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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1916
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nr. 27». i t jährlich GslchSftoflelle oder 3ö Mar- ^l^ostü^erwelluag ^ wr,'/^ ^ b^N iS 'N kite^sngesuche werden mit Id NI pro ^ ^ ^ j^hr!nH?^E «^0"» "? M^l" l Leipzig. Montag den 20. November 1916. 83. Jahrgang. Redaktion Buchhändler-Verband Kreis Norden und Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein. Vorbemerkung. Vor der Oslermesse d. I. hatten wir uns mit zwei Rund schreiben an den Verlagsbuchhandel Wege» Erhöhung des Ver leger-Rabatts gewandt. Inzwischen wurde die Sache in den Kantate-Verhandlungen eingehend erörtert, auch im Börsenblatt mehrfach behandelt. Sie ist jetzt nicht nur spruchreif, sondern mich dringlich geworden, so das; wir uns nun mit einem dritten Rundschreiben an eine kleinere Zahl meist wissenschaftlicher Ver leger wandten. Wir bringen dieses Rundschreiben hiermit zur Kenntnis des gesamten Buchhandels. Hamburg. 10. November 1916. Sehr geehrter Herr Kollege! »Das Recht, den Ladenpreis zu be stimmen, schlicht die Pflicht ein, einen auskömmlichen Rabatt zu gewähren--. In den Wochen vor der Ostermesse dieses Jahres haben wir uns mit zwei Rundschreiben an den Verlagsbuchhandel, be sonders den wissenschaftlichen, wegen Erhöhung des Rcchnungs- rabatts von 25 "/» auf 30 °/° gewandt. Unser Vorgehen hat schon mancherlei Erfolge gezeitigt. Eine wesentliche Förderung fand es durch die von vr. Ehlermann in der Hauptversammlung des Börsenvereins eingebrachte Entschließung, deren einer Satz lautete: »bei der Erhöhung der Netto- und Laden preise, der anerkannten Notloge des Sorti ments Rechnung tragend, wo es irgend mög lich ist. den Buchhändler rabatt zu verbes- s e r n«. Diese Entschließung fand einstimmige Annahme, auch i» der vorgenommenen Gegenprobe stimmte niemand dagegen. Somit war die Sach«, theoretisch betrachtet, angenommen und gesichert, wenigstens für alle diejenigen Verleger, welche an der Abstim mung teilnahmen. Aber Entschließungen sind stehenden Oie wässern vergleichbar: Schwungräder werden dadurch nicht in Bewegung gesetzt! Wir wußten, daß zur praktischen Durch führung der so notwendigen Maßregel noch weitere Schritte er forderlich sein würden. Kr die jetzt der Zeitpunkt gekommen ist. Airs unsere ersten beiden Rundschreiben haben wir, neben den zahlreichen Zustimmungen, auch manche Einwendungen er halten. Der Haupteinwand, den sich auch der Vorstand des Deutschen Verlegervereins zu eigen machte, bestand in dem Hin weis auf den vom Sortiment noch vielfach gewährten Preis abzug an die Bücherkäufer. Solange dieses noch geschähe, könne der Verlag die Einsicht in die Notwendigkeit der begehrten Rabatterhöhung nicht allseitig gewinnen. Nun, dieser Einwand ist jetzt hinfällig geworden. Nicht nur in Berlin und Leipzig ist der Kundenrabatt abgeschafft; auch wo sonst noch ein Abzug von 2 "/» bewilligt wurde, ist er gefallen. eller Teil. Der Behürdenrabatt von 5ist gleichfalls teilweise schon be seitigt und wird in aller Kürze überall schwinden. Ein Einwand, der vereinzelt erhoben wurde, gründete sich auf den Zweifel, daß tatsächlich die allgemeinen Geschäftsun kosten im Sortimentsbetrieb sich durchschnittlich auf etwa 20 bis 22 °/» des Jahresumsatzes beliefen. Die Richtigkeit dieser Ziffer ist jedoch inzwischen durch so viele Zeugnisse in den Ostermeß- Verhandlungen und in Aufsätzen im Börsenblatt erhärtet wor den, daß wir dafür Beweise nicht mehr zu führen brauchen. Ebenso ist es unnötig, die Notlage des Sortiments, na mentlich desjenigen, welches wissenschaftliche Literatur ver treibt, noch besonders hervorzuhebcn. Ta nun in der ganzen von uns ausgegangencn Bewegung auch nicht eine einzige Stimme laut geworden ist, die ausgesprochen hätte, die Bücherpreise ver trügen eine funsprozentige Erhöhung zugunsten des Sortiments nicht, so wissen wir in der Tat nicht, welcher sachliche Grund heute noch gegen unser Begehren geltend gemacht werden könnte. Deshalb sprechen wir es rund aus: es gibt keinen sachlichen Grund m e ltzr gegen die Erfüllung un seres Begehrens! Wir müssen noch kurz auf einen anderen, ab und an ausge sprochenen Einwand eingehen. Es ist vereinzelt gesagt worden: der wissenschaftliche Verleger gibt in manchen Fällen schon mehr als 25"/!, Rabatt dadurch, daß er Sortimentern, die größeren Absatz erzielen, Umsatz-Vergütungen gewährt. Das ist gewiß eine gute Sache. Aber wenn der Satz richtig ist, und er ist rich tig, »das Recht, den Ladenpreis zu bestimmen, schließt die Pflicht ein, einen auskömmlichen Rabatt zu gewähren«, dann genügt die Vergütung für besondere Verwendung nicht. Ist der bisherige Normalrabatt von 25 "/» ungenügend, so muß er allgemein erhöht werden. Das ist kein unberechtigtes Begehren, sondern eine Forderung der Gerechtigkeit. ES gibt Sortimente, die für bestimmte Lite raturzweige guten Absatz erzielen, und zwar durch Verwendung, für andere aber, z. B. für technische, gar keine Verwendung ein- setzen können. Denen sollte dann der notwendige Normalrabatt nicht allgemein gewährt werden? Das wäre unbillig und un gerecht ! Eine Bemerkung noch über die seif Jahresfrist vielfach ge forderten Teuerungszuschläge. Wir reden ihnen nicht das Wort, halten sie vielmehr für Irrlichter, die in Sumpfgelände führen. Um so entschiedener treten wir für unsere Forderung der Erhöhung des Rabatts unter entsprechender Erhöhung des Ladenpreises ein, als zur Wahrung des Ladenpreises unabweis bar nötig. ^ Die Sache ist völlig spruchreif. Die Zeichen der Zeit sprechen eine nicht mißzuverstehende, deutliche Sprache. Jetzt kommt es auf die p s rs ö n l i ch e Stellungnahme an. Wir > wären Ihnen für eine baldige Rückäußerung über Ihre Stel lungnahme dankbar. In kollegialer Begrüßung Tie Vorstände des Buchhändler-Verbandes Kreis Norden und des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins. I. A.: OttoMeißncr. IustusPape. T h e o d. W e i t b r e ch t. 1429
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