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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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^7 LOS, 4. September. Nichtamtlicher Theil. 3427 der die Initiative ergreift nnd mit Wort und Thai für die Sache wirkt. Dazu gehört aber ein Opfer von Zeit, Kraft, Geld und Arbeit, wie es Wenige bringen können. Möchte doch unser Börscnvereins-Vorstand sich damit ein unvergängliches Denkmal fetzen! Karow'S Univ.-Buchh. in Dorpat: Ihre Vorschläge gefallen mir so gut, daß Sie mir gestatten müssen, Ihnen in aller Kürze meine volle Sympathie sür dieselben auszudrücken. Ich erwarte zuversichtlich eine Neugestaltung unseres Geschäfts in Ihrem Sinne, möge, was uns Allen in der Lust geschwebt, durch Ihre Vorschläge nnd mit Hilft des Börsen- vereinS-Vorstandes eine greisbare Gestalt gewinnen! Otto Petri in Rotterdam: Mit Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen und öfters über Ihre Borschäge nachgedacht. Was Sie über das Groß-Sortiment ausgeführt haben, war auch lange schon ungefähr gemachten Conto-Eröffnung sind mir als Zwischenhändler besonders fühlbar: l) Die Schwierigkeit, durch Veranlassung von Besprechungen, Annoncen re. thätig zu fern, da man dann indirect das Meiste seinen Concurrenten in den Schoß wirst; S) die Unmöglichkeit, viele Leute zu ordnungsmäßiger Abrechnung zu bringen, wodurch es wiederum sehr schwer wird, bei Remission rc. den Wünschen des Verlegers gerecht zu werden. — Hat man das aber endlich glücklich überwunden, so entsteht S) die Gefahr, sobald man eine Berkaussstelle tüchtig poussirt, sich durch die Conto-Erössnnng des Verlegers zum Lohn einen Concurrenten groß gezogen zu haben. Ans Vorstehendem werden Sie erkennen, daß ich ein Jnslebentreten Ihrer Pläne mit Freuden begrüßen würde. Dazu kommt, daß Ihre Vorschläge ja aus selbständiger Initiative von nur ganz wenigen Verlegern in die Praxis übersetzt zu werden brauchen; dann könnte man abwarten, ob die Saat mit der Zeit reifen würde. Der Börsenvorstand beabsichtigt Reformen herbeizuführen. Sollte er in den Kreis seiner Besprechungen nicht auch „das Groß- Sortiment im Dienste des Buchhandels" hineinziehen können? Es wäre doch eine schöne Ausgabe, wenn man sich nicht allein ausVer- theidigung gegen alles das, was die Neuzeit an Nachtheilcn sür den buchhändlerischen Berus mit sich bringt, beschränkte, sondern ihr Neubildungen entgegensetzte, sie somit besiegte und sie dem schönsten Geschäfte, welches unser Deutschland hat, dienstbar machen würde. Ein Kamps ohne muthiges Borwärtsgehen ist schon halbe Nieder lage. ll. k—r. Bitte um Aufklärung. Der Vorstand des Sortimentervereins versendet jetzt ein Circular mit dem Inhalt: „Die Herren Verleger sind zu ersuchen, an sämmtliche Groß-Sortimenter, speciell die Leipziger, ihren Verlag nur mit 15U vom Ladenpreise auszuliesern", und berust sich dabei auf die Beschlüsse des Eisenacher Sortimentertages. Ganz abgesehen davon, daß die Gesammtheit der Beschlüsse in einem ossiciellen Protokoll noch nicht veröffentlicht worden ist, scheint uns die Begründung zu obiger Bitte in dem Circular nicht klar gegeben zu sein, und wird bei manchem Verleger Bedenken erregen. So gern die meisten Verleger dem Wunsche des Sortimentervereins auch Nachkommen werden, so können sie doch verlangen, daß ihnen der Begriff „Groß-Sortimenter" etwas näher definirt wird, damit sie wissen, was der Sortimenterverein darunter versteht. Nun spricht das Circular nur von Leipziger Herren, die mit dem Publicum direct verkehren und diesem 20, 25 und 40HH Rabatt gewähren. Welche Herren sind das? Oder meint der Sortimenterverein die Herren, welche zu den Netto-Preisen der Verleger an kleinere und größere Sortiments handlungen liefern, sonst aber keinen direkten Verkehr mit dem Publicum unterhalten? (Siehe die Siegismund L Volkening'sche Anzeige in Nr. ISS d. Bl.) Derartige Geschäfte scheinen uns ein wahrer Segen für den Verleger zu sein, denn sie entlasten ihn von vieler Arbeit und vielen saulen Posten. Und für den Sortimenter, wenigstens den kleineren, sind diese Geschäfte doch wahrlich auch nur von größtem Vortheile, wenn er nur von dem Gedanken sich trennen will, für ein paar Groschen jährlicher Meßzahlung direct mit dem Verleger in Verbindung stehen zu wollen. So lange der Sortimenterverein die Begriffe „Groß-Sorti menter" und „Schleuderei" nicht klar legt, dürften wenige Verleger ihre Unterschrift leisten, oder sie müßten bei ganz unmöglicher Ein haltung ihres gegebenen Wortes mit ihrem Gewissen in Conflict kommen. Eine Zumuthung. Die Zimmer'sche Buchhandlung in Frankfurt a/M. versen det in diesem Monat ein gedrucktes Schreiben 6. 6. 30. Juni 1878, in welchem sie sagt: „Mit Bezugnahme ans die Ankündigung im Börsenblatt über käufliche Abtretung des größten Thetis unserer Berlagsartikel an Gebrüder Henninger in Heilbronn behändigen wir Ihnen nachstehend die Zusammenstellung der aus jene Firma zu übertragenden Rechnungsbeträge. Es sind die Disponenten der O.-M. 1878, sowie die festen und a cond.-Auslieferungen des lausen den Jahres." Angesügt ist ein Auszug über die betreffenden Posten und ein Schema zur Anzeige an Gebrüder Henninger, daß die angesonnene Uebertragung stattgesunden habe. Dieses Ansinnen ist nun ein unberechtigtes gegenüber von allen Denjenigen, welchen die Zimmer'sche Buchhandlung in Gegenrechnung schuldet. Alle gegenseitigen Rechnungen compensiren auch gegenseitig und der Gläubiger ist in keiner Weise schuldig, die Gegenposten, die er von seinem Schuldner empfangen hat, sich von den, Letzteren streichen und auf Dritte übertragen zu lassen, selbst aber für sein Guthaben das Nachsehen zu haben. Es wäre in der That eine neue Rechtsordnung, wenn der Schuldner sagen dürfte: Was ich von Dir empfangen habe, das lasse ich offen stehen, was dagegen Du von mir erhalten hast, das bezahlst Du an N. N., dem ich meine laufenden Rechnungen und Disponenden — im Haben — verkauft habe. Ob die Sendungen fest oder ä cond. oder Disponenden sind, das ändert an dem Rechte der Compensation gar nichts und die Zumuthung des schuldenden Verkäufers ist ebenso ungültig als der Anspruch seines Käufers; keiner von beiden kann die Uebertragung verlangen, wenn er nicht dagegen Deckung leistet. Bekanntlich werden in Leipzig sogar die Commissionslager der Committenten als ein Faustpfand für den Kommissionär an erkannt, obgleich in diesem Falle das Recht nicht so unmittelbar liegt, da hier gar kein Waarengeschäst und keine Berechnung vor handen sind. Der dreizehnte Deutsche Journalistintag. Am 25. August wurde in Graz der diesjährige Deutsche Journalistentag eröffnet. Schcmbera (Wien) referirt über den Antrag aus Bildung eines deutschen Journalistenverbandes. Redner empfiehlt ein ge meinsames Vorgehen mit dem in der Bildung begriffenen deutschen Schriftstellern ereine. Rittweger (Frankfurt) stellte folgenden Antrag: Der Deutsche Journalistentäg möge eine ans fünf Personen be stehende Commission niedcrsetzen, welche zur Gründung eines deutschen um dort zu einer weiteren Berathung und eventuell zur Annahme zu gelangen. Der Antrag Rittweger wird mit dem Zusatze Schembera an genommen. Kletke (Berlin) berichtet über die Organisation der Pensions- casse für deutsche Schriftsteller. Wilhelm Singer befürwortet gleich dem Vorredner dringend die Theilnahme an dieser Pensionscasse. Wilhelm Singer referirt über die insolge der Beschlüsse des letzten Juristentages unternommenen Schritte behufs Organisation einer Nachdruckscontrole. Die Errichtung eines Ermittelungs- burcau zur Verfolgung des Nachdrucks hatte ihre Schwierigkeiten; cs wurde in Wien in jeder großen Zeitung eine Persönlichkeit be stimmt, welche zusammen ein Anzcigebureau bilden. Praktische Fälle sind noch nicht vorgekommen, weil das Bureau erst seit kurzem be steht. Es wird die von Lecher (Wien) vorgeschlagene Resolution in 467*
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