Umschlag zu ^ 876, Dienstag, den 28. November 1916. vcs köuscdivclrcidis vcir vkui8cnkk>i kuctu-iäbMbkk ru bkipTio ist ln erster Idnie kür eile IttitZIleüer des :: körsenverelns bestimmt. :: ^ur Lntieikung von kückem berecktlxt sind u eile ääitgüeder des Zörsenversins. :: kuckkändier, eile dem körsenvereln nicbt angeboren, können nur unter kür^scbskt ikres keipriZer Kommissionärs oder eines Klitxliedes ries körsenveieins, Qekilken nur unter kür^scbskt ikres prinripsls, bervv. cles keiprixer Kommissionärs cies letrtern, - Lücker entleiken. :: klickt-kluckkändiem ist <tie kenutrunx der Uibliotkek und ilirer Sammiunxen im Uese- rimmer gestattet; ru einer Verleikunx von Lückern an sie ist die keibringunx des VürZisckaktssckeins eines lMZIiedes des öürsenvsrsiLL erkordrrtiei». Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Bucbhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenvssen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftliche»» Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeilrag an, der Mitglied des D. H. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zr. über 150000 Mitglieder, darunter etwa 5000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. l.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di° Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4A Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Beitragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkasscn. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärzliche Behandlung, Arzneien, Heilmittel, 35 Mark »vöchcntliches Krankengeld, 300 Mark Vegräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mit- gliederzahl: 70000. Vermögen: 850000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5^/z Millionen Mark. Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- o sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvercinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Stellenvermittlungspapicre, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien-Versicherung umsonst durch die GcMtsftelle der MtWatimleii BuWodlungsgcWenMl, Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. - Verlag: Ter B ö r s e n v.e^r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus.