Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1880
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- 1880-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1880
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- Deutsch
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302, 2g. December, Nichtamtlicher Theil, 5575 zu billigerem Preise als dem Ladenpreise loszuwerden. Aber wehe dir, Unglücklicher! Du darfst deine Waare nicht billiger ankün- digen, das Damoklesschwert der Coalition schwebt über dir. Bitte, erlassen Sie mir, alle Consequenzen zu ziehen, wohin Ihre Ansichten führen, wenn sie überhaupt je praktisch gemacht werden könnten. Es ist meine bestimmte Ansicht, daß die Mehrzahl der Ver leger der Coalition das betr. Vorwort in dem diesjährigen Katalog der Firma Gsellius als das auffassen wird, was es ist, als eine durch die Sachlage ausgenöthigte Aufklärung an ihre Kund schaft, und daß die Zusicherung, auch in Zukunft, wie früher, ge schäftlich zu Verfahren, keine Verhöhnung involvirt. Den Verlegern zumuthen, denjenigen Firmen, welche die Richtigkeit des kaufmän nischen Handels anerkennen und auch selbst praktisch bethätigen, diesen Firmen, welche die sichersten und leistungsfähigsten Käufer sind, die Lebensadern zu unterbinden, scheint gewagt und oontrs. nutnrum zu lausen, scheint stark nach Vormundschaft zu schmecken. Sie Predigen den Krieg, ich wünsche den Frieden als die Basis der Wohlfahrt. Indem ich mich Ihnen, geehrter Herr College, empfehle, kann ich nicht umhin, mein Bedauern auszusprechen, daß Sie mich zu dieser langen Epistel genöthigt und viele unserer Herren College« veranlaßt haben, von dieser höchst unerquicklichen Materie nochmals zu lesen. Achtungsvoll E. Schumann, Firma: Gsellius'sche Buchhandlung. Dir Priimicn-Nxpcdition H. Schünscldt in Berlin und das Brockhaus'sche Convcrsations-Lcxikon. III.*) Unter obigem Titel bringt das Börsenblatt vom 8. Dec. eine Auslassung des Hrn. Adolf Behrend in Berlin, welcher die beregtc Angelegenheit vom Standpunkte des Sortimenters aus bespricht. Es sei mir gestattet, obgleich ich die Tendenz des Artikels, inso weit sie gegen die absichtliche oder unabsichtliche Täuschung des Publicums, sei es durch Fortlassung oder Hinzufügung von Tat sachen, Fronte macht, durchaus billige, von meinem Standtpunkte als Antiquar Einiges hinzuzufllgen. Vornehmlich gibt mir ein Passus zu denken, und ist es eigentlich nur dieser, gegen den ich meine Polemik hiermit richte. Der Passus lautet wörtlich folgen dermaßen: Herr F. A. Blockhaus ist der Ansicht, der Sortimentsbuchhandel werde durch die Schönfeldt'sche Geschästsmanipulation nicht geschädigt. Zahlreiche Buchhändler sind hierüber anderer Meinung. Es wider spräche in der That auch jeder Geschäftserfahrung, daß wenn aus künstliche Weise 1600 Exemplare der alten Auflage ins Publicum hineingedrängt werden, das Absatzgebiet für neue (nicht nur Brock haus'sche) Cvnversations-Lexika unverändert und das legitime Ge- schästsgebiet des Sortimentsbuchhandels ungeschmälert bliebe. Dieser Passus richtet sich zweifellos nicht gegen die Art des Vertriebes seitens der Schönfeldt'schen Expedition an sich, sondern gegen den Vertrieb der Rest- oder älteren Auflage überhaupt. So sehr nun zuzugeben ist, daß der Verkauf älterer Auflagen das Ge schäftsgebiet des Sortimentsbuchhandels schmälert — dies thut auch der Verkauf jedes einzelnen antiquarischen Exemplars eines Buches —, ebensosehr muß ich das Recht des Verlegers, der es für gut hält, seine Restauflage durch einen Verkauf an einen Antiquar zu verwerthen, und des Antiquars, solche Restauflagen zu kaufen und zu verkaufen, betonen. Daß in das Geschäftsgebiet des Sorti- II. »M. Nr. 2S7. menters hiermit eingedrungen wird, ist bei der Natur der Sache nicht zu vermeiden; daß aber der antiquarische Geschäftsbetrieb weniger legitim sei, als der des Sortimenters, etwa ein Buchhandel zweiter Classe, wird wohl Niemand zu behaupten wagen. Es steht also hier nicht ein illegitimer Geschäftsbetrieb einem legitimen feind lich gegenüber, sondern zwei Geschäftsbetriebe, beide gleich legitim, gleich berechtigt, deren Gebiet vielfach in einander laust, haben sich mit einander abzufinden und zu vertragen. Ohnehin dürfte der Schaden, welchen der Antiquar dem Sortimenter macht, nicht so groß sein, da das Publicum, welches eine alte Auflage kaust, ein anderes ist, als dasjenige, welches nur die neue zu haben wünscht. Der intelligente Sortimenter wird vielmehr auch das Publicum für die alte Auflage für sich zu gewinnen suchen, indem er Hand in Hand mit dem Antiquar geht und dem Vertriebe des Antiquariats sich anschließt. So wenig ich Polemik liebe, so glaubte ich doch gerade in der jetzigen Zeit der Interessenvertretung nicht ruhig zusehen zu dürfen, daß, wenn auch wahrscheinlich unabsichtlich, der Stand des Antiquars und sein legitimes Geschäftsgebaren in eine nicht ganz saubere Angelegenheit hineingezogen wird. Berlin, den 2i>. December 1880. R. L. Prager. Berichtigung. In dem Nekrolog G. H. Friedlein's (Börsenblatt vom 20. Dec.) wird der Plan des „Gesammt-Verlagskatalogs" eine Idee Friedlein's genannt. Der Gedanke liegt demnach nahe, als hätte ich mich hinterher derselben bemächtigt! Obschon ich der Idee allein kein Verdienst beimesse (also auch meiner Priorität nicht), darf ich dies doch aus vielen Gründen nicht dulden. Auf die Idee haben mich weder ein Anderer, noch zunächst die aus wärtigen Kataloge gebracht, sondern lediglich die Misöre der deut schen Verlagskataloge selbst hat dies gethan (dies als Gesammtheit so unbrauchbare „Sammelsurium", wie ein College es später be zeichnet) — und zwar bereits vor zwanzig Jahren. Auch dem Gedanken der Ausführung bin ich lange vor Friedlein nahe getreten, indem ich geraume Zeit vor 1878 die Idee zwei nahe interessirten größer« Verlegern Leipzigs brieflich entwickelte. Eins dieser Schreiben — vom 27. Nov. 1878 — aus meinem Copir- buch ausgeschnitten — habe ich gleichzeitig mit dieser Berichtigung der geehrten Redaction des Börsenblattes vorgelegt*). Weitere Bewahrheitung wird nicht nöthig sein, da diese nöthigenfalls sofort in Leipzig erfolgen könnte. So gern ich dem verstorbenen Hrn. Friedlein, den ich nicht persönlich gekannt habe, die Ehre gönne, selbständig auf den Gedanken des Gesammtkatalogs gekommen zu sein, so ist es doch auch möglich, daß er durch irgend eine Veranlassung von meinem Plane Kenntniß bekommen hat und demselben näher getreten ist, was ihm keinenfalls zur Unehre gereichen würde, da ich derzeit wegen anderen Arbeiten die Sache nicht in Angriff nahm. Keinenfalls wäre es gerecht, den Gesammtkatalog als eine „Friedlein'sche Idee" zu bezeichnen. Da ich zur Ausführung geschritten bin, darf ich mir auch die Priorität der Idee nicht neh men lassen, wie dies in besagtem Nekrolog geschehen. Wäre es umgekehrt der Fall, so wäre es unbillig von mir gewesen, in meinen Circularen und Aussätzen nicht des Hrn. Friedlein Erwäh nung gethan zu haben. Nur aus diesem Grunde erlasse ich diese Berichtigung, die im Uebrigen weder Charakter noch Verdienste des Heimgegangenen schmälern soll. Münster, den 20. December 1880. Adolph Russell. *) Wird hiermit aus Wunsch bestätigt. D. Red. 766
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