Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1885
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18851209
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188512091
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18851209
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1885
- Monat1885-12
- Tag1885-12-09
- Monat1885-12
- Jahr1885
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6340 Nichtamtlicher Teil 284, 9. Dezember 1885. Wir haben heute eine neue Kopierpresse zu erwähnen, die Herrn Max Cohn in Leipzig unter Nr. 33744 patentiert wurde. Diese Presse ist so eingerichtet, daß die unter der Preßplatte liegenden Bufferfedern zusammengedrückt werden, wenn das Kopier buch herausgenommen oder eingelegt werden soll, und daß diese Federn ihre Druckkraft erst dann anziehen können, wenn das Buch eingelegt ist. Im Anschluß an unsere bisherigen Mitteilungen über Schreibmaschinen wollen wir eines neuen Typenschreibers ge denken, welcher Jos. Devonport Finney Andrews in Glasgow unter Nr. 33293 patentiert wurde. Dieser Typenschreiber ist, nach der Zeichnung zu urteilen, bedeutend einfacher als die bisherigen und dürste auch billiger zu stehen kommen. Auch unterscheidet er sich von den übrigen Schreibmaschinen in einem Punkte sehr wesentlich. Bei den bisher bestehenden Maschinen bleibt der eigentliche Schreibapparat, aus Tasten und Typen bestehend, beim Schreiben unbeweglich und es rückt nach jedem Druck das zu be schreibende Papier um eine Buchstabenbreite nach links. Auch ist das Papier meist verdeckt. Andrews Schreibmaschine besteht dagegen aus einer Vorrichtung zum Feststellen des Papiers auf ein Brett und aus einem auf vier Rollen montierten, leichten Rahmen, welcher auf dem Papier von links nach rechts bewegt wird. Insofern er innert also die Maschine mehr an das gewöhnliche Schreiben. Der Rahmen hat in der Mitte eine in einem Knopf endende senkrechte Achse, auf welcher ein Typenrad mit an der unteren Seite hervor ragenden Typen sitzt; ferner trägt die Achse einen Zeiger, der auf Buchstaben und Zahlen einer feststehenden Scheibe deutet, deren Schrift zeichen denen des Typenrades entsprechen. Versetzt man den Zeiger mittelst des Knopfes auf denabzudruckendenBuchstabenunddrücktman alsdann auf den Knopf, so erfolgt der Abdruck des betreffenden Zeichens. Es sind also jedes Mal zwei Bewegungen erforderlich, was die Ge schwindigkeit natürlich beeinträchtigt; dagegen fällt das umständliche Aufwickeln des Papiers auf die Walze fort, und man kann ablesen, was man geschrieben, da der Rahmen nur einen Teil der Fläche bedeckt. Dieser rückt nach jedem Abdruck um eine Buchstabenbreite weiter und wird nach Beendigung einer Zeile wieder nach links zurückgebracht, sowie um eine Zeilenbreite nach unten verschoben. Den » Berichten der Deutschen chemischen Gesellschaft«entnehmen wir die Resultate einer von I),-. Lepsius in Frankfurt vor genommenen Untersuchung über den Wassergehalt ver schiedener Holzpapierstoffe, ein Gegenstand, dem eine große Bedeutung nicht abzusprechen ist, da diese Stoffe von den Fabri kanten nach Gewicht gekauft werden. Gewöhnlich werden im Handel zu dem Gewicht des absolut trockenen Stoffes zwölf Prozent Feuchtigkeit hinzugerechnet. Dieser Maßstab entspricht jedoch, dem Genannten zufolge, nur bei denjenigen Papierstoffen der Wirklichkeit, die auf mechanischem Wege aus dem Holze hergestellt werden, z. B. den Holzschleifstoffen. Bei der Celluluse, d. h. dem auf chemischem Wege hergestellten Stoffe entspricht dagegen ein Zuschlag von zehn Prozent der Wirklichkeit. Der »Papierzeitung« entnehmen wir folgende Angaben über die englischen Banknoten. Das Papier zu denselben wird von altersher von der Familie Portal angefertigt, jedoch natürlich unter einer so strengen Kontrolle, daß auch nicht das kleinste Stückchen ab handen kommen kann. Die Noten haben eine Schnittseite und drei rauhe Schöpfseiten. Das Papier zu denselben ist ungeheuer fest; bekannt ist auch dessen Gleichmäßigkeit, eigenartige Textur und die gute Ausführung der Wasserzeichen. Der Aufdruck ist indessen nicht so kunstvoll wie bei den deutschen Noten, weil sie niemals wieder ausgegeben werden, wenn sie bei der Bank eingehen, sondern durch neue ersetzt werden. Von neueren Patenten, die Papierfabrikation betreffend, wollen wir heute nur das von A. Rcuthncr in Berlin erfundene Ver fahren zur Erzeugung eines wasserdichten Papierstoffes erwähnen (Patent 33673). Die dazu gehörige Maschine erzeugt einen Stoff aus prismatischen Holzstäbchcn, welcher eine derartige Biegsamkeit und Dichtigkeit besitzt, daß er sich zur Herstellung von wasserdichten Gefäßen und Abdeckungen eignet. Ferner haben wir drei Buchbindereipatente zu erwähnen. Zunächst den Falz- und Vorsiechapparat von Chr. Riegel in Frankfurt a. M. (Patent 33715). Der Apparat ist besonders für die Anfertigung von Geschäftsbüchern berechnet. — Dann den Leimapparat von Leon Herz in Warschau (Patent 33693). Dieser Apparat ermöglicht die Flüssighaltung des Leimes während einer unbeschränkten Gebrauchsdauer. Die Feuerung besteht nicht in einer teuren Gasflamme, sondern in Holzkohle, deren Flamme aber den Leimbehältcr nicht direkt berührt, sondern das Wasser in einem darunter befindlichen Kessel erhitzt. — Endlich den besonders für Klemmeinbände von Notenblättern berechneten Einsatz von I. C. Koch in Berlin (Patent 33566). Für Buchbindereien von Interesse ist eine Mitteilung von Quidde in der »Photographenzeitung«. Dieselbe betrifft die B e- handlung unaufgezogener photographischer Bilder. Es empfiehlt sich danach, die Bilder mit der Schichtseite nach außen aufzurollen. Dadurch arbeitet man ihrer Neigung, sich nach der Bildseite zusammenzurollen, am besten entgegen. G. van Muyden. Entscheidung in einem Nachdrucksprozeß. Die 1882 erschienene 7 Auflage des Trautweinschen »Weg weisers durch Südbayern, Tirol und Salzburg« enthielt als Haupt kartenbeilage eine große, auch in einer Einzelausgabe erschienene »Karte der Ostalpen« von Hugo Petters, in welcher das Biblio graphische Institut in Leipzig trotz einzelner Abweichungen eine in der Hauptsache mechanische Nachbildung der Meyers »Reisehandbuch für die Deutschen Alpen« (Verlag des Biblio graphischen Instituts) beigegebenen großen »Karte der Deutschen Alpen« von Ravenstein zu erkennen glaubte; es wurde in dieser Annahme bestärkt durch den Umstand, daß sogar markante Stich fehler in der Nomenklatur der Ravensteinschen Karte sich auf der Petters'schen Karte wiederfanden. Das Bibliographische Institut erhob darauf im Juli 1882 bei der Staatsanwaltschaft zu Augsburg die Anklage auf Nach stich gegen den Verleger der Karte, in Augsburg. Die dortige Staatsanwaltschaft verwies jedoch die Anklage an die Staatsanwaltschaft zu Meiningen, weil sie gegen den Stecher der Karte, Hugo Petters in Hildburghausen, zu richten sei. Der Staatsanwalt in Meiningen nahm die Klage an. Die Verhandlungen ergaben nun unter anderm folgendes: 1) Der zuerst befragte Sachverständige, der Kartograph Herr E. Debes zu Leipzig (Firma Wagner L Debes), erklärte die Petters'sche Arbeit in ihrer Gesamtheit ohne Vorbehalt als einen unerlaubten Nachstich der Ravensteinschen Karte. 2) Das Berliner Sachverständigen-Kollegium, zweimal befragt, kam nach wiederholter Prüfung in seinen beiden Gutachten zu keiner anderen Überzeugung als — diePetters'sche Arbeit ist in ihrer Gesamtheit ein unerlaubter Nach stich der Ravensteinschen Karte. 3) Der bei der Hauptverhandlung am 23. September 1885 vernommene Sachverständige, der Topograph Herr C. Vogel aus Gotha, erklärte: a) die Situation ist ein Nach st ich. (Der Angeklagte gesteht übrigens selbst zu, dieselbe einfach gepaust zu haben.) b) Das Terrain ist ein Nach stich (von Petters durch keinen Nachweis irgend einer Original-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder