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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1916-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 267, 16. November 1916. nusstellen. Wir können nach alledem nur unsere Mahnung an die Verleger wiederholen, sich Beschränkung in der Produktion aufzuer legen und sorgfältig bei jedem neuen Werk zu prüfen, ob rechtliche Verpflichtungen oder wirtschaftliche Notwendigkeiten zu seiner Her ausgabe bestehen und welche Abmachungen ihrerseits mit den Buch druckereien getroffen worden sind oder sich als notwendig erweisen. Versendung von Einbanddecken. Eine angesehene Berliner Ver lagsbuchhandlung schreibt uns: Es hat sich in der letzten Zeit und schon im Laufe der Jahre vielfach ereignet, daß hinsichtlich der Beförderungsweise der Einband decken zu Zeitschriften eine ziemliche Unkenntnis der postalischen Be stimmungen besteht. Wiederholt und vielfach ist seitens des Buch handels, aber auch seitens privater Bezieher unserer Zeitschriften die Frage an uns gerichtet worden, wieso es möglich wäre, daß Ver leger anderer Zeitschriften Einbanddecken nach wie vor als Kreuz bänder versende», d. h. also zu dem billigeren Porto als Kreuzband, und daß Einbanddecken zu den bei uns erscheinenden Zeitschriften grundsätzlich nur durch Postpaket mit dem höheren Postpaketporto ver sandt werden. Dieser Übelstand ist jetzt, mit Rücksicht auf die Er höhung des Portos für Postpakete noch schärfer zutage getreten. Es erschien uns daher zweckmäßig, eine Äußerung seitens des Staats sekretärs des Neichspostamts zu erbitten, schon deshalb, damit nicht dem einen Verleger, wenn er sich, was seine Pflicht ist, genau an die postalischen Bestimmungen hält, unrechtmäßigerweise Vorhaltungen gemacht werden, daß andere Verleger in ungerechter Weise Ein banddecken zu billigeren Portosützcn versenden. Daraufhin ist uns folgendes Schreiben des Neichspostamts zugegangen, dessen Veröffent lichung uns im Interesse aller Verleger, besonders der von Fachzeit schriften, zu liegen scheint: »Reichs-Postamt. Berlin ^V. 66, den 17. Oktober 1916. I. 0. 1587. In den Vorschriften über die Beförderung von Einbanddecken gegen die Drucksachengebühr sind keine Änderungen eiugetreten. Auch jetzt noch werden Einbanddecken nur dann als Bestandteile einer Drucksachensendung angesehen und gegen die ermäßigte Gebühr befördert werden, wenn sie von dem zugehörigen Druckwerke be gleitet sind. Sind Verstöße der Absender gegen diese Vorschrift un bemerkt geblieben und Einbanddecken ohne die zugehörigen Druck werke gegen die Drucksachengebühr befördert worden, so liegen Ver sehen der beteiligten Postanstalten vor. Daß andere Verleger in ihren Ankündigungen für den Postversand von Einbanddecken billige Portosätze angeben, dürfte damit zu erklären sein, daß diese Ver leger Einbanddecken zusa m m e n mit den zugehörigen Druck werken gegen die Drucksachen-Gebühr verschicken. Auch die Zeit schrift beabsichtigt, die Einbanddecken in dieser Weise zu versenden. Andererseits können seit dem l. Januar 1914, an wel chem Tage die frühere Vorschrift weggefallen ist, daß Warenproben keinen .Handelswert haben dürfen, Einbanddecken für sich, also ohne die zugehörigen Druckwerke, gegen die Gebühr für Warenproben (bis 250 § 10 über 250 bis 500 § 20 ^) verschickt werden, vorausgesetzt, daß sie die für Warenproben festgesetzten Maß- und Gewichtsgrenzen nicht überschreiten. Von dieser Versendungsart wird seitdem auch Gebrauch gemacht. Gegen eine Veröffentlichung dieser Mitteilungen im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel ist nichts cinzuwendcn. Im Aufträge des Staatssekretärs des Neichspostamts.« Erläuternd ist hierzu zu bemerken: l. Einbanddecken dürfen zu einem billigeren Posttarifc als dem Postpaket-Portotarife nur versandt werden, wenn а) sie gleichzeitig zusammen mit dazugehörigen Druckwerken versandt werden, oder б) wenn die fiir Warenproben festgesetzten Maß- und Gewichts grenzen nicht überschritten sind. Zu a: Voraussetzung ist also, daß das dazugehörige Druck werk gleichzeitig zusammen verschickt wird. Das ist bei Zeitschriften nicht möglich. Die Zeitschriften erscheinen zu bestimmten Tagen, und es läßt sich bei weiter verbreiteten und größeren Auflagen von Zeit schriften nicht durchführen und ermöglichen, so lange die einzelnen Bestellungen auf Einbanddeckcu znrückzuhalten und diese aufzuheben, bis die betr. Nummern erscheinen. Außerdem bleibt auch dann noch die Frage offen, ob tatsächlich der Vorschrift genügt ist, daß das Druck werk ein dazugehöriges ist. Besonders ausgeschlossen ist da? bei all den Zeitschriften, die in größeren Mengen oder überhaupt durch das Postzeitnngsamt vertrieben werden. Das PostzeitungSamt be fördert keinerlei Einbanddecken. Kann somit von a) fast nie Gebrauch gemacht werden, so auch meist nicht von > 6). Die Vorschrift für Warenproben lautet, daß diese nur 20 om ! in der Länge, 20 oru in der Breite und 10 em in der Höhe haben dürfen, oder, wenn sie Nollenform haben, 30 oru in der Länge und 15 ein im Durchmesser nicht überschreiten dürfen. Das Letztere scheidet ganz aus, da Einbanddecken als Rollen nicht befördert werden können. Die meisten Fachzeitschriften haben aber ein größeres Format. Stichproben habe» ergeben, daß nur ganz wenige, selbst im Zustande der einzelnen Nummern, demnach als Warenproben verschickt werden dürfen, da die meisten 22 bis 24 oni Breite haben. Die Einband decken selbst sind je nach der Rückenstürke noch 3 bis 5 em breiter: l viele Fachzeitschriften haben auch noch eine größere Höhe als 30 eu>. i So ist es demnach, auch nach der Erhöhung des Tarifgesetzes für Postpakete, nicht zulässig, die meisten Einbanddecken zu eineu, bil- , ligeren Satze als dem für Postpakete bestehenden zu befördern > Autor und Verleger. — Im Verlage von Franz Wahlen in jBerli n erschien im Jahre 1883 die erste Auflage des großen »Kom- 1 mentars zum Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich« von Olshausen, ' der seitdem seine führende Stellung in der juristischen Literatur be hauptet hat. Soeben ist nun die 10. Auflage dieses Werkes erschienen, ! die folgende Widmung enthält: »Seinem hochverehrten Verleger Friedrich Gebhardt widmet in herzlicher Freundschaft und auf richtiger Hochschntzung die zehnte Auflage seines Kommentars der Ver fasser.« Auf diese Ehrung darf der Gefeierte mit Recht stolz sein, und wir wollen uns ihrer mit ihm als eines schönen Zeugnisses für das zwischen Autor und Verleger nun schon länger als ein Menschenaltcr bestehende glückliche Verhältnis freuen. V. ! Aufhebung der Brieszensur von Deutschland nach Österreich. ^ Zu der Aufhebung der österreichisch-deutschen Briefzensur (vgl. ^ Nr. 263) teilt die »Bohcmia« weiter mit: Die Postämter haben die ! telegraphische Weisung erhalten, die Briefpost nach Deutschland sei I von jetzt ab zensnrfrei. Diese Verfügung, die tatsächlich bereits an, 8. November in Kraft getreten ist, dürfte demnächst im NeichSgesetz- ' blatt verlautbart werden. Die Briefe nach Deutschland werden von jetzt ab in geschlossenem Umschlag abgesandt werden können, während bisher geschlossene Briefe nach Deutschland unzulässig waren, bziv. vou der Zensurstelle geöffnet wurden. Es empfehle sich jedoch, in den nächsten Tagen, bis zur amtlichen Verlautbarung der Aufhebung der Briefzensur, die Briefe noch geöffnet zu schicken, da die Post direktion bis heute vom Handelsministerium noch nicht erfahren konnte, ob auch die reichsdeutsche Zensur im Verkehr nach Österreich aufgehoben wird. Briefe, die für das neutrale Ausland oder für feindliche Staaten bestimmt sind, unterliegen auch weiterhin wir bisher der Zensur und müssen auch weiterhin offen gesandt werden. Sie werden nicht an der deutsch-österreichischen Grenze gelesen wer den, sondern erst bevor sie deutschen Boden verlassen. Die Brief- zcnsur wird aufgehoben, weil sich im letzten Jahre gezeigt hat, daß sie vollständig überflüssig ist. Die Aufhebung der Briefzensur erstreckt sich auch auf Drucksachen und Zeitungen, so daß man von nun an die Zeitungen aus neutralen Ländern, die sich in Österreich befinden, nach Deutschland schicken kann. Die Telegrammzensur wird einstweilen nicht aufgehoben, ebenso bleiben die bisher bestehenden Telephonbe stimmungen bis auf weiteres aufrecht. Bußtag. — Für den Verkehr mit Leipzig sei darauf aufmerksam gemacht, daß Mittwoch, der 22. November, als Bußtag in Nord- und Mitteldeutschland (mit Ausnahme von Hessen) gefeiert wird und die Geschäfte an diesem Tage geschlossen sind. Persiualna-richtell. Jubiläen. — Am gestrigen Tage waren 25 Jahre verflossen, seit Herr O t t o S ch u f f c n h a u e r in das Kommissionsgeschäft von Louis Naumann in Leipzig eiugetreten ist. Er hat sich durch Eifer und Fleiß bestrebt, die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten zu erringen, die in der vor kurzem erfolgten Prokura-Erteilung ihren Ausdruck gefunden hat. Auf eine 25jährige Tätigkeit im Hause Dietrich Reimer (Ernst Vohsen) in Berlin blickt Herr Ernst Wilke am heu tigen Tage zurück. Nach beendeter Lehrzeit bei Gnst. W- Seitz, Ver- lagshandlnng, A.-G. in Wandsbek, blieb Wilke nach ein Jahr als dop pelter Buchhalter daselbst, um dann zu K. Thiemanns Verlag (A. Hofs mann) in Stuttgart zu gehen. Von hier aus kam er nach dreijähriger Tätigkeit am 16. November 1891 nach Berlin, um in der Firma Dietrich Reimer die doppelte Buchhaltung zu übernehmen. Auf diesem Posten hat er still und bescheiden 25 Jahre gewirkt. Möge es dem Jubilar vergönnt sein, noch recht lange seinen Platz einznnehmen! 1420
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