Umschlag zu 289 Mittwoch, den 13 Dezember 1818. I Zleöer Suchhänöler > I muß. wenn er sich große Unannehmlichkeiten ersparen will, genau I » unterrichtet sein, welche Sucher im Deutschen Reiche rechts- D kräftig verboten woröen sinS. Um sich vor Strafe » ^ wegen Vertriebs verbotener Sücher zu schützen, ist für Sen Such- > hänüler Sie Kenntnis Ser ergangenen Verbote unbeSingt s: ! nötig, Sie er am besien schöpft aus Sem im Auftrag Ses vor- I l sianSs Ses Sörsenvereins Ser Deutschen SuchhänSler heraus- j I gegebenen ^ I Verzeilhiiis der verbotenen ^ Mlher «nd ZeWristen I 1903 bis Enüe März 1914. 1 ^ preis des Exemplars M. 2.- orö., M. 1- bar. I ; Ein Exemplar steht üen Mitgliedern Ses ^ Sörsenvereins, soweit -lese es noch nicht be- 2 : zogen haben, aus verlangen kostensret zur I Verfügung. S Sestellungen stnö zu richten an -en j - Verlag Ses Sörsenvereins ! I Ser Deutschen SuchhänSler zu Leipzig. ^ Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Ger Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. H. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. über 150000 Mitglieder, darunter etwa 5000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. l.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dien« der D. S. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrtchtungen t Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offener Stelle,» mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er- languug geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staatlich genehmigte Stellenlvsen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die Anter stütz NN g skasse bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. <spari.aslr 4A Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe ^^äVu^-oL^ Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Veitragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkaffen. Kein Kaffenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärzliche Behandlung, Arzneien, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld, 300 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mit- gliederzahl: 70000. Vermögen: 850000 Mark. Summe der Kaffeulciftungen seit 1899 ruud 5'/, Millionen Mark. Daneben ^ bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Forlbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß iu 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw.