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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1900
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- 1900-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1900
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- Deutsch
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245, 20. Oktober 1900. Nichtamtlicher Teil. 8027 ausgesprochen. Zur Begründung dieses Wunsches wird ziemlich übereinstimmend folgendes ausgeführt: 1. Die Drahtheftung entbehrt der Dauerhaftigkeit. Schlechter Draht rostet leicht, auch zerschneidet er, sobald er locker wird, das Papier. Die Blätter fallen dann an der Heftstelle aus. Dieser Ucbelstand zeigt sich auch, wenn die Drahtenden zu kurz sind und das Papier nicht genügend umklammern. Außerdem werden die Einbände leicht gelockert, wenn die Bücher, die sich nicht flach aufschlagen lassen — und das kommt bei dieser Heftung häufig vor —, von Kindern unter Anwendung von Gewalt bearbeitet werden. 2. Gewöhnlicher Draht rostet leicht. Dies ist meist in den Fällen zu beobachten, wenn drahtgeheftetc Bücher und Hefte in nicht völlig trockenen Räumen aufbewahrt werden. Das Papier wird dann an der Hcftstelle zerfressen; es bilden sich häßliche Rostflecken, die Heftstellen werden zum Nachteil der Haltbarkeit erweitert. 3. Verletzungen sind nicht ausgeschlossen. Ein Lehrer im Be zirke Dresden II hat sich beim Glätten eines Blattes eine ernstliche Verletzung eines Fingers zugezogen. Ein ähnlicher Fall findet in dem Berichte des Bezirkes Zittau Erwähnung. Im Bezirke Pirna sind zahlreiche Verletzungen vorgekommen, darunter zwei — sie betreffen einen Lehrer und ein Schul kind —, die als lebensgefährlich zu bezeichnen gewesen siwd. 4. Den Käufern erwachsen unnötige Kosten. Bücher, die schad haft geworden sind, lassen sich schwer ausbessern, bezw. neu binden; sie müssen in den meisten Fällen durch neue ersetzt werden. Den Eltern muß aber daran liegen, daß die für ältere Kinder angekauften Bücher später auch von jüngeren benutzt werden. 5. Der Schule wird Verdruß bereitet. Dringt diese darauf, daß Bücher und Hefte, die infolge mangelhaften Bindens ein liederliches Aussehen bekommen haben, beseitigt werden müssen, so stößt das gewöhnlich auf Schwierigkeiten; oft wird dieser Forderung überhaupt nicht entsprochen, und wenn es geschieht, so wird der Verdruß der Eltern nicht selten auf den Lehrer übertragen. Vier Berichte empfehlen, die Drahtheftung bei Schulbüchern zu untersagen, bei Schreibheften aber zu gestatten, weil nicht zu befürchten ist, daß diese in der verhältnismäßig kurzen Zeit ihres Gebrauchs abgenutzt werden können. Das königliche Ministerum des Innern hat nun, um ein Urteil über die Angelegenheit zu erlangen, die Gewerbekammer Leipzig zur gutachtlichen Aussprache, bezw. um Beantwortung folgender Fragen veranlaßt: 1. ob ein Verbot der Drahtheftung für a) Schulbücher mit längerer Benutzung und b) Schulhefte mit kurzer Benutzung angezeigt erscheine; 2. wie im Falle des Verbotes der Drahtheftung die unver meidlichen volkswirtschaftlichen Nachteile eines solchen Ver botes (Entwertung von Drahtheftmaschinen und draht- gehefteten Büchern und Heften) durch zeitweilige Weiter zulassung drahtgehefteter Schulbücher und Schulhefte oder sonst thunlichst verringert werden könnten; 3. ob im Verneinungsfalle für Schulbücher und -Hefte be- bestimmtc Drahtheftungsarten (Draht bestimmter Art, Uebcr- klebung der Drahtenden am Rücken oder dergleichen) vor zuschreiben wären; 4. ob und in welchen Beziehungen im Interesse der Buch gewerbe eine Vernehmung oder Vereinbarung mit anderen deutschen Staatsregierungen angezeigt sein würde. Der Ausschuß für gewerbliche Angelegenheiten hat sich mit den interessierten Kreisen, insbesondere der hiesigen Vuchbinder- Zwangsinnung und der Schuldirektoren-Konferenz, welche wieder die Lehrerkollegien und Schüler sämtlicher Leipziger Volksschulen gehört hat, in Verbindung gesetzt und sodann beschlossen, in llebcreinstimmung mit den gehörten Vereinigungen der Kammer zu empfehlen, die gestellten Fragen wie folgt zu beantworten: Zu Frage 1a, ob ein Verbot der Drahtheftung für Schulbücher mit längerer Benutzung angezeigt erscheine, ist der Ausschuß der Meinung, daß ein Verbot für Schulbücher wie überhaupt für gebundene Bücher und Broschüren, die in festem Einbande die Enden der gut vernickelten und deshalb nicht rostenden Drahtklammern so sicher verschließen, daß eine Berührung derselben unmöglich ist, nicht angezeigt sei. Die Gegner der Drahtheftung geben in der Hauptsache geringe Dauerhaftigkeit der Heftung, Rosten des Drahtes, Verletzungen durch die Drahtenden und schweres Ausbessern der schadhaft ge wordenen Bücher an. Man kann wohl behaupten, daß Bücher, mit Draht geheftet, gleichviel, ob dieselben kürzere oder längere Zeit benutzt werden, hinsichtlich ihrer Heftung von allen anderen Heftarten den Vorzug verdienen. Die Drahtheftung ist eben die dauerhafteste und bewirkt ein tadellos leichtes und glattes Auflegen des Buches, ein Umstand, welcher bei Einführung der Drahtheftung vor dreiundzwanzig Jahren allgemein freudig begrüßt wurde und während dieser langen Zeit in überzeugender Weise nicht widerlegt werden konnte. Das Rosten des Drahtes, welches jetzt wohl nur noch in ver einzelten Fällen Vorkommen dürfte, ist möglich und nur zurückzu führen auf Verwendung von schlechtem, nicht gut verzinntem oder vernickeltem Draht. Durch eine diesbezügliche Anordnung könnten diese Nachteile bei der Drahtheftung beseitigt werden. Verletzungen durch die Enden der Drahtklammern sind aller dings nicht ausgeschlossen, aber nur dann, wenn die Bücher nicht richtig bearbeitet sind. Die Bücher müßten vor dem Einhängen in die Decke mit festem Papier überklebt werden, um das Durchstechen des Einbandrückens zu verhindern. Durch das Ueberkleben der Rücken der Bücher werden die Draht enden auf dem Rücken festgchalten, ein Aufbiegen derselben wird, sofern der Einband nicht gewaltsam zerrissen wird, verhindert. Nach Mitteilung der Buchbinderinnung ist diese Ueberklebung von einigen Buchbindereien der billigen Herstellung halber öfters unterblieben. Auch in diesem Falle könnte durch diesbezügliche Anordnung die Gefahr der Verletzung durch Drahtenden vermieden werden. Bücher, welche mit Draht geheftet sind und mit der Zeit schadhaft werden, lassen sich ebenso wie die Bücher, welche mit Faden geheftet sind, leicht ausbesfern. Die Frage Id, ob ein Verbot der Drahtheftung für Schulhefte mit kurzer Benutzung angezeigt sei, hatte der Ausschuß bejahend zu beantworten, weil er die Draht heftung bei Schulheften mit kurzer Benutzung nicht für rätlich hält. Soweit die Drahtheftung bei Schulheften nicht bereits durch Fadenheftung ergänzt ist, befürwortet der Ausschuß das Verbot der Drahtheftung für Schulhefte mit kurzer Benutzung. Hinsichtlich der Frage 2, wie im Falle des Ver botes der Drahtheftung die unvermeidlichen volkswirtschaftlichen Nachteile eines solchen Ver botes (Entwertung von Drahtheftmcschinen und drahtgehefteter Bücher und Hefte) durch zeitweilige Weiterzulassung drahtgehefteter Schulbücher und Schulhefte oder sonst thunlichst verringert werden könnten, ist der Ausschuß der Ansicht, daß ein Verbot der Drahtheftung bei Schulbüchern das gesamte Buchbindereigewerbe erheblich schädigen würde. In Anbetracht der sehr gedrückten Preise für Schulbucheinbände würden wohl viele Buchbindereien infolge eines so weit tragenden Verbotes auf Schulbücherarbeit verzichten müssen und einer, wenn auch geringen Einkommenquelle ver lustig gehen. Das Verbot der Drahtheftung für Schulbücher würde die Ein führung der Heftung mit Faden zur Folge haben. Die Draht heftmaschinen würden zum Teil überflüssig und die Maschinen fabriken, welche solche Maschinen Herstellen, geschädigt werden. Die Fadenheftung mit der in neuerer Zeit cingeführten Fadenheft maschine steht der Drahtheftung nicht nur in der Festigkeit der Heftung, sondern auch hinsichtlich der Dauerhaftigkeit des ge bundenen Buches wesentlich nach, weil selbst der beste Zwirn sich dehnt, .infolgedessen die Heftung des Buches bei mehrfacher Be nutzung desselben locker wird und das Buch, sofern der Rücken einigermaßen defekt wird, den Halt verliert und wieder eingebunden werden muß. Hierzu kommt noch, daß die Fadenheftmaschine infolge ihrer Zusammensetzung langsamer arbeitet als die Drahtheftmaschine, und die Preise für Fadenheftung demnach teurer werden als diejenigen mit Draht, dahei ist diese Maschine wesentlich teurer als die Drahtheftmaschine. Es würde also nur noch die Heftung mit der Hand übrig bleiben; indessen, abgesehen davon, daß die Arbeitskräfte für die Bewältigung solcher Mengen von Heftungen, wie sie bisher mit Hilfe der Maschinen ausgeführt werden, im allgemeinen schwerlich vorhanden sind, würden doch die Lieferungstermine in der geschäfts reichen Zeit nicht eingehalten werden können und die Preise für Fadenheftungen erheblich höhere werden als bei der Drahtheftung, welche die dauerhafteste und billigste Heftung bleiben wird. Infolge der erhöhten Preise für die Fadenheftung würde selbstverständlich auch der Verleger oder Händler gezwungen sein, beim Verkauf der Bücher einen höheren Preis als den bisherigen zu verlangen. Den Buchbindereien würden demnach auch nach dieser Richtung Schwierigkeiten entstehen, welche diese in ihrer Absicht, die Schul- bücherarbeit infolge eines Verbotes der Drahtheftung aufzuqeben, nur noch bestärken würde. Die Nachteile der Beteiligten würden sich bei einem Verbote 1073 Siebenundsechzigster Jahrgang.
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