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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1916
- Strukturtyp
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- 1916-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1916
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Redaktioneller Teil. ^ 258, 3. November ISIS. weder das Reifezeugnis einer neunstufigen Lehranstalt oder den Berechtigungsschein für den Einjährig-Freiwilligen-Dienst nebst einem guten Zeugnis über eine mindestens dreijährige kaufmän nische Tätigkeit beizubringen vermögen; außerdem finden noch seminaristsch gebildete Lehrer Aufnahme, die die zweite Lehr amtsprüfung mit gutem Erfolge bestanden haben. Um die leich teste, die sogenannte Diplomprüfung abzulegen, ist ein Studium von wenigstens vier Halbjahren erforderlich, doch so, daß die Prüfung frühestens zu Beginn des fünften Halbjahrs abgelegt werden kann. Neben den Schwierigkeiten, die diese Bestimmun gen, angewandt auf eine zu errichtende Buchhandels-Hochschule, in sich schließen, dürfte die Aufstellung eines Studienplans, die Herbeischaffung der Anschauungsmittel und die Gewinnung der Dozenten nennenswerten Schwierigkeiten nicht begegnen. Was aber die angeführten Aufnahmebedingungen anbe- trifsl, so ist, immer in Anwendung auf die vorgeschlagene Buch handels-Hochschule, anzunehmen, daß der hochfliegende Plan schon an den Voraussetzungen scheitern würde, die von den Studierenden für die Zulassung zum Studium erfüllt werden müßten. Wer als Sohn eines Verlegers eine neunstufige Voll anstalt durchlaufen und damit die Berechtigung zum Besuche der Universität erlangt hat, wird schwerlich die Buchhandels-Hoch schule beziehen, sondern sich der Universität zuwenden und dort bei anerkannten Gelehrten die Wissenszweige studieren, die der besonderen Richtung des väterlichen Verlags entsprechen, um so mehr, als er dabei auch noch Gelegenheit hat, eine akademische Würde als begehrenswertes Schmuckstück zu erwerben. Junge Leute aber, die nach der Erlangung des Einjährig-Freiwilligen- Zeugnisses eine dreijährige bnchhändlerische Tätigkeit hinter sich haben, sind jedenfalls in den meisten Fällen wirtschaftlich gar nicht in der Lage, weitere zwei oder drei Jahre unter Aufwen dung beträchtlicher Mittel für ein Studium zu opfern, von dessen Anlagekapital nicht erwiesen ist, ob es sich jemals in der er hofften Weise verzinsen wird. Die Zahl derartiger Beispiele ließe sich ungemessen vermehren. Eine Hebung des Zuzugs durch die jedem buchhändlerischen Betriebe für jeden beschäf tigten Gehilfen auferlegten Umlagen halte ich für ausgeschlossen, da die Firmen, die, ganz abgesehen von den Rückwirkungen des Krieges, durch die soziale Gesetzgebung, zuletzt und nicht zum wenigsten durch die Angestelltenbersicherung, in der Mehr zahl bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit belastet sind, sicher derartige Versuche im Keime ersticken würden. Daß aber die Besucher der Buchhandels-Hochschule zu den nötigen Unter haltungskosten selbst beitragen könnten, indem sie die in den buch händlerischen und buchgewerblichen Musterbetrieben angefertig ten Arbeiten sich bezahlen ließen, erscheint mir nach Lage der Dinge völlig undenkbar. Damit soll nicht gesagt sein, daß eine Buchhandels-Hoch schule in Leipzig nicht einzelne hiesige und auswärtige Be sucher anziehen würde, aber auf einen auch nur einigermaßen befriedigenden Besuch, der die von dem etwaigen Unternehmer der Buchhandels-Hochschule zu tragenden hohen Kosten lohnte, ist nach meiner besten Überzeugung nicht zu rechnen. Denn wenn man bedenkt, das; die sieben Handelshochschulen des Reichs sich doch an den ungeheuren Kreis deutscher Kaufleute wenden, von dem Recht, diese für sie besonders errichteten Hochschulen zu bevölkern, aber nur ein verschwindend geringer Prozentsatz Gebrauch macht, während die große Masse dem Hochschulstudium fernbleibt oder ihm doch ablehnend, wenn nicht gar feindlich gegenübersteht, so sind diese Erfahrungen für die Begründung einer Buchhandels-Hochschule alles andere als ermutigend. Aber wahrscheinlich schwebt Herrn Metzner auch gar nicht eine Hochschule in den gezeichneten Umrissen vor, sondern er belegt mit diesem klangvollen, empfehlenden Namen eine Ein richtung, deren Daseinsberechtigung nicht anzuzweifeln ist und von deren Bestehen er offenbar keine Kenntnis gehabt hat - unfern Einjährigen Höheren Fachkurs, auf den schon in der Ausstellung der Lehranstalt auf der Bugra hingewiesen worden ist und llber den ich mich insbesondere auf dem Allgemeinen Deutschen Buch- lwndlungs-Gehilfen-Tag Anfang Juli 1914 des nähere» ver breitet habe. Was ich damals mit dem Schulausschuß des Ver eins der Buchhändler erstrebte, ist inzwischen Wirklichkeit gewor den, denn unterm 29. Juli 1915 wurde durch Verordnung des 1386 Königlichen Ministeriums des Innern die Höhere Abteilung als solche genehmigt, die sich in eine Einjährige Vorschule zur Vorbereitung auf die Erlernung des Buchhandels und einen Einjährigen Fachkurs gliedert. Der Fachkurs, der in diesem Zusammenhänge allein in Frage kommt, wendet sich an junge Leute, die das Einjährig-Freiwilligen-Zeugnis besitzen oder den ^ Beruf schon praktisch erlernt haben, also hauptsächlich an junge ; Buchhandlungsgehilfen, die durch den einjährigen Besuch dieses ! Kursus die praktische Lehre nach der theoretischen Seite hin er- I gänzen und bis zur vollen Einsicht in die ursächlichen Zusam > menhänge ihres Berufs, seiner einzelnen Zweige und Arbeiten ! gefördert werden, so daß sie später in hervorgehobene Stellen einrücken können. Erfreulicherweise nahm der neue Kursus von vornherein einen vielversprechenden Anlauf, doch wurde leider der weitere Fortgang durch den unerwarteten Aus bruch des Krieges empfindlich beeinträchtigt, da von ; den Teilnehmern die Mehrzahl heerespflichtig war und dem Rufe zu den Fahnen folgen mußte. Dennoch ist es der Lehr anstalt dank der einsichtsvollen Unterstützung des Schulaus schusses gelungen, den Kursus selbst in den bedrängten Zeiten des Krieges lebensfähig zu erhallen, ein Beweis dafür, daß er einem wirklich empfundenen Bedürfnis entspricht. In welchem Umsange bei der Bearbeitung des Lehrplans für diesen Kursus die gelegentlich hervorgetretenen Wünsche des Buchhandels berücksichtigt worden sind, geht daraus hervor, daß für Literatur nicht weniger als 4 bzw. 6, für buchhändle rische Rechtskundc 3, Buchhaltung 4, Buchhandelsbetriebslehre 3, Buchgcwerbekunde 2 und für kaufmännisches Rechnen 3 Stun den angesetzt worden sind, doch ist damit der Lehrplan des Höhe ren Fachkursus durchaus noch nicht erschöpft. Im Jahresbericht über das 62. Schuljahr (1914/15) ist er vollständig abgedrucki, und ich bin gern bereit, ihn auf Wunsch jedermann zuzusenden. Er hat bislang noch bei allen Buchhändlern, die sich der Mühe unterzogen haben, ihn eingehend zu Prüfen, uneingeschränkte An erkennung gefunden, da nach ihrer Meinung der nach ihm er teilte Unterricht den betreffenden Schülern sicher zum Segen ge reichen werde. Wie der Lehrplan im einzelnen beschaffen ist, mögen fol gende Proben beleuchten. Deutsche Korrespondenz. Lehrziel: Gewandtheit in der Anfertigung der häufiger vor kommenden Geschäftsbriefe. Lehrstoff; I. Briefe bei der Geschäftsgründung: Anmeldung des Betriebs, Etablierungszirkulare. II. Briefe über geschäftliche Veränderungen: Verkauf, Ge schäftsverlegung, Teilhaberaufnahme, Prokuraerteilung, Ge- schäftserweitcrung, Kommissionswechsel. III. Briefwechsel des Verlegers. Verkehr mit den Autoren: Verlagsanträge und die verschiedenen Antworten darauf, Mit teilung der Verlagsbcdingungen, Begleitbriefe bei Übersendung der Korrekturen, Honorarabrechnungen, Briefe betr. Neubearbei tungen, Übersetzungen oder sonstige Veränderungen. Verkehr mit den Lieferanten: Papierfabrik, Druckerei, graphische Anstalten, Künstler, Buchbinderei; Zahlungsbriefe und Bestätigungen. Ver kehr mit den Sortimentern: Kontoeröffnung, Auskunftsein holung, Anzeigen über Neuerscheinungen, Übersendung des Rech nungsauszuges, Mahnungen, Verkehr mit dem Kommissionär: Übernahme der Kommission, Auslieferung, Kassenauszüge, Zah lungen. IV. Briefwechsel des Sortimenters. Verkehr mit dem Ver leger : Bestellung von Vertriebsmaterial, Anfragen, Beschwerden, Remissionsbriefe, Erledigung einer Rechnungsdifserenz. Ver- kehr mit dem Kommissionär: Übernahme der Kommission, Kre ditgewährung, Avisierung einer Geldsendung, Reklamation iiber salsche Sendungen. Verkehr mit dem Publikum: Begleitschrei ben zu Ansichtssendungen, Beantwortung verschiedener Anfragen, Anschreiben an Schulen, Vereine, Büchereien usw. wegen Bllcher- -bezugs, Mahnungen. V. Eingaben verschiedenster Art: Gericht, Post, Bahn, Steuer, Zoll. 5^1. Bewcrbnngs- und Anstellungsbriefe. Die vorstehenden Fächer (Buchhandelsbetriebslehre, Buch-
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