259, 7. November ISIS. Fertige Bücher. Warnung vor Struwwelpeter-Nachdruck - - Wir waren seinerzeit genötigt, eine Warnung vor dem Vertrieb eines im Pallas-Verlag (Or. Wilhelm Rudeck) erschienenen Nachdrucks des „Struwwelpeter" von Or. Heinrich Hoffmann zu erlassen. In dem dieserhalb eingestellten Rechtsstreit ist ein Arteil des Land gerichts Frankfurt a. M. ergangen, durch das dem Inhaber des Pallas-Verlags bzw. nunmehr dem Verwalter seines Nachlasses die Herstellung und der Vertrieb des erwähnten Nachdruckes bei Meidnng einer Strafe von 1500 M. für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten worden ist. In dem Arteil ist ferner angeordnet, daß die widerrechtlich hergestell ten oder verbreiteten Exemplare des Nachdrucks und die zu deren Vervielfältigung bestimm ten Vorrichtungen, wie Steine, Platten, Formen, Stereotypen usw., zu vernichten sind. Dieses Arteil des Landgerichts Frankfurt a. M. ist rechtskräftig geworden. In den Gründen des Anteils wird festgestellt, daß der „Stuwwelpeter" bis zum Ablauf der Schutzfrist, also noch eine lange Reihe von Jahren, geschuht ist und daß infolgedessen der gesetzliche Schuh unverkürzt besteht. Mit Rücksicht hierauf warnen wir nicht nur wiederholt vor dem Vertrieb des im Pallas- Verlag erschienenen „Struwwelpeter", sondern wir warnen auch vor der Herausgabe und vordemVertrieb jedes anderen gänzlichen oder teilweisenNachdrucks des„Struwwelpeter". Nachdem die Rechtslage nunmehr völlig geklärt ist, werden wir jede Zuwider handlung gegen unsre Warnung unnachsichtlich, und zwar auf dem Strafwege, verfolgen und außerdem unsre Entschädigungsansprüche geltend machen. Frankfurt a. M., den 1. November 1916. Literarische Anstalt Nütten L Loening 1603 ASrieubtatt f. den Deutschen Buchhanbet. 88. Labr-ang.