nachahmung empfohlen werde. Uber alle übrigen, den Buchhandel so empfindlich treffenden Bestimmungen wer den gegenwärtig noch Verhandlungen gepflogen. Sprechsnai. ^ Bewertung von Verlagsrechten. (Vgl. Nr. 240.) Bei Bewertung des Verlagsrechts von Schulbüchern ist zu beachten, ob es sich um Volksschulbücher mit stärkerer Verbreitung oder um Bücher für Mittel- oder höhere Schulen mit demgemäß geringe rem Absatz handelt, ob das betreffende Buch in erster Auflage oder bereits in mehreren Auflagen erschienen ist, ob der Jahresabsatz sich in steigender oder fallender Richtung bewegt, ob weitere Auflagen gleich guten Absatz versprechen. Weiter kommen die Bestimmungen des mit dem Verfasser abge schlossenen Verlagsvertrags in Betracht wie auch die Höhe der Auflage, die Herstellungskosten des Buches, die Vertriebsspesen, allgemeine Handlungsunkostcn in Höhe von etwa 10—15"/, der Roh- cinnahme, die jährlichen Absatzziffern und Einnahme-Summen, die Zahl der Jahre, in denen die Auflage abgesetzt ist, der jährliche Reinertrag des Schulbuchs. Daun ist folgende Berechnung anzustellen: Nohcinnahme aus der Gesamtauflage Exemplare X Nettopreis — ./i Hiervon ab: 1. Herstellungskosten des Buches ...... ./i 2. Vertriebskosten „ 8. Handlungsunkosten (Anteil) „ — bleibt Reinertrag der Gesamtauflage Diese Summe, geteilt durch die Zahl der Jahre, in denen der Absatz erzielt wurde, ergibt den durchschnittlichen Jahresreiuertrag. Wird diese jährliche Durchschnittsgewinnsummc mit dem Sechs-, Zehn-, Zmölffachen usw. vervielfältigt, je nachdem die Verhältnisse und die künftigen Absatzaussichten liegen, so hat man die ungefähre Summe des Wertes des Verlagsrechts des betreffenden Buches. Auch wenn man diese Summe mit 8, 10, 15°/, usw. kapitalisiert, erhält man die fragliche Wertsumme. Das Verlagsrecht von in erster Auflage erschienenen Schulbüchern wird man niedriger bewerten müssen, als Schulbücher, die bereits mehrere Auflagen mit im allgemeinen ständig gleichbleibcndcn Ab- satzzifferu erlebten. Zu beachten ist auch noch, daß nicht durch Erscheinen von Kon kurrenzwerken dem Absatz des Buches in naher Zukunft Abbruch geschieht. Bei Werken dcrschönen Literatur gelten obige Regeln ebenfalls, man kann aber im allgemeinen mit einem so sicheren und beständigen Absatz, wie ihn Schulbücher haben, nicht rechnen. Dem gemäß kann auch der Wert des Verlagsrechts solcher Werke nur sehr vorsichtig festgesetzt werden. Die Vertriebskosten werden bei schöner Literatur natürlich höher sein als bei Schulbüchern, die ja nur wenig Werbemittel nötig haben, wenn sie einmal eingeführt sind. Name und Ruf des Schriftstellers, die Beliebtheit seiner Werke bei der Leserwell, Dauer und Ablauf der Schutzfrist, Vorhandensein ähnlicher Werke sind Gesichtspunkte, die bei der Wertberechnung des Verlagsrechts nicht zu unterschätzen sind. Im Nahmen einer Sprechsaaleinscndung lassen sich natürlich nur kurze und allgemeine gehaltene Ausführungen geben, die aber hoffent lich gleichwohl dem Herrn Einsender der Frage von Nutzen sein werden. Adelbert Kirsten- Leipzig. Leihbibliothek. Auf die Anfrage im Bbl. Nr. 289 über Anbringung von Titel- tcxtcn auf Schutzumschlägen mache ich den Vorschlag, für jedes Buch durch einen geübten Schriftschreiber oder -Zeichner ein Schildchen Herstellen zu lassen. Wenn die Schutzumschläge, was anzunehmen ist, ans einem Packpapier geschnitten wurden, so läßt sich durch geeignete Wahl der Papierfarbe der Etiketten eine geschmackvolle Wirkung er zielen. Zu einem braunen Packpapier wiirdc z. B. sehr gut ein Etikett aus chamois getöntem Papier passen. Einfacher noch ist es, die Texte direkt auf die Umschläge zu schreiben. Solchermaßen angebrachte Titel stellen sich wesentlich billiger als in Buchdruck. M iinche n. Anton S ch u m a ch e r. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Ter Börsen nerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches BuchhänblcrhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich ln Leipzig. — Adresse derRcdaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhäudlerhauSl. 1324
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